Merkblatt zur Beantragung von Reisepässen und Kinderreisepässen Stand: Januar 2017 Antragstellung: Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist dessen schriftliche Zustimmung mit beglaubigter Unterschrift zum Passantrag vorzulegen. Zur Beantragung von Reisepässen und Kinderreisepässen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! (siehe www.budapest.diplo.de --> Bürgerservice --> Terminvergabesystem ) - Anschrift: Úri utca 64-66 (Seiteneingang Lant utca), 1014 Budapest, I. Bezirk (Burgbezirk) - Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Bus 16 ab Széll Kálmán tér (ehem. Moszkva tér ), Ausstieg bei Haltstelle Kápisztrán tér Hinweis: Die Botschaft befindet sich im geschützten Bereich des Burgbezirks, der nur von berechtigten Fahrzeugen befahren werden darf. Bei Einfahrt mit unberechtigten Fahrzeugen ist an der Schranke ein Ticket zu ziehen. Die Ausfahrt muss innerhalb von 30 Minuten an der selben Schranke erfolgen! Andernfalls muss die Ausfahrt in der Palota út erfolgen, wo eine Strafe zuzüglich Parkgebühren zu bezahlen ist. Es wird daher empfohlen, das Kfz. außerhalb des Burgbezirks, z.b. auf dem (kostenpflichtigen) Parkplatz in der Lovas út (kurz vor dem Wiener Tor) abzustellen. - Öffnungszeiten des Konsulats: Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr Von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr - Telefon: 06-1-4883-500 (Zentrale) - Fax: 06-1-4883-558 - E-Mail: info@budapest.diplo.de Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses: Zur Vorsprache bringen Sie bitte ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie folgende Antragsunterlagen im Original mit: bisheriger deutscher Pass und/oder Personalausweis Geburts- oder Abstammungsurkunde Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten) Lakcim-Karte (Anmeldung Gemeinde) Registrierungsnachweis (für deutsche Staatsangehörige mit Daueraufenthalt in Ungarn) Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten) ggf. Bescheinigung über die Namensführung ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird Bei minderjährigen Antragstellern werden neben den o. g. Dokumenten zusätzlich folgende Unterlagen ebenfalls im Original benötig: aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren) Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren) ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils ggf. schriftliche Zustimmung mit beglaubigter Unterschrift eines nicht anwesenden Sorgeberechtigten Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit dem Konsulat in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern. Bei Kindern, deren Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen, kann eine Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich sein. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte auch vorab mit dem Konsulat in Verbindung. Auch in anderen Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden. Gebühren: Die Gebühren sind bei Antragstellung in Forint (HUF) zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft zu entrichten. Eine Zahlung in Euro ist leider nicht möglich. Alternativ kann mit Kreditkarte (Master / Visa) bezahlt werden. Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre) - Pass mit 32 Seiten 80,00 - Pass mit 48 Seiten 102,00 - ggf. Unzuständigkeitszuschlag 59,00 Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre) - Pass mit 32 Seiten 58,50 - ggf. Unzuständigkeitszuschlag 37,50 Zuschlag für Expressverfahren 32,00 Kinderreisepasses (Gültigkeit: sechs Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. 26,00 Lebensjahres) Hinweis: Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich. - ggf. Unzuständigkeitszuschlag 13,00 Änderung/Verlängerung eines Kinderreisepasses (nur vor Ablauf der Gültigkeit 18,00 möglich, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) - ggf. Unzuständigkeitszuschlag 6,00 Der Unzuständigkeitszuschlag wird fällig, wenn die Botschaft Budapest nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind). Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die
Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt ca. vier bis fünf Wochen, im Expressverfahren ca. ein bis zwei Wochen. Kinderreisepässe können meist am selben Tag ausgestellt werden. Bei Unzuständigkeit der Botschaft beträgt die Bearbeitungszeit ein bis zwei Arbeitstage. Abholung / Übersendung: Ihren Reisepass können Sie zu den o.g. Öffnungszeiten persönlich im Konsulat abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis mit. Sie können Ihren Reisepass auch als Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden lassen. Für die Übersendung sind bei Antragstellung Schreib- und Portoauslagen in Höhe von 1.000,- HUF zu bezahlen.
+++ Informationen zur Speicherung von Fingerabdrücken +++ Seit November 2007 werden in deutschen Reisepässen mit mehr als einjähriger Gültigkeit neben dem Passfoto und den Passdaten auch die Fingerabdrücke des Passinhabers auf einem Chip gespeichert. Dies dient der Fälschungssicherheit und dem Schutz vor Dokumentenmissbrauch. Die Fingerabdrücke werden bei der Passbeantragung zur Weiterleitung an die Bundesdruckerei ausschließlich elektronisch erfasst. Bei der Passbehörde werden die Fingerabdrücke nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmi.bund.de +++ Informationen zu biometrischen Passbildern +++ Für Ihren Personalausweisantrag benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Passbilder müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um für Pass-/Personalausweisanträge verwendbar zu sein. Einzelheiten sind auf der Internetseite der Bundesdruckerei www.bundesdruckerei.de nachzulesen. Eine Fotomustertafel finden Sie auch auf der Internetseite der Botschaft. Sie können das Foto für Ihren Personalausweisantrag mitbringen oder es mit Hilfe eines Foto- Automaten in der Botschaft selbst herstellen. Zum Preis von 2.000,- Forint erhalten Sie sechs Passbilder, die den internationalen Anforderungen an die Gesichtsbiometrie von Lichtbildern entsprechen. Der Automat führt Sie durch ein einfaches Menü und prüft nach, ob Sie richtig getroffen sind. Dabei haben Sie bis zu drei Versuche, um ein gelungenes Bild zu erhalten. "Biometrisch" bedeutet übrigens, dass das Bild eine automatisierte Erkennung von Personen anhand ihrer individuellen Gesichtszüge zulässt, zum Beispiel bei Kontrollen im Reiseverkehr. +++ Hinweis für Eltern +++ Babys und kleine Kinder können nicht mit dem Automaten fotografiert werden. Für diese Fotos gehen Sie mit Ihren Kinder bitte zu einem Passbildfotografen. Achten Sie darauf, dass Gesicht und Schulterbereich frontal getroffen werden. Die Gesichts-höhe muss zwischen 50% und 80% des Bildes (20 bis 40 mm vom Kinn bis zum oberen Kopfende) betragen. Die Augen sollten offen sein. Es dürfen keine Gegenstände oder Körperteile anderer Personen im Bild sein. Zur Zeit sind der Botschaft folgende Geschäfte in Ungarn bekannt, die Passbilder nach diesen Vorgaben erstellen können: Budapest Foto Puskás im Einkaufszentrum "MAMMUT I", 1. Untergeschoss (-1) 1024 Budapest, Lövőház utca 2-6, Metro/Straßenbahn-Haltestelle Széll Kálmán tér - in Fußnähe zur Botschaft - Miskolc Török Photo Stúdió, Széchenyi út 78, 3530 Miskolc Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest Rechts- und Konsularreferat Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66 Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn Telefax: 0036 1 4883 558 Internet: www.budapest.diplo.de Öffnungszeiten für Besucher: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, 13.30 bis 15.30 Uhr Von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag, 13.30 bis 15.30 Uhr Telefonische Auskünfte unter 0036 1 4883-500 (bitte mit der Passstelle verbinden lassen) E-Mail: info@budapest.diplo.de