Schulberatung und Migration



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Transkript:

Schulberatung und Migration

Informationen im Internet O ISB Rundbrief Sch.i.f.f. Schüler/innen interkulturell flexibel fördern O Der Rundbrief erscheint einmal im Schuljahr mit der Zielsetzung, Lehrkräfte aller Schularten im Hinblick auf die Hintergründe und Zusammenhänge interkultureller Themenstellungen für die Förderung der Mehrsprachigkeit zu sensibilisieren, zu informieren und gleichzeitig mit praktischen Hinweisen (Praxisbeispiele, Kopiervorlagen zu Unterrichtsmaterialien, etc.) in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.

ISB Rundbrief Sch.i.f.f. Themen der einzelnen Ausgaben: 1. Sprachliche und kulturelle Vielfalt an bayerischen Schulen 2. Deutsch als Zweitsprache in der Schule 3. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern mit Migrationshintergrund 4. Deutsch als Zweitsprache im Fachunterricht 5. Übergangsklassen Herausforderung und Perspektiven

Weitere Informationen O KM-Homepage: Flüchtlinge und Asylbewerber Hier erhalten Schulen und Lehrkräfte Unterstützung O ISB Handreichung Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge O Schulleiter-ABC O Handbuch Schulberatung

Rechtliche Grundlagen O Schulpflicht besteht O Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz O Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (z.b. Krieg im Heimatland) O Duldung nach dem Ausländergesetz O vollziehbar ausreisepflichtig O Schulpflicht beginnt drei Monate nach Zuzug

Einstufung O grundsätzlich in die Jahrgangsstufe der Schulpflichtigen gleichen Alters, die seit Beginn ihrer Schulpflicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben (d. h. wurde im Heimatland schon mit 5 Jahren eingeschult ist in der deutschen Schule dennoch die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe noch einmal zu besuchen) O wegen allgemein mangelnden Bildungsstandes ist eine Einstufung bis zu zwei Jahrgangsstufen niedriger möglich O aufgrund von Sprachschwierigkeiten Unterrichtung in besonderen Unterrichtseinrichtungen (z.b. Übergangsklasse, Deutschförderklasse) möglich

Fördermaßnahme für Vorschulkinder der Vorkurs O Kinder, die nach dem Ergebnis der Sprachstands- erhebung nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, die für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule notwendig sind, sollen einen Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse besuchen. Art. 37a BayEUG, 29 GrSO

Fördermaßnahme für Vorschulkinder der Vorkurs O beginnt 1,5 Jahre vor der Schulbeginn (im Februar) O umfasst 240 Stunden O 120 Stunden durch Erzieher (2 Wochenstunden über gesamten Zeitraum) O 120 Stunden durch Lehrkraft (3 Wochenstunden im letzten Jahr vor Schulbeginn) O verpflichtender Sprachstandstest zwei Jahre vor der Einschulung (im Herbst) O Entscheidungshilfe SISMIK-Beobachtungsbogen

Fördermaßnahmen an Grundund Mittelschulen O Deutschförderklasse O Deutschförderkurse O Übergangsklasse O Ermittlung des Sprachentwicklungsstandes O Fördermaßnahmen ausfindig machen O Einrichtung und Zuweisung durch das Staatliche Schulamt

Deutsch als Zweitsprache O Für Schülerinnen und Schüler mit Migrations- hintergrund und einem daraus resultierendem Sprachförderbedarf tritt das Fach Deutsch als Zweitsprache an die Stelle des Deutschunterrichts.

Allgemeine Hinweise O aus Rücksicht auf die besondere Situation sollten in den ersten 6 Monaten nach dem Ankommen keine Tests oder Leistungserhebungen verlangt werden O akzeptabel wäre, dass Schüler in der Schule in den ersten zwei Jahren nicht sprechen (nur rezeptive Aufnahme)

Leistungsbewertung O 38 GrSO, 47 MSO O Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und schwere Ausdrucksmängel müssen nicht gekennzeichnet werden O Prüfungen können auch mündlich erhoben werden O bis zu zwei Jahre nach der Ankunft kann die Deutschnote ausgesetzt werden

Vorrücken O 40 (3) GrSO, 49 (2) MSO O Bei Schülern in deutschsprachigen Klassen, die keinen Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache erhalten, sind in den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs unzureichende Leistungen im Fach Deutsch bei der Entscheidung über das Vorrücken nicht zu berücksichtigen

Vorrücken O wenn kein DaZ Unterricht möglich ist, werden alle sprachlichen Leistungen (v.a. Deutsch, aber auch andere Fächer in denen sprachliche Kenntnisse nötig sind) zurückhaltend bewertet und sind beim Vorrücken nicht zu berücksichtigen

Übertritt O Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für diese Schülerinnen und Schüler voraus, dass sie eine angemessene Zeit vor der Ausgabe des Übertrittszeugnisses nach Abs. 2 den Unterricht im Fach Deutsch besucht haben. GrSO 25 (5), MSO 32 (3)

Abschluss nach der 9. Kl. O Weniger als 6 Jahre Aufenthalt in Deutschland O im erfolgreichen und qualifizierenden Abschluss der Mittelschule Deutsch als Zweitsprache möglich statt Deutsch (MSO 58, 2) O Quali: statt Englisch das Fach Muttersprache ( 58 MSO) Achtung: Gilt nicht für externe Teilnehmer! ( 63 (2) MSO)

Abschluss nach der 10. Kl. O Prüfung in Deutsch verpflichtend (kein DaZ) O Härtefallregelung : Wurde in Jahrgangsstufe 8 erstmals am Englischunterricht teilgenommen, kann eine Prüfung (Fernprüfung) in der nichtdeutschen Muttersprache abgelegt werden

AK Diagnostik bei Mehrsprachigkeit Ansprechpartnerin O Karin Händeler O Tel. 0911 96178401 O fz-sprache@bezirk-mittelfranken.de O Fragebogen O Beobachtungsbogen O Anamnesebogen (wird gerade in verschiedene Sprachen übersetzt) O Zusammenstellung Literatur und Links O hilfreiche Adressen

AK Migration Ansprechpartnerin O Lily Gleuwitz O sfz.knauerstraße@web.de O Fördermaterialien und Konzepte für förderbedürftige Schüler mit Migrationshintergrund