Allgemeine Verlagsangaben



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Transkript:

Treffen von 30 Vertr WOCHEN FÜR GRÜNBERG UND LAUBACH AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT GRÜNBERG ALTENHAIN FREIENSEEN GONTERSKIRCHEN LAUBACH LAUTER MÜNSTER RÖTHGES RUPPERTSBURG WETTERFELD Wochenzeitung für die Stadt Laubach Amtliches Bekanntmachungsblatt Die Erwachsenen backenem Kuchen Laubach (gdun). Zur großen schein zu ATZENHAIN BERNSFELD FLENSUNGEN GROSS-EICHEN HÖCKERSDORF ILSDORF MERLAU NIEDER-OHMEN OBER-OHMEN RUPPERTENROD SELLNROD WETTSAASEN Wochenzeitung für die Gemeinde Mücke Amtliches Bekanntmachungsblatt REISKIRCHENER ANZEIGER REISKIRCHENER STIMME BERSROD BURKHARDSFELDEN ETTINGSHAUSEN HATTENROD Wochenzeitung für die Gemeinde Reiskirchen Bekanntmachungsblatt Handwerk und Kunst gab es in bunter Vielfalt Ettingshausen (gal) Vorsitzenden Ortsvorsteherin Petra Süße LINDENSTRUTH REISKIRCHEN SAASEN WINNEROD Internet- und E-Mail-Adresse der Stadt Pohlheim: http://www.pohlheim.de info@pohlheim.de»man(n) singt Deutsch (rge). Die Freundinnen und Freunde von AMTLICHES MITTEILUNGSORGAN DER STADT POHLHEIM DORF-GÜLL GARBENTEICH GRÜNINGEN HAUSEN HOLZHEIM WATZENBORN-STEINBERG Wochenzeitung für die Stadt Pohlheim AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSORGAN DER STADT ALLENDORF (LUMDA) WWW.ALLENDORF-LDA.DE ALLENDORF CLIMBACH NORDECK WINNEN A M T L I C H E S M I T T E I LUNGSORGAN D E R GEME I NDE R A B E N AU ALLERTSHAUSEN GEILSHAUSEN KESSELBACH LONDORF ODENHAUSEN RÜDDINGSHAUSEN Jugendwa Jugendwart der Ker wehr, hatten das Übungsszena- konzert l der Leitung vonarndt mit Sängerin Nora Schmidt für 23. November, um19.30 Uhr in die evan HAUSHALTSABDECKEND IN GRÜNBERG LAUBACH REISKIRCHEN MÜCKE MDV GmbH Gießen Marburger Straße 20 35390 Gießen Telefon 06 41/30 03-0 Telefax 06 41/30 03-300 26. September 2013 Nr. 9 Zu den Schau- und Einkaufstagen te und das Freigelände recht herzlich ein. Täglich REGIONAL ANGEBOTSSTARK DIE EFFEKTIVE KOMBINATION mit den bewährten Wochenzeitungen und amtlichen Mitteilungsorganen MONATLICH AN ÜBER 18000 AUFLAGE 22.000 29. Jahrgang Kolnhäuser Straße 3 35423 Lich Telefon 06404-7029 oder 70 99 Telefax 064 04-3053 E-Mail: info@licher-wo chenblatt.de ISDN-Nr.: 06404-696775 Homepage: www.licher-wo chenblatt.de Annahmeschluss: Dienstags 17.00 Uhr NEUTRALE, UNABHÄNGIGE V Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG Marburger Straße 20 35390 Gießen Kombinationspreisliste 2015 Preisliste Nr. 22 gültig ab 1. Januar 2015 Regional werben gezielt werben! HEIMAT Workshop Aufbau des Lutherw fen sich shop gemeinsam am auf dem Weg von Worms zur durch Hessen zu arbeiten. Eingeladen hatten LAUBACHER Große Buchausstellung ANZEIGER Impro-Thea MÜCKER Es war ein blikum lag schief vor Spaß ihren turbulent inszene gesetzten spontanen Ideen begeisterten die Improvisations- STIMME HEIMAT Dritter Kreativmarkt der Landfrauen POHLHEIMER Klassisches NACHRICHTEN ALLENDORFER MITTEILUNGEN Gegen das Standor darüber noch die lung entscheiden muss, fand das ohne festes Mahnmal statt.»aufgetischt«: RABENAUER HZ AKTUELL LICHER WOCHENBLATT LATT

