International Assignment

Ähnliche Dokumente
10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen

Schweiz - EFTA. Soziale Sicherheit für Entsandte

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Ausgleichskasse Swissmem. Faktenblatt Internationales

1 Jahr Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU

Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika

Sozialversicherungsrechtliche Stolpersteine bei Arbeitsverhältnissen von Grenzgängern

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,

HEUSER & COLLEGEN Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung

Amt für Gesundheit KVG-Versicherungspflicht

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 279

Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Kroatien

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Titel I Allgemeine Bestimmungen. Übersetzung 1

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich

Leitfaden 1. Säule. Musterseiten AHV IV EO EL FZ. herausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus

Fallbeispiele. Urs Haegi, Barbara Meyer und Christoph Niederer VISCHER

: Anwendung der VO 883/2004 auch im Verhältnis zur Schweiz aufgrund der Änderung des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz, 1.6.

Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung für Auslandschweizer

Trainingsprüfung / Lösungen. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Lösungen 1

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung

Fachliche Weisungen. Arbeitslosenversicherung. Viertes Buch Sozialgesetzbuch SGB IV. 3 bis 6 SGB IV. Aus- und Einstrahlung

Herzlich willkommen! Unterstützt von:

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1).

Ausstrahlung/Entsendung, Fallkonstellationen

Richtlinie für die Abrechnung von Honoraren und Spesen (Version 2011/1)

Auszug aus dem Sozialversicherungsabkommen (SVA)

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 6: Soziale Sicherheit (SoSi) schriftlich. Kandidatennummer

Vorsicht bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit Falls ein

Invalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge

Vertiefungsseminar Berufliche Vorsorge

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Arbeitslosenversicherung

UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017)

Abkommen. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. der Volksrepublik China. über. Sozialversicherung

SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

Sozialversicherungen Schweiz Kosovo

(1) In dieser Verwaltungsvereinbarung werden die im Ergänzungsabkommen enthaltenen Begriffe in der dort festgelegten Bedeutung verwendet.

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG)

Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018

Leistungskoordination und Überentschädigung

Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung

Vorsorge im 3-Säulen-System. 2. Säule: Berufliche Vorsorge. Instrument: BVG. Ziel: Fortsetzung Lebensstandard. Alter Invalidität Tod Krankheit Unfall

IV/UV/MV-Tarife. 6. Mai 2013 Zürich lic. iur. Felix Kesselring, LL.M., Rechtsanwalt, VISCHER AG

Informationen über die Krankenversicherung für Bezüger einer Rente aus der Schweiz mit Wohnsitz in der EU/EFTA

Verwaltungsräte und Sozialversicherungen

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung

Lohnsteuer (LSt) in Deutschland

Sozialversicherungsrecht

Transkript:

des Internationalen Arbeitsverhältnisses Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin, ll.m. www..ch 1

Themenübersicht Nationale / internationale Rechtsgrundlagen Abkommen über soziale Sicherheit Grundsätze im internationalen Sozialversicherungsrecht Konsequenzen der Entsendungsbestimmungen Befreiungsmöglichkeiten Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU 2

Rechtsgrundlagen im nationalen Recht (nicht abschliessende Aufzählung) Verfassungsrechtliche Grundlagen für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung in der Bundesverfassung: Art 41 BV, insbesondere Abs.2 Nationale Gesetzgebung: AHVG / IVG / BVG / KVG / UVG / ALVG inklusive die entsprechenden Verordnungen 3

Nationale Gesetzgebung und Entsendung (nicht abschliessende Aufzählung) Erlasse nur mit Auslandsachverhalten: - Verordnung über die Rückvergütung der von Ausländern an die Alters- und Hinterlassenenversicherung bezahlten Beiträge - Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung für Auslandschweizer (revidiert per 01.01 bzw 01.04.2001) Einzelne Normen: Art. 1a Abs. 3 + 4 AHVG / Art. 2 UVG / Art. 1 Abs. 2 BVV2 4

