Durchführungsbestimmung

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Transkript:

Nr.: DB 4.6.1/167-2011 vom: 1. Jänner 2013 Durchführungsbestimmung für alle Leistungsprüfungen um das Feuerwehr- Sanitätsleistungsabzeichen Verteiler: x LFK x BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren x Bedienstete des LFV Publikation: x Homepage des LFV Intranet des LFV x Geschäftsbuch LFV x Ablage im Ordner am am am am Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie Nr. 4.6.1/167-2011 vom 17. März 2011

1. Allgemeine Bestimmungen Alle Feuerwehrmitglieder, welche die Voraussetzungen erfüllen, können die Prüfung um das Feuerwehr-Sanitätsleistungsabzeichen in der jeweiligen Stufe () absolvieren. Zur Erlangung des Sanitätsleistungsabzeichens (in Folge auch San-LA genannt) ist es notwendig, dass jeder Bewerber eines Trupps die geforderte Mindestpunkteanzahl bei jeder Station erreicht. Das San-LA wird in Form eines Leistungsabzeichens auf der linken Brusttaschenpatte getragen. Es darf jeweils nur das höchste Sanitätsleistungsabzeichen (Aussehen siehe Abbildung Deckblatt) getragen werden. Die Leistungsprüfung wird als Bereichsveranstaltung in den Bereichsfeuerwehrverbänden durchgeführt. Ein Bewerber darf insgesamt dreimal zu einer Prüfung um das San-LA in der jeweiligen Stufe antreten. Jeder Bewerber hat in jeder Stufe 3 Disziplinen zu absolvieren, und die ihm gestellten Aufgaben alleine bzw. im Trupp, ohne sonstige Mithilfe, zu lösen. Adjustierung Uniform, lt. jeweiliger Ausschreibung 2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Leistungsprüfung Zur Prüfung um das Feuerwehr-Sanitätsleistungsabzeichen werden aktive Feuerwehrmitglieder unter folgenden Voraussetzungen, zusätzlich zu den in den Prüfungsbestimmungen angeführten Voraussetzungen, zugelassen: SAN-LA BRONZE Mitglied einer Feuerwehr im veranstaltenden Feuerwehrbereich Ausnahme siehe Punkt 6.3. Besitz eines gültigen Feuerwehrpasses Sonderregelungen nur in begründeten Ausnahmefällen, nach vorheriger Genehmigung durch den LFV bzw. wenn im eigenen Bereich keine LP durchgeführt wird. Alle erforderlichen Nachweise sind bereits bei der Anmeldung zur Prüfung anzugeben. Eine Überprüfung findet seitens des BFV durch den Bereichssanitätsbeauftragten vor dem Prüfungstag statt. Der Feuerwehrpass ist zur Leistungsprüfung mitzubringen, um eine zusätzliche Überprüfung gewährleisten zu können. SAN-LA SILBER Mitglied einer Feuerwehr im veranstaltenden Feuerwehrbereich Ausnahme siehe Punkt 6.3. Besitz eines gültigen Feuerwehrpasses Positiver Abschluss der SAN-LP in Bronze Ein Antritt zum SAN-LA Silber ist frühestens zwei Jahre nach dem Erwerb des SAN- LA Bronze möglich Sonderregelungen nur in begründeten Ausnahmefällen, nach vorheriger Genehmigung durch den LFV bzw. wenn im eigenen Bereich keine LP durchgeführt wird. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 2 von 9