Allgemeine Verlagsangaben 2 Verlag Telefon 0641/30 03-0 Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG Marburger Straße 20, 35390 Gießen Postfach 10 0462, 35334 Gießen Preise Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Geschäftsbedingungen Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. E-Mail Internet Bankverbindungen Erscheinungsweise Annahmeschluss Rücktrittstermine Abzugsanzeigen anzeigen@giessener-allgemeine.de www.giessener-allgemeine.de www.alsfelder-allgemeine.de Sparkasse Gießen IBAN: DE91 513500250227005554, BIC: SKGIDE5F Volksbank Mittelhessen eg IBAN: DE78 513900000000424307, BIC: VBMHDE5F Mitteilungsblätter: Heimatzeitung Grünberg, Laubacher Anzeiger, Mücker Stimme, Reiskirchener Anzeiger, Pohlheimer Nachrichten, Allendorfer Mitteilungen, Rabenauer Zeitung jeweils wöchentlich, donnerstags Anzeigenblätter: Licher/Hungener Wochenblatt wöchentlich, donnerstags; HZ Aktuell, letzter Sonntag im Monat Mitteilungsblätter und HZ Aktuell = Dienstag 10.00 Uhr Licher/Hungener Wochenblatt = Dienstag 17.00 Uhr siehe Annahmeschluss, bei Rücktritt bereits entstandene Satzkosten werden in Rechnung gestellt. Korrekturabzüge werden nur bis Dienstag 12.00 Uhr angefertigt. Zahlungsbedingungen Chiffregebühr Mengenstaffel ab 1000 mm 3 % 3000 mm 5 % 5000 mm 10 % 10 000 mm 15 % 20000 mm 20 % Rabatte Zahlung sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Vorauskasse oder Bankeinzug wird 2 % Skonto gewährt. Bei Abholung für jede Veröffentlichung = 0,90 zzgl. MwSt., Bei Zusendung für jeder Veröffentlichung = 4,50 zzgl. MwSt. 6 Anzeigen 5 % 12 Anzeigen 10 % 24 Anzeigen 15 % 52 Anzeigen 20 % Agenturprovision 15 % auf die Grundpreise Verleger-Rabatt 10 % für Direktaufträge Ausgaben-Kombinationsrabatt: (auch gültig bei Kombinationen mit Tageszeitungen) ab 2 Ausgaben 5 % ab 3 Ausgaben 10 % ab 4 Ausgaben 15 %

HAUSHALTSABDECKEND IN GRÜNBERG LAUBACH REISKIRCHEN MÜCKE MDV GmbH Gießen Marburger Straße 20 35390 Gießen Telefon 06 41/30 03-0 Telefax 06 41/30 03-300 26. September 2013 Nr. 9 AUFLAGE 22.000 Zu den Schau- und Einkaufstagen te und das Freigelände recht herzlich ein. Täglich NEUTRALE, UNABHÄNGIGE V REGIONAL ANGEBOTSSTARK DIE EFFEKTIVE KOMBINATION mit den bewährten Wochenzeitungen und amtlichen Mitteilungsorganen MONATLICH AN ÜBER 18000 04-3053 Kolnhäuser Straße 3 35423 Lich Telefon 06404-7029 oder 70 99 Telefax 064 04-3053 E-Mail: info@licher-wo chenblatt.de ISDN-Nr.: 06404-696775 Homepage: www.licher-wo chenblatt.de Annahmeschluss: Dienstags 17.00 Uhr Treffen von 30 Vertr WOCHEN FÜR GRÜNBERG UND LAUBACH AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT GRÜNBERG ALTENHAIN FREIENSEEN GONTERSKIRCHEN LAUBACH LAUTER MÜNSTER RÖTHGES RUPPERTSBURG WETTERFELD Wochenzeitung für die Stadt Laubach Amtliches Bekanntmachungsblatt ATZENHAIN BERNSFELD FLENSUNGEN GROSS-EICHEN HÖCKERSDORF ILSDORF MERLAU NIEDER-OHMEN OBER-OHMEN RUPPERTENROD SELLNROD WETTSAASEN