Aufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich. Version 4.2, SSch, SGL

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Transkript:

Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich Version 4.2, 17.08.2016 SSch, SGL

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Voraussetzungen... 3 2 Persönliche Voraussetzungen... 3 3 Vorausgesetzte Qualifikation... 4 4 Aufnahmeverfahren... 5 4.1 Anmeldung für Personen mit einem Abschluss in Pflege auf der Tertiärstufe... 5 4.2 Anmeldung für Personen mit einem Abschluss auf der Tertiärstufe aus anderen Gesundheitsberufen... 5 5 Anrechenbarkeit früher erworbener Lernleistungen... 6 5.1 Für Studienende mit abgeschlossenem NDS HF AIN... 6 5.1 Für Studienende ohne abgeschlossenes NDS HF AIN... 6 6 Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen... 7 Aufnahmereglement Seite 2/7

1 Allgemeine Voraussetzungen Zum NDS HF wird zugelassen, wer eine berufliche Tätigkeit im entsprechenden Gebiet nachweisen kann (Arbeitsvertrag, Bestätigung durch den Arbeitgeber). Während der gesamten Dauer des NDS HF muss die berufliche Tätigkeit mindestens 80 Prozent betragen. Wird das NDS mit einem Arbeitspensum von weniger als 80% absolviert, bedarf es einer individuellen Abklärung durch die Z-INA. Berufliche Tätigkeit der Fachrichtung Anästhesiepflege Die berufliche Tätigkeit der Fachrichtung Anästhesiepflege muss auf einer Anästhesieabteilung erbracht werden, die den aktuellen Standards und Empfehlungen der SGAR entspricht. Berufliche Tätigkeit der Fachrichtung Intensivpflege Die berufliche Tätigkeit der Fachrichtung Intensivpflege muss auf einer durch die SGI anerkannten Intensivstation erbracht werden. Berufliche Tätigkeit der Fachrichtung Notfallpflege Die berufliche Tätigkeit der Fachrichtung Notfallpflege muss auf einer Notfallstation erbracht werden, die den aktuellen Standards und Empfehlungen der SGNOR entspricht. Näheres ist in dem Dokument Informationen zur praktischen Bildung und Mindestvorgaben für das praktische Bildungskonzept der Vertragsspitäler vom 01.06.2010 geregelt. 2 Persönliche Voraussetzungen Die Anstellung der Studierenden erfolgt durch das jeweilige Vertragsspital. Die Z-INA stellt keine Studierenden ein. Sie empfiehlt für die Eignungsabklärung der Studierenden folgende Voraussetzungen anhand eines einzureichenden Portfolios zu überprüfen: Fundiertes pflegerisches und medizinisches Grundlagenwissen Ausgeprägtes Einfühlungsvermögen für Menschen in Extremsituationen Sorgfalt Verantwortungsbewusstsein Entscheidungs- und Reaktionsfähigkeit Flexibilität Belastbarkeit und Durchhaltevermögen Kritikfähigkeit Fähigkeit zur Selbstreflexion und Berufssozialisation Fähigkeit, selbstgesteuert zu lernen und Foren und e-learning selbstständig zu nutzen Aufnahmereglement Seite 3/7

Bereitschaft, sich mit elektronischen und elektromechanischen Geräten auseinanderzusetzen und sich Grundlagenwissen zu Software gesteuerten Prozessen anzueignen Einschätzung der Sprachkompetenz Niveau C1 (vgl. europäischer Referenzrahmen für Sprachen) 3 Vorausgesetzte Qualifikation Zugelassen zum NDS HF sind Personen, die über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF oder Bachelor of Science in Pflege FH oder über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen und eine Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen, oder über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Rettungssanitäterin HF / dipl. Rettungssanitäter HF oder als dipl. Hebamme HF bzw. Bachelor of Science Hebamme FH oder über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in den erwähnten Gesundheitsberufen (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen, und eine Berufserfahrung von mind. 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen. Zusätzlich sind an einer Eignungsprüfung (siehe 4.3) die vorausgesetzten Pflegekompetenzen nachzuweisen. Aufnahmereglement Seite 4/7

4 Aufnahmeverfahren 4.1 Anmeldung für Personen mit einem Abschluss in Pflege auf der Tertiärstufe Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Homepage der Z-INA. Folgende Dokumente sind der Z-INA einzureichen: Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Auszubildende Person im entsprechenden Gebiet der beruflichen Tätigkeit zu mindestens 80% nachgeht Kopie des Pflegediploms - dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF oder - Bachelor of Science in Pflege FH oder - ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege Nachweis der Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutpflegebereich, bevorzugt in einem Spital oder in einer Klinik in der Schweiz, in Form eines Arbeitszeugnisses. 4.2 Anmeldung für Personen mit einem Abschluss auf der Tertiärstufe aus anderen Gesundheitsberufen Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Homepage der Z-INA. Folgende Dokumente sind mit dem Anmeldeformular der Z-INA einzureichen: Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Auszubildende Person im entsprechenden Gebiet der beruflichen Tätigkeit zu mindestens 80% nachgeht. Eine Kopie des Abschlusses auf der Tertiärstufe - dipl. Rettungssanitäterin HF / dipl. Rettungssanitäter HF oder - Bachelor of Science Hebamme FH oder - dipl. Hebamme HF - ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in den oben erwähnten Gesundheitsberufen Einen Nachweis der Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutpflegebereich, bevorzugt in einem Spital oder in einer Klinik in der Schweiz, in Form eines Arbeitszeugnisses. Einen Nachweis über den Erwerb der Pflegekompetenzen (vgl. Dokument Vorausgesetzte Pflegekompetenzen für die Zulassung zum Nachdiplomstudium HF Anästhesie-, Intensiv-, Notfallpflege der OdASanté). Aufnahmereglement Seite 5/7

5 Anrechenbarkeit früher erworbener Lernleistungen 5.1 Für Studienende mit abgeschlossenem NDS HF AIN Kann die Studierende / der Studierende bereits ein NDS HF in Intensiv-, Notfall- oder Anästhesiepflege oder eine gleichwertige Weiterbildung (FA Intensivpflege, FA Notfallpflege, FA Anästhesiepflege) nachweisen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich abgeschlossen wurde, so kann die Person vom Modul Allgemeine Grundlagen und von den theoretischen Teilen der Arbeitsprozesse 2, 3 und 4 befreit werden (siehe Curriculum). Eine Verkürzung von 6 Monaten der praktischen Bildung des NDS ist nach individueller Absprache der Bildungsverantwortlichen mit der jeweiligen Studiengangsleitung möglich. Die Studierenden können sich zudem von einzelnen Modulen/Lerneinheiten dispensieren lassen, wenn sie nachweisen können, dass sie sich die entsprechenden Kompetenzen in anderen Lehrgängen angeeignet haben. Die Dispensationen werden aufgrund eines schriftlichen Nachweises durch die Studiengangsleitung beurteilt und genehmigt. Vorgehen: Dispensationsanträge werden schriftlich 2 Monate vor Beginn des NDS bei der Studiengangsleitung eingereicht. Sie umfassen: Name und Vorname Modulthema, von dem eine Dispensation gewünscht wird Lerninhalte und Lernziele des besuchten Lehrgangs Schriftlicher Nachweis, wie die entsprechenden Kompetenzen erworben wurden Zu spät eingereichte Dispensationsanträge werden nicht mehr bearbeitet. 5.1 Für Studienende ohne abgeschlossenes NDS HF AIN Studierende ohne Abschluss eines NDS HF in Intensiv-, Notfall- oder Anästhesiepflege oder einer gleichwertigen Weiterbildung (FA Intensivpflege, FA Notfallpflege, FA Anästhesiepflege), die das gewählte NDS mit einer Verkürzung der Theorie und/oder Praxis absolvieren möchten, können bis 2 Monate vor Beginn des NDS einen schriftlichen Antrag an die Z-INA stellen. Folgende Nachweise sind bei einer Verkürzung der Theorie beizulegen: Lerninhalte, Umfang der Lernstunden Modulprüfungsnachweis incl. bestandener Modulprüfung (Note wird dann von uns in LLP umgerechnet) Genehmigung des Praxisortes Aufnahmereglement Seite 6/7

Die SGL des jeweiligen Studiengangs setzt ein Antwortschreiben auf mit folgenden Angaben: Umfang der Lernstunden, die bewilligt werden (Lernstunden können nur bewilligt werden, wenn sie innerhalb der letzten 5 Jahre besucht wurden) Umfang und Lerninhalte, die noch besucht werden müssen Höhe der Kostenermässigung an das jeweilige Modul (pro Tag Ermässigung von 330.- CHF, Stand 2012) In der Regel betrifft es das Modul Allgemeine Grundlagen. Folgende Nachweise sind bei einer Verkürzung der Praxis beizulegen: Genehmigung des Praxisortes, incl. Begründung der verkürzten praktischen Ausbildung Dauer der Verkürzung (eine Verkürzung kann maximal 6 Monate umfassen) Die SGL des jeweiligen Studiengangs setzt ein Antwortschreiben auf mit folgenden Angaben: Anzahl der bewilligten Reduktions- Monate Angepasster Modulablauf Zu spät eingereichte Dispensationsanträge werden nicht mehr bearbeitet. 6 Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen Informell erworbene Kompetenzen müssen von den Studierenden in Form eines Portfolios aufgezeigt werden. Sie dienen in erster Linie als Belege zur Eignungsabklärung im Aufnahmeverfahren in den Spitälern. Die Studiengangsleitung bespricht mit den Bildungsverantwortlichen in der Praxis, ob die informell erworbenen Kompetenzen zu einer Verkürzung eines Semesters führen. Die Studiengangsleitung beurteilt, ob Dispensationen für einzelne Module/Lerneinheiten ausgesprochen werden. Aufnahmereglement Seite 7/7