Übertrittan eineweiterführende Schule

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Transkript:

Herzlich Willkommen an der Grundschule Gauting zum Informationsabend: Übertrittan eineweiterführende Schule

Ablauf Begrüßung Allgemeine Informationen zum Übertritt (Susanne Bichlmaier; Beratungsfachkraft/ Schulpsychologin) Die Mittelschule (Herr Wiese, Schulleiter der Mittelschule Gauting) Die Realschule (Frau Völker-Jost, Beratungslehrerin der Realschule ) Das Gymnasium (Herr Feineis, Beratungslehrer am Otto-von-Taube-Gymnasium ) Verabschiedung

Das Bayerische Schulsystem

Jeder Abschluss hat einen Anschluss Das sollten Sie bei der Wahl der Schule wissen: Jede weiterführende Schule (Haupt-oder Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) ermöglicht den mittleren Schulabschluss. Darauf aufbauend gibt es verschiedene Wege zu einer Hochschulreife. Auch die beruflichen Schulen bieten alle schulischen Abschlüsse bis zum Abitur. 45% erwerben die Hochschulreife nicht über das Gymnasium (sondern z. B. über FOS; BOS)

Eignung für eine Schulart Ein Kind ist dann für eine bestimmte Schulart geeignet, wenn seine Lern- und Leistungsvoraussetzungen dem Anforderungsprofil der Schulart am besten entsprechen. Dann wird Schulerfolg wahrscheinlich; Unterforderung oder Überforderung werden vermieden.

Wichtige Eignungsvoraussetzungen Lern- und Arbeitsverhalten: - Interessen und Motivation - Konzentration und Ausdauer - Lern- und Arbeitsweise Begabung und Wissen: - im sprachlichen Bereich - im mathematischen Bereich - im sachkundlichen Bereich

Die richtige Passung Folgen eines passenden Anforderungsprofiles: Gute LeistungenPositive Rückmeldungen Steigerung des Selbstvertrauens und der Lernmotivation Erfolgszuversicht Günstiges Lern- und Arbeitsverhalten / Wissenszuwachs Folgen eines unpassenden Anforderungsprofiles: Unbefriedigende LeistungenNegative Rückmeldungen/Leistungsdruck Motivationsverlust Sinkendes Selbstvertrauen Ungünstiges Lern-und Arbeitsverhalten / Weiteres Absinken der Schulleistungen (Beck, 2010)

Eignungsfeststellung (nach Ullbricht, 2010) Die Beurteilung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule nach einer längeren Beobachtung (3. und 4. Jahrgangsstufe) hat eine große Aussagekraft. Im Übertrittszeugnisder 4. Jahrgangsstufe wird die Eignungsempfehlung festgehalten. Eine Eignungsfeststellung kann auch durch den erfolgreich absolvierten Probeunterrichtan der aufnehmenden Schulart erfolgen. In der 5. Jgst. (Gelenkklasse) wird die Eignungsprognose ggf. korrigiert. Die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die Schulpsycholog/- innen und die Mitarbeiter der Staatlichen Schulberatungsstellen beraten und unterstützen Sie in Zweifelsfällen.

Das Übertrittszeugnis Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4erhalten Anfang Mai das Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis ersetzt das Zwischenzeugnis. Statt diesem erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zwischeninformation zum Leitungsstand. ( 29 VSO) Das Übertrittszeugnis enthält in der 4. Jgst.: 1. Die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Erläuterungen. 2. Die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. 3. Eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung. 4. Eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens.

Das Übertrittszeugnis Für den Übertritt aus der Jgst. 5 der Haupt-oder Mittelschule gilt das Jahreszeugnis, ein gesondertes Übertrittszeugnis wird nicht ausgestellt. Für den Übertritt aus der Jgst. 6 der Mittelschule in den M-Zweig oder an die Wirtschaftsschule gilt das Zwischen-oder Jahreszeugnis oder eine bestandene Aufnahmeprüfung in die M7. An der Wirtschaftsschule wird zudem noch der Probeunterricht angeboten.

