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Transkript:

An die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria Renngasse 5, 4. OG 1010 Wien Stellungnahme zum Gutachten vom 10.4.2014 In Bezugnahme auf das von der AQ übermittelte Gutachten zum Akkreditierungsantrag für den Bachelorstudiengang Physiotherapie übermitteln wir folgende Stellungnahme: Einleitung Dem gegenständlichen Gutachten der AQ-Austria sind eine Reihe ermutigender Feststellungen zu den sehr guten Voraussetzungen zur Infrastruktur, dem International Office und dem Qualitätsmanagement der FH Burgenland zu entnehmen. Der vorliegenden Antragsversion des Antrags auf Akkreditierung des Bachelor- Studiengangs Physiotherapie, A0760, wurde von den Sachverständigen des BMG die Mindestanforderung der FH-MTD-AV als positiv attestiert. Die Erstellung des Akkreditierungsantrages orientierte sich an der FH-MTD- Ausbildungsverordnung (FH-MTD-AV) BGBl. II Nr. 2/2006 idgf und der Praxis der hochschulischen Umsetzung in Österreich die in Absprache mit österreichischen StudiengangsleiterInnen durchgeführt wurde. Es finden sich im gegenständlichen Gutachten der AQ-Austria auch einige wertvolle Kritikpunkte der Gutachterinnen aus der Schweiz und Deutschland, die zur Entwicklung des FH Studienganges Physiotherapie überaus dienlich sind. Auf diese Punkte möchten wir im Folgenden Stellung beziehen.

Mangel 1: Fehlendes Kompetenzprofil im studiengangsspezifischen Teil Im Gutachten wird Folgendes festgehalten: Als größter Mangel wird angesehen, dass im allgemeinen Teil ein schlüssiges Kompetenzprofil dargestellt wird, welches sich aber im studiengangsspezifischen Teil nicht wiederfinden lässt. Die Stellungnahme der FH Burgenland zu diesem Mangel: Gemäß der Vorlage zu den Modulbeschreibungen seitens der Gutachterinnen werden die zu erwerbenden Kompetenzen pro Modul und nicht pro Lehrveranstaltung definiert. Die zu erwerbenden Modulkompetenzen bestimmen die Lehrinhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen. Lernzielstufen hingegen werden pro Lehrveranstaltung definiert und bestimmen das didaktische Modell der jeweiligen Lehrveranstaltung. Das modulhafte Darstellen der Kompetenzen ist auch auf die enge Vernetzung zwischen einzelnen Lehrveranstaltungen eines Moduls zurückzuführen. Bei der Beschreibung der zu erwerbenden Modulkompetenzen sind auch Anforderungen an die sozialkommunikativen Kompetenzen und die Selbstkompetenzen definiert, obwohl das Modul insgesamt dem fachlichmethodischen Kompetenzerwerb zugeordnet ist.

Mangel 2: Fehlende Definition eines Ausbildungszieles Im Gutachten wird Folgendes festgehalten: Ein, auf der Basis des Kompetenzprofils entwickeltes, Ausbildungsziel ist nicht definiert. Die Stellungnahme der FH Burgenland zu diesem Mangel: Die Formulierung des Kompetenzprofils orientierte sich an der FH-MTD- Ausbildungsverordnung (FH-MTD-AV) BGBl. II Nr. 2/2006 idgf. Ziel ist es, zumindest diese Mindestanforderungen an AbsolventInnen eines FH- Bachelorstudiengangs Physiotherapie zu erfüllen. Bezüglich eines konkreten Ausbildungszieles wird auf die aktuelle Diskussion innerhalb der österreichischen FH-Studiengänge im Bereich der Physiotherapie hingewiesen. So wird derzeit an der Erstellung eines einheitlichen Qualifikationsprofils sowie einer Definition konkreter Ausbildungsziele im Bereich der Physiotherapie in Österreich gearbeitet. Die FH Burgenland, Bachelorstudiengang Physiotherapie, wird sich dieser Arbeitsgruppe selbstverständlich anschließen und sich somit dem Thema der einheitlichen Formulierung von Ausbildungszielen in Österreich annehmen. Mangel 3: Vernetzung der Module Im Gutachten wird Folgendes festgehalten: Die Vernetzung der Module untereinander und der Aufbau der einzelnen Module sind nicht nachvollziehbar. Die Stellungnahme der FH Burgenland zu diesem Mangel: Um einen klaren Zusammenhang einzelner Lehrveranstaltungen in unterschiedlichen Modulen zu verdeutlichen, sollen im Rahmen eines internen

