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Marschnerstraße 26 22081 Hamburg Tel. 040 229 3026 Fax 040 225944 E-mail: info@iris-hamburg.org Internet: www.iris-hamburg.org Berufliche Weiterbildung zum/zur Rehabilitationslehrer/in für Blinde und Sehbehinderte - Orientierung und Mobilität Nächster Termin: Januar 2015 Seit 1980 bietet das (IRIS) e.v. berufliche Weiterbildungen zum/zur Rehabilitationslehrer/in für Blinde und Sehbehinderte Orientierung und Mobilität in Hamburg an. Seit 2007 sind wir eine geprüfte Weiterbildungseinrichtung. Ihr erfolgreicher Abschluss wird anerkannt vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.v., Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen/innen e.v. und Berufsverband der Rehabilitationslehrer/-innen für Blinde und Sehbehinderte e.v. Mit diesem Abschluss sind Sie ein anerkannter Leistungserbringer und können mit den verschiedenen Kostenträgern (wie beispielsweise den Krankenkassen) Ihre Leistungen abrechnen. 21.01.2014 Seite 1/7

Weiterbildung zum/zur anerkannten Rehabilitationslehrer/in für Blinde und Sehbehinderte Orientierung und Mobilität Tätigkeiten Voraussetzungen Rehabilitationslehrer/-innen für Blinde und Sehbehinderte (Orientierung und Mobilität) vermitteln eine Reihe von Fertigkeiten, die für die selbständige und sichere Teilnahme am Straßenverkehr wichtig sind. Zu diesen Fertigkeiten gehören die Grundelemente der Orientierung unter Anwendung aller verbliebenen Sinne, der Umgang mit sehender Begleitung, die wirksame Handhabung von Hilfsmitteln wie dem Langstock, das Vertraut machen mit Räumen und Gebäuden, das sichere Überqueren von Straßen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen oder sozialmedizinischen Bereich, als Orthoptist oder Augenoptiker Alter zwischen 23 und 55 Jahren körperliche und psychische Belastbarkeit normales Gehör normale Sehschärfe und normales Gesichtsfeld Erwünscht: Erfahrung mit Menschen mit Behinderung Erwünscht: PC- Grundlagenkenntnisse Erwünscht: Führerschein Kl. III Dauer / Ort Kosten Voraussichtlich 46 Wochen Der Unterricht findet vornehmlich in unseren Seminarräumen, teils aber auch im öffentlichen Bereich (wie öffentlichen Gebäuden, im Straßenverkehr oder im öffentlichen Personennahverkehr) statt. Voraussichtliche Gebühr: 12.500,00 (Endpreis) Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Lernmaterialien Der nächste Kurs findet voraussichtlich im Jahr 2015 statt. Die Weiterbildung erfolgt im Vollzeitunterricht: Mo. Fr. 8.30 bis 18.00 Uhr. 21.01.2014 Seite 2/7

Ziel Inhalte / Methodik Ziel der Weiterbildung ist, Sie zu einer fertigkeitsanalytischen Denk- und Arbeitsweise zu befähigen, die es Ihnen ermöglicht, sehbeeinträchtigten Schulungsteilnehmern Techniken im Bereich der selbständigen Fortbewegung zu vermitteln, die ohne das Sehen