Projektplan Unternehmens- und Existenzgründungen. Abschlussbericht

Ähnliche Dokumente
BERATUNGSGESPRÄCH. FÜR UNS DER BESTE START

Podiumsdiskussion. Was steckt hinter den Initiativen der Politik zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau?

I. Das Netzwerk IQ als Instrument der Politikgestaltung, Jürgen Schröder,

13 Familienkassen des öffentlichen Dienstes zentralisieren und Kindergeldfestsetzung

Artikel 5 Entfesselungspaket: Gesetz zur Betrauung von Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern mit Aufgaben nach der Gewerbeordnung

Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Nordrhein-Westfalen. Dr. Thomas König,

IT-Umsetzung bei der Handwerkskammer Düsseldorf im Rahmen der STARTERCENTER NRW

Zukunftsforum ländliche Entwicklung. Beiträge von E-Services für die Entwicklung von ländlichen Räumen

RAL-Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung. DIHK Bürokratieabbau in den Regionen Berlin,

Dienstleistungsrichtlinie (DLR) Was verändert sich?

'/0. November Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 23. November Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

DER KLÜGSTE WEG DURCHS GRÜNDERRECHT: STARTOTHEK. das Online-Portal für Gründerberater.

Vereinbarung. zwischen dem. und. dem Kreis Warendorf. der Stadt Köln. über die Teilnahme an einem

Gewerbe-Ummeldung nach 14 GewO oder 55 c GewO

EU-Dienstleistungsrichtlinie. Stand der Entwicklung II

STARTERCENTER NRW und Gründungsförderung in NRW

STARTERCENTER NRW und Gründungsförderung in NRW

HWK Braunschweig. Gründungszentrum und Starter Shop der HWK Braunschweig. Dipl.Kfm. Eckhard Sudmeyer HWK Braunschweig

WIE MISST MAN DIE BÜROKRATIEBELASTUNG?

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung

Kommunale Präventionsgremien in Deutschland

Themen in Dresden: Rentenservice der Deutschen Post AG Altersvorsorge e-antrag/expertenversion Versorgungsausgleich: Anpassung wegen Unterhalt / Inval

Angebote und Leistungen der STARTERCENTER NRW Holger Gebauer Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH

3. Anwendertag Drupal in der öffentlichen Verwaltung Umsetzung i.r.d. Gewerbe-Service-Portal.NRW

Den eigenen Weg finden

Das Präventionsgesetz vom Konzept zur Umsetzung vor Ort

Interview anlässlich des KSL-Fachtags am 26. April 2018 in Gelsenkirchen: Persönliches Budget Mehr als Geld.

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

8783/J. vom (XXV.GP) Anfrage. für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Beispiele für Formate von Kinder- und Jugendgremien in Thüringen

Planung der Existenzgründung und. Der Weg zum Meister

Theoretische Grundlagen und empirische (Daten-)Basis zur Implementierung eines kommunalen Bildungsmonitorings

Projektbericht Die zentralen Ergebnisse und Aktivitäten im Überblick

Kommunale Überflutungsvorsorge Planer im Dialog

Eingangsstempel: Aktenzeichen: Hinweis: Antrag muss spätestens 18 Monate nach der tatsächlichen Existenzgründung eingereicht werden.

D I E V E R W A L T U N G D E S 2 1. J H D T S. One Stop maximaler Nutzen durch kreative Ansätze

Eine Auswertung vom bayerischen Aktions-Plan für Menschen mit Behinderung. Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache. Ergebnisse und Maßnahmen.

ORH-Bericht 2002 TNr. 17

Lernfeld Kommune für Klimaschutz (LeKoKli) Verknüpfung von Bildungs- und kommunalen Klimaschutzprozessen

Landesbehindertengleichstellungsgesetz

Fachkräftesicherung in Mitteldeutschland Handlungsansätze für die

Bürokratieabbau / Standardkostenmessung

Hintergrundinformationen

8 Staatsangehörigkeit (en) deutsch andere: 9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; freiwillig: /web) Telefon-Nr.