Reakkreditierungsverfahrens einzelne Lehrveranstaltungen umbenannt und die Zuordnung einzelner Lehrveranstaltungen zu den Modulen optimiert werden. Beispiel I: Die Lehrveranstaltungen Basisbehandlungstechniken I (1. Semester) und Basisbehandlungstechniken II (2. Semester) sind dem Modul Physiotherapeutische Grundlagen zugeordnet. Die Lehrveranstaltung Therapeutische Übungen/Techniken (3. Semester, Modul: Physiotherapeutische Maßnahmen ) baut auf den Inhalten der Lehrveranstaltungen Basisbehandlungstechniken I und Basisbehandlungstechniken II auf. Um den Zusammenhang dieser Lehrveranstaltungen zu verdeutlichen, wird angedacht, die Lehrveranstaltung Therapeutische Übungen/Techniken im Rahmen eines internen Reakkreditierungsverfahrens in Basisbehandlungstechniken III umzubenennen und gegebenenfalls auch dem Modul Physiotherapeutische Grundlagen zuzuordnen. Beispiel II: Es wird angedacht, im Rahmen eines internen Reakkreditierungsverfahrens die Lehrveranstaltung Evidence Based Practice (3. Semester) vom Modul Gesundheitswissenschaften in das Modul Wissenschaftliches Arbeiten zu verlagern. Beispiel für eine modulübergreifende Vernetzung der Lehrveranstaltung: Im Rahmen der Lehrveranstaltungen Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Schreiben und Schreibwerkstatt wird lehrveranstaltungsübergreifend eine wissenschaftliche Arbeit zu einem fachspezifischen Thema aus einer anderen Lehrveranstaltung (z.b. Innere Medizin, Physikalische Medizin) verfasst. In diesen fachspezifischen Lehrveranstaltungen kann dann für die jeweiligen Studierenden, die eine wissenschaftliche Arbeit zu diesem Thema schreiben, die Prüfung entfallen. Der/die Lektor/in der fachspezifischen Lehrveranstaltung (z.b. Innere Medizin) ist schließlich für die inhaltliche, jener/e der wissenschaftlichen Lehrveranstaltung für die wissenschaftliche Prüfung und Bewertung der Arbeit zuständig.

Mangel 4: Kleinteiligkeit der Lehrveranstaltungen Im Gutachten wird Folgendes festgehalten: Die Unklarheit über den Ablauf der Semester, die Kleinteiligkeit der Lehrveranstaltungen und die darauf bezogenen nicht näher definierten, unzähligen Prüfungen führen zu einer deutlichen Intransparenz in Bezug auf die Studierbarkeit. Die Stellungnahme der FH Burgenland zu diesem Mangel: Hinsichtlich des Ablaufes der Semester wird darauf geachtet, einen Ablauf auch innerhalb der einzelnen Semester zu planen. Das bedeutet z.b., dass die Lehrveranstaltung Innere Medizin zu Beginn des 1. Semesters gelesen wird. Am Ende des 1. Semesters wird darauf aufbauend die integrierte Lehrveranstaltung PT Prozess Innere Medizin durchgeführt. Dies bedeutet, dass Lehrveranstaltungen nicht nur über mehrere Semester, sondern auch innerhalb eines Semesters aufeinander aufbauen. Auch spezifische Praktika werden erst dann absolviert, wenn die dazugehörigen Lehrveranstaltungen abgeschlossen sind. Die Studiengangsleitung wird diesbezüglich einen konkreten Ablaufplan erstellen. Beispiel: Im 3. Semester wird die Lehrveranstaltung PT Prozess Chirurgie in zwei Gruppen abgehalten. Hat die erste Gruppe (Gruppe 1) diese Lehrveranstaltung bereits abgeschlossen, kann dieser Teil der Studierenden bereits in das erste Praktikum (Praktikum I im 3. Semester) gehen. Die zweite Gruppe (Gruppe 2) hat z.b. anschließend die Lehrveranstaltung PT Prozess Orthopädie, Traumatologie und geht erst anschließend in ein fachspezifisches Praktikum. Dies hat unter anderem auch den Vorteil, dass sich nicht alle Studierenden gleichzeitig im Praktikum befinden, was das Zurverfügungstellen ausreichender Praktikumsplätze erleichtert. Hinsichtlich der Kleinteiligkeit der Lehrveranstaltungen wird darauf hingewiesen, dass dies grundsätzlich interdisziplinäre Hintergründe hat. So muss z.b. die Lehrveranstaltung Chirurgie (3. Semester) von einem/einer Mediziner/in

