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Transkript:

Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) 9405/04 LIMITE PUBLIC JEUN 39 EDUC 113 SOC 247 RAXEN 5 EINLEITENR VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Rat Nr. Vordokument: 9180/04 JEUN 34 EDUC 105 SOC 224 RAXEN 4 Betr.: Entwurf einer Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Rassismus und Intoleranz in Bezug auf Jugendliche Am Ende der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter vom 14. Mai 2004 stellte der Vorsitz fest, dass einmütiges Einvernehmen über den Text des vorgenannten Erklärungsentwurfs besteht 1. Sollte dieses einmütige Einvernehmen bestätigt werden, könnten der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten die beigefügte Erklärung annehmen. 1 Die französische Delegation erklärte, dass sie ihre Zustimmung "ad referendum" erteilt. 9405/04 ca/ca/gk 1

Entwurf einer Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Rassismus und Intoleranz in Bezug auf Jugendliche Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam. 1 Jugendliche "sind der Meinung, es müsse viel mehr getan werden, um die Grundrechte jedes Einzelnen vor allem die Rechte der Minderheiten zu sichern und um gegen jede Form von Diskriminierung oder Rassismus zu kämpfen, und zwar auf allen politischen Ebenen." 2 Gestützt auf diese Feststellungen: Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten unter Hinweis auf Folgendes: 1. In dem Weißbuch der Europäischen Kommission mit dem Titel "Neuer Schwung für die Jugend Europas", das am 21. November 2001 vorgelegt wurde, wird ein neuer Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa vorgeschlagen. Der Rat (Bildung und Jugend) hat das Weißbuch auf seiner Tagung vom 14. Februar 2002 als Ausgangspunkt für die Festlegung eines Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa gewürdigt. 1 2 Vertrag über die Europäische Union, Präambel. Weißbuch der Europäischen Kommission mit dem Titel "Neuer Aufschwung für die Jugend Europas", 2001, S. 16. 9405/04 ca/ca/gk 2

2. Der Rat (Bildung und Jugend) und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben in ihrer Entschließung vom 27. Juni 2002 über einen neuen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa festgestellt, dass in dem Weißbuch der Kommission über Jugendfragen innerhalb dieses neuen Rahmens die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als eines der horizontalen Themen im Zusammenhang mit der stärkeren Berücksichtigung von Jugendbelangen in anderen Politikbereichen herausgestellt wird. 3. Auf seiner Tagung vom 28. Juni 2001 hat der Rat eine "Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Internet durch Intensivierung der Arbeit mit den Jugendlichen" 1 angenommen. 4. Der Rat hat am 29. Juni 2000 die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft erlassen. 5. Der Rat hat am 27. November 2000 die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf erlassen. 6. Der Rat hat am 27. November 2000 den Beschluss über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006) erlassen. 7. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 vom 2. Juni 1997 wurde eine Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit errichtet. 8. Der Rat hat auf seiner Tagung vom 24. November 1997 eine Erklärung betreffend "die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus im Bereich der Jugendarbeit" 2 angenommen. 1 2 ABl. C 196 vom 12.7.2001, S. 1. ABl. C 368 vom 5.12.1997, S. 1. 9405/04 ca/ca/gk 3

9. Eines der Ziele des Jugendprogramms besteht darin, "... das Verständnis für die kulturelle Vielfalt Europas und seine gemeinsamen Grundwerte zu entwickeln und damit die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zu fördern" 1 ; eingedenk des Folgenden: 1. Die Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarats haben am Freitag, dem 13. Oktober 2000, auf der Schlusstagung der Europäischen Konferenz gegen Rassismus "ALLE ANRS, ALLE GLEICH: VON R THEORIE ZUR PRAXIS" (Der europäische Beitrag zu der Weltkonferenz der Vereinten Nationen gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz), die vom 11.-13. Oktober 2000 in Straßburg stattfand, eine politische Erklärung angenommen. 2. Die Weltkonferenz der Vereinten Nationen gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz (August-September 2001 in Durban, Südafrika) hat eine Erklärung und ein Aktionsprogramm mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene angenommen. 3. Auf der 6. Konferenz der Jugendminister des Europarates zum Thema "Jugend baut Europa", die im November 2002 in Thessaloniki (Griechenland) stattfand, wurde abschließend beschlossen, unter den jugendpolitischen Tätigkeitsfeldern des Europarats dem interkulturellen Dialog, der demokratischen Mitwirkung und der Staatsbürgerschaft sowie der Gewaltprävention Vorrang einzuräumen 1 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Jugend"; Artikel 2 "Programmziele", Absatz 1 Buchstabe a. 9405/04 ca/ca/gk 4

