Regierung von Mittelfranken Bayerische regionale Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft
Sondermittel Demografie Für den Landkreis Weißenburg Gunzenhausen werden im Rahmen des Programms Aufbruch Bayern Aktionsplan Demografischer Wandel zusätzliche Mittel in den Bayerischen regionalen Förderprogrammen bereitgestellt, um die Unternehmen in diesem Landkreis besser unterstützen zu können. Konkret stehen zusätzliche Fördergelder zur Verfügung, durch die die vorhandenen Förderhöchstsätze besser ausgenutzt werden können.
Antragsberechtigte Gefördert werden nur gewerbliche Unternehmen, d.h. Gewerbesteuerpflicht muss gegeben sein Nicht gefördert werden insb. Freiberufler und Besitzunternehmen mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
KMU Der Antragsteller muss ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU sein. Kleine Unternehmen dürfen - weniger als 50 Personen beschäftigen und - höchstens 10 Mio. EUR Umsatz oder 10 Mio. EUR Bilanzsumme haben Mittlere Unternehmen dürfen - weniger als 250 Personen beschäftigen und - höchstens 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme haben Die Unternehmen müssen außerdem unabhängig sein. Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen werden bei der Berechnung der Schwellenwerte berücksichtigt.
Primäreffekt Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk und Dienstleistungen wenn ein sogenannter Primäreffekt gegeben ist. Unter Primäreffekt versteht man einen überwiegend überregionalen Absatz von Waren oder Dienstleistungen außerhalb eines Radius von 50 km um die Betriebsstätte.
Förderausschlüsse In den folgenden Bereichen ist jedoch eine Förderung ausgeschlossen: Land- und Forstwirtschaft Bergbau, Abbau von Sand, Steinen u. a. Baugewerbe Energie- und Wasserversorgung Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel Transport- und Lagergewerbe Kliniken, Sanatorien
Weitere Fördervorraussetzungen Vorbeginn: Es können nur Vorhaben gefördert werden für die der Antrag vor Investitionsbeginn bei der zuständigen Regierung eingegangen ist. Das Subsidiaritätsprinzip: Es werden nur Vorhaben gefördert, die im Verhältnis zur Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens eine erhebliche Anstrengung erfordern. Mindestinvestitionssumme: Eine Mindestinvestitionssumme von 500 T muss erreicht werden. In Ausnahmefällen kann sie auf 250 T abgesenkt werden.
Sonderbedingungen Fremdemverkehr Gefördert werden vorrangig Verbesserungen des Angebots durch - Qualitätsanhebung - Modernisierung - Rationalisierung Eine Erhöhung der Beherbergungskapazität kann nur gefördert werden, wenn neue bzw. nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 100 T
Kombinationsmöglichkeiten - Kreditprogramme der LfA (ohne Start- und Investivkredit) - Kreditprogramme der KfW - Kapitalbeteiligungen - Bürgschaften und Haftungsfreistellungen
Förderung Förderfähige Investitionen Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (Bauliche Investitionen, Maschinen und Einrichtungen). Ausnahme Grundstücke und Fahrzeuge Zuschusshöhe - höchstens 20% für kleine Unternehmen - höchstens 10% für mittlere Unternehmen Der Zuschuss kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Darlehens gewährt werden.
Investitionsvorhaben Zum Investitionsvorhaben gehören alle Investitionen, die in einem selbst gewählten Investitionszeitraum in einer Betriebsstätte getätigt werden. Der Investitionszeitraum kann maximal 36 Monate betragen. In den meisten Fällen liegt er jedoch bei 12 bis 24 Monaten.
Beispielrechnung KU (in T ) Investitionsplan Finanzierungsplan Grundstück 100 Bau 600 Maschinen 400 Gesamtinvest. 1100 Inv.-Zuschuss 190 Eigenmittel 190 Bankdarlehen 720 Gesamtfinanz. 1100
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Lothar Meißner Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Tel: 0981 53 1478 E-Mail: Lothar.Meissner@reg-mfr.bayern.de www.regierung.mittelfranken.bayern.de