Wochenzeitung für die Gemeinde Mücke Amtliches Bekanntmachungsblatt REISKIRCHENER ANZEIGER REISKIRCHENER STIMME BERSROD BURKHARDSFELDEN ETTINGSHAUSEN HATTENROD Wochenzeitung für die Gemeinde Reiskirchen Bekanntmachungsblatt Handwerk und Kunst gab es in bunter Vielfalt Ettingshausen (gal) Internet- und E-Mail-Adresse der Stadt Pohlheim: http://www.pohlheim.de info@pohlheim.de Die Erwachsenen backenem Kuchen Laubach (gdun). Zur großen schein zu Vorsitzenden Ortsvorsteherin Petra Süße LINDENSTRUTH REISKIRCHEN SAASEN WINNEROD DORF-GÜLL GARBENTEICH GRÜNINGEN HAUSEN HOLZHEIM WATZENBORN-STEINBERG Wochenzeitung für die Stadt Pohlheim AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSORGAN DER STADT ALLENDORF (LUMDA) WWW.ALLENDORF-LDA.DE ALLENDORF CLIMBACH NORDECK WINNEN ALLERTSHAUSEN GEILSHAUSEN KESSELBACH LONDORF ODENHAUSEN RÜDDINGSHAUSEN konzert l der Leitung vonarndt mit Sängerin Nora Schmidt für 23. November, um19.30 Uhr in die evan Produkte und Verbreitung Erreichen Sie Ihre lokale Zielgruppe durch Schaltung einer Anzeige im Mitteilungs- oder Anzeigenblatt der Region. 3 HZ AKTUELL 29. Jahrgang HUNGENER WOCHENBLATT LATT Jugendwa Jugendwart der Ker wehr, hatten das Übungsszena- LICHER WOCHENBLATT LATT Anzeigenblatt 19 120 Exemplare Jugendwa Jugendwart der Ker wehr, hatten das Übungsszena- Hausen Watzenborn- Garbenteich Steinheim Pohlheim Grüningen Dorf-Güll Holzheim Eberstadt Anzeigenblatt Lich 15 000 Exemplare Hungen 7000 Exemplare Winnen Nordeck Allendorf/ Lumda Londorf Rabenau Kesselbach Climbach Odenhausen Lich Kloster Arnsburg Birklar Nieder-Bessingen Ober-Bessingen Langsdorf Rüddingshausen Wetterfeld Röthges Villingen Hungen Langd Inheiden Rabertshausen Bellersheim Rodheim Trais-Horloff Steinheim Obbornhofen Utphe Bernsfeld Ruppertsburg Nieder-Ohmen Muschenheim Bettenhausen Nonnenroth Weitershain Allertshausen Geilshausen Lumda Atzenhain Wettsaasen Mücke Reinhardshain Merlau Ruppertenrod Bersrod Stangenrod Winnerod Beltershain Ober-Ohmen Lehnheim Flensungen Ilsdorf Reiskirchen Saasen Grünberg Groß-Eichen Lindenstruth Göbelnrod Stockhausen Klein-Eichen Höckersdorf Weickartshain Harbach Queckborn Lardenbach Sellnrod Burkhardsfelden Hattenrod Lauter Ettingshausen Freienseen Altenhain Münster Laubach Gonterskirchen Mitteilungsblätter Gesamtauflage 11 750 Exemplare HEIMAT Workshop Aufbau des Lutherw fen sich shop gemeinsam am auf dem Weg von Worms zur durch Hessen zu arbeiten. Eingeladen hatten LAUBACHER Große Buchausstellung Impro-Thea ANZEIGER MÜCKER Es war ein blikum lag schief vor Spaß ihren turbulentinszene gesetzten spontanen Ideen begeisterten die Improvisations- STIMME HEIMAT Dritter Kreativmarkt der Landfrauen»Man(n) singt Deutsch (rge). Die Freundinnen und Freunde von POHLHEIMER Klassisches NACHRICHTEN AMTLICHES MITTEILUNGSORGAN DER STADT POHLHEIM ALLENDORFER MITTEILUNGEN Gegen das RABENAUER Standor darüber noch die lung entscheiden muss, fand das ohne festes Mahnmal statt. A M T L I C H E S M I T T E I LUNGSORGAN D E R GEME I NDE R A B E N AU»AufgeTischt«: Stadt Grünberg Stadt Laubach Gemeinde Mücke Gemeinde Reiskirchen Gemeinde Pohlheim Stadt Allendorf (Lumda) Gemeinde Rabennau

Mitteilungs- und Anzeigenblätter Erreichen Sie Ihre lokale Zielgruppe durch Schaltung einer Anzeige im Mitteilungs- oder Anzeigenblatt der Region. 4 Grundpreis je mm in Ortspreis je mm in Mitteilungsblätter s/w Farbe s/w Farbe Heimatzeitung Grünberg und Laubacher Anzeiger 0,50 0,62 0,42 0,53 Ausgaben-Kombinationsrabatt: (auch gültig bei Kombinationen mit Tageszeitungen) ab 2 Ausgaben 5 % ab 3 Ausgaben 10 % ab 4 Ausgaben 15 % Mücker Stimme 0,38 0,47 0,32 0,40 Reiskirchener Anzeiger 0,34 0,43 0,29 0,36 Pohlheimer Nachrichten 0,38 0,47 0,32 0,40 So berechnen Sie Ihre Anzeige: Anzahl der Spalten x Höhe = Gesamtvolumen in mm, Gesamtvolumen x mm-preis = Anzeigenpreis zzgl. MwSt. Allendorfer Mitteilungen 0,34 0,43 0,29 0,36 Rabenauer Zeitung 0,34 0,43 0,29 0,36 Berechnungsbeispiel: Ihre farbige Anzeige für z.b. Licher/Hungener Wochenblatt 2-spaltig (92,5 mm) Anzeigenblätter Grundpreis je mm in Ortspreis je mm in s/w Farbe s/w Farbe 70 mm Ihre Anzeige HZ Aktuell 0,98 1,22 0,83 1,04 Licher/Hungener Wochenblatt 0,71 0,92 0,60 0,78 2 Spalten x 70 mm Höhe = 140 mm Gesamtvolumen 140 mm x 0,78 (Ortspreis Farbe) = 109,20 Anzeigenpreis zzgl. MwSt.

Prospektbeilagen Auflagen und Preisberechnung 5 Beilagenauflagen Gewicht pro Exemplar bis Preis pro 1000 Exemplare in 1 Grundpreis ermäßigter Grundpreis 2 Teilbelegung: nach Orten/Gemeinden bzw. Tourenbelegungen ist nur für die Anzeigenblätter HZ Aktuell und Licher/Hungener Wochenblatt möglich. Mindestzahl: 3000 Exemplare Teilbelegung für Mitteilungsblätter ist nicht möglich. Mitteilungsblätter Heimatzeitung Grünberg und Laubacher Anzeiger 2600 Mücker Stimme 2200 Reiskirchener Anzeiger 900 Pohlheimer Nachrichten 3700 Allendorfer Mitteilungen 1000 Rabenauer Zeitung 1350 Mitteilungsblätter 20 g 48,00 41,00 25 g 51,00 44,00 30 g 54,00 47,00 35 g 57,00 50,00 40 g 60,00 53,00 Jede weiteren angefangenen 5 g zzgl. 3,00 pro 1000 Exempl. Ansprechpartner: Tel. 0641/30 03-1 96 Fax 0641/30 03-3 00 E-Mail: dispo@giessener-allgemeine.de Versandanschrift: Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG Marburger Str. 20, 35390Gießen Annahme Mo. Fr. von 8.00 15.00 Uhr Letzter Anlieferungstermin: 2 Werktage vor Erscheinen Anzeigenblätter HZ Aktuell 19120 Licher/Hungener Wochenblatt 22800 Licher Wochenblatt 15000 Hungener Wochenblatt 7000 Anzeigenblatt HZ Aktuell 20 g 48,00 41,00 Jede weiteren angefangenen 5 g zzgl. 3,00 pro 1000 Exempl. Anzeigenblatt Licher/Hungener Wochenblatt 20 g 43,00 38,00 Jede weiteren angefangenen 5 g zzgl. 3,00 pro 1000 Exempl. Sonstige Angaben: Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen. Agenturprovision: 15 % In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis. Jedoch berechtigt Nichterscheinen dieses Hinweises nicht zu Ersatzansprüchen. 1) Preise sind nicht rabattfähig. 2) Nur gültig bei Direktaufträgen für Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet.

