Energieplanung Mammern

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Transkript:

Kanton Thurgau Gemeinde Mammern Energieplanung Mammern Zusammenfassung der rechtlichen und strategischen Planungsinhalte BHAteam Ingenieure AG Breitenstrasse 16 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 03 00 Fax 052 724 03 01 Projekt Nr.: 6059 Datum: 23.12.2014

Verfassung Bearbeitung Sven Fitz, Projektleitung / Marco Küng Erstellungs- / Überarbeitungsdatum 23.12.2014 / 20.6.2015 Projektnummer 6059 Dateiname Zusammenfassung_Energieplanung_Mammern_a Auftraggeber Gemeinde Mammern 2015 BHAteam Ingenieure AG

Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Gliederung der Planungsgrundlagen 4 3 Rechtliche Rahmenbedingungen 5 4 Planungsgrundsätze 6 4.1 Zielsetzungen des Kanton Thurgau 6 4.2 Generelle Grundsätze der Gemeinde Mammern 6 4.3 Zielsetzung 2000-Watt-Gesellschaft 7 4.5 Priorisierung der Energieträger 9 4.6 Energieverbrauch der kommunalen Gebäude 10 6 Massnahmenübersicht 12

Seite 4 1 Einleitung Der Energieplan der Gemeinde Mammern stützt sich auf den kantonalen Richtplan und nach den übergeordneten energiepolitischen Zielen und Grundsätzen des Bundes und des Kantons Thurgau. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der KRP in Kombination mit dem Energieleitbild 2000+ sowie dem Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz eine Reihe von Vorgaben macht mit dem Ziel, längerfristig die Bedingungen der 2000-Watt-Gesellschaft zu erfüllen. Die Planinhalte stellen generelle Absichten und Aufträge dar und entfalten ihre Wirkung im Hinblick auf künftige Planungsschritte. Dabei ist die örtliche Abgrenzung der einzelnen Massnahmen noch nicht exakt definiert, sondern soll in einem nachfolgenden Verfahren durch die Gemeinde sinngemäss festgelegt werden. 2 Gliederung der Planungsgrundlagen Die Mammerner Energieplanung besteht aus folgenden Dokumenten: Zusammenfassung Vorliegendes Dokument. Zusammenfassung und Überblick zu den wichtigsten rechtlichen und strategischen Inhalten. Gesamtenergiekonzept Herleitung und Beschreibung der Mammerner Ausgangssituation, Potenziale erneuerbarer Energien und Effizienz, Festsetzung der energiepolitischen Ziele und Ableitung der Massnahmen Energieplan Plankarte mit heutiger bestehender Energieversorgung, Wärmenetze und Prioritätsgebiete zur Verwendung möglichst erneuerbarer Energieträger. Massnahmenkatalog Katalog mit detaillierter Beschreibung von 54 einzelner Massnahmen für die Bereiche Mobilität, Dienstleistung/Gewerbe, interne Organisation, kommunale Gebäude, Kommunikation/Kooperation, Ver- und Entsorgung. Grobkonzept Wärmeverbund inkl. Leitungsnetzplan Im Zuge des Gesamtenergiekonzeptes wurde die grobe Machbarkeit eines Wärmeverbundes entlang der Hauptstrasse (Personalhäuser Klinik und weitere) geprüft.

