Projektplan Unternehmens- und Existenzgründungen Federführendes Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW Abschlussbericht Ergebnisse der Projektarbeit und der Arbeitgruppe "Unternehmens- / Existenzgründungen" Entsprechend dem Projektplan wird zwischen Maßnahmen zur Prozess- und Verfahrensoptimierung und zur Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen unterschieden. I. Prozess- und Verfahrensoptimierung Projekt Gründungsfreundliches Gewerbemeldeverfahren Die Verfahrensvorschläge des Projekts wurden der Arbeitsgruppe vorgestellt. Das Projekt konzentriert sich auf die Optimierung der Abläufe erlaubnispflichtiger Gewerbemeldungen. Ziel ist, dass Gründer mit möglichst nur einem Behördengang alle erforderlichen Formalitäten abwickeln können und die Zeiträume bis zum Start erheblich verkürzt werden. Dabei ist zu beachten, dass schon heute die Formalitäten für rund 70% aller Gründungen innerhalb weniger Stunden zu erledigen sind (einfache Gewerbemeldung). Als Ergebnis ist das Go! Infocenter Gewerbemeldungen (www.go.nrw.de) entstanden, das Gründern und Beratern rasch über alle erforderlichen gewerberechtlichen Schritte informiert. Dieses Instrument wird täglich von 300 Gründern und Beratern genutzt. Auch mehr als die Hälfte aller NRW-Kommunen greifen auf diese Instrument zurück. Aus der Analyse der Gewerbemeldeprozesse in den beteiligten Kommunen sind konkrete Vorschläge erarbeitet worden, wie erlaubnispflichtige Gewerbemeldungen im Rahmen geltenden Rechts vereinfacht und beschleunigt werden können. In insgesamt sechs Transferworkshops, an dem sich 21 Kommunen aus dem Ziel-2- Gebiet beteiligt haben, wurden die Projektergebnisse multipliziert. In kurzer Zeit sind in den neu hinzu gekommenen Kommunen bereits viele Verbesserungsmaßnahmen aus dem Projekt aufgegriffen und umgesetzt worden und somit ein Beitrag zum Bürokratieabbau von Unternehmensgründungen geleistet worden. Ziel der landesweiten Fachtagung am 22.11.2006 mit Vertretern der Gewerbemeldeund Ordnungsämter war die Verbreitung der Projektergebnisse in ganz NRW. Die hohe Beteiligung mit rund 200 Vertretern aus den Kommunen zeigt, dass in diesem Bereich ein großes Interesse an weiteren Verbesserungsmaßnahmen auf Seiten der Kommunen besteht und somit ein großes Potenzial zum weiteren Abbau von
bürokratischen Hemmnissen im Bereich der Verfahrens- und Prozessoptimierung liegt. Die Optimierung von Verfahren stößt dies zeigt das Projekt auch an manchen Stellen an die Grenzen der gesetzlichen Regulierungen: Als Beispiel soll hier der Zugriff der kommunalen Ordnungs- und Gewerbemeldeämter im Rahmen eines erlaubnispflichtigen Gewerbemeldeverfahrens auf das Schuldnerverzeichnis genannt werden. Der Kreis der Berechtigten zum Zugriff auf das Schuldnerverzeichnis ist u.a. im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW geregelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Vollstreckungsbehörden bei den Städten die Stadtkassen. Im konkreten Fall ist ein Ordnungsamt nach dem VwVG NRW keine Vollstreckungsbehörde und fällt somit nicht in den Kreis der Berechtigten. Für den Gründer hat dies den Nachteil, dass das Ordnungsamt nicht unmittelbar auf die erforderlichen Informationen Zugriff hat und der Gründer ein weiteres Amt einschalten muss. Von den Projektbeteiligten wird vorgeschlagen zu überprüfen, inwieweit das Verwaltungsvollstreckungsgesetz entsprechend verändert werden kann. Insgesamt sieht die Arbeitsgruppe in den Verfahrensvorschlägen des Projektes einen geeigneten Ansatz, erlaubnispflichtige Gewerbemeldungen zu vereinfachen. Das Projekt soll mit der Publikation der erprobten Optimierungsverfahren in 2007 abgeschlossen werden. STARTERCENTER NRW Ebenfalls im Bereich der Prozess- und Verfahrensoptimierung ist die landesweite Errichtung von STARTERCENTERN NRW zu sehen. Neben betriebswirtschaftlichen Beratungen bieten die STARTERCENTER NRW auch alle Informationen zu den notwendigen Gründungsformalitäten an. Zudem können Gründerinnen und Gründer im Handwerk bereits jetzt mit Hilfe sog. Formularserver in den STARTERCENTERN NRW alle notwendigen Formulare (Gewerbemeldung, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Arbeitsagentur, Sozialversicherung etc.) ausfüllen. Gegenwärtig werden die Formulare noch auf dem Postwege an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Der nächste Projektschritt ist die elektronische Vernetzung der Formularserver mit den beteiligten Behörden. Hier wird unter Federführung des Statistischen Landesamtes (LDS) gegenwärtig ein Umsetzungsplan erstellt. Im Frühjahr 2007 soll die Erweiterung des Formularserver auf alle Gründergruppen abgeschlossen werden. Formularserver wird es dann in jedem STARTERCENTER NRW geben. Im Zuge der Entwicklung der Formularserver wird eine Vereinfachung und Verschlankung der Formulare angestrebt. So ist z.b. das Formular für die Eintragung in die Handwerksrolle in NRW vereinheitlicht und im Umfang zugleich stark verkürzt worden.
In Verbindung mit den Erkenntnissen des oben beschrieben Projektes übernehmen die STARTERCENTER NRW die Funktion eines One-Stop-Shops für Gründerinnen und Gründer. Inzwischen gibt es 10 zugelassene / zertifizierte STARTERCENTER NRW. Bis zum Ende des Jahres sollen STARTERCENTER flächendeckend in ganz NRW errichtet sein. Da sich mit der Implementierung der STARTERCENTER NRW und den Formularservern gesonderte Arbeitskreise befassen, in denen Kammern und kommunale Vertreter mitwirken, erfolgte im Arbeitskreis "Unternehmens- / Existenzgründung" keine gesonderte Befassung mit diesem Thema. Gütezeichen mittelstandorientierte Kommunalverwaltung Im April 2007 werden die ersten sechs Kommunen, darunter 4 aus NRW (Rheinkreis Neuss, Kreis Borken, Paderborn, Hückeswagen), das Gütezeichen mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung erhalten. Weitere NRW Kommunen (z.b. Dortmund) werden in den nächsten Monaten folgen. Auch hier geht es um eine kundenorientierte Optimierung von Prozessen. Die Kommunen müssen gegenüber einem externen Zertifizierer die Einhaltung von 13 Kriterien nachweisen, z.b. die Zahlung von Rechnungen innerhalb von 15 Arbeitstagen oder die Einhaltung fester Fristen bei der Bearbeitung von Genehmigungsverfahren. Die Idee eines solchen bundesweiten Gütezeichens ist im Rahmen des vom Land NRW geförderten Projekt "mittelstandsfreundliche Verwaltung" entstanden. Das Vorhaben "Gütezeichen" wird inzwischen in der Verantwortung der Kommunen geführt. Wertung Insgesamt zeigt sich nach Einschätzung der Arbeitsgruppe, dass durch die Optimierung von Verwaltungsverfahren, durch eine systematische und geregelte Kooperation von kommunalen und staatlichen Behörden und durch eine umfassende Serviceorientierung der Verwaltungen auf den "Kunden Unternehmer" spürbare Erfolge beim Abbau der "gefühlten" Bürokratie möglich sind. Die in der Praxis erprobten Verfahren werden von einer wachsenden Zahl von Kommunen und staatlichen Behörden angewandt. Die landesweite Umsetzung der Erkenntnisse aus diesen Projekten ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Es müssen weitere Maßnahmen entwickelt werden, um eine umfassende Implementierung dieser erprobten Verfahren in möglichst allen Kommunen und staatlichen Stellen zu erreichen. II. Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen Um einen Überblick über die komplexe Rechtslage verschiedener Gründungsvorhaben zu erhalten, wurde auf Anregung der der Arbeitsgruppe eine systematische Erfassung und Analyse aller gründungsrelevanten Rechtsvorschriften