Prospektbeilagen Technische Angaben 6 Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Folgende Bedingungen sind aus technischen Gründen für das Beilegen von Fremdprodukten erforderlich: Formate Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm) Maximalformat: 230 x 310 mm (größere Formate müssen auf Maximalformat gefalzt sein) Höchstgewicht 80 g pro Exemplar, höhere Gewichte nur nach Rücksprache mit dem Verlag möglich. Falzungen Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel oder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz können nicht maschinell beigelegt werden. Mehrseitige Prospekte mit Formaten größer als DIN A5 müssen den Falz an der langen Seite haben. Sonderformen mit einer Anlagekante auf Anfrage. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein und dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Verkleben aufweisen. Heftung Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Bei Draht-Rückenheftung darf die Drahtstärke nicht stärker als der Rücken der Beilage sein. Beilagen im Zeitungsformat können nur angenommen werden, wenn diese auf Maximalformat gefalzt angeliefert werden oder das Falzen auf Kosten des Auftraggebers erfolgt. Einzelblätter müssen ein Flächengewicht von mind. 120 g/m 2 aufweisen. Bei geringerem Papiergewicht ist das Blatt zu falzen, wobei das Mindestformat nicht unterschritten werden darf. Angeklebte Produkte Antwortkarten dürfen nicht auf der Prospektaußenseite angebracht werden. Transport und Verpackung Die Anlieferung muss frei Haus und auf einwandfreien, vor Transportschäden und Nässe geschützten Euro-Paletten erfolgen. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene, feucht gewordene Beilagen, Beilagen mit umgeknickten Ecken, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind nicht verarbeitbar. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Die Lagen sollten eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen. Begleitpapiere Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben Erscheinungstermin Auftraggeber der Beilage Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv Auslieferungstermin des Beilagenherstellers Absender und Empfänger Anzahl der Paletten Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen Auf Textgleichheit des Lieferscheines zur Palettenkarte ist unbedingt zu achten. Sonstige Angaben Die Beilage von Warenmustern und Sonderformaten sowie von Beilagen mit höherem Gewicht ist nur bedingt möglich. Entsprechende Muster müssen dem Verlag vorab zur Prüfung vorgelegt werden. Grundsätzlich gelten die»technischen Richtlinien für Fremdbeilagen in Tageszeitungen«des Bundesverbandes Druck und Medien e.v. (www.bvdm-online.de). Bei Lieferung von Beilagen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen oder beschädigt angeliefert werden, kann der Verlag für die Verteilung keine Gewähr übernehmen. Für evtl. Mehrkosten bei notwendiger Weiterverarbeitung haftet der Auftraggeber. Beilagen, die außer Eigenwerbung des Auftraggebers noch Fremdanzeigen enthalten oder optisch der Zeitung ähneln, werden nur nach Einzelprüfung des Verlags angenommen.