Abkommen über soziale Sicherheit Direkt anwendbare bilaterale und multilaterale Staatsverträge über Soziale Sicherheit Zur Zeit ca 30 Vertragsstaaten (primär Europa, Nordamerika) Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EG 5

Grundsätze im internationalen Sozialversicherungsrecht Unterstellungsgrundsatz: Erwerbsortprinzip Ausnahme: Entsendungsbestimmungen Voraussetzungen für Ausnahmebestimmungen: vorübergehende, befristete Entsendungsdauer Arbeitgeber mit Sitz in einem Vertragsstaat 6

Konsequenzen der Entsendungsbestimmungen Weiterhin der Gesetzgebung des Entsendestaates unterstellt Befreit von Versicherungspflicht im Empfangsstaat Entsendungsfrist gemäss anwendbarem Abkommen 12-60 Monaten mit Verlängerungsmöglichkeit Einheitliche Anwendung der im Abkommen erfassten Versicherungszweige 7

Voraussetzungen für eine Befreiung Bestehende Versicherungskarriere Zeitliche Begrenzung und Rückkehrwille bei Entsendung Unterordnungs- und Abhängigkeitsverhältnis des AN Entlöhnung aus Entsendungsstaat Bescheinigung der relevanten Versicherungsträger (Certificate of Coverage) Gesuch an zuständige Behörden oder Versicherungsträger (für nicht vom Abkommen erfasste Versicherungszweige) 8

Voraussetzungen für Entsendungen in oder aus nicht Vertragsstaaten Grundsatz: Jeder Versicherungszweig untersteht nationalen Vorschriften obligatorische AHV weiterführen im Einvernehmen mit Arbeitgeber, Versicherungskarriere mind. 5 Jahre Befreiungsmöglichkeit bei unzumutbarer Doppelbelastung, evtl Rückerstattungsmöglichkeit freiwillige AHV für Schweizer Bürger/Auslandschweizer Gesuch an zuständige Ausgleichskasse Bescheinigung der bisherigen ausländischen Versicherer 9

Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU Koordination der Sozialversicherungssysteme (Art. 8) Keine Harmonisierung der einzelnen Gesetzgebungen aber: - Gleichbehandlungsprinzip - Prinzip des Tätigkeitsstaates - Zusammenrechnungsprinzip/Totalisierungsprinzip - Leistungsexportprinzip - Günstigkeitsprinzip 10

Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU Beziehung zu den bisherigen bilateralen Sozialversicherungsabkommen in Art. 20 des Abkommens geregelt: Keine Anwendung der bisherigen Abkommen, selbst wenn im Einzelfall günstiger Bisherige Sozialversicherungsabkommen gelten weiterhin in den Fällen, die vom Personenverkehrsabkommen nicht erfasst werden Wiederaufleben der bisherigen Abkommen bei Ausserkrafttreten des Personenverkehrsabkommens 11

Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU Personenkategorien: Schweizer- und Unionsbürger inkl. Familienangehörige Erwerbstätige (selbständig, unselbständig, Beamte), Studenten, Rentner Sozialversicherungszweige: AHV / IV, KV inkl. Mutterschaft, UV / Berufskrankheiten, Familienzulagen, Arbeitslosenversicherung, BVG / Minimalvorsorge EU -Osterweiterung Keine automatische Anwendung auf 12 neue EU-Staaten 12

Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU Arbeitstätigkeit in mehreren Ländern: Unterstellung unter Gesetzgebung in einem Land zb Erwerbsort, Wohnsitz, Sitz Arbeitgeber Beitragseinzug über die Grenze Entsendung nach Art 14 der VO 1408/71: Entsendung < 12 Monate, Verlängerung nur 1 Jahr, keine Kostentragung durch Tätigkeitsstaat, keine Ablösung AN Entsendung nach Art 17 der VO1408/71: Ausnahmeregelung Tätigkeit < 5 Jahre, weiterhin organische Bindung mit Arb G Zustimmung Soz Versicherungsbehörde im host country 13