Neufassung 1995-17. Nachtrag (I/06 - März 2006) - 1 MALAYSIA - 1 - Gebrauchte und persönliche Haushaltsgüter AWB oder B/L Packliste in Englisch Kopie des gültigen Passes mit der Lichtbildseite Kopie der Arbeitserlaubnis oder eine Bestätigung des Arbeitgebers Zollfreie Einfuhr für gebrauchte und persönliche Haushaltsgüter, vorausgesetzt: Der Versender ist der Besitzer der Güter, die Güter waren in Besitz und Gebrauch des Besitzers für mind. 6 Monate, der Besitzer seinen Wohnsitz von außerhalb des Staatenbundes nach innerhalb des Staatenbundes verlegt. Alle persönliche Haushaltseffekten unterliegen einer 100 prozentigen Zolluntersuchung. Der Umziehende muß im Land sein, wenn die Güter ankommen. Die Packliste muß mit den gepackten Gütern übereinstimmen. Alle notwendigen Papiere müssen die Kontaktanschrift des Klienten enthalten und außerdem anzeigen, ob die Sendung D/D oder D/P ist, und rechtzeitig in voraus gemeldet wird, damit keine Verzögerungen eintreten. Die Frachtpapiere müssen auf den Umziehenden c/o Auslieferungsspediteur ausgestellt sein. Gebrauchte persönliche und Haushaltsgüter - für Diplomaten und Botschaftsangehörige Malaysisches Zollformular Nr. 1 (8 Kopien) Packliste Zollfreie Einfuhr Nur eine von der Botschaft autorisierte Person kann die Dokumente unterschreiben. Die Dokumente müssen von der Botschaft unterschrieben und von dem Ministerium für ausländische Angelegenheiten genehmigt worden sein, bevor die Güter vom Zoll freigegeben werden können. Das kann 2-3 Wochen dauern. Neue Möbel, neue persönliche und Haushaltsgüter Original Rechnung mit Wertangaben Malaysisches Zollformular Nr. 1 (8 Kopien) Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Agent am Bestimmungsort informiert werden, ob es sich um neue Güter handelt.
MALAYSIA - 2 - Neue Möbel, neue persönliche und Haushaltsgüter (Fortsetzung) Antiquitäten siehe Umzugsgut zuzüglich einer Importgenehmigung des Nationalmuseums Edelmetallgegenstände Geschenke, Souvenirs Autos, Motorräder, Fahrzeuge Maschinen, Geräte und Ausrüstung Original Fahrzeugbrief OBL oder AWB Kaufrechnung, falls das Fahrzeug neu ist. Original der Importerlaubnis Fahrzeugzulassung, falls gebrauchtes Fahrzeug Original Rechnung mit Wertangaben Malaysisches Zollformular Nr.1 Älter als 100 Jahre - 5% Einfuhrgenehmigung vom Museum Negara ist notwendig. Die Art des Gegenstandes muss bekannt sein. Die Zollbehörde entscheidet, ob Zollgebühren gezahlt werden müssen. Der Besitzer benötigt eine Einfuhrgenehmigung, ausgestellt vom Ministerium für Handel und Industrie. Das sollte erledigt sein, bevor das Fahrzeug eingeführt wird, weil eine Erlaubnis möglicherweise nicht gegeben wird. Es ist erforderlich, den Typ von Maschine/Gerät oder der Ausrüstung zu wissen, da eine Einfuhrerlaubnis gefordert werden könnte. Malaysia gebraucht 220-240 Volt Strom. - 2 Neufassung 1995-17. Nachtrag (I/06 - März 2006)
Neufassung 1995-12. Nachtrag (I/03 - September 2003) - 3 MALAYSIA - 3 - Telekommunikations Geräte Alkohol Schusswaffen, gefährliche Waffen, Imitationswaffen und Feuerwerk, Sprengstoffe, Nahrungsmittel Um diese Güter zu importieren, wird eine Importgenehmigung von der Telecom Malaysia benötigt. Alkohol unterliegen in Malaysia hohen Steuern und Zollgebühren. Steuer und Zollgebühr liegen zwischen 150% - 250% (geschätzt) des Güterwertes, oder ca. US$ 3 - US$ 50 pro Liter, abhängig vom Alkoholgehalt. Einfuhr verboten, wenn nicht eine spezielle Genehmigung erteilt wurde. Dazu gehören Faxgeräte, schnurlose Telefone, Handys, Modems, Anrufbeantworter usw. Um eine Erlaubnis zubeantragen, faxen Sie Ihrem Agenten die detaillierten Angaben: Modell/Art Seriennummer Ursprungsland Aus welchen Gründen werden sie nach Malaysia importiert. Es wird empfohlen, dass Importeure den Alkohol in ihr Lieferung auf ein Liter pro Erwachsenen in der Familie reduzieren. Bei kleiner Menge, sollte der Karton mit dem Alkohol in der Nähe der Containertür stehen. Für illegalen Besitz von Schusswaffen gibt es unausweichlich die Todesstrafe. Pflanzen Pflanzenhygienezeugnis (ausgestellt von den Behörden im Ursprungsland) Zollformular Nr. 1 Eine Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium ist notwendig.
MALAYSIA - 4 - Hunde, Katzen, Vögel Gesundheitszeugnis vom Ursprungsland Die erforderlichen Details, um die Einfuhrerlaubnis zu beantragen, sind: Alter, Rasse, Geschlecht, Farbe. Die Einfuhr von zum Beispiel folgenden Hunderassen ist nicht erlaubt: Pit Bull Terrier, American Pit Bull etc. (die meisten Kampfhunde) Die Einfuhr von zum Beispiel folgenden Hunderassen ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund, Osteuropäischer Schäferhund, Bull Terrier etc. Die zur Einfuhr notwendigen Voraussetzungen sind: die Hunde müssen älter als sechs Monate sein die benötigen Microchipimplantat/-markierung Adresse des Besitzers Folgende Bestätigungen des Besitzers: - der Hund ist ein Haustier - der Hund ist nicht zur Züchtung gedacht - der Hund ist nicht zum Verkauf gedacht - der Hund bleibt immer im Wohngebiet - der Hund muss beim Verlassen des Wohngebietes angeleint sein und einen Maulkorb tragen 1 Monat Quarantäne. Es ist erforderlich, früh genug Meldung zu machen, damit ein Hundezwinger oder Quarantäneplatz gebucht werden kann. - 4 Neufassung 1995-12. Nachtrag (II/03 - September 2003)
Neufassung 1995-12. Nachtrag (I/03 - September 2003) - 5 MALAYSIA - 5 - Hunde, Katzen, Vögel (Forsetzung) Videos Betäubungsmittel, Drogen, z.b. Opium, Heroin, Morphium und Marihuana, Güter mit Ursprung aus Südafrika oder Israel, unanständige oder pornographische Fotografien, Publikationen oder irgendwelche andere unanständige oder obszöne Artikel, Dolche oder Sprungmesser - es werden zwei aktuelle Bilder des Hundes benötigt Das Genehmigungsverfahren benötigt etwa drei Wochen! Für die Einfuhr von Videobändern wird eine Genehmigung von der Film Zensur-Behörde (Film Censorship Board) benötigt. Einfuhr verboten Alle Bänder werden betrachtet und begutachtet bevor sie dem Eigentümer wieder zurückgegeben werden. Die Behörde verlangt eine Gebühr von US$20 - US$30 pro Video, abhängig von der Länge des Videos. Für den Besitz von Drogen gibt es unausweichlich die Todesstrafe. Die Malaysische Regierung unterscheidet nicht zwischen harten und sanften Drogen. Die Strafen sind dieselben.