auf Bundes- und Landesebene vorgenommen. Dazu wurde zunächst der Begriff Gründungsformalität genau definiert. Ergebnis ist eine Übersicht aller gründungsrelevanten Rechtsgebiete, die in einen Kernbereich und einen darüber hinausgehenden "weiteren Bereich" gegliedert sind. Die im Kernbereich zusammengefassten Rechtsgebiete sind für den Großteil der Gründungen relevant und umfassen das Gewerberecht, Gesellschaftsrecht und die Anmeldung / Erfassung beim Finanzamt. Ferner sind in diesem Bereich die rechtlichen Vorgaben zu Förderprogrammen enthalten, da diese als Angebot allen Gründerinnen und Gründern zur Verfügung stehen. Im so genannten "weiteren Bereich" sind die Rechtsgebiete zusammengefasst, die jeweils einzelne Gründergruppen betreffen: Baurecht, Umweltrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Ausländerrecht sowie das Markenund Patentrecht. Aus Sicht der Arbeitsgruppe ist die systematische Übersicht als Grundlage für den weiteren Abbau gründungshemmender Bürokratie geeignet. Aufgrund der Vielzahl der auf Unternehmensgründungen einwirkenden Rechtsgebiete bietet es sich aus Sicht der Arbeitsgruppe an, zunächst die Rechtsgebiete des Kernbereichs weiter zu analysieren, da von diesem Bereich der größte Teil der Gründungen betroffen ist. Wertung Die Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen macht deutlich, dass die wesentlich Rechtsvorschriften (z.b. Steuern, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht) nicht im Rahmen der Landesgesetzgebung liegen. Unmittelbare Gestaltungsspielräume für das Land gibt es z.b. im Gaststättenrecht. Hier sind erste Schritte eingeleitet worden (Anhörung der Verbände und Kommunen, um mögliche Reformen auszuloten. Die Reform des GmbH-Gesetzes geht nach Einschätzung der am Verfahren beteiligten Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in die richtige Richtung und wird zu Erleichterung und Beschleunigung von GmbH- Gründungen beitragen. Vorschlag zum weiteren Verfahren Es wird vorgeschlagen, für den Bereich Unternehmensgründung die Tätigkeit der Arbeitsgruppe einzustellen. Die Arbeitsgruppe hat dazu beigetragen, einen Überblick über die Maßnahmen zum Bürokratieabbau bei Gründungen zu erstellen und die Handlungsansätze zu systematisieren. Die Handlungsmöglichkeiten sind im Wesentlichen ausgelotet und liegen insbesondere in weiteren Maßnahmen im Rahmen der Verfahrens- und Prozessoptimierung. Diese Maßnahmen müssen ortsnah mit den Kommunen und beteiligten staatlichen Behörden entwickelt und umgesetzt werden. Zudem sind in allen diesen Projekten Gründer und Unternehmer vor Ort einbezogen. Sie wurden bzw. werden durch die Gründungsprozesse begleitet und ihre Erfahrungen ausgewertet.
Neue konkrete Anstöße zur Deregulierung, die über die bereits bekannten Vorschläge hinausgehen, sind in der Arbeitsgruppe nicht vorgebracht worden. In die Diskussionen z.b. zur Reform des GmbH-Rechts oder des Gaststätten- und Gewerberechts werden die Verbände bzw. Kommunen bereits auf anderem Wege einbezogen.