Seite 5 3 Rechtliche Rahmenbedingungen Welche Handlungsmöglichkeiten hat eine Gemeinde in der Umsetzung? Räumliche Koordination der Wärmeversorgung Energetische Auflagen: Baugesetz Nutzungsplanung: Gestaltungspläne, privatrechtliche Verträge Vorbildfunktion: Gebäude und Mobilität Vermittlung von bestehenden Angeboten und Fördermittel mit bürgernaher Kommunikation Förderung öv / Langsamverkehr Lobbying auf übergeordneten Ebenen Welche Bestimmungen, Gesetzte, Verordnungen gibt es? Anschluss an Fernwärme kann vorgeschrieben werden: 15 EnG: Versorgung mit Fernwärme 1 Scheiden Politische Gemeinden Gebiete aus, für die Fernwärme vorgesehen ist, kann der Anschluss an das Versorgungsnetz vorgeschrieben werden. 2 Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes) über den Richtplan oder den Gestaltungsplan. 3 Für bestehende Bauten oder Anlagen kann der Anschluss nur vorgeschrieben werden, wenn wesentliche Erneuerungen oder Umbauten an bestehenden Heizungsanlagen vorgenommen werden. Vorbildfunktion: Gemeinden sind verpflichtet bei Neubauten und tiefgreifenden Umbauten / Sanierungen mindestens den Minergie-Standard zu erreichen 17 EnG: Vorbildfunktion der öffentlichen Hand 1 Zur Wahrung ihrer Vorbildfunktion haben Kanton, Gemeinden sowie andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes ihre Neubauten und tiefgreifende Umbau- und Sanierungsmassnahmen an ihren Gebäuden mindestens nach dem Minergie-Standard 2010 auszuführen. Bei kantonalen Neubauten ist grundsätzlich der Minergie-P-Standard 2010 einzuhalten. 2 Bei kleineren Eingriffen beziehungsweise der Sanierung einzelner Bauteile sind für diese die Zielwerte bei Umbauten und Umnutzungen der SIA-Norm 380/1, Ausgabe 2009, einzuhalten. 3 Von diesen Anforderungen kann insbesondere abgewichen werden, wenn zwingende technische oder denkmalpflegerische Gründe dies erfordern oder ihre Umsetzung mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist. Abwärme aus Kälteerzeugung sowie aus industriellen Prozessen ist zu nutzen, soweit technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar 38 EnV: Abwärmenutzung 1 Anfallende Abwärme, insbesondere jene aus Kälteerzeugung sowie aus gewerblichen und industriellen Prozessen, ist zu nutzen, soweit dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Seite 6 4 Planungsgrundsätze Die Gemeinde Mammern berücksichtigt die folgenden energiepolitischen Planungsgrundsätze: 4.1 Zielsetzungen des Kanton Thurgau Basierend auf dem Gesamtenergiekonzept der Gemeinde Mammern wurden die kommunalen Ziele entwickelt. Als übergeordnete Ziele gelten jene des kantonalen Richtplans des Kanton Thurgau (Teilbereich Energie). Darin werden folgende Ziele festgehalten: «Energie ist möglichst nachhaltig unter Schonung von Landschaft und Umwelt zu gewinnen und zu nutzen. Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Eindämmung von Energieverlusten sowie die Förderung von CO2-neutralen, erneuerbaren und umweltverträglichen Energien. Die Vision einer 2000-Watt-Gesellschaft soll im Zeitraum 2050 bis 2080 angestrebt werden. Um dies zu erreichen, fördern Kanton und Gemeinden eine umweltschonende, diversifizierte und sichere Energieversorgung mit folgender Priorität: 1. Energieeffizienz von Gebäuden (MINERGIE- oder MINERGIE P- Standards) und Anlagen 2. Vermeidung von Verlusten und Nutzung von Abwärme 3. Erzeugung und Nutzung von CO2 -neutralen und erneuerbaren Energien». Zudem sind als Erläuterungen im kantonalen Richtplan Energie folgende Zielwerte bis 2015 festgehalten: Der Verbrauch fossiler Energien in Gebäuden, in der Industrie, im Gewerbe, bei den Dienstleistungen und in der Infrastruktur soll gegenüber dem Jahr 2000 um 15% abnehmen. Der Verbrauch fossiler Energien im Verkehr soll gegenüber dem Jahr 2000 um 5% abnehmen. Der Verbrauch von Elektrizität soll gegenüber dem Jahr 2000 um weniger als 5% zunehmen. Die Produktion weiterer erneuerbarer Energien soll gegenüber dem Jahr 2000 zusätzliche 4,5% des gesamten Wärmebedarfs und zusätzliche 1.5% des gesamten Strombedarfs ausmachen. Die Gemeinde Mammern setzt sich analog dem Kanton ebenfalls das Ziel der 2000-Watt- Gesellschaft und stützt sich dabei insbesondere auf den Absenkpfad von Energie-Schweiz für Gemeinden ab. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien bei der Umsetzung von Massnahmen zu berücksichtigen. 4.2 Generelle Grundsätze der Gemeinde Mammern Die Gemeinde Mammern pflegt den haushälterischen Umgang mit natürlichen Ressourcen und fördert den Einsatz von erneuerbaren Energien. Die Gemeinde Mammern übernimmt in Umweltbelangen ein Vorbild- und Führungsfunktion. Eine aktive Kommunikation schafft Transparenz und sensibilisiert die Bevölkerung. Die Gemeinde Mammern strebt die Ziele der 2000-Watt- und der 1-Tonne-CO 2 - Gesellschaft an. Die Gemeinde richtet sich nach den im Richtplan des Kantons Thurgau (4.2 Energie) festgesetzten Planungsgrundsätzen für kommunale Energierichtplanungen. Demnach gilt: o Energie ist möglichst nachhaltig und unter Schonung von Landschaft und Umwelt zu gewinnen und zu nutzen.