Binnenmarktanzeige Leistungsbewertung nach Governance-Instrument Einheitliche Ansprechpartner

Gestaltung des Ausbaus der Nutzung erneuerbarer Energien im Klimawandel. Jochen Rienau KoRiS Kommunikative Stadtund Regionalentwicklung

Kommunale Gesundheitsförderung in Nordrhein-Westfalen

Bürokratie in Deutschland: Die Kostenkrake

GRÜNDUNGSFORMALITÄTEN

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Umsetzung der WRRL in Bayern

Statement 3UHVVHNRQIHUHQ]1HZ&RPH. Statement von Dr. Manfred Schmitz, Mitglied des Vorstands der L-Bank, zum Schwerpunktthema der

Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie aus kommunaler Sicht

Die elektronische Gewerbeanzeige

Veranstaltungstermine IHK StarterCenter Rhein-Neckar Sprechtage Kooperationspartner. Beratung unter einem Dach mit unserem Partnernetzwerk

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Seminar. Bürgerbeteiligung Instrumente, Umsetzung und Best Practice

Zusammenarbeit Land Kommunen am Beispiel von BeihilfeNRWplus

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

AG KG GmbH. Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Bayerische Staatskanzlei

Initiative Existenzgründung Oberfranken

Die neue Unternehmens Identifikationsnummer (UID)

KommAKlima. Kommunale Strukturen, Prozesse und Instrumente zur Anpassung an den Klimawandel

Die Elektronische Nachweisführung. Erfahrungsbericht aus der Praxis. - Dirk Varlemann - REMONDIS AG & Co. KG / DV IHK Koblenz 1

Die Neuerungen im Betriebsanlagenrecht

SEMINARREIHE Existenzgründung

Gewerbe- und Wettbewerbsrecht: Die Fallstricke

Vernetzung von Verwaltung und Wirtschaft - Podiumsdiskussion -

Arbeitsgruppe 1: 'Ich kann mich nicht entscheiden'

Georeferenzierung in der amtlichen Statistik. Ein Überblick

Erreichbarkeits-Plattform für sichere Internetkommunikation

FORSCHUNG UND INNOVATION: Fachkräfte sichern, Forschungsförderung effizient

Forum für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Neues Kommunales Rechnungswesen Ist die Doppik nach acht Jahren in den Rathäusern angekommen?

Innovationszirkel und Vorschlagswesen. Ein Merkblatt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

zu den Entwürfen eines Gesetzes und einer ersten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie)

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen

Kooperationsvereinbarung zur. Landespartnerschaft Schule und Wirtschaft Schleswig-Holstein

Das Beschleunigte Verfahren aus Sicht des Fachbereichs Jugend und Familie (KSD) in Hannover

Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung

Welche technische Infrastruktur braucht das egovernment in Schleswig-Holstein?

Verwaltung von der schnellsten Seite.

Elektronische Beschaffung: Chancen erkennen, Potentiale nutzen

Medienbruchfreie Prozesse am Beispiel von egewerbe NRW. Illusion oder reale Chance?

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Bericht für die Sitzung des Projektbeirats. Potenziale für Nutzerorientierung und. "Bedarfsorientierte Kinderbetreuung. Dr. Sybille Stöbe-Blossey

RICHTIG selbständig machen!

SDG-Indikatoren für Kommunen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Nachhaltigkeitschecks für kommunale Vorhaben Stand und weitere Arbeit des Pilotvorhabens

Forum E-Government Totgesagte leben länger - ist E-Government wirklich out? Anmeldung von Flüchtlingen - praktische Erfahrungen

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Die elektronische Gewerbeanzeige

Assessments vor der Freigabe von Grossprojekten in der Bundesverwaltung

Geodateninfrastruktur für Kommunen

Konzept zur Einführung eines digitalen Beteiligungsverfahrens für Bauleitpläne auf kommunaler Ebene am Beispiel der Stadt Sombor

