*** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG
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1 Europäisches Parlament Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 2018/0116(NLE) *** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates über einen integrierten Schutz, Sicherheit und Service-Ansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu werden (SEV-Nr. 218) (12527/2018 C8-0436/ /0116(NLE)) Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Berichterstatterin: Sylvia-Yvonne Kaufmann PR\ docx PE v01-00 In Vielfalt geeint
2 PR_NLE-AP_Agreement Erklärung der benutzten Zeichen * Anhörungsverfahren *** Zustimmungsverfahren ***I Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung) ***II Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung) ***III Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung) (Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Rahmen des Entwurfs eines Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.) PE v /7 PR\ docx
3 INHALT Seite ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS... 5 BEGRÜNDUNG... 6 PR\ docx 3/7 PE v01-00
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5 ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragspartei des Übereinkommens des Europarats über einen integrierten Schutz, Sicherheit und Service-Ansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu werden (12527/2018 C8-0436/ /0116(NLE)) (Zustimmung) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12527/2018), unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 87 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0436/2018), unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats über einen integrierten Schutz, Sicherheit und Service-Ansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (SEV-Nr. 218), unter Hinweis auf den Beschluss 2002/348/JI des Rates vom 25. April 2002 über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung 1, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 zu dem Gesamtkonzept für die Sportpolitik: verantwortungsvolle Verwaltung, Zugänglichkeit und Integrität 2, gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0000/2019), 1. gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates; 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. 1 ABl. L 121 vom , S Angenommene Texte, P8_TA(2017)0012. PR\ docx 5/7 PE v01-00
6 BEGRÜNDUNG Das Übereinkommen des Europarats über einen integrierten Schutz, Sicherheit und Service- Ansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen wurde im Juli 2016 zur Unterzeichnung aufgelegt. Das Übereinkommen ist das einzige international verbindliche Instrument zur Schaffung einer institutionellen Zusammenarbeit zwischen allen öffentlichen und privaten Akteuren, die an der Organisation von Fußball- und anderen Sportveranstaltungen beteiligt sind. Es baut auf dem Europäischen Übereinkommen über Gewalttätigkeiten von 1985 auf. Die Zahl der Fußballspiele und anderer Sportveranstaltungen mit hoher Besucherzahl ist seither stark gestiegen. Jedes Jahr besuchen Millionen von Unionsbürgern Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen. Da das Reisen einfacher und erschwinglicher geworden ist, können die Fußballanhänger nicht nur die Heimspiele ihrer Mannschaften besuchen, sondern auch zu den Auswärtsspielen in ganz Europa reisen. Veranstaltungen im Rahmen von Public-Viewing und Fanmeilen haben zugenommen. In einer für das Ministerkomitee des Europarates durchgeführten Studie kam man aufgrund dieser und anderer Beispiele zu dem Schluss, dass das Übereinkommen von 1985 überarbeitet werden muss, um den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen zu begegnen. Einzelpersonen, die Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen besuchen, sollten immer ein sicheres und einladendes Umfeld rund um und bei Spielen genießen. Die Berichterstatterin unterstützt daher das Ziel des Übereinkommens, dieses Umfeld durch einen ausgewogenen Ansatz zwischen den drei voneinander abhängigen Säulen: Schutz, Sicherheit und Service zu schaffen. Durch Sicherheitsmaßnahmen muss sichergestellt werden, dass Einzelpersonen, die Fußballspiele besuchen, auf ihrer Reise zum oder am Veranstaltungsort vor Verletzungen oder gesundheitlichen Risiken geschützt sind. Mit Schutzmaßnahmen muss gewalttätiges Fehlverhalten im Zusammenhang mit Fußballspielen unterbunden, abgewehrt und sanktioniert werden. Schließlich müssen durch Servicemaßnahmen dafür gesorgt werden, dass die Reise und der Aufenthalt in einem Stadion für jedermann angenehm und einladend ist und geeignete Infrastrukturen für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden, damit jeder Bürger in einer möglichst sicheren und geschützten Umgebung Sportveranstaltungen im vollen Umfang genießen kann. Sportveranstaltungen sollen für alle friedlich und angenehm bleiben. Ein Sachverständigenausschuss wird die Anwendung des Übereinkommens überwachen. Die Berichterstatterin möchte ihre Unterstützung zum Ausdruck bringen, dass nicht nur die FIFA, die UEFA, der Verband europäischer professioneller Fußballligen, die EU und Interpol an diesem Ausschuss beteiligt sind, sondern auch Organisationen wie Football Supporters Europe und Supporters Direct Europe, die die Fußballanhänger in ganz Europa vertreten. Die Berichterstatterin unterstützt die verschiedenen im Text beschriebenen Maßnahmen, um das Ziel des Übereinkommens zu verwirklichen. Sie möchte einen bestimmten Punkt von vielen wichtigen Punkten hervorheben: Alle Vertragsparteien des Übereinkommens müssen die klaren Richtlinien und Verfahren für die Steuerung von Menschenmengen und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken, insbesondere bei rassistischen oder anderen diskriminierenden Verhaltensweisen, darunter häufig abfällige sexistische bzw. PE v /7 PR\ docx
7 homophobe/transphobe Beleidigungen, berücksichtigen. Es ist daher wichtig, die Vielfalt im Sport zu verbessern und Initiativen von Athleten oder ihren Vereinen zu unterstützen, um Diskriminierungen zu bekämpfen. Eine Studie 1 [1] ( Racism, ethnic discrimination and exclusion of migrants and minorities in sport: The situation in the European Union (Rassismus, Diskriminierung aus ethnischen Gründen und Ausgrenzung von Migranten und Minderheiten im Sport: Die Lage in der Europäischen Union)), die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) durchgeführt wurde, zeigt, dass der Sport nach wie vor mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert ist, die mit Rassismus und Diskriminierung aus ethnischen Gründen zusammenhängen. Fälle von Rassismus und Diskriminierung aus ethnischen Gründen betreffen den Sport sowohl auf professioneller als auch auf Amateurebene. Der Sport muss Menschen zusammenbringen, unabhängig von dem Geschlecht, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, den genetischen Merkmalen, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Meinung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, dem Eigentum, der Geburt, der Behinderung, dem Alter und der sexuellen Ausrichtung. Der Kampf gegen jedes diskriminierende Verhalten in unserer Gesellschaft ist von entscheidender Bedeutung. Die Berichterstatterin begrüßt den im Übereinkommen enthaltenen Ansatz zur Förderung von Toleranz, Respekt und Fairplay und fordert die Mitgliedstaaten auf, der Umsetzung dieses wichtigen Aspekts große Aufmerksamkeit zu widmen. Da die EU selbst nicht Vertragspartei des Übereinkommens werden kann und die Mitgliedstaaten hinsichtlich einiger Absätze nur dann Vertragspartei dieses Übereinkommens werden können, wenn sie von der EU ermächtigt werden, möchte die Berichterstatterin alle Mitglieder des Europäischen Parlaments auffordern, ihren Berichtsentwurf und den Beschluss des Rates, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, das Übereinkommen im Interesse der EU und ihrer Bürger zu unterzeichnen und zu ratifizieren, zu unterstützen. 1 PR\ docx 7/7 PE v01-00
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