Seite 7 o Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Eindämmung von Energieverlusten sowie die Förderung von CO 2 -neutralen, erneuerbaren und umweltverträglichen Energien. Um die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft zu erreichen, soll eine umweltschonende, diversifizierte und sichere Energieversorgung mit folgenden Prioritäten gefördert werden: 1. Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen 2. Vermeidung von Verlusten und Nutzung von Abwärme 3. Erzeugung und Nutzung von CO 2 -neutralen und erneuerbaren Energien. 4.3 Zielsetzung 2000-Watt-Gesellschaft Die Gemeinde Mammern hat sich das Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft und 1-Tonne-CO 2 - Gesellschaft gesetzt. Die Zielgrösse für die Gemeinde ist abhängig vom aktuellen Energiebedarf. Dieser liegt im Jahr 2013 bei 7 300 Watt. Die 2000-Watt-Gesellschaft in der Schweiz hat zwei Ziele: 3-mal weniger Energieverbrauch, 9-mal weniger CO 2 -Ausstoss Ausgehend von diesem Ausgangswert leitet sich der Zielwert für die 2000-Watt- und 1-Tonnen-CO 2 -Gesellschaft ab. Somit sind die Zielwerte für Mammern: Primärenergie: 2 400 Watt pro Person und Jahr CO 2 : 1 Tonne pro Person und Jahr Abbildung 1: Absenkpfad Primärenergie zur 2000-Watt-Gesellschaft Ziel: Die Primärenergie soll bis zum Jahr 2100 um den Faktor 3 reduziert werden (von jährlich 7 300W/Person auf 2 400W/Pers.). Abbildung 2: Absenkpfad CO 2 zur 1t-CO 2 -Gesellschaft Ziel: Die CO 2 -Emissionen sollen bis zum Jahr 2100 um den Faktor 9 reduziert werden (von jährlich 9t/Person auf 1t/Pers.).

Seite 8 4.4 Energiepolitische Grundsätze der Gemeinde Mammern Die Gemeinde Mammern nimmt ihre Verantwortung war und möchte in allen Belangen als gutes Beispiel voran gehen. In Anlehnung an die Vorgaben des Kantons hat die Gemeinde Mammern folgende strategischen Handlungsgrundsätze für ihr energiepolitisches Wirken festgesetzt: << In Überarbeitung >> Massnahmen zu diesen strategischen Grundsätzen sind im Massnahmenkatalog festgehalten. Entsprechend der Energiestadt-Nomenklatur sind diese unterteilt in die Bereiche Dienstleistung und Gewerbe, Entwicklungs- und Raumplanung, interne Organisation, Kommunale Gebäude und Liegenschaften, Kommunikation u. Kooperation, Mobilität und Verund Entsorgung.

Seite 9 4.5 Priorisierung der Energieträger Folgende Prioritätensetzung wurde für die Energierichtplanung im Sinne einer Rangreihenfolge zu Grunde gelegt. Ist der ranghöhere Energieträger auf Grund von strukturellen Begebenheiten, Schutzgebieten oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, wird der nachfolgende Energieträger empfohlen. Es gilt der Grundsatz, dass lokal begrenzt zur Verfügung stehende Energieträger (z.b. Seewasser in Ufernähe) denjenigen vorgezogen werden, die auch an einem anderen Ort eingesetzt werden können (z.b. Holz). Prioritäten der Energienutzung 1. Ortsgebundene hochwertige Abwärme Abwärme aus langfristig zur Verfügung stehender Industrieabwärme, die ohne Hilfsenergie direkt verteilt und genutzt werden kann (z.b. KVA, Industriebetriebe, bestehende WKK). 2. Ortsgebundene niederwertige Abwärme und Umweltwärme Abwärme aus Abwasserreinigungsanlagen und Industrie sowie Umweltwärme aus See und Grundwasser sowie oberflächennahe und tiefe Geothermie. 3. Erneuerbare Energieträger Einheimisches Energieholz in Einzelanlagen, Anlagen für Grossverbraucher oder Quartierheizzentralen (Holzschnitzelfeuerungen mit Wärmenetz) Erdwärme bzw. untiefe Geothermie ausserhalb von Grundwasserschutz- und Gewässerschutzzonen Sonnenenergie 4. Leitungsgebundene fossile Energieträger in bereits erschlossenen oder vom Kanton festgelegten Gebieten Gasversorgung für Siedlungsgebiete mit hoher Energiedichte; für grössere Bezüger sind gasbetriebene Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen) anzustreben. 5. Frei einsetzbare fossile Energieträger Wärmeerzeugung aus Heizöl. Für Grossverbraucher sind WKK-Anlagen anzustreben.

