BUSINESS SUPPORT. Investitionsanreize. ... Ihr Tor zum Wohlstand. CzechRepublic

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Transkript:

BUSINESS SUPPORT Investitionsanreize... Ihr Tor zum Wohlstand CzechRepublic

Inhalt 1 Investitionsanreize 4 Öffentliche Unterstützung 2 Verarbeitende Industrie 5 Formen von Investitionsanreizen 3 Technologiezentren 7 Anerkennbare Kosten 3 Zentren für strategische Dienstleistungen 7 Vorgehen bei der Erledigung des Vorhabens, Investitionsanreize zu erhalten www.czechinvest.org Freigegeben: Januar 2014

1 Investitionsanreize Gesetz Nr. 72/2000 GBl., über Investitionsanreize und über die Änderung einiger Gesetze (Gesetz über Investitionsanreize) Investoren, die ihre Investition in der Tschechischen Republik einsetzen, können Unterstützung in Form von Investitionsanreizen bekommen. Investitionsanreize kann sowohl eine tschechische als auch eine ausländische juristische Person oder ein unternehmerisch tätige natürliche Person beantragen. Empfänger von Investitionsanreizen kann nur eine juristische Person mit Sitz in der Tschechischen Republik sein. Unterstützte Bereiche: -- Industrie Einführung oder Erweiterung der Produktion in den Bereichen der verarbeitenden Industrie -- Technologiezentren Aufbau oder Erweiterung eines Forschungs- und Entwicklungszentrums -- Zentren für strategische Dienstleistungen Aufnahme oder Erweiterung der Tätigkeit - Zentren für geteilte Dienstleistungen - Zentren für die Schaffung von Software - Hightech-Reparaturzentren Das Gesetz legt für jede Aktivität die Bedingungen fest, die erfüllt werden müssen, damit der Investor einen Investitionsanreiz beantragen kann. Im Fall jeder Aktivität gilt, dass die Bedingungen innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Erteilung der Investitionsanreize (d.h. Herausgabe der Entscheidung über die Zusage von Investitionsanreizen) erfüllt werden müssen. Für alle Typen von Aktivitäten gilt, dass die Empfänger die Arbeiten am Projekt nicht vor der Herausgabe der Bestätigung über die Registrierung des Vorhabens durch die CzechInvest aufnehmen (d.h. keinerlei Vermögen anschaffen, keine Maschinen bestellen und keine Bauarbeiten aufnehmen, und dass der Empfänger das unterstützte Vermögen und die Arbeitsplätze während der ganzen Zeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Unterstützung, mindestens jedoch über einen Zeitraum von 5 Jahren erhält.