Technische Angaben 7 Spaltenbreiten und Satzspiegel Technische Angaben für Druckvorlagen Datenübermittlung 265 mm Halbes Berliner Format (Tabloid): 1 sp. = 45 mm 2 sp. = 92,5 mm 3 sp. = 140 mm 4 sp. = 187,5 mm Panoramaanzeige Halbes Berliner Format: 407,5 mm breit Ab 250 mm Höhe werden die Anzeigen mit der vollen Satzspiegelhöhe (265 mm) berechnet. Druckverfahren: Coldset-Rollenoffsetdruck Rasterweite: 150 lpi (60er Raster) Tonwertzunahme: ca. 26 % nach Prozess-Standard Zeitungsdruck ISO 12647-3 Gesamtfarbauftrag: max. 116 % Rasterumfang: Lichtpunkt 3 %, Tiefenpunkt 95 % Ausgabeprofil: für Farbanzeigen ISOnewspaper26v4, für Graustufen-Anzeigen ISOnewspaper26v4_gr Bildauflösung: 280 dpi für Farb- und Graustufenbilder, 1270 dpi für Strichzeichnungen (1-Bit-Bilder) in der zu druckenden Größe Druckvorlagen: Wir erwarten für den Zeitungsdruck aufbereitete PDF-X-1a-Dokumente mit eingebundenen Zeichensätzen auf Endformat ohne Beschnitt- oder Passermarken. Führen Sie im Druckmenü keine Farbseparation durch. Gelieferte Office-Dokumente können nur als Satzvorlage dienen, darin enthaltene Schriftarten und Farbtöne sind nicht verbindlich. Farben: Alle Farben, auch Sonderfarben, sind aus den Prozessfarben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz aufzubauen. Verwenden Sie keine RGB- oder LAB-Daten. Technisch bedingte Farbabweichungen, die durch das Umwandeln von Sonderfarben in Prozessfarben, das Einbinden nicht korrekter Ein- oder Ausgabeprofile oder falscher Farbmodi (z.b. RGB) entstanden sind, berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Gleiches gilt für unerwünschte Druckergebnisse, die sich auf Abweichungen der gelieferten Druckunterlagen von den nebenstehenden technischen Angaben des Verlages zurückführen lassen. Anzeigenauftrag: Vor Übermittlung senden Sie uns bitte Ihren Anzeigenauftrag inklusive eines Ausdruckes der Anzeige. Geben Sie bitte auch Ihren Ansprechpartner mit Telefonnummer für die Anzeigenübermittlung an. Gießener/Alsfelder Allgemeine Zeitung Anzeigenabteilung, Marburger Str. 20, 35390Gießen, E-Mail anzeigen@mdv-online.de Fax 0641/3003-300 (Mo. Fr. 8.00 16.00 Uhr) Telefon 0641/30 03-2 13 oder -2 90 Übermittlungsmöglichkeiten: E-Mail FTP Datenträger anzeigen@mdv-online.de (bis 5 MB Dateigröße) Bitte fordern Sie die Zugangsdaten unter Telefon 0641/30 03-5 55 an. CD, DVD, USB-Stick an den Verlag Weiterhin ist die Anlieferung über den internationalen Quickcut- Service möglich. Infos unter www.quickcut.de Datenbenennung: Bitte vergeben Sie Ihren Druckunterlagen eindeutige Dateinamen, z.b. kundenname_stichwort_erscheinungstermin. Druckunterlagenschluss: Dienstag, 10.00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 1/2) für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 8 1.»Anzeigenauftrag«im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort»Anzeige«deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 2/2) für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 9 von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Anzeigen bis zur Größe von 4 Spalten/220 mm Höhe werden auf der Rechnung abgedruckt und gelten als Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitigeweitergabe derangebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Die Pflicht zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses bezieht sich nicht auf das Auskunftsrecht der öffentlichen Hand. Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen werden nur bearbeitet, wenn die Ansender von außen erkennbar sind. 19. Filme, Reinzeichnungen, Reprovorlagen, Firmenlogos u.ä. sind Arbeitsmaterialien. Sie werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nachvertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages: 1. Wird ein Anzeigenauftrag zu einem Zeitpunkt zurückgezogen, zu dem das Inserat bereits ausgesetzt war, so werden die Satzkosten in Rechnung gestellt. Korrekturen oder Stornierungen von Stellenanzeigen für die Samstagsausgabe müssen aus technischen Gründen dem Verlag bis Donnerstag, 16.00 Uhr vorliegen. 2. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. 3. Der Verlag wendet bei Entgegennahme von Anzeigen die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 4. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 5. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, an denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

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