Freie und Hansestadt Hamburg

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Hamburg, 17. April 2009 Freie und Hansestadt Hamburg Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters Hamburg-Mitte Europawahl am 7. Juni 2009 Hinweise für Seeleute zur Wahl der deutschen Abgeordneten 1 Wahlberechtigung 1.1 Deutsche Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 7. Juni 1991 oder früher) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Folgende Aufenthaltsvoraussetzungen sind zu beachten: Inhaber einer Wohnung in der Bundesrepublik siehe Abschnitt 2 Deutschland Inhaber einer Wohnung außerhalb der Bundesrepublik siehe Abschnitt 3 Deutschlands, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne gehabt haben. Aufgrund eines Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses auf einem Schiff mit Bundesflagge befindliche Deutsche, die keine Wohnung innerhalb Deutschlands innehaben. Auf einem Schiff mit fremder Flagge befindliche Deutsche, die keine Wohnung innerhalb Deutschlands innehaben. siehe Abschnitt 4 siehe Abschnitt 5 1.2 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt. siehe Abschnitt 6 2 Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben Wahlberechtigten Deutschen, die seit mindestens dem 7. März 2009 eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben, werden die Wahlbenachrichtigungskarten an die Wohnanschriften zugestellt. Wer an der Briefwahl teilnehmen will, muss bei seiner Wohngemeinde Briefwahlunterlagen beantragen.

2/5 2.1 Fristen Bis spätestens zum 17. Mai 2009 werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Wahl an die Meldeanschriften zugestellt. Mit diesen Wahlbenachrichtigungskarten können Briefwahlanträge in sehr einfacher Form gestellt und rasch bearbeitet werden. Die Briefwahlanträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass die Wahlbriefe bis Sonntag, den 7. Juni 2009, 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Wer in den nächsten Wochen für längere Zeit auf großer Fahrt ist und das Eintreffen der Wahlbenachrichtigungskarte nicht abwarten kann, sollte ab sofort mit dem beigefügten Briefwahlantrag für Seeleute oder formlos den Antrag bei seiner Wohngemeinde einreichen. Der Briefwahlantrag steht auch im Internet unter www.hamburg.de/wahlen zum Download bereit. 2.2 Antragsform Der Antrag zur Briefwahl muss schriftlich oder persönlich gestellt werden, eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Ob mit der Wahlbenachrichtigungskarte, mit dem beigefügten Briefwahlantrag für Seeleute oder in sonstiger Schriftform (E-Mail, Fax), der Antrag muss in allen Fällen die folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen Geburtsdatum Wohnanschrift Zustellungsanschrift für die Briefwahlunterlagen 2.3 Ausgabe der Briefwahlunterlagen Die Briefwahlunterlagen werden in Hamburg bereits ab dem 20. April 2009 ausgehändigt bzw. verschickt. Der Versand der Unterlagen aus anderen Gemeinden kann später beginnen. Im Interesse einer pünktlichen Zustellung der Briefwahlunterlagen empfiehlt es sich, in dem Antrag die Häfen anzugeben, die das Schiff ab dem 20. April anlaufen wird. Falls die Anlaufzeiten noch nicht feststehen, können die Briefwahlunterlagen auch an die Reederei geschickt werden, die sie dann weiterleitet. 2.4 Rücksendung der Wahlbriefe Die Wahlbriefe sind rechtzeitig zur Post zu geben. Bei Versand aus dem Ausland sind sie ausreichend zu frankieren. Wahlbriefe, die am Wahltag, dem 7. Juni 2009, nach Ablauf der Wahlzeit, 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beiliegt. 3 Deutsche, die eine Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands inne haben. Wahlberechtigte Deutsche, die eine Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland inne haben, können nach Eintragung in ein Wählerverzeichnis an der Europawahl teilnehmen, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland mindestens drei Monate ununterbrochen dort gewohnt haben.