Besonderheiten zum Übertrittszeugnis Lese-Rechtschreib-Schwäche: Die Noten in Lesen und Rechtschreiben werden zurückhaltend gewertet. Bemerkung im Zeugnis. Legasthenie: Die Lese-und Rechtschreibnoten werden nicht gewertet. Bemerkung im Zeugnis. Bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht ab der 1. Klasse die Schule in Deutschland besucht haben, und deren Noten auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen sind, die behebbar erscheinen, kann die Eignung bis 3,33 festgestellt werden. (Beer, 2010)

Der Probeunterricht Im dreitägigen Probeunterricht werden nach einer jeweiligen Einführung in das Fachgebiet schriftliche Arbeiten (Aufsatz, Diktat, Sprachbetrachtung, Mathematik) angefertigt und mündliche Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik erhoben. Das Kultusministerium stellt einheitlicheaufgaben. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Der Probeunterrichtist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Es werden auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, dabei aber in beiden Fächern die Note 4erreicht haben. Die Eltern können entscheiden. Der Probeunterricht findet an der aufnehmenden Schule statt.

5. Klassen als Gelenkklassen Die 5. Jahrgangsstufehat in allen Schularten die Funktion einer Gelenkklasse mit folgenden Aufgaben: Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Haupt- oder Mittelschule, Realschule, Gymnasium)

5. Klassen als Gelenkklassen Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte: Einsatz von Grundschullehrkräften (Übertrittslotsen) Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen) Haupt-und Mittelschulen: Einsatz von Förderlehrern, individuelle Förderpläne, modulare Förderung, Intensivierungsstunden Realschulen: Ergänzungsunterricht im ersten Halbjahr in Deutsch, Mathematik und Englisch, Intensivierungskurse, Unterstützung leistungsstarker Schüler für den Wechsel ans Gymnasium Gymnasium: Intensivierungsstunden, binnendifferenzierende Maßnahmen

Übertritt an ein Gymnasium (nach Ulbricht, 2010) Übertritt an ein Gymnasium Nur bei bestandenem Probeunterricht bis Ø2,33 (D,M,HSU) Geeignet für den Besuch eines Gymnasiums Probeunterricht am Gymnasium ab Ø2,66 (D,M,HSU) Grundschule 4. Jahrgangsstufe

Übertritt an eine Realschule (nach Ulbricht, 2010) Übertritt an eine Realschule Nur bei bestandenem Probeunterricht bis Ø2,66 (D,M,HSU) Geeignet für den Besuch einer Realschule Probeunterricht an Realschule ab Ø3,00 (D,M,HSU) Grundschule 4. Jahrgangsstufe

Susanne Bichlmaier / Beratungsfachkraft und Schulpsychologin Übertritt aus der 5. Klasse Haupt-oder Mittelschule Gymnasium 5. Jgst. Realschule 5. Jgst. Haupt-oder Mittelschule 6. Jgst. Ø bis 2,0 (D & Ma, Jahresz.) Ø 2,5 (D & Ma, Jahresz.) Haupt- oder Mittelschule 5. Klasse Versetzung in die 6. Jgst. nach den Richtlinien 46 VSO

Susanne Bichlmaier / Beratungsfachkraft und Schulpsychologin Übertritt nach der 4. und 5.Jahrgangsstufe Übertritt von - nach Realschule Gymnasium 4. Jgst. GS in 5. Jgst. 5.Jgst. HS in 5.Jgst 5. Jgst HS in 6. Jgst. 5.Jgst. RS in 5.Jgst. 5. Jgst RS in 6. Jgst. Übertrittszeugnis im Mai Bis Ø 2,66 (D,M,HSU) geeignet; schlechter als Ø 2,66 - > Probeunterricht Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,50 (D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.b. bei Krankheit) Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (Schulen ohne Zeugnisberechtigung, z.b. Montessori) Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai. Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien. Jahreszeugnis im Juli ; bis Ø 2,00 (D,M,E) bei Nichterreichen: Aufnahmeprüfung Übertrittszeugnis im Mai Bis Ø 2,33 (D,M,HSU) geeignet; schlechter als Ø 2,33 -> Probeunterricht Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,0 (D/M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.b. bei Krankheit) Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (Schulen ohne Zeugnisberechtigung, z.b. Montessori) Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai. Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien. Nur mit Aufnahmeprüfung Probezeit! Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,5 (D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz Anmeldemodus wie 5. Jgst. MS -> 5. Jgst. Gy Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,00 (D,M,E)

Weitere Informationsquellen www.schulberatung.bayern.de www.note1plus.de www.meinbildungsweg.de www.verwaltung.bayern.de/broschueren -> Hier können Broschüren zu den verschiedenen Schularten ebenso angefordert werden, wie die Broschüre Der beste Bildungsweg für mein Kind

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!