Transkript:

Projektplan Unternehmens- und Existenzgründungen Federführendes Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW Abschlussbericht Ergebnisse der Projektarbeit und der Arbeitgruppe "Unternehmens- / Existenzgründungen" Entsprechend dem Projektplan wird zwischen Maßnahmen zur Prozess- und Verfahrensoptimierung und zur Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen unterschieden. I. Prozess- und Verfahrensoptimierung Projekt Gründungsfreundliches Gewerbemeldeverfahren Die Verfahrensvorschläge des Projekts wurden der Arbeitsgruppe vorgestellt. Das Projekt konzentriert sich auf die Optimierung der Abläufe erlaubnispflichtiger Gewerbemeldungen. Ziel ist, dass Gründer mit möglichst nur einem Behördengang alle erforderlichen Formalitäten abwickeln können und die Zeiträume bis zum Start erheblich verkürzt werden. Dabei ist zu beachten, dass schon heute die Formalitäten für rund 70% aller Gründungen innerhalb weniger Stunden zu erledigen sind (einfache Gewerbemeldung). Als Ergebnis ist das Go! Infocenter Gewerbemeldungen (www.go.nrw.de) entstanden, das Gründern und Beratern rasch über alle erforderlichen gewerberechtlichen Schritte informiert. Dieses Instrument wird täglich von 300 Gründern und Beratern genutzt. Auch mehr als die Hälfte aller NRW-Kommunen greifen auf diese Instrument zurück. Aus der Analyse der Gewerbemeldeprozesse in den beteiligten Kommunen sind konkrete Vorschläge erarbeitet worden, wie erlaubnispflichtige Gewerbemeldungen im Rahmen geltenden Rechts vereinfacht und beschleunigt werden können. In insgesamt sechs Transferworkshops, an dem sich 21 Kommunen aus dem Ziel-2- Gebiet beteiligt haben, wurden die Projektergebnisse multipliziert. In kurzer Zeit sind in den neu hinzu gekommenen Kommunen bereits viele Verbesserungsmaßnahmen aus dem Projekt aufgegriffen und umgesetzt worden und somit ein Beitrag zum Bürokratieabbau von Unternehmensgründungen geleistet worden. Ziel der landesweiten Fachtagung am 22.11.2006 mit Vertretern der Gewerbemeldeund Ordnungsämter war die Verbreitung der Projektergebnisse in ganz NRW. Die hohe Beteiligung mit rund 200 Vertretern aus den Kommunen zeigt, dass in diesem Bereich ein großes Interesse an weiteren Verbesserungsmaßnahmen auf Seiten der Kommunen besteht und somit ein großes Potenzial zum weiteren Abbau von

