Neue Wege im Grundwasserschutz

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Transkript:

Neue Wege im Grundwasserschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

Anlass Wasserrechtliche Grundlagen und Vollzug Vorsorgewerte Schutz von Mensch und Natur Änderung der Grundwasserverordnung Konkretisierung des Besorgnisgrundsatzes durch Vorsorgewerte Ausnahmen Parameter und Werte 2

Zunehmend offene Verwertung von Reststoffen Verfüllung von Gruben und Brüchen Was ist grundwasserverträglich? Gesamtkonzept zum ordnungsgemäßen und schadlosen (u.a. grundwasserverträglichen) Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen und für das Auf- und Einbringen von Material in den Boden 3

48 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. 4

Was ist eine nachteilige Veränderung? Jegliche Veränderungen gegenüber dem natürlichen Zustand? Toleranzgrenze bei Konzentrationsanstieg? Politische oder wirtschaftliche Erwägungen? Kosten Nutzen Betrachtungen? Breiter Spielraum und fehlende wissenschaftliche Grundlagen für Entscheidungen. 5

Bewertung der Grundwasserqualität Konzentrationswerte Grundwasser BBodSchV Prüfwerte für den Pfad Boden- Grundwasser Grundwasserrichtlinie Schwellenwerte hilfsweise Trinkwasser, Hollandliste, etc. Immissions-, Vorsorge-, Prüfwerte für das Grundwasser zur Beurteilung der Schadlosigkeit von Schadstoffeinträgen. 6

Das GFS - Konzept (LAWA 2004) Die GFS markieren die Schwelle zwischen einer geringfügigen, rechtlich noch hinnehmbaren Veränderung der Eigenschaften des Grundwassers, und einer Grundwasserverunreinigung. Nach dem Bewirtschaftungsauftrag des WHG kann eine geringfügige Veränderung der Qualität eines Grundwassers nur vorliegen, solange keine relevanten ökotoxikologischen Wirkungen auftreten. Gleichzeitig muss eine Nutzung des Wassers als Trinkwasser gewährleistet sein, ohne dass aus humantoxikologischen oder geschmacklichen Gründen eine Aufbereitung erforderlich ist. Die GFS-Werte kennzeichnen für jeden einzelnen Schadstoff die Konzentration, bei der diese Bedingungen noch eingehalten werden und eine Beeinträchtigung von Tier, Pflanze und Mensch nicht zu erwarten ist. Neben diesen human- und ökotoxikologischen Erkenntnissen wurden bei der Ableitung für anorganische Stoffe auch die geogen bedingten Konzentrationen im Grundwasser in verallgemeinernder Form einbezogen. 7

Verrechtlichung des GFS-Konzeptes in der Grundwasserverordnung Durch Rechtsverordnung nach 23 Absatz 1 Nummer 3 WHG kann festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Erlaubnis für eine Grundwasserbenutzung insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen erteilt werden darf. Konkretisierung der Vorsorgeanforderungen zum Schutz des Grundwassers. Keine Präzisierung von Nachsorgeanforderungen oder die Anforderungen zur Erreichung des guten Grundwasserzustands. 8

Schadstoffeinträge in das Grundwasser Vorsorgeanforderung bei echten Benutzungen: Ist eine Überschreitung bestimmter Konzentrationswerte beim Eintritt von Stoffen in das Grundwasser nicht zu erwarten, gelten die Anforderungen des 48 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes als erfüllt. Bei Überschreitung der Werte, Prüfung der nachteiligen Veränderung des Grundwassers. In beiden Fällen ist eine Prognose der stofflichen Belastung des Grundwassers erforderlich. Keine Messungen. Instrument der Verfahrensvereinfachung/Bürokratieabbau. 9

Ausnahmen für Bauprodukte Bei Einbringen von Bauprodukten in das Grundwasser (z.b. Beton) gilt der Besorgnisgrundsatz als eingehalten, wenn die über einen kurzen Zeitraum und in einem abgegrenzten kleinen Volumen gemittelten Stoffkonzentrationen die Vorsorgewerte nicht überschreiten. Dies ist anzunehmen, wenn genormte oder DIBT zugelassene Bauprodukte verwendet werden, die die Einhaltung der Gewässerschutzanforderungen gewährleisten. 10

Bundesministerium Vorsorgewerte 46 Vorsorgewerte für Stoffe, die bei Produktbewertung und Materialeinsatz grundwasserrelevant sind. Entsprechen den GFS-Werten der LAWA. Zu jedem Parameter gibt es ein Stoffdatenblatt mit Grundlagen für die Ableitung des jeweiligen Konzentrationswertes. Strittig sind die Parameter/Werte für Sulfat, Chlorid, Vanadium, Molybdän, Quecksilber, Cadmium, Blei und einige organische Parameter. Insbesondere Europäische Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer haben zur Anpassung der Werte geführt. 11

Substanzname Blei CAS-Nr. 7439-92-1 Geringfügigkeitsschwellenwert (µg/l) 7,2 Maßgebliche Basis für den Vorschlag TrinkwV Analog TrinkwV Ökotoxizität Basiswert/Untergrenze Grenzwert der TrinkwV (µg/l) 10 Vorschlag analog TrinkwV (µg/l) Humantoxikologisch begründeter Wert Ästhetisch begründeter Wert Ökotoxikologische Kriterien (µg/l): Umweltqualitätsnorm PNEC (aquat.) LAWA ZV MPA Sonstige 7,2 (EU, 2008) 3,4 (LAWA 1998a) 11 (Crommentuijn et al., 1997) Basiswert (µg/l) 3,9 12

Fazit Wissenschaftlich basiertes Entscheidungssystem bei der Erlaubnis von Grundwasserbenutzungen. Vereinfachung behördlicher Entscheidungsabläufe. Entlastung und Bürokratieabbau. Unterscheidung der vielen einfachen von den wenigen komplizierten Fällen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13