betonen Folgendes: 1. Nach Artikel 13 des Vertrags können "geeignete Vorkehrungen..., um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen" getroffen werden. Rassismus, Diskriminierung und Ungleichheit betreffen Jugendliche in besonderer Weise, und Jugendliche können sowohl Opfer als auch Täter rassistischer und gewalttätiger Handlungen sein; ihnen kommt daher eine zentrale Rolle dabei zu, in diesem Bereich einen positiven Wandel herbeizuführen. 2. Rassismus tritt sowohl offen als auch versteckt, in subtiler Form oder ganz unverblümt auf; in allen seinen Ausprägungen stellt er jedoch ein bösartiges Phänomen und einen Verstoß gegen die Grundrechte des Menschen dar. Er kann zum Ausdruck kommen in Form von Rassismus auf verschiedenen Ebenen der Gesellschaft, möglicherweise oft unbeabsichtigt und aufgrund von Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit. Rassismus kann beispielsweise zum Ausdruck kommen in Form von tätlichen Übergriffen, Beschimpfungen und Belästigungen, Verbreitung von falschen Informationen oder Schmähschriften, oder von Diskriminierung, wie z.b. in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnungsmarkt, Gesundheit, Bildungswesen, Zugang zu Waren und Dienstleistungen. In Bezug auf Rassismus gibt die offensichtlich steigende Zahl tätlicher Übergriffe Anlass zu erhöhter Besorgnis; 9405/04 ca/ca/gk 5

erklären Folgendes: 1. Jugendliche spielen bei der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie damit zusammenhängender Intoleranz und von allen Formen von Diskriminierung sowie bei der Förderung von kultureller Vielfalt, gegenseitigem Respekt und Solidarität eine bedeutende Rolle. 2. Jugendliche sollten auf lokaler, regionaler, nationaler Ebene bei der Erkennung der von Rassismus und Intoleranz ausgehenden Gefahren unterstützt werden. 3. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Jugendlichen Gelegenheit zu geben, eine wirkungsvolle Rolle bei der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie damit zusammenhängender Intoleranz und von allen Formen von Diskriminierung zu spielen; dazu gehört insbesondere Folgendes: Verstärkung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen und zwischen allen Akteuren, die an der Bekämpfung dieser Phänomene beteiligt sind, und Festlegung der Bekämpfung dieser Phänomene als eines der prioritären Anliegen des Programms "Jugend" im Jahr 2005; Betonung der Jugendthemen im Rahmen der EU-weiten Sensibilisierungskampagne zu Vielfalt und Bekämpfung von Diskriminierung unter dem Titel "Für Vielfalt, gegen Diskriminierung" im Jahr 2005; konkrete Maßnahmen im Bereich Jugendarbeit in Programmen und Tätigkeiten, die mit diesen Fragen in Zusammenhang stehen; gegebenenfalls Entwicklung von Internet-Plattformen von Jugendlichen und für Jugendliche auf der Grundlage von gegebenen Beispielen und Erfahrungen auf diesem Gebiet; Veranstaltung einer Nachfolgekonferenz im Jahr 2005 zu der 2001 in Berlin abgehaltenen Konferenz "Jugend für Toleranz und Demokratie eine europäische Perspektive"; Bemühen um eine bessere Einschätzung und eine bessere Kenntnis der Gründe, die zu diesen Phänomenen unter Jugendlichen führen, und um erfolgreiche Strategien zur Bekämpfung dieser Verhaltensweisen. 9405/04 ca/ca/gk 6

Die Jugendlichen sollten im Rahmen des Möglichen an der Festlegung und Durchführung dieser Maßnahmen mitwirken. 4. Die Mitgliedstaaten sollten konkrete Maßnahmen zum gleichen Zweck im Rahmen ihrer Programme zu Aktivitäten für Jugendliche auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene treffen. 9405/04 ca/ca/gk 7

5. Es sollte eine Zusammenarbeit mit den einschlägigen europäischen und internationalen Institutionen zur Intensivierung der Maßnahmen auf diesem Gebiet erfolgen. 6. Die Aktionen und Maßnahmen gemäß Nummer 3 und deren Erfolg sollten Ende 2005 einer angemessenen Überprüfung unterzogen werden. 9405/04 ca/ca/gk 8