bürokratischen Hemmnissen im Bereich der Verfahrens- und Prozessoptimierung liegt. Die Optimierung von Verfahren stößt dies zeigt das Projekt auch an manchen Stellen an die Grenzen der gesetzlichen Regulierungen: Als Beispiel soll hier der Zugriff der kommunalen Ordnungs- und Gewerbemeldeämter im Rahmen eines erlaubnispflichtigen Gewerbemeldeverfahrens auf das Schuldnerverzeichnis genannt werden. Der Kreis der Berechtigten zum Zugriff auf das Schuldnerverzeichnis ist u.a. im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW geregelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Vollstreckungsbehörden bei den Städten die Stadtkassen. Im konkreten Fall ist ein Ordnungsamt nach dem VwVG NRW keine Vollstreckungsbehörde und fällt somit nicht in den Kreis der Berechtigten. Für den Gründer hat dies den Nachteil, dass das Ordnungsamt nicht unmittelbar auf die erforderlichen Informationen Zugriff hat und der Gründer ein weiteres Amt einschalten muss. Von den Projektbeteiligten wird vorgeschlagen zu überprüfen, inwieweit das Verwaltungsvollstreckungsgesetz entsprechend verändert werden kann. Insgesamt sieht die Arbeitsgruppe in den Verfahrensvorschlägen des Projektes einen geeigneten Ansatz, erlaubnispflichtige Gewerbemeldungen zu vereinfachen. Das Projekt soll mit der Publikation der erprobten Optimierungsverfahren in 2007 abgeschlossen werden. STARTERCENTER NRW Ebenfalls im Bereich der Prozess- und Verfahrensoptimierung ist die landesweite Errichtung von STARTERCENTERN NRW zu sehen. Neben betriebswirtschaftlichen Beratungen bieten die STARTERCENTER NRW auch alle Informationen zu den notwendigen Gründungsformalitäten an. Zudem können Gründerinnen und Gründer im Handwerk bereits jetzt mit Hilfe sog. Formularserver in den STARTERCENTERN NRW alle notwendigen Formulare (Gewerbemeldung, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Arbeitsagentur, Sozialversicherung etc.) ausfüllen. Gegenwärtig werden die Formulare noch auf dem Postwege an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Der nächste Projektschritt ist die elektronische Vernetzung der Formularserver mit den beteiligten Behörden. Hier wird unter Federführung des Statistischen Landesamtes (LDS) gegenwärtig ein Umsetzungsplan erstellt. Im Frühjahr 2007 soll die Erweiterung des Formularserver auf alle Gründergruppen abgeschlossen werden. Formularserver wird es dann in jedem STARTERCENTER NRW geben. Im Zuge der Entwicklung der Formularserver wird eine Vereinfachung und Verschlankung der Formulare angestrebt. So ist z.b. das Formular für die Eintragung in die Handwerksrolle in NRW vereinheitlicht und im Umfang zugleich stark verkürzt worden.

In Verbindung mit den Erkenntnissen des oben beschrieben Projektes übernehmen die STARTERCENTER NRW die Funktion eines One-Stop-Shops für Gründerinnen und Gründer. Inzwischen gibt es 10 zugelassene / zertifizierte STARTERCENTER NRW. Bis zum Ende des Jahres sollen STARTERCENTER flächendeckend in ganz NRW errichtet sein. Da sich mit der Implementierung der STARTERCENTER NRW und den Formularservern gesonderte Arbeitskreise befassen, in denen Kammern und kommunale Vertreter mitwirken, erfolgte im Arbeitskreis "Unternehmens- / Existenzgründung" keine gesonderte Befassung mit diesem Thema. Gütezeichen mittelstandorientierte Kommunalverwaltung Im April 2007 werden die ersten sechs Kommunen, darunter 4 aus NRW (Rheinkreis Neuss, Kreis Borken, Paderborn, Hückeswagen), das Gütezeichen mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung erhalten. Weitere NRW Kommunen (z.b. Dortmund) werden in den nächsten Monaten folgen. Auch hier geht es um eine kundenorientierte Optimierung von Prozessen. Die Kommunen müssen gegenüber einem externen Zertifizierer die Einhaltung von 13 Kriterien nachweisen, z.b. die Zahlung von Rechnungen innerhalb von 15 Arbeitstagen oder die Einhaltung fester Fristen bei der Bearbeitung von Genehmigungsverfahren. Die Idee eines solchen bundesweiten Gütezeichens ist im Rahmen des vom Land NRW geförderten Projekt "mittelstandsfreundliche Verwaltung" entstanden. Das Vorhaben "Gütezeichen" wird inzwischen in der Verantwortung der Kommunen geführt. Wertung Insgesamt zeigt sich nach Einschätzung der Arbeitsgruppe, dass durch die Optimierung von Verwaltungsverfahren, durch eine systematische und geregelte Kooperation von kommunalen und staatlichen Behörden und durch eine umfassende Serviceorientierung der Verwaltungen auf den "Kunden Unternehmer" spürbare Erfolge beim Abbau der "gefühlten" Bürokratie möglich sind. Die in der Praxis erprobten Verfahren werden von einer wachsenden Zahl von Kommunen und staatlichen Behörden angewandt. Die landesweite Umsetzung der Erkenntnisse aus diesen Projekten ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Es müssen weitere Maßnahmen entwickelt werden, um eine umfassende Implementierung dieser erprobten Verfahren in möglichst allen Kommunen und staatlichen Stellen zu erreichen. II. Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen Um einen Überblick über die komplexe Rechtslage verschiedener Gründungsvorhaben zu erhalten, wurde auf Anregung der der Arbeitsgruppe eine systematische Erfassung und Analyse aller gründungsrelevanten Rechtsvorschriften