Seite 10 4.6 Energieverbrauch der kommunalen Gebäude Um die Vorbildfunktion der Gemeinde wahrzunehmen, ist der Gebäudestandard von EnergieSchweiz für Gemeinden als Leitlinie für Bauherrschaften von öffentlichen und durch die Öffentlichkeit unterstützte Bauten zu verwenden. Ausnahmen in Spezialfällen, bei denen die nachfolgenden Massstäbe nicht eingehalten werden können, sind zu begründen. 1. Neubauten Der MINERGIE-P-ECO-Standard ist anzustreben Bauteile, die sich nicht für spätere Nachrüstung eignen (z.b. Sichtbeton), erreichen den Wärmedämmstandard von MINERGIE-P-Konstruktionen. 2. Bestehende Bauten Bei der Erneuerung wird in 1. Priorität der Standard für MINERGIE-Modernisierungen umgesetzt. Alle Instandsetzungen erreichen den Grenzwert für MINERGIE-Modernisierungen (gewichtete Energiekennzahl). Auf eine Komfortlüftung kann verzichtet werden. 3. Effizienter Elektrizitätseinsatz Alle Neubauten und Erneuerungen von Nicht-Wohnbauten erreichen die MINERGIE- Zusatzanforderungen für Beleuchtung. Es werden hocheffiziente Haushalt- und Bürogeräte nach Topten.ch beschafft. Bei grösseren Nicht-Wohnbauten (z.b. Altersheime) ist der Elektrizitätsbedarf «Prozesse» (z.b. Küche, Wäscherei) bereits in der Planung auszuweisen und zu optimieren. 4. Erneuerbare Energien Wärme Erneuerbare Energien decken mindestens 40% des gesamten Wärmebedarfs von Neubauten. Bei bestehenden Bauten sind es 50% des Wärmebedarfs für die Wassererwärmung. Es ist anzustreben, dass der ganze Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien gedeckt wird (Ausnahme Fernwärmegebiete). 5. Gesundheit und Bauökologie Es sind gesundheitlich unbedenkliche und ökologisch günstige Baumaterialien und - konstruktionen zu wählen. Die Bauten bieten ein gesundes Innenraumklima. Grenzwerte oder anerkannte Richtwerte werden deutlich unterschritten. Ziel ist es, die graue Energie des Gebäudes in der Planung zu optimieren. 6. Nachhaltigkeit in Architekturwettbewerben und Studienaufträge Ökologische Nachhaltigkeit ist ein Entscheidungskriterium in Architekturwettbewerben und Studienaufträgen. Das Gebäudekonzept beinhaltet Vorkehrungen für eine energieeffiziente und umweltschonende Mobilität. 7. Bewirtschaftung: Bei fertiggestellten Bauten wird innerhalb der ersten 2 Jahre nach Betriebsaufnahme eine Erfolgskontrolle mittels Messungen durchgeführt. Für die bestehenden Bauten wird eine Energiestatistik erstellt und eine Betriebsoptimierung durchgeführt. Innerhalb von 5 Jahren soll der Energieverbrauch um 5% gesenkt werden.

