Erwerb der Modulzertifikate iac Modul 1 Fachgrundlagen I Medizin und Modul 3 Notfälle

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1 Erwerb der Modulzertifikate iac Modul 1 Fachgrundlagen I Medizin und Modul 3 Notfälle Die Modulidentifikationen (Lernumfang, Lerninhalt etc.) für die HFP-KST wurden im 2013 verabschiedet. Die Schulen/Anbieter verpflichten sich die Zulassung, bzw. die Modulprüfungen gemäss diesen Vorgaben zu erfüllen (bis August 2016 gab es noch einen Übergangsspielraum). Achtung: Der Umfang der Medizinischen Grundlagen für die HFP-KST-Zulassung und für die EMR-Anerkennung sind unterschiedlich (siehe S. 2)! Ab gilt Folgendes: Modul 1 Fachgrundlagen I 1. Wer die Medizinischen Grundlagen am iac gemäss Modulidentifikation mit Prüfung abgeschlossen hat erhält das Modulzertifikat 1. Gemäss AvB-Reglement iac werden wie bisher bereits erbrachte Bildungsleistungen anerkannt, die nachgewiesen und vom iac überprüft wurden. 2. Wer Medizinische Grundlagen an einem anderen Institut gemäss HFP-KST-Modulidentifikation mit 100% Kontaktunterricht abgeschlossen hat, kann am iac das Modulzertifikat 1 erwerben. 3. Wer Medizinische Grundlagen an einem anderen Institut mit weniger als 65% Kontaktunterricht abgeschlossen hat, muss am iac eine schriftliche Prüfung zu den Fachgrundlagen I Medizin ablegen und bestehen, um das Modulzertifikat 1 zu erhalten. Modul 3 Notfälle Seit 2007 gilt am iac: Nothilfe-Ausbildungen, die mehr als 6 Jahre zurückliegen, müssen für die EMR-Anerkennung mindestens durch einen Nothilfe-Refresher aktualisiert werden. Für den Erhalt des Modulzertifikats 3 (für die HFP-KST) sind insgesamt 20 Stunden Nothilfeausbildung gefordert (siehe Modul 3 Notfälle). Am iac werden seit 2011 die - gemäss HFP-KST-Modulidentifikation geforderten - 20 Stunden Nothilfe inkl. Psychiatrische Notfälle als Kontaktunterricht, elearning, angeleitetem Selbststudium und Abschlussprüfung angeboten. Bereits erbrachte Bildungsleistungen in Medizinischen Grundlagen Anerkannte medizinische Schulbildung Das EMR anerkennt bei diversen abgeschlossenen Berufsausbildungen die schulmedizinische Bildung (siehe Liste Anhang 1). Personen mit diesen Abschlüssen benötigen keine weiteren medizinischen Grundlagen mehr für die Anerkennung durch das EMR oder für den Erwerb des Modulzertifikats 1 für die HFP-KST. Für das Modulzertifikat 3 gelten die Vorgaben aus S. 10 und 11 in diesem Dokument. Umfang, Inhalt und Lernformen der medizinischen Schulbildung Die Modulidentifikationen (Lernumfang, Lerninhalt etc.) für die HFP-KST wurden 2013 verabschiedet. Die Schulen/Anbieter verpflichten sich die Zulassung, bzw. die Modulprüfungen gemäss diesen Vorgaben zu erfüllen (bis August 2016 galt noch eine Übergangsregelung). Die Vorgaben für Medizinische Grundlagen für die HFP-KST-Zulassung und für die EMR- Anerkennung unterscheiden sich bezüglich: Erwerb Modulzertifikate iac 1 & 3 aktualisiert DV /9

2 a) Lernumfang - EMR 150h Anatomie/Physiologie, Krankheitslehre, Notfallmassnahmen, Anamnese und Befunderhebung, Psychologie, Kommunikation, Hygiene, Abschlussprüfung (siehe Anhang 2/4.2.1c) - HFP-KST Modul 1 150h - Fachgrundlagen I: Medizin HFP-KST Modul 3 20h - Notfälle (Modulidentifikationen HFP-KST siehe Anhang 3) b) Lernformen - EMR ab 2015 ist angeleitete Selbststudium zu maximal 50 Prozent anerkannt, wenn methodisch-didaktisch im Detail beschrieben und belegt (Anhang 2/4.4) - HFP-KST 150h obligatorischer Kontaktunterricht, plus 150h Selbstlernzeit (Anhang 3) Kontakte Allgemeine Informationen iac Integratives Ausbildungszentrum Ausstellungsstrasse 102 Postfach 8031 Zürich Telefon: info@iac.ch Fragen zur Anerkennung von Bildungsleistungen und zum Lehrgang Medizinische Grundlagen Danièle Viviane (Dozentin) St. Adrianstrasse 6 CH-6415 Arth Telefon: (zu Bürozeiten) daniele.viviane@iac.ch Erwerb Modulzertifikate iac 1 & 3 aktualisiert DV /9

3 Anhang 1 - EMR-Liste anerkannter Berufe im Gesundheitswesen Auszug aus Personen, die einen in der Schweiz reglementierten Beruf im Gesundheitswesen erlernt haben, können sich für die Registrierung einer erfahrungsmedizinischen Methode gemäss Methodenliste des EMR Abschnitt A pauschal die folgende Anzahl Stunden schulmedizinischer Ausbildung anrechnen lassen: 600 Std. schulmedizinische Ausbildung für: -- Aktivierungsfachfrau/Aktivierungsfachmann dipl. HF -- Apothekerin/Apotheker -- Ärztin/Arzt -- Biomedizinische Analytikerin/Analytiker dipl. HF -- Chiropraktorin/Chiropraktor -- Dentalhygienikerin/Dentalhygieniker dipl. HF -- Drogistin/Drogist dipl. HF -- Ergotherapie BSc. FH -- Ernährung und Diätetik BSc. FH -- Ernährung und Gesundheit MAS ETH -- Expertin/Experte Anästhesiepflege dipl. NDS HF -- Expertin/Experte Intensivpflege dipl. NDS HF -- Expertin/Experte Notfallpflege dipl. NDS HF -- Fachfrau/Fachmann med. tech. Radiologie dipl. HF / BSc. FH -- Fachfrau/Fachmann Operationstechnik dipl. HF -- Hebamme/Entbindungspfleger BSc. FH -- Kunsttherapeutin/Kunsttherapeut dipl. ED -- Logopädin/Logopäde dipl. EDK -- Med. Masseurin/Med. Masseur EFA -- Orthoptistin/Orthoptist dipl. HF -- Osteopathin/Osteopath dipl. GDK -- Pflegefachfrau/Pflegefachmann dipl. HF / BSc. in Pflege FH / MSc. in Pflege FH -- Physiotherapie BSc. FH / MSc. FH -- Podologin/Podologe dipl. HF -- Psychomotoriktherapeutin/Psychomotoriktherapeut dipl. EDK -- Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter dipl. HF -- Transportsanitäterin/Transportsanitäter EFA -- Zahnärztin/Zahnarzt 350 Std. schulmedizinische Ausbildung für: -- Drogistin/Drogist EFZ -- Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (inkl. Krankenpflege DN I, dipl. SRK) -- Med. Praxisassistentin/Med. Praxisassistent EFZ -- Pharmaassistentin/Pharmaassistent EFZ Diese Auflistung ist abschliessend. Diese Methodenliste tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. EMR - März 2016 Erwerb Modulzertifikate iac 1 & 3 aktualisiert DV /9

4 Anhang 2 - EMR-Reglement 2016 (Auszug aus > Registrierungsbedingungen > 4.4 Lernformen und Prüfungen) Schulmedizin a) Für die Registrierung beim EMR muss der Therapeut den Nachweis erbringen, dass er die geforderte Anzahl Lernstunden mit schulmedizinischen Inhalten für die beantragte Methode absolviert hat (siehe EMR-Methodenliste unter entsprechender Therapiemethode). b) Therapeuten, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung in einem reglementierten Beruf im Gesundheitswesen verfügen, können dafür pauschal eine bestimmte Stundenzahl für den Bereich Schulmedizin geltend machen. Auf welche Berufe diese Regelung anwendbar ist und welche Stundenzahlen dafür jeweils anrechenbar sind, ist in Anhang 1 der EMR-Methodenliste abschliessend geregelt. c) Die Ausrichtung der Schulmedizin muss allgemeiner Natur sein und die folgenden Fächer inkl. Lehrinhalten in angemessenem Umfang abdecken: - Anatomie und Physiologie des Menschen - Krankheitslehre - Notfallmassnahmen - Anamnese und Befunderhebung - Psychologie - Kommunikation - Hygiene - Abschlussprüfung 4.4 Lernformen und Prüfung a) Das EMR akzeptiert als Lernformen sowohl begleitete und kontrollierte Präsenzzeiten als auch angeleitetes Selbststudium. Für jede dieser Lernformen muss auf dem Ausbildungsnachweis die Zahl der absolvierten Lernstunden à 60 Minuten angegeben werden. b) Für das angeleitete Selbststudium gilt: Es muss als Bestandteil des Bildungsangebots methodisch-didaktisch im Detail beschrieben sein und belegt werden können. Der Anteil des angeleiteten Selbststudiums sollte angemessen sein und darf maximal 50 Prozent des Gesamtumfangs des jeweiligen Bildungsangebots umfassen. c) Das eigenständige Selbststudium ist nicht anrechenbar. d) Die vom Bildungsanbieter organisierte und durchgeführte Ausbildung muss mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Erwerb Modulzertifikate iac 1 & 3 aktualisiert DV /9

5 Anhang 3 - OdA ARTECURA Modulidentifikation Auszug aus: > Wegleitung zur Prüfungsordnung - HFP-KST Modulidentifikation MI und Lerninhalte Erwerb Modulzertifikate iac 1 & 3 aktualisiert DV /9

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