auf Bundes- und Landesebene vorgenommen. Dazu wurde zunächst der Begriff Gründungsformalität genau definiert. Ergebnis ist eine Übersicht aller gründungsrelevanten Rechtsgebiete, die in einen Kernbereich und einen darüber hinausgehenden "weiteren Bereich" gegliedert sind. Die im Kernbereich zusammengefassten Rechtsgebiete sind für den Großteil der Gründungen relevant und umfassen das Gewerberecht, Gesellschaftsrecht und die Anmeldung / Erfassung beim Finanzamt. Ferner sind in diesem Bereich die rechtlichen Vorgaben zu Förderprogrammen enthalten, da diese als Angebot allen Gründerinnen und Gründern zur Verfügung stehen. Im so genannten "weiteren Bereich" sind die Rechtsgebiete zusammengefasst, die jeweils einzelne Gründergruppen betreffen: Baurecht, Umweltrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Ausländerrecht sowie das Markenund Patentrecht. Aus Sicht der Arbeitsgruppe ist die systematische Übersicht als Grundlage für den weiteren Abbau gründungshemmender Bürokratie geeignet. Aufgrund der Vielzahl der auf Unternehmensgründungen einwirkenden Rechtsgebiete bietet es sich aus Sicht der Arbeitsgruppe an, zunächst die Rechtsgebiete des Kernbereichs weiter zu analysieren, da von diesem Bereich der größte Teil der Gründungen betroffen ist. Wertung Die Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen macht deutlich, dass die wesentlich Rechtsvorschriften (z.b. Steuern, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht) nicht im Rahmen der Landesgesetzgebung liegen. Unmittelbare Gestaltungsspielräume für das Land gibt es z.b. im Gaststättenrecht. Hier sind erste Schritte eingeleitet worden (Anhörung der Verbände und Kommunen, um mögliche Reformen auszuloten. Die Reform des GmbH-Gesetzes geht nach Einschätzung der am Verfahren beteiligten Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in die richtige Richtung und wird zu Erleichterung und Beschleunigung von GmbH- Gründungen beitragen. Vorschlag zum weiteren Verfahren Es wird vorgeschlagen, für den Bereich Unternehmensgründung die Tätigkeit der Arbeitsgruppe einzustellen. Die Arbeitsgruppe hat dazu beigetragen, einen Überblick über die Maßnahmen zum Bürokratieabbau bei Gründungen zu erstellen und die Handlungsansätze zu systematisieren. Die Handlungsmöglichkeiten sind im Wesentlichen ausgelotet und liegen insbesondere in weiteren Maßnahmen im Rahmen der Verfahrens- und Prozessoptimierung. Diese Maßnahmen müssen ortsnah mit den Kommunen und beteiligten staatlichen Behörden entwickelt und umgesetzt werden. Zudem sind in allen diesen Projekten Gründer und Unternehmer vor Ort einbezogen. Sie wurden bzw. werden durch die Gründungsprozesse begleitet und ihre Erfahrungen ausgewertet.

Neue konkrete Anstöße zur Deregulierung, die über die bereits bekannten Vorschläge hinausgehen, sind in der Arbeitsgruppe nicht vorgebracht worden. In die Diskussionen z.b. zur Reform des GmbH-Rechts oder des Gaststätten- und Gewerberechts werden die Verbände bzw. Kommunen bereits auf anderem Wege einbezogen.