Seite 11 5 Controlling und Monitoring Für das Controlling der Massnahmen und die Überprüfung der für die Massnahmen definierten Ziele sind massnahmenspezifische Kennzahlen und deren Erhebung zu definieren. Für das übergeordnete Monitoring der Wirkungen sind periodisch Energie- und CO 2 - Bilanzen für die ganze Gemeinde zu aktualisieren. Die quantitative Auswertung und Kommentierung der Resultate soll in einem periodischen Bericht kommuniziert werden. 5.1 Controlling Das Controlling der Massnahmenumsetzung ist idealerweise durch die bestehende Energiekommission sicherzustellen, da in dieser Fachgruppe die meisten der für die Umsetzung verantwortlichen Personen Einsitz haben. Die Energiekommission bespricht alle 2 Jahre den aktuellen Stand der Umsetzung. Die Energiekommission kann Änderungen und Anpassungen im Aktivitätenprogramm beschliessen. Sollten die Änderungen ihre Kompetenz überschreiten, stellt sie entsprechende Anträge an den Gemeinderat. 5.2 Monitoring mit Kennzahlen Die meisten Massnahmen entfalten erst über mehrere Jahre ihre Wirkung auf den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen. Zudem wird der Endenergieverbrauch auch über exogene Faktoren wie Klima, Wirtschaftskonjunktur und Energiepreisentwicklung beeinflusst. Daher sollen die Kennzahlen für das Monitoring nicht jährlich, sondern nur alle zwei Jahre erhoben, zusammengestellt und veröffentlicht werden. Dies führt auch zu einem verhältnismässigen Aufwand für die Erfassung und Aufbereitung der Daten. Im Idealfall sind die Abläufe so zu gestalten, dass die Kennzahlen automatisch erhoben werden. Es bietet sich an, die periodischen Energie- und CO 2 -Bilanzen z.b. mit der im Anhang des Energiekonzepts beigelegten Indikatorenliste vorzunehmen. Die Publikation der Monitoring-Kennzahlen im Energiestadt-Bericht und ähnlichen Berichten ist ebenso denkbar wie eine separate Broschüre zum Klimaschutz.

Seite 12 6 Massnahmenübersicht Die Massnahmen zur Zielerreichung sind im separaten Dokument Massnahmenkatalog detailliert dargestellt. Im Folgenden ist eine Übersicht dargestellt: Übersicht Massnahmenblätter Nr Massnahme Dienstleistung und Gewerbe DG 1 Nachhaltiges Hotelgewerbe 2 Entwicklungs- und Raumplanung ER 1 Siedlungsentwicklung 3 ER 2 Energiebestimmung im Baureglement 3 ER 3 Besondere Anforderungen Gestaltungsplangebiete 4 ER 4 Sanierung Gebäudepark 4 ER 5 Stadtplanung und Quartierplanung 4 Interne Organisation IO 1 Monitoring mit Indikatiorenliste 2 IO 2 Weiterbildung 0 IO 3 Nachhaltige Beschaffung gemeindeintern 0 IO 4 Energie-Reglement 2 IO 5 Energie und Klimaschutzbudget 2 Kommunale Gebäude und Anlagen KGA 1 Effiziente Strassenbeleuchtung 3 Kommunikation und Kooperation KK 1 Webseite zum Thema Energie 0 KK 2 Kommunikation KMU 2 KK 3 Energieberatung 3 KK 4 Veranstaltungsreihen / Kommunikationskonzept 3 KK 5 Regionale Produkte 4 KK 6 Klimaschutzbildung vom Kindergarten bis Schule 4 KK 7 Technologische Modellprojekte 4 KK 8 Prämienprogramm Stromeinsparung 4 KK 9 Energieverbrauchskennzahlen kommunizieren 4 KK 10 Erfahrungsaustausch mit Region / Energiestädten / 3 Klimaschutzstädten KK 11 Bürgerenergiegenossenschaften 3 KK 12 Interne Exkursionen 2 KK 13 Bauherren-Mappe 2 Mobilität M 1 Elektrofahrzeuge für die öffentliche Hand 3 M 2 Elektro-Tankstellen 3 Machbarkeit Aufwand Energie CO 2 Fristigkeit Perimeter

Seite 13 Ver- und Entsorgung VE 1 Wärmekraftkoppelung in gasversorgten Gebieten 3 VE 2 Strom-Mix 2 VE 3 Umsetzung von grossräumigen Smart-Metering- Projekten im Wohnungsbestand VE 4 Aufbau von Nah-/ Fernwärmenetzen 4 VE 5 Solarkataster 4 Ortsgenundene Massnahmen P 1 Wärmenetz Primarschule 4 P 2 Wärmenetz Klinik Schloss Mammern 4 P 3 Erdsondengebiet 3 P 4 Holzwärmenutzung 4 P 5 Solare Nutzung 4 3