Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn. Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Transkript:

1250 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 4 1 von 4 Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn Einbringende Stelle: Vorhabensart: Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung BMI Laufendes Finanzjahr: 2016 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Bundesgesetz 2017 Vorblatt Problemanalyse Die Liegenschaft Salzburger Vorstadt 15, Braunau am Inn, in der 1889 Adolf Hitler geboren wurde, weist aus historischer und politikwissenschaftlicher Sicht ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen im nationalsozialistischen Kontext als belastet anzusehende Objekte auf. Aus der Sicht des Verfassungsschutzes ist sie im Gesamtkontext des Rechtsextremismus zu betrachten. Es besteht die Gefahr, dass dieser Ort zur Glorifizierung und Verherrlichung der nationalsozialistischen Ideologie missbraucht wird. Die Haltung der Republik Österreich gegenüber dem Nationalsozialismus ist gekennzeichnet durch dessen kompromisslose Ablehnung und dem Ziel, das Wiederaufleben des nationalsozialistischen Regimes und seiner Ideologie mit allen Mitteln, die einem Rechtsstaat zur Verfügung stehen Wurzeln zu bekämpfen und dauerhaft zu verhindern. Die Republik Österreich ist verpflichtet, alle rechtlich möglichen Schritte zu unternehmen um nachhaltig sicherzustellen, dass an diesem Ort dauerhaft die Pflege und Förderung nationalsozialistischen Gedankenguts oder ein bejahendes Gedenken an den Nationalsozialismus unterbunden wird. Eine vertragliche Lösung war trotz jahrelanger Anstrengungen des Bundesministeriums für Inneres nicht möglich. Daher ist nun in letzter Konsequenz die Enteignung dieser Liegenschaft erforderlich. Ziel(e) Dauerhafte Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus an diesem Ort sowie die Entmystifizierung dieses Ortes. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): Durch den Eigentumsübergang auf den Bund auf Basis des Enteignungsgesetzes wird die Möglichkeit eröffnet, durch eine positive Nutzung einen deutlichen Kontrapunkt zur historischen Stellung dieses Hauses zu setzen. Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation." der Untergliederung 11 Inneres im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

2 von 4 1250 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 2 von 4 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte: Folgekosten für den Bund hinsichtlich der Nutzung der enteigneten Liegenschaft können in einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung erst nach Vorliegen der entsprechenden Ergebnisse einer eingesetzten Kommission dargestellt werden. In Umsetzung dieses Vorhabens entstehen ab dem Jahr 2017 Minderaufwendungen bzw. Mindererträge für den Bund sowie Minderaufwendungen für Gemeinden Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre in Tsd. 2016 2017 2018 2019 2020 Nettofinanzierung Bund 0 30 30 30 30 Nettofinanzierung Gemeinden 0 28 28 28 28 Nettofinanzierung Gesamt 0 58 58 58 58 Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen: Keine Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Keine Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

3 von 4 Anhang Laufende Auswirkungen Sonstiger betrieblicher Sachaufwand Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen Körperschaft 2016 2017 2018 2019 2020 Bund 0-56.023-56.023-56.023-56.023 Gemeinden 0-28.115-28.115-28.115-28.115 GESAMTSUMME 0-84.138-84.138-84.138-84.138 2016 2017 2018 2019 2020 Bezeichnung Körperschaft Menge Aufw.( ) Menge Aufw.( ) Menge Aufw.( ) Menge Aufw.( ) Menge Aufw.( ) Mietzahlungen für das BM.I Mietzahlungen (Untermiete) für die Betriebskosten (Untermiete) für die Minderaufwand Bund: Miete: 4.668,60/Monat bzw. 56.023,20/Jahr Minderaufwand Braunau Bund 0 0 12-4.669 12-4.669 12-4.669 12-4.669 Gemd. 0 0 12-2.199 12-2.199 12-2.199 12-2.199 Gemd. 0 0 12-144 12-144 12-144 12-144 Untermiete: Braunau 2.198,71/Monat bzw. 26.384,52/Jahr Betriebskosten: 144,20/Mon bzw. 1.730,40/Jahr 1250 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 3 von 4

4 von 4 4 von 4 Laufende Auswirkungen Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers Körperschaft 2016 2017 2018 2019 2020 Bund 0-26.385-26.385-26.385-26.385 2016 2017 2018 2019 2020 Bezeichnung Körperschaft Menge Ertrag( ) Menge Ertrag( ) Menge Ertrag( ) Menge Ertrag( ) Menge Ertrag( ) Mindereinnahmen durch Mietzahlungen (Untermiete) durch die Mindereinnahmen Bund: Bund 0 0 12-2.199 12-2.199 12-2.199 12-2.199 Untermiete: Braunau 2.198,71/Monat bzw. 26.384,52/Jahr Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA Tools erstellt (Hash-ID: 1001138424). 1250 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA