Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V

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Transkript:

- 1 - Antrag an: AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Geschäftsbereich Pflege Bereich Vertrags-/Qualitätsmanagement FB Vertragsmanagement Pflege Sachsen E-Mail: martina.renker@plus.aok.de Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V für das Kalenderjahr Angaben zu den Fördervoraussetzungen entsprechend der Rahmenvereinbarung nach 39 a Abs. 2 Satz 6 SGB V I. Allgemeine Angaben Name des ambulanten Hospizdienstes (AHD) Straße PLZ/Ort Tel.-Nr./Telefax AHD besteht seit bitte Nachweis beifügen Ansprechpartner E-Mail-Adresse Weitere Zweigstellen Träger des Dienstes Rechtsform Straße PLZ/Ort Tel.-Nr./Telefax Bankverbindung 1 Kontoinhaber Bankinstitut Kontonummer Bankleitzahl Institutionskennzeichen 1 Bitte geben Sie die Bankverbindung an, die im Zusammenhang mit Ihrem Institutionskennzeichen (IK) gespeichert ist.

- 2 - Kooperierender Pflegedienst, mit palliativ-pflegerischen oder palliativ-medizinischen Erfahrungen _ Kooperierender Arzt mit palliativ-pflegerischen oder palliativ-medizinischen Erfahrungen _ Maßnahmen zur Sicherstellung der ständigen Erreichbarkeit Zusammenarbeit mit stationärem Hospiz oder Palliativstation, wenn ja, mit welchem _ II. Angaben zur verantwortlichen Kraft nach 5 der Rahmenvereinbarung 1.) Die palliativpflegerische Beratung und die Gewinnung, Schulung und Koordination der Ehrenamtlichen unter ständiger Verantwortung der Fachkraft/Fachkräfte ist gewährleistet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: a) Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in entsprechend den Bestimmungen der Gesetze über die Berufe in der Krankenpflege in der jeweilig gültigen Fassung sowie Altenpfleger/-in entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege vom 25.08.2003 2. Bitte Nachweise beifügen, soweit noch nicht vorgelegt b) Mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in ihrem Beruf nach erteilter Erlaubnis nach Buchstabe a) Bitte Nachweis beifügen, soweit noch nicht vorgelegt. 2 Nach übereinstimmender Auffassung der Vereinbarungspartner auf Bundesebene soll in den Ländern, in denen die Verträge nach 132a Abs. 2 SGB V als verantwortliche Pflegefachkraft auch Personen anerkennen, die die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin/Altenpfleger" mit staatlicher Anerkennung aufgrund einer landesrechtlichen Regelung besitzen, auch diese Qualifikation für die Erfüllung der Voraussetzungen nach 5 Abs. 1 Buchstabe a) dieser Rahmenvereinbarung ausreichend sein.

- 3 - c) Abschluss einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegende 3. Für ambulante Kinderhospizdienste ist der Abschluss einer Pädiatrischen Palliative Care-Weiterbildung (Curriculum Pädiatrische Palliative Care, oder andere nach Stundenzahl und Inhalt gleichwertige Curricula) nachzuweisen. Fachkräfte, die bereits eine Palliative Care-Weiterbildung absolviert haben, müssen das Zusatzmodul Pädiatrische Palliative Care (40 Stunden) nachweisen 4. d) Nachweis eines Koordinatoren-Seminares (40 Stunden). 5 e) Nachweis eines Seminars zur Führungskompetenz (80 Stunden) Fest angestellte Fachkraft/Fachkräfte 2.) Andere Personen können die fachliche Verantwortung übernehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Abgeschlossene Universitäts- bzw. Fachhochschulausbildung aus dem Bereich Pflege, Sozialpädagogik oder Sozialarbeit, andere abgeschlossene Studiengänge oder Berufsausbildungen sind im Einzelfall zu prüfen. b) Mindestens dreijährige der Ausbildung entsprechende hauptberufliche Tätigkeit in nach Buchstabe a) c) Abschluss einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahmen für nicht Pflegende. Für ambulante Kinderhospizdienste ist der Abschluss einer Pädiatrischen Palliative Care-Weiterbildung (Curriculum Pädiatrische Palliative Care, oder andere nach Stundenzahl und Inhalt gleichwertige Curricula) nachzuweisen. Fachkräfte, die bereits eine Palliative Care-Weiterbildung absolviert haben, müssen das Zusatzmodul Pädiatrische Palliative Care (40 Stunden) nachweisen. 6 d) Nachweis eines Koordinatoren-Seminares (40 Stunden) 6 3 4 5 6 Eine dreijährige Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder in einem Palliativpflegedienst entspricht diesem Nachweis und wird anerkannt Eine dreijährige Tätigkeit auf einer Kinderpalliativstation, in einem stationären Kinderhospiz oder in einem Kinderpalliativpflegedienst entspricht diesem Nachweis und wird anerkannt. Eine dreijährige Tätigkeit als Koordinatorin/Koordinator in einem Hospizdienst unter regelmäßiger Supervision entspricht diesem Nachweis und wird anerkannt. Andere Anerkennungen müssen im Einzelfall geprüft werden. Voraussetzungen analog Kap. II Nr. 1 c, d, e des Antrages