2 Verarbeitende Industrie Unterstützt werden können Unternehmen mit einem Investitionsvorhaben, das im Bereich der verarbeitenden Industrie gemäß der Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten (CZ-NACE) realisiert wird. Grundbedingungen für die Qualifikation Grundbedingung ist eine minimale Höhe der Investition in langfristige materielle und immaterielle Güter, die in den Regionen I 50 Mio. CZK beträgt, davon mindestens 25 Mio. CZK in neue Maschinenanlagen, und in den Regionen II 100 Mio. CZK, davon mindestens 50 Mio. CZK in neue Maschinenanlagen, wobei mindestens die Hälfte der minimalen Höhe der Investition durch Eigenkapital des Investors finanziert werden muss. Strategische Als strategische wird eine Aktion angesehen, bei welcher der Wert der minimalen Höhe der Investition in langfristige materielle und immaterielle Güter den Wert von 500 Mio. CZK erreicht, davon mindestens 250 Mio. CZK in neue Maschinenanlagen und gleichzeitig werden mindestens 500 neue Arbeitsplätze geschaffen. Verarbeitende Industrie Unterteilung der Regionen Strategische Minimale Investitionshöhe in Vermögen Minimale Investitionshöhe in neue Maschinenanlagen Minimale Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze Regionen I 50 Mio. CZK 25 Mio. CZK 0 Regionen II 100 Mio. CZK 50 Mio. CZK 0 Regionen I und II 500 Mio. CZK 250 Mio. CZK 500 Mindestanlage - nach Regionen 1. Bílina; 2. Bílovec; 3. Bohumín; 4. Broumov; 5. Bruntál; 6. Bystřice nad Pernštejnem; 7. Česká Třebová; 8. Český Těšín; 9. Děčín; 10. Frýdlant; 11. Havířov; 12. Hodonín; 13. Cheb; 14. Chomutov; 15. Jeseník; 16. Kadaň; 17. Karviná; 18. Konice; 19. Králíky; 20. Kraslice; 21. Kravaře; 22. Krnov; 23. Kyjov; 24. Lipník nad Bečvou; 25. Litvínov; 26. Louny; 27. Mikulov; 28. Moravská Třebová; 29. Moravské Budějovice; 30. Moravský Krumlov; 31. Most; 32. Nový Bor; 33. Odry; 34. Orlová; 35. Ostrava; 36. Ostrov; 37. Podbořany; 38. Přerov; 39. Rumburk; 40. Rýmařov; 41. Sokolov; 42. Stříbro; 43.Svitavy; 44.Šternberk; 45. Šumperk; 46. Tanvald; 47. Teplice; 48. Uničov; 49. Ústí nad Labem; 50. Valašské Klobouky; 51. Varnsdorf; 52. Veselí nad Moravou; 53. Vítkov; 54. Vsetín; 55. Zábřeh; 56. Znojmo; 57. Žatec Regionen Regiony 39 51 9 25 20 13 41 36 KARLOVY VARY 16 14 47 32 49 10 LIBEREC 100 Millionen 100 mil.czk Kč Platnost: Gültigod ab1. 1. 1. 1. 2014 2014 4 26 HRADEC KRÁLOVÉ 37 15 PRAHA 42 50 Millionen 50 mil.czk Kč Region RegionIIII 46 31 1 57 Mindestanlage Minimální investice Region RegionI I 22 19 7 PLZEŇ 45 5 43 48 28 18 6 21 40 55 53 44 OLOMOUC 33 54 ZLÍN BRNO 29 30 56 Quelle: Mapa Daten Český úřad zeměměřický ein katastrální 50 23 27 12 52 34 35 3 17 11 8 OSTRAVA 24 38 JIHLAVA ČESKÉ BUDĚJOVICE 2

3 Technologiezentren Unterstützt werden kann ein Unternehmen mit Spezialisierung auf angewandte Forschung, Entwicklung und Innovationen technisch hochentwickelter Produkte, Technologien und Produktionsprozesse zum Zweck der Verwendung in der Produktion und Erhöhung des Mehrwerts. Grundbedingungen für die Qualifikation Die minimale Höhe der Investition in langfristige materielle und immaterielle Güter beträgt 10 Mio. CZK, davon mindestens 5 Mio. CZK in neue Maschinenanlagen, wobei wenigstens die Hälfte der minimalen Höhe der Investition durch Eigenkapital des Investors finanziert werden muss. Gleichzeitig ist es notwendig, mindestens 40 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Strategische Als strategische im Bereich von Technologiezentren wird eine Investition angesehen, bei der die minimale Höhe der Investition in langfristige materielle und immaterielle Güter 200 Mio. CZK beträgt, davon bilden mindestens 100 Mio. CZK den Wert der neuen Maschinenanlage, und gleichzeitig werden mindestens 120 neue Arbeitsplätze geschaffen. Technologiezentren Minimale Investitionshöhe in Vermögen Minimale Investitionshöhe in neue Maschinenanlagen Minimale Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze 10 Mio. CZK 5 Mio. CZK 40 Strategische 200 Mio. CZK 100 Mio. CZK 120 Zentren für strategische Dienstleistungen Die Unterstützung ist für Zentren für geteilte Dienstleistungen mit Spezialisierung auf die Übernahme des Managements, des Betriebs und der Verwaltung interner Tätigkeiten, wie es Buchhaltung, Finanzen, Verwaltung im Personalbereich, im Marketing oder im Management von Informationssystemen sind, außerdem dann auch für Hightech-Reparaturzentren und Zentren für die Schaffung von Software bestimmt. Um sich für das Programm zu qualifizieren, müssen mindestens 40 neue Arbeitsplätze bei Zentren für die Schaffung von Software und mindestens 100 neue Arbeitsplätze bei den übrigen Zentren für strategische Dienstleistungen geschaffen werden. Zentren für strategische Dienstleistungen Minimale Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze Zentren für die Schaffung von Software Übrige Zentren 40 100

