Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes für niedergelassene Haus- und Fachärzte - wo liegen die Gefahren und Fallstricke in der täglichen Praxis

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Transkript:

Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes für niedergelassene Haus- und Fachärzte - wo liegen die Gefahren und Fallstricke in der täglichen Praxis Zusammenfassung Rechtsanwältin Dr. Friederike Goeters Hamburg, den 12. Januar 2016

1. Hintergründe und aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens 2. Das neue Antikorruptionsgesetz im Überblick 3. Allgemeine Gefahren und Fallstricke 4. Auswirkungen auf die Praxis Fallbeispiele 5. Strategien zur Vermeidung Verdachts der Korruption HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 2

Kooperationen im Gesundheitswesen sind für die Versorgung Ihres Patienten notwendig. Sie arbeiten täglich mit Hausärzte Fachärzte Krankenhäuser Verordnung Arzneimittel Verordnung von Medizinprodukten Verordnung von Heilmitteln HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 3

An welchen Maßstäben werden bislang Kooperationen bewertet? HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 4

HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 5

Wo stehen wir im Gesetzgebungsverfahren? 2012 2015 März 2012 Entscheidung des Großen Senats Januar 2015 Referentenentwurf/parallel bay. Entwurf Juli 2015 Veröffentlichung des Gesetzentwurfes August 2015 Zuleitung an den Bundesrat November 2015 1. Lesung im Bundestag 2016 Anfang 2016 Verabschiedung im Bundestag Mitte 2016? Inkrafttreten HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 6

Aktueller Stand der neuen Regelungen 299a StGB 299b StGB 300 StGB 301 StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswese n Geldstrafe Freiheitsstrafe bis 3 Jahre Bestechung im Gesundheits - wesen Geldstrafe Freiheitsstrafe bis 3 Jahre Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheits - wesen 3 Monate bis 5 Jahre Strafantrag (relatives Antragsdelikt) Kammer KV Berufsverbände Krankassen, Pflegekassen, (auch privat) Verletzte HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 7

299a StGB - Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (1) Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial 1. einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge oder 2. seine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit verletze, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer als Angehöriger eines Heilberufs im Sinne des Absatzes 1 einen Vorteil dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten, die zur Abgabe an den Patienten bestimmt sind, seine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit verletze. HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 8

Überblick über die Voraussetzungen der Bestechlichkeit Angehöriger eines Heilberufs Im Zusammenhang mit der Berufsausübung Nicht nur Ärzte! Alle, die für die Berufsausübung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern (Apotheker, Logopäden, Krankenpfleger, Physiotherapeuten) Zusammenhang mit der Berufsausübung erforderlich. Vorteil fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, Unlautere Bevorzugung bei Verordnung von AM, Heil- /Hilfsmitteln, MP, Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial Sämtliche materielle oder immaterielle Zuwendungen. Auch Drittvorteile reichen aus. Unrechtsvereinbarung: Verknüpfung von Vorteil und Bevorzugung bei der Verordnung Alternativ: Verletzung einer berufsrechtl. Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 9 Konkretisierung durch die Berufsordnungen Bestimmtheitsgebot?

Allgemeine Gefahren und Fallstricke (1) Vorteilsbegriff ist in der Gesetzesbegründung weit gefasst. Alle materiellen und immateriellen Vorteile Einladung zu Kongressen Übernahme der Kosten von Fortbildungsveranstaltungen Beteiligungen an Unternehmen im Gesundheitswesen Teilnahme an vergüteten Anwendungsbeobachtungen Rabatte, Boni Abschluss von Verträgen, auch wenn nur ein angemessenes Entgelt gezahlt wird HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 10

Allgemeine Gefahren und Fallstricke (2) Zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe bergen Rechtsunsicherheit in unlauterer Weise Sozialadäquat Erwecken des Eindrucks der Beeinflussung der Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung Hinzutreten weiterer Umstände Konkretisierung des Strafrechts durch Berufsordnungen Divergierende Regelungen in den einzelnen Berufsordnungen (Bsp. Nds.) Kammern können Strafbarkeit beeinflussen HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 11

Allgemeine Gefahren und Fallstricke (3) Verfolgungs- bzw. Ermittlungsrisiko versus Verurteilungsrisiko Aufnahme von Ermittlungen hängt vom StA (Anfangsverdacht) ab. Der Anfangsverdacht muss es nach kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen lassen, das eine verfolgbare Straftat vorliegt. Gefahr des Missbrauchs des Strafantragsrechts von KVen, ÄK, KK als Druckinstrument Anschwärzen von Wettbewerbern HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 12

Allgemeine Gefahren und Fallstricke (4) Eingriffsbefugnisse der Staatsanwaltschaften (z.b. Durchsuchung) Durch Strafnormen steigt auch Verfolgungsrisiko von berufsrechtlichen sowie sozialrechtlichen Verstößen Strafrahmenerhöhung durch besonders schweren Fall, schnell verwirklicht: Vorteil großen Ausmaßes Gewerbsmäßig Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 13

Einige Fallbeispiele Geschenk von Patienten Fortbildungsveranstaltung Einladung zu Kongressen Berufsausübungsgemeinschaft Teilberufsausübungsgemeinschaft Beteiligung an einem Unternehmen im Gesundheitswesen Komplexpauschale Teilnahme an einer Anwendungsbeobachtung Abschluss eines Referentenvertrages Mietzuschuss durch Apotheke Sprechstundenbedarf HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 14

Zukunft von Kooperationen im Gesundheitswesen Einheit der Rechtsordnung Ein Verhalten, das nach anderen Gesetzen bzw. Rechtsnormen erlaubt ist, darf nicht durch das Strafrecht verboten werden. Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann die Honorierung heilberuflicher Leistungen im Rahmen zulässiger beruflicher Zusammenarbeit grundsätzlich nicht den Verdacht begründen, dass eine Unrechtsvereinbarung vorliegt. Ultima ratio Prinzip des Strafrechts Übergang zwischen erlaubter Kooperation und zukünftig auch strafbewährten Korruption ist fließend. HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 15

Wie können sie einen Verdacht der Korruption von vornherein vermeiden? Treffen Sie Ihre Entscheidung aufgrund medizinischer Gründe Beachten Sie die einschlägigen Gesetze, Berufsordnungen und Kodices HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 16

Wie können sie einen Verdacht der Korruption von vornherein vermeiden? Einhaltung der Grundsätze zur Förderung lauteren Verhaltens im Gesundheitsmarkt HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 17

Wie können sie einen Verdacht der Korruption von vornherein vermeiden? Überprüfung, Bewertung und ggf. Anpassung der geübten Praktiken Schaffung von Prozessen, Abläufen, die von vornherein Verdacht ausschließen Schulungen/Training ihrer Angestellten Beobachtung der weiteren Entwicklung HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 18

Dr. Friederike Goeters Rechtsanwältin Vita Universitäten Marburg, Göttingen und Potsdam Zusatzqualifikation Pharmarecht an der Universität Marburg Stipendiatin der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht, e. V. Rechtsanwältin seit 2008 Rechtsanwätin bei HAPP LUTHER seit 2010 Dozentin an der SRH Fernhochschule Riedlingen für Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung und Compliance Tätigkeitsschwerpunkte Pharma- und Medizinrecht Sprachen Englisch HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Seite 19