Alle erforderlichen Nachweise sind bereits bei der Anmeldung zur Prüfung anzugeben. Eine Überprüfung findet seitens des BFV durch den Bereichssanitätsbeauftragten vor dem Prüfungstag statt. Der Feuerwehrpass ist zur Leistungsprüfung mitzubringen, um eine zusätzliche Überprüfung gewährleisten zu können. SAN-LA GOLD Mitglied einer Feuerwehr im veranstaltenden Feuerwehrbereich - Ausnahme siehe Punkt 6.3. Besitz eines gültigen Feuerwehrpasses Positiver Abschluss der San-LP in Silber Ein Antritt zum SAN-LA Gold ist frühestens zwei Jahre nach dem Erwerb des SAN-LA Silber möglich Sonderregelungen nur in begründeten Ausnahmefällen, nach vorheriger Genehmigung durch den LFV bzw. wenn im eigenen Bereich keine LP durchgeführt wird. Alle erforderlichen Nachweise sind bereits bei der Anmeldung zur Prüfung anzugeben. Eine Überprüfung findet seitens des BFV durch den Bereichssanitätsbeauftragten vor dem Prüfungstag statt. Der Feuerwehrpass ist zur Leistungsprüfung mitzubringen, um eine zusätzliche Überprüfung gewährleisten zu können. 3. Organisation 3.1. Genehmigung der Leistungsprüfung in den Bereichsfeuerwehrverbänden 3.1.1. Mindestens drei Monate vor der Leistungsprüfung ist beim LFV Steiermark um Genehmigung der Prüfung anzusuchen. Die Prüfungen um das SAN-LA sind Bereichsveranstaltungen. 3.1.2. Dem Ansuchen ist das Datum des Prüfungstages und die durchführende Feuerwehr beizufügen. Das Ansuchen ist vom Bereichsfeuerwehrkommandanten und dem Bereichssanitätsbeauftragten zu unterzeichnen und dem Landessonderbeauftragten für die Sanitätsleistungsprüfung (per Post, Fax oder E-Mail) zu übermitteln. 3.1.3. Es darf pro Kalenderjahr nur eine Leistungsprüfung im Bereich abgehalten werden. 3.2 Prüfungsleitung Diese setzt sich zusammen aus 3.2.1. dem Landessonderbeauftragten für die Sanitätsleistungsprüfung (wird vom LFV bestellt) bzw. dem Prüfungsleiter 3.2.2. dem stellvertretenden Prüfungsleiter und 3.2.3. dem Leiter des Berechnungsausschusses Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 3 von 9

3.2.4. Grundsätzlich muss der Prüfungsleiter aus dem veranstaltenden BFV (Bereichssanitätsbeauftragter) kommen. Sollte dieser verhindert sein, wird vom Landessonderbeauftragten nach Rücksprache mit dem BFV ein Vertreter aus dem Bereich nominiert. (Voraussetzung: Bewerter beim SAN-LA, und im Besitze der höchsten möglichen Stufe des Abzeichens) 3.2.5. Der Prüfungsleiter-Stellvertreter wird vom veranstaltenden BFV genannt, darf jedoch nicht dem veranstaltenden BFV angehören. 3.2.6. Der Leiter des Berechnungsausschusses wird vom Prüfungsleiter bestimmt. 3.3. Bewerter Die Bestellung der Bewerter erfolgt durch den Landessanitätsbeauftragten bzw. den Landessonderbeauftragten für die San-LP in Absprache mit dem Landesfeuerwehrkommandanten. Voraussetzungen: Bewerter: Hauptbewerter: Prüfungsleiter-Stv.: Prüfungsleiter: Besitz des SAN-LA in Gold (frühestens 2014), bis dahin mindestens SAN-LA in Silber Besitz des SAN-LA in Gold (frühestens 2014), bis dahin mindestens SAN-LA in Silber Abschnittssanitätsbeauftragter Besitz des SAN-LA in Gold (frühestens 2014), bis dahin mindestens SAN-LA in Silber Abschnittssanitätsbeauftragter oder Bereichssanitätsbeauftragter Besitz des SAN-LA in Gold (frühestens 2014), bis dahin mindestens SAN-LA in Silber Bereichssanitätsbeauftragter oder Landessanitätsbeauftragter oder Landessonderbeauftragter für die SAN-LP Bei der Leistungsprüfung um das SAN-LA in Gold hat ein Feuerwehrarzt anwesend zu sein. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 4 von 9

4. Vorbereitung 4.1. Anmeldung der Bewerber : Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über den jeweiligen Bereichsfeuerwehrverband, welcher auch den Anmeldemodus vorgibt. Die zur Leistungsprüfung einberufenen Bewerber haben sich dem Prüfungsplan entsprechend beim Berechnungsausschuss anzumelden. Bei der Anmeldung hat sich der/die Truppkommandant/in mit zwei Kameraden/innen durch seinen gültigen Feuerwehrpass auszuweisen. Zur Festlegung der Reihenfolge des Antretens bei den einzelnen Stationen erhält der Trupp eine Nummer, die bei der Erstellung des Prüfungsplanes ermittelt wurde. 4.2. Einberufung der Bewerter : Die Bewerter werden vom Prüfungsleiter für diese Leistungsprüfung eingeteilt, und erhalten ca. 4 Wochen vorher eine schriftliche Einberufung vom durchführenden BFV. Eine Nichtteilnahme ist dem Prüfungsleiter zeitgerecht mitzuteilen. 4.3. Bewerterbesprechung Die Prüfungsleitung und die Bewerter haben sich rechtzeitig entsprechend dem Prüfungsplan zur Bewerterbesprechung vor Beginn der jeweiligen Prüfung einzufinden. Nach Überprüfung der Anwesenheit und Aufstellung der Bewerterteams sowie der Besetzung des Berechnungsausschusses sind noch einmal allen Bewertern die wichtigsten Prüfungsbestimmungen in Erinnerung zu bringen. 4.4. Geräte Die für die Lösung der Aufgaben notwendigen Hilfsmittel werden dem Bewerber von der Prüfungsleitung zur Verfügung gestellt. 5. Durchführung der Leistungsprüfung Zur Durchführung der Prüfung stehen der Prüfungsleitung die Bewerter und die Mitglieder des Berechnungsausschusses zur Verfügung. : Veranstalter der Prüfung ist der jeweilige Bereichsfeuerwehrverband Mit der Durchführung kann eine Feuerwehr beauftragt werden Der Prüfungsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass die vom LFV Steiermark erlassene Richtlinie eingehalten wird Der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter sind für die ordnungsgemäße Abhaltung der Leistungsprüfung verantwortlich Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 5 von 9

5.1. Bewerter je Prüfungsstation Jeder Prüfungsstation sind ein Hauptbewerter und die erforderliche Anzahl von Bewertern zugeteilt. Die Zeitnahme erfolgt durch einen eingeteilten Bewerter. 5.2. Berechnungsausschuss Der Berechnungsausschuss besteht aus dem Leiter und den erforderlichen Mitarbeitern, welche die Leistungsprüfung um das Sanitäts-Leistungsabzeichen administrativ bearbeiten. 5.3. Anrechnung für das Bewerterabzeichen Die Teilnahme an der gesamten Leistungsprüfung um das SAN-LA wird als Bewertertätigkeit des LFV anerkannt (siehe auch DA-1-3/7-2004 Anrechnung der Bewertertätigkeit ). Eine Erfassung in der EDV erfolgt durch den LFV Steiermark. 5.4. Kennzeichnung der Prüfungsleitung und der Bewerter Die Mitglieder der Prüfungsleitung und die Bewerter tragen folgende Armbinden am Oberarm: Landessonderbeauftragter für die SAN-LP / Prüfungsleiter Landesfarben mit Landeswappen Stellvertreter des Landessonderbeauftragten / Stellvertreter des Prüfungsleiters Landesfarben ohne Landeswappen Hauptbewerter Grün mit gelben Borten Bewerter Grün (ohne Borten) Leiter des Berechnungsausschusses Weiß mit gelben Borten Mitglieder des Berechnungsausschusses Weiß mit schwarzen Borten Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 6 von 9