3/5 3.1 Eintragung in ein Wählerverzeichnis Die Eintragung dieses Personenkreises in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nur auf förmlichen Antrag und nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt. 3.2 Antragsvordrucke Für Antragstellung und Versicherung an Eides statt sind amtliche Vordrucke nach Anlage 2 zur Europawahlordnung zu verwenden. Der Antrag steht im Internet unter www.bundeswahlleiter.de zur Verfügung. Außerdem können sie bei den Kreis- und Stadtwahlleitungen und unter der Anschrift Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Germany oder bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. 3.3 Antragsverfahren Der Antrag ist an die Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland zu richten. Bestanden früher gleichzeitig mehrere Wohnungen, so ist der Antrag bei der Gemeindebehörde der letzten Hauptwohnung einzureichen. War der Wahlberechtigte noch nie für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist der Antrag an das Bezirksamt Mitte von Berlin mit der folgenden Anschrift zu richten. Bezirksamt Mitte von Berlin Rathaus Tiergarten, Bezirkswahlamt Mathilde-Jakob-Platz 1 10551 Berlin Deutsche auf Schiffen fremder Flagge müssen, wenn sich ihr Wahlrecht aus der Fahrenszeit auf Seeschiffen ergibt, den Namen des letzten deutschen Schiffes sowie den Namen und die Anschrift der Reederei angeben. Sie werden in das für den Sitz der Reederei dieses deutschen Schiffes zuständige Wählerverzeichnis eingetragen. 3.4 Frist Der schriftliche Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis und die Versicherung an Eides statt müssen bis Sonntag, den 17. Mai 2009, bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Der Antragsteller erhält dann nach Eintragung in das Wählerverzeichnis die Briefwahlunterlagen zugesandt. Für die Rücksendung der Wahlbriefe sind die Hinweise unter Abschnitt 2.4 zu beachten.

4/5 4 Deutsche, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben, sich aber aufgrund eines Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses auf einem Schiff befinden, das die Bundesflagge führen darf Wahlberechtigte Deutsche, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben, sich aber aufgrund eines Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses auf einem Schiff befinden, das die Bundesflagge führen darf, werden in dem Wählerverzeichnis des für den Sitz des Reeders zuständigen Gemeinde geführt und bekommen ihre Wahlbenachrichtigungskarte an die Adresse des Reeders geschickt. Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl siehe Abschnitt 2.1 bis 2.4. 5 Deutsche, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und sich auf einem Schiff befinden, das nicht die Flagge der Bundesrepublik Deutschland führen darf Informationen zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis siehe Abschnitt 4.1 bis 4.4. 6 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger Wahlberechtigt zur Wahl der deutschen Abgeordneten des Europaparlaments sind alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (geboren am 7. Juni 1991 oder früher), nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens dem 7. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder ein Schiff, das die Flagge der Bundesrepublik Deutschland führen darf, bezogen haben. 6.1 Eintragung in ein Wählerverzeichnis auf Antrag Für die Teilnahme der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an der Wahl der deutschen Europa-Abgeordneten ist die vorherige Eintragung in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland notwendig, die nur auf förmlichen Antrag und nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt erfolgt. Für die Antragstellung und die Versicherung an Eides statt sind amtliche Vordrucke nach Anlage 2 A zur Europawahlordnung zu verwenden. Der Antrag steht im Internet unter www.bundeswahlleiter.de zur Verfügung. Außerdem kann der Antrag bei der für den Wohnsitz zuständigen Gemeindebehörde, in den Fällen des Bestehens eines Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrages als Kapitän oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff, das die Bundesflagge führen darf, bei der für den Sitz des Reeders zuständigen Gemeinde angefordert werden. 6.2 Frist Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach der Anlage 2 A zur Europawahlordnung ist schriftlich bis Sonntag, den 17. Mai 2009 bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Er muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und den Geburtsort enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden. Informationen zur Briefwahl siehe Abschnitt 2.1 bis 2.4

5/5 6.3 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien Bundesrepublik Deutschland Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Nähere Auskünfte erteilt: Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters Klosterwall 8 Tel.: 040/ 42854 3931 Fax: 040/ 42854 5355 Mail: Wahlen-Abstimmungen@Hamburg-Mitte.Hamburg.de Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland Zypern Anlage: Briefwahlantrag für Seeleute