gelesen werden, während die Lehrveranstaltung PT Prozess Chirurgie (3. Semester) von einem/einer Physiotherapeuten/in abgehalten werden muss. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es durchaus lehrveranstaltungsübergreifende Prüfungen gibt. Dies betrifft z.b. folgende Lehrveranstaltungen: 1. Semester: Einführung in den PT Prozess & Clinical Reasoning 1. Semester: Hygiene & Pathologie 2. Semester: Trainingslehre & Methodik und Didaktik in der PT 3. Semester: Grundlagen der quantitativen und qualitativen Forschungsmethoden & Evidence Based Practice Dabei wird darauf hingewiesen, dass nicht nur lehrveranstaltungsübergreifend, sondern auch modulübergreifend Prüfungen stattfinden können. Auch das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten (z.b. wissenschaftliche Arbeit im Rahmen der Lehrveranstaltung Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Schreiben zu einem Thema aus dem Bereich der Inneren Medizin) reduziert die Anzahl der Prüfungen für die Studierenden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Lehrveranstaltung abschließenden Prüfungscharakter haben. So werden 32 Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung abgeschlossen, etwa doppelt so viele haben hingegen LV-immanenten Prüfungscharakter (56) und einige Lehrveranstaltungen im Bereich der Managementtechniken setzen lediglich eine aktive Teilnahme der Studierenden voraus (4). Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter werden unter anderem Wissensquiz, Fallbeispiele, Einzel- und Gruppenarbeiten, Diskussionen und Präsentationen als Bewertungsgrundlagen herangezogen. Im Rahmen eines internen Reakkreditierungsverfahrens wird zudem auf Basis der Erfahrungen der ersten Jahrgänge angedacht, folgende Lehrveranstaltungen zusammenzulegen: 1. Semester: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Schreiben & Schreibwerkstatt 1. Semester: Bewegungslehre/-analyse & Physik und Biomechanik 1. Semester: Patholgie und Hygiene

1. Semester: Einführung in den PT Prozess & Clinical Reasoning 2. Semester: Ganganalyse & Gangschulung 2. Semester: Trainingslehre & Methodik und Didaktik in der PT 2. Semester: PT Prozess Innere Medizin & Atemtherapie 2. Semester: Basisbehandlungstechniken II & Haltungs- /Wahrnehmungsschulung 3. Semester: Chirurgie & Gynäkologie 3. Semester: Grundlagen der quantitativen und qualitativen Forschungsmethoden & Evidence Based Practice 5. Semester: PT Prozess Intensivmedizin & Onkologie, Palliativmedizin Grundsätzlich wird angedacht, alle Lehrveranstaltungen, welche weniger als 1 SWS aufweisen in der Form aufzulösen, sodass sie mit anderen Lehrveranstaltungen zusammengeführt werden. Mangel 5: fehlendes Ausweisen der Sozial- und Selbstkompetenzen in den Modulen und fehlende Vernetzung von Fach-, Methoden-, Sozialund Selbstkompetenz in den Modulen Im Gutachten wird Folgendes festgehalten: Insgesamt wird es als Mangel angesehen, dass die Modulbeschreibungen als Lernziele nur Fach- und Methodenkompetenzen angeben und die Selbst- und Sozialkompetenz in einem eigenen Modul ausgewiesen sind. Zu dem anvisierten Ziel der Handlungsorientierung fehlt die Vernetzung von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz in den Modulen und somit auch in den Prüfungen. Die rein fachwissenschaftliche Orientierung der Module, der Umfang und die Dauer der einzelnen Module sind vor dem Ziel der Handlungsorientierung kritisch zu beurteilen. Die Stellungnahme der FH Burgenland zu diesem Mangel:

Die Studierenden erwerben im Modul Sozial- und Selbstkompetenzen die Basiskompetenzen bzw. Basiswerkzeug zu den Themen Kommunikation und Selbstkenntnis, Präsentation und Empathie sowie Teamarbeit und Kooperation. Das erworbene Wissen sowie die erworbenen Kompetenzen werden in den fachspezifischen Lehrveranstaltungen vertieft und praktisch angewandt. So werden im Rahmen der fachspezifischen Lehrveranstaltungen Fallbeispiele, Einzel- und Gruppenarbeiten, Präsentationen, Diskussionen sowie Wissensquiz eingesetzt. Im Rahmen dieser erweitern und festigen die Studierenden ihre Sozial- und Selbstkompetenzen. Ein Beispiel hierfür ist die Anwendung und Festigung von Sozial- und Selbstkompetenzen, welche im Rahmen der Lehrveranstaltung Kommunikation und Selbstkenntnis (1. Semester) erworben werden, in der Lehrveranstaltung Clinical Reasoning (1. Semester). Ein weiteres Beispiel ist die Vertiefung von Sozial- und Selbstkompetenzen, welche in der Lehrveranstaltung Präsentation und Empathie (2. Semester) erworben werden, in der Lehrveranstaltung Methodik und Didaktik in der PT (2. Semester). Es wird angedacht, im Rahmen der internen Reakkreditierung die Sozial- und Selbstkompetenzen, welche auch in den fachspezifischen Modulen erworben werben, im Antrag (Anhang: Modulbeschreibungen) integrativ zu ergänzen. Die Anwendung und Vertiefung von Sozial- und Selbstkompetenzen im Rahmen fachspezifischer Lehrveranstaltungen zeigt sich z.b. auch im Rahmen jener Lehrveranstaltungen, die studiengangsübergreifend (Physiotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheitsmanagement und förderung) an der FH Burgenland abgehalten werden. In diesen Lehrveranstaltungen (z.b. Einführung in das österreichische Gesundheitswesen, Englisch, Kommunikation und Selbstkenntnis uva. ) sind Studierende im Sinne einer gemeinsamen Sprache auf umfangreiche interdisziplinäre Sozialkompetenzen angewiesen. Die hohe Bedeutung des Erwerbs von Sozial- und Selbst- sowie Methodenkompetenzen im Rahmen des Studiums zeigt sich auch dahingehend, dass es im Curriculum deutlich mehr Lehrveranstaltungen mit LV-immanentem Prüfungscharakter (56) als mit LV-abschließender Prüfung (32) gibt. Im Rahmen der Lehrveranstaltungen mit LV-immanentem Prüfungscharakter wird z.b. auch das sogenannte Powervote -System verwendet. Das Powervote - System ermöglicht es, Vorträge und Präsentationen interaktiv durch Abstimmung bzw. Voting zu gestalten. StudentInnen können damit aktiver in

Lehreinheiten eingebunden werden. Im Rahmen dieser Art von Wissensquiz können Studierende in einem ersten Schritt gemeinsam über die jeweilige Frage (Sozialkompetenzen) diskutieren und sich dann in einem nächsten Schritt individuell (Selbstkompetenzen) für eine Antwort entscheiden. Die Handlungsorientierung wird vor allem auch dadurch gewährleistet, dass den Studierenden zu Beginn einzelner Semester theoretische Grundlagen vermittelt werden (z.b. 2. Semester: Innere Medizin), welche anschließend im Rahmen von praktischen Übungen (z.b. 2. Semester: PT Prozess Innere Medizin) sowie den einzelnen Praktika vertieft werden. In Hinblick auf den Theorie- Praxistransfer wird angemerkt, dass ein Leitfaden diesbezüglich entwickelt wird.