6. Bestimmungen 6.1. Die Prüfung ist nach den Durchführungsbestimmungen für das SAN-LA in Bronze / Silber / Gold durchzuführen. 6.2. Bei der Anmeldung zur Prüfung muss jeder Bewerber eines Trupps seine Teilnahme zur Prüfung um das SAN-LA bekannt geben, und die geforderten Voraussetzungen nachweisen. Die Voraussetzungen werden bei der Anmeldung überprüft, bei Nichterfüllung ist eine Anmeldung nicht möglich. 6.3. Der Bewerber darf auch außerhalb des eigenen Bereiches zum Erwerb des Sanitäts- Leistungsabzeichens antreten. 6.4. Bei der jeweiligen Prüfung akzeptiert jedes Truppmitglied die zugrunde liegende Richtlinie und die Durchführungsbestimmung. Dem Bewerber wird das Recht eingeräumt, die Beurteilung seiner Leistung, sofern sie aus seiner Sicht nicht korrekt ist, unverzüglich durch den Trupp Kommandanten bei der jeweiligen Prüfungsstation zu beeinspruchen. Dabei muss dieser jedoch beachten, dass der gesamte Trupp nach Absolvierung der jeweiligen Station diese nicht verlässt und sofort Protest beim zuständigen Hauptbewerter einlegt. Weiters ist der Hauptbewerter verpflichtet, die Bewertung zu prüfen und nach Rücksprache mit den jeweiligen Bewertern seine Entscheidung zu treffen. Bei neuerlichem Protest wird als letzte Instanz der Landessonderbeauftragte / Prüfungsleiter eine Prüfung durchführen. Seine Entscheidung ist endgültig. Anderweitig eingebrachte Proteste werden ausnahmslos nicht berücksichtigt. 6.5. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nachstehend angeführte Punkte als Verstöße geahndet werden, und die Konsequenzen der gesamte Trupp zu tragen hat: a.) Unkorrektes Verhalten gegenüber der/dem Prüfungsleitung / Hauptbewerter / Bewerter b.) Unkorrektes Verhalten gegenüber anderen Bewerbern c.) Keine Teilnahme bzw. unentschuldigte Abwesenheit bei der Schlussfeier d.) Ungebührliches Benehmen während der Schlussfeier (z. B. hervorgerufen durch übermäßigen Alkoholgenuss, Pöbeln usw.) Einzelne Bewerber und gesamte Trupps, die gegen o. a. Punkte verstoßen, werden seitens des Landessonderbeauftragten / Prüfungsleiters disqualifiziert und erhalten weder Abzeichen noch Aufkleber und Urkunde. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 7 von 9

7. Kosten 7.1. Die Kosten der Leistungsprüfung sind von der durchführenden Feuerwehr zu tragen. 7.2. Das Nenngeld pro Teilnehmer wird mit 15,00 festgelegt und wird von der durchführenden Feuerwehr eingehoben. 7.3. Der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter werden vom LFV entschädigt. 7.4. Pro Teilnehmer, welcher an der Prüfung teilnimmt und diese positiv absolviert, werden vom LFV 7,00 als Kostenbeitrag der durchführenden Feuerwehr in Rechnung gestellt. 8. Beistellungen 8.1. Die für die Durchführung benötigten Abzeichen, Urkunden und Aufkleber werden als Gesamtpaket vom LFV mindestens eine Woche vor dem Termin der Prüfung zur Verfügung gestellt. Die Bewertungsrichtlinien, Wertungsblätter und Sammelwertungsblätter werden in elektronischer Form dem Prüfungsleiter per E-Mail übermittelt. Die Ausdrucke der übermittelten Dateien sind Aufgabe des Prüfungsleiters. Abzeichen, die nach Beendigung der Prüfung übrig bleiben, sind dem Landesfeuerwehrverband zu retournieren. 8.2. Die Datenerfassung wird im Programm FDISK abgewickelt. 8.3. Den Bewertern wird, je nach Prüfungszeit, ein Mittagessen oder ein Abendessen zur Verfügung gestellt. Die Kosten sind bereits im Nenngeld enthalten. 9. Datenaustausch Jeder einzelne Bewerber eines Trupps um das SAN-LA muss im FDISK von der Prüfungsleitung auf die notwendigen Voraussetzungen überprüft werden. Alle Anmeldungsdaten werden in dieser Datenbank gesammelt, und werden direkt in die Prüfungsapplikation übernommen. Die Ergebnisse werden in die Mitgliederdatenbank des Landesfeuerwehrverbandes übernommen und den Bewerbern auf den Stammblättern ausgewiesen. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 8 von 9

10. Abschlussfeier Die Urkunden- und Abzeichen Verleihung wird in besonders würdiger Form durchgeführt. An der Urkunden- und Abzeichen Verleihung haben alle Bewerter und Bewerber der Leistungsprüfung um das Sanitäts-Leistungsabzeichen teilzunehmen. Um der Feier einen würdigen Rahmen zu verleihen, sollen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens eingeladen werden. Der genaue Ablauf der Verleihungszeremonie wird den Feuerwehren bzw. Teilnehmern zeitgerecht bekannt gegeben. Diese Durchführungsbestimmung wurde vom Landesfeuerwehrkommandanten am 13. Dezember 2012 genehmigt und tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Alle bisherigen Regelungen und Bestimmungen werden damit außer Kraft gesetzt. Für den Landesfeuerwehrverband: Der Landesfeuerwehrkommandant: Unterschrift am Original im Akt LBD Albert KERN Präsident d. ÖBFV Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 9 von 9