- 4 - e) Nachweis eines Seminars zur Führungskompetenz (80 Stunden) 6 Bitte Nachweise beifügen,soweit noch nicht vorgelegt. Fest angestellte Fachkraft/Fachkräfte 3.) Angaben zur Übergangsregelung nach 5 Abs. 3 Name, Vorname der ausscheidenden Fachkraft: Name, Vorname der neuen verantwortlichen Fachkraft: Nachfolgende Anforderungen erfüllt die neue festangestellte Fachkraft noch nicht: III.) Zuständigkeit der verantwortlichen Kraft für weitere AHD: Bitte namentlich benennen: IV.) Mitgliedschaft in einer Vereinigung von Trägern oder in einem Verband bzw. Mitglied im Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e.v.? Welcher? q Ja q Nein V.) Konzeption bitte beifügen, soweit noch nicht vorliegt. VI.) Dokumentationssystem nach 4 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung Muster bitte beifügen Wir versichern, dass wir

- 5 - bereits Sterbebegleitung geleistet haben, die kontinuierliche Praxisbegleitung/Supervision unserer Ehrenamtlichen gewährleisten; Maßnahmen zur Sicherung der Qualität festlegen und diese durchführen; eine sachgerechte und kontinuierliche Dokumentation beim Sterbenskranken führen VII.) Angaben zur Berechnung der Fördersumme und der Personalkosten i.s.d. 6 Abs.1 und 2 Rahmenvereinbarung für die Einzelaufstellung des Personal und der Fortbildung bitte Anlage 1 nutzen für das Förderjahr 2010: Anlage 2 ausfüllen Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt. Der AHD gewährt jederzeit eine Einsichtnahme in die Übersicht der qualifizierten, ehrenamtlichen Personen. Um eine Förderung des ambulanten Hospizdienstes nach 39 a Abs. 2 SGB V, bei Erfüllung der Voraussetzungen, vornehmen und termingerecht auszahlen zu können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag bis 31.03. des Jahres. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn er vollständig ausgefüllt, und mit allen benötigten Nachweisen ergänzt, vorliegt. Ort, Datum Unterschrift und Stempel des ambulanten Hospizdienstes

- 6 - Anlage 1 Angaben zur Berechnung der Fördersumme und der Personalkosten i.s.d. 6 Abs.1 und 2 Rahmenvereinbarung Allgemeine Angaben Anzahl der hauptamtlichen Fachkräfte (Vorjahr) Anzahl der einsatzbereiten, qualifizierten ehrenamtlichen Personen (per 31.12. des Vorjahres) Anzahl der geleisteten Sterbebegleitungen (Vorjahr) davon Anzahl der abgeschlossenen Sterbebegleitungen (Vorjahr) Förderfähige Kosten hauptamtlicher Fachkräfte Name, Vorname VzÄ 7 Personalkosten/Jahr Fortbildungen 9, 10 (sowie AG-Anteil) 8 Kosten Summe Personalkosten weitere Personen bitte auf einem gesonderten Blatt Gesamtkosten 7 8 9 10 unveränderter Arbeitsvertrag ist je MitarbeiterIn nur einmalig als Nachweis (Kopie) vorzulegen nur Zahlenangabe (ohne Beifügen von Nachweisen) Fortbildungen benennen, keine Quittungen beifügen, Nachweise je Koordinatoren sind nur einmalig vorzulegen für Palliative Care, Koordination, Führungskompetenz bei Erstantrag/Antrag auf Einzelfallentscheidung in Kopie beifügen: Ausbildungsnachweis, Nachweis der mindestens dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit bzw. nachvollziehbare Beschreibung des beruflichen Werdegangs, Nachweis der geforderten Fortbildungen

- 7 - Förderfähige Kosten für einsatzbereite qualifizierte ehrenamtliche Personen Fortbildungen 11 (Themen) Datum der Fortbildung Kosten Ort, Datum Unterschrift und Stempel des ambulanten Hospizdienstes 11 Hier können Kosten für Fortbildungen durch externe Kräfte geltend gemacht werden.

- 8 - Anlage 2: Auflistung der qualifizierten, zum 31.12. des Vorjahres einsatzbereit ehrenamtlichen Hospizhelfer Name, Vorname seit wann weitere Personen bitte auf einem gesonderten Blatt Ort, Datum Unterschrift und Stempel des ambulanten Hospizdienstes