5 Formen von Investitionsanreizen -- Steuerermäßigung auf die Körperschaftssteuer -- Übertragung des Areals zu einem vergünstigten Preis -- Materielle Unterstützung für einen geschaffenen Arbeitsplatz -- Materielle Unterstützung für Schulungen und Requalifikationen von Beschäftigten -- Materielle Unterstützung zur Anschaffung von Vermögen (im Fall einer strategischen ) Alle oben genannten Unterstützungen (mit Ausnahme der materiellen Unterstützung für Schulungen und Requalifikationen) werden sie dem Investor bis maximal zur Höchstgrenze der öffentlichen Unterstützung gewährt (siehe Regionalkarte der Intensität der öffentlichen Unterstützung). Steuerermäßigung auf die Körperschaftssteuer Die Steuerermäßigung auf die Körperschaftssteuer kann über einen Zeitraum von 10 Jahren bzw. über einen Zeitraum von zehn aufeinanderfolgenden Besteuerungszeiträume geltend gemacht werden, wobei der erste Besteuerungszeitraum, für den die Steuerermäßigung geltend gemacht werden kann, der Besteuerungszeitraum ist, in der die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Spätestens jedoch im Besteuerungszeitraum, in der 3 Jahre seit der Herausgabe der Entscheidung über die Zusage der Investitionsanreize verstrichen. Die Steuerermäßigung wird maximal bis zur Höchstgrenze der öffentlichen Unterstützung nach Abzug der materiellen Unterstützung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, ggf. des Unterschieds zwischen dem Markt- und dem Kaufpreis des Grundstücks und der materiellen Unterstützung zur Anschaffung von Vermögen gewährt. Der derzeitige Steuersatz bei der Körperschaftssteuer ist 19 %. Übertragung des Areals zu einem vergünstigten Preis Es ist möglich, eine vergünstige Übertragung eines Grundstücks oder eines mit Infrastruktur ausgestatteten Grundstücks, das dem Staat oder seinen Organisationsbestandteilen oder den Gemeinden gehört, zu realisieren, und zwar in Abhängigkeit von der Zustimmung der Grundstückseigentümer zu einer solchen vergünstigten Übertragung. Als Investitionsanreiz wird in diesem Fall die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert des Grundstücks angesehen. Materielle Unterstützung für einen geschaffenen Arbeitsplatz und materielle Unterstützung für Schulungen und Requalifi kationen von Beschäftigten. Materielle Unterstützungen sind nur in Kreisen mit einer Arbeitslosigkeit verfügbar, die wenigstens um 50 % höher ist als die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der Tschechischen Republik, d.h. in den Regionen A. Die materielle Unterstützung für einen geschaffenen Arbeitsplatz beträgt 200.000 CZK. Die materielle Unterstützung für Schulungen und Requalifikationen wird in Höhe von 25 % von den Gesamtausgaben für Schulungen und Requalifikationen gewährt. Typ der Region Materielle Unterstützung für einen geschaffenen Arbeitsplatz Materielle Unterstützung für Schulungen und Requalifikationen Regionen A 200.000 CZK 25 % / 35 % /45 % großes / mittleres / kleines Unternehmen Übrige Regionen N/A N/A

6 Stipendien für Arbeit, Ausbildung und Umschulung Regionen A Jobs Umschulung 200,000 CZK 25 % / 35 % / 45 % groß / mittel- / klein Gültig ab: 1. 2. 2014 30. 6. 2014 Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Materielle Unterstützung zur Anschaffung von Vermögen Diese Form der Unterstützung wird nur bei strategischen en in der Produktion oder in einem Technologiezentrum gewährt. Die materielle Unterstützung zur Anschaffung von Vermögen kann bis zur Höhe von 5 % der anerkennbaren Kosten gewährt werden (max. 1,5 Mld. CZK bei einem Produktionsprojekt und max. 0,5 Mld. CZK beim Projekt eines Technologiezentrums). Wenn es im Rahmen der zur Einführung oder Erweiterung der Produktion und gleichzeitig zur Einführung oder Ereiterung eines Technologiezentrums kommt, kann die materielle Unterstützung bis zu 7 % der anerkennbaren Kosten betragen. Die Unterstützung wird wiederum maximal bis zur Höchstgrenze der öffentlichen Unterstützung gewährt und muss vor der Gewährung von der Regierung der Tschechischen Republik genehmigt werden.

7 Anerkennbare Kosten Als anerkennbare Kosten, aus denen das maximale Maß der öffentlichen Unterstützung berechnet wird, dienen entweder das langfristige Vermögen, wobei der Wert der Maschinen mindestens die Hälfte des Werts des angeschafften Vermögens ausmacht, oder der 2-jährigen Bruttolohns auf den neu geschaffenen Arbeitsplätzen. Der Investor wählt eine Möglichkeit aus; bei einer Investition in der verarbeitenden Industrie ist nur langfristiges Vermögen eine anerkennbare Aufwendung. Langfristiges Vermögen Anerkennbare Kosten bestehen aus dem Wert der langfristigen materiellen Güter in Form von Maschinenanlagen und weiterhin aus dem Wert oder dem Teil des Werts der langfristigen materiellen Güter in der Form von Grundstücken oder Objekten oder langfristigen immateriellen Gütern, die zum Marktpreis von anderen als verbundenen Personen gekauft wurden, und zwar bis zur Höhe des Werts der Maschinenanlagen, die in die geeigneten Kosten eingeschlossen sind. Bruttolohn Anerkennbare Kosten bestehen aus dem Wert der Lohnkosten, die für neu geschaffene Arbeitsplätze im Verlauf der 24 Monate, die unmittelbar nach dem Monat folgen, in dem der Arbeitsplatz besetzt wurde, aufgewandt wurden. In die neuen Arbeitsplätze können nur neue Arbeitsplätze aufgenommen werden, die mit einem Beschäftigten mit festgelegter wöchentlicher Arbeitszeit in dem Zeitraum zwischen dem Tag der Herausgabe der Bestätigung über die Registrierung des Vorhabens bei der CzechInvest und dem Ablauf von drei Jahren ab der Herausgabe der Entscheidung über die Zusage von Investitionsanreizen besetzt wurden. Vorgehen bei der Erledigung des Vorhabens, Investitionsanreize zu erhalten -- Der Antragsteller und der Empfänger des Investitionsanreizes sind zwei verschiedene Personen 1. Der Antragsteller legt der CzechInvest das komplett ausgearbeitete Vorhaben zum Erhalt von Investitionsanreizen mit allen Erfordernissen vor 2. Die CzechInvest arbeitet ein Gutachten zum vorgelegten Vorhaben aus und übergibt es dem Industrie- und Handelsministerium (Ministerium) (1 Monat) 3. Das Ministerium beurteilt in Zusammenarbeit mit weiteren Ressorts das Investitionsvorhaben des Investors und arbeitet ein Angebot für die Gewährung von Investitionsanreizen aus (2-3 Monate) 4. Auf der Grundlage des Angebots für die Gewährung von Investitionsanreizen kann der Interessent am Investitionsanreiz dem Ministerium mittels der CzechInvest den Antrag auf Zusage eines Investitionsanreizes = Akzeptanz des Angebots auf die Gewährung von Investitionsanreizen vorlegen (0-3 Monate) 5. Das Ministerium arbeitet eine Entscheidung über die Zusage von Investitionsanreizen aus (1 Monat) Der Antragsteller und Empfänger der Investitionsanreize sind zwei verschiedene Personen Antragsteller CzechInvest Ministerium für Industrie und Handel Empfänger 1 Monat 2-3 Monat 0-3 Monat 1 Monat Vollständig behandelt Absicht Stellungnahme zu dem vorgelegten Plan Die Zusage der Bereitstellung und Ausgabe Engagement Entscheidungen Die Gesamtdauer des Genehmigungsprozesses ist annähernd 5 6 Monate.

8 -- Der Antragsteller ist gleichzeitig der Empfänger des Investitionsanreizes. 1. Der Antragsteller legt der CzechInvest das komplett ausgearbeitete Vorhaben zum Erhalt von Investitionsanreizen mit allen Erfordernissen vor. 2. Die CzechInvest arbeitet das Gutachten für das vorgelegte Vorhaben aus und übergibt es dem Ministerium (1 Monat) 3. Das Ministerium beurteilt in Zusammenarbeit mit weiteren Ressorts das Investitionsvorhaben des Investors und arbeitet die Entscheidung über die Zusage von Investitionsanreizen aus (2 3 Monate) Die Gesamtdauer des Genehmigungsprozesses ist annähernd 3 4 Monate. Wenn dem Investor auch eine materielle Unterstützung für neue Arbeitsplätze und für Schulungen und Requalifikationen zugesagt wird, unterzeichnet er mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales Vereinbarungen über die materielle Unterstützung (spätestens innerhalb von 3 Jahren ab der Herausgabe der Entscheidung über die Zusage von Investitionsanreizen). Die Klägerin ist ein Empfänger der Investitionsanreize Antragsteller CzechInvest Ministerium für Industrie und Handel Empfänger 1 Monat 2-3 Monat Vollständig behandelt Absicht Bewerten eingereicht am Absicht Ausgabe Engagement Entscheidungen Die Gesamtdauer des Genehmigungsprozesses ist annähernd 3 4 Monate. Die Agentur für Wirtschafts- und Investitionsförderung CzechInvest ist eine Organisation des Ministeriums für Industrie und Handel. Seit ihrer Gründung im Jahr 1992 trägt sie zur Anwerbung von ausländischen Investoren und der Entwicklung von ansässigen Firmen durch ihre Dienste und Entwicklungsprogramme bei. Zusätzlich wirbt CzechInvest für die Tschechische Republik im Ausland und ist als Mittler zwischen der EU und kleinen bis mittelgroßen Unternehmen tätig, wobei sie Strukturfonds in der Tschechischen Republik einführt. Unser System des Qualitätsmanagements und der Informationssicherheit wurde staatlich geprüft von Quality Austria und Zertifizierung und Informationssicherheitsdienste in Übereinstimmung mit ISO 9001:2000 und 27001:2005

Strategische Formen des Investitionsanreizes Steuerermäßigung auff die Körperschaftssteuer für 10 Jahre Übertragung des Areals zu einem vergünstigten Preis Reg egionen A1 darüber hinaus: Materielle Unterstützung 200 000 CZK für einen geschaffenen Arbeitsplatz Materielle Unterstützung für Schulungen von Beschäftigten 25 % der anerkennbaren Schulungskosten Materielle Unterstützung zur Anschaf haffun f g von o Vermögen bis zur Höhe von 5 % der e Kosten (max. 0,5 Mld. CZK) Ste teuerermäßigung auf die ie Körperschaftssteuer für 10 Jahre Übe b rtragung des Areals zu einem ver ergünstigten Preis Regionen A1 da darüber hinaus: Materielle Unterst stütz ützung 200 000 CZK für einen geschaffenen Arbeitsp plat latzz Materielle Unterstützung für Schulunge ngen n von Beschäftigten 25 % der ane anerkennbaren Schulungskosten Materielle Unterstützung zur Anschaffung von Vermögen bis zur Höhe von 5 % der Kosten (max. 1,5 Mld. CZK) Steuerermäßigung auf die Körperschaftssteuer für 10 Jahre Übertragung des Areals zu einem verg er ünstigten Preis Regionen A1 darüber hinaus: Materielle Unterstützung 200 000 CZK für einen geschaffenen Arbeitsplatz Materielle Unterstützung für Schulungen von Beschäftigten 25 % der anerkennbaren Schulungskosten Steuerermäßigung auf die Körperschaftssteuer für 10 Jahre Übertragung des Areals zu einem vergünstigten Preis Regionen A1 darüber hinaus: Materielle Unterstützung 200 000 CZK für einen geschaffenen Arbeitsplatz Materielle Unterstützung für Schulungen von Beschäftigten 25 % der anerkennbaren Schulungskosten Steuerermäßigung auf die Körperschaftssteuer für 10 Jahre Übertragung des Areals zu einem vergünstigten Preis X X Minimale Höhe der Investition in Vermögen 3 200 Mio. CZK, davon mindestens 100 Mio. CZK in neue Maschinenanlagen und gleichzeitig mindestens 120 neue Arbeitsplätze Minimale Höhe der Investition in Vermögen 3 500 Mio. CZK, davon mindestens 250 Mio. CZK Z in neue Maschinenanlagen und gleichzeitig mindestens 500 neue Arbeitsplätze Strategische Bedingungen Mindestens 100 neue Arbeitsplätze bei den übrigen Zentren Mindestens 40 neue Arbeitsplätze bei Zentren für die Schaffung von Software Minimale Höhe der Investition in Vermögen 3 10 Mi M o. CZK, davon mindestens 5 Mio. CZK in neue Maschinenanlagen und gleichzeitig mindestens 40 neue Arbeitsplätze In den Re egio gionen II2-100 Mio. CZK, davon mindes destens 50 Mio. CZK in neue Maschin inena e nlagen Minimale Höhe der Investition in Vermögen 3: In den Regionen I2-50 Mio. CZK, davon mindestens 25 Mio. CZK in neu e e Maschinenanlagen Beantragte Novelle des Gesetzes über Investitionsanreize Typ der Verarbeitende Industrie Technologiezentren (Forschung und Entwicklung) Zentren für strategische Dienstleistungen Entwicklung von SW, Zentren für geteilte Dienstleistungen, Hightech-Reparaturzentren) Regionen A1 darüber hinaus: Materielle Unterstützung 200 000 CZK für einen geschaffenen Arbeitsplatz Materielle Unterstützung für Schulungen von Beschäftigten 25 % der anerkennbaren Schulungskosten Anerkennbare Kosten Vermögen 3, bei dem der Wert der Maschinen mindestens die Hälfte des Werts des angeschafften Vermög ögens beträgt Vermögen 3, bei dem der Wert der Maschinen mindestens die Hälfte des Werts des angeschafften Vermögens beträgt oder des 2-jährigen Bruttolohns auf den neu geschaffenen Arbeitsplätzen Vermögen 3, bei dem der Wert der Maschinen mindestens die Hälfte des Werts des angeschafften Vermögens beträgt oder des 2-jährigen Bruttolohns auf den neu geschaffenen Arbeitsplätzen Maximale Höhe der Unterstützung4 40 % der insgesamt anerkennbaren Kosten (30 % in den Regionen II und bei Lowtech-Sektoren) 40 0 % der insgesamt anerke ennb nnba aren Kosten 40 % der insgesamt anerkennbare en Kosten 1 Regionen A - Regionen mit einer Arbeitslosigkeit, die wenigstens um 50 % höher ist als die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der Tschechischen Republik 2 Regionen I - Regionen A und Regionen mit konzentrierter staatlicher Unterstützung gemäß dem Regierungsbeschluss der Tschechischen Republik Nr. 141 vom 22. Februar 20 2010, Re Reg gionen en II - übrige Reg gio ione nen n Vermögen - Kosten für die Anschaffung langfristiger materieller und immaterieller Güter Maximale Höhe der Unterstützung 60 % / 50 % / 40 % (kleines/mittleres/großes Unternehmen), Südwest verringerte Prozent der Unterstützung, Prag Nullunterstützung4Maximálníí mí míra ra veřejné podporyy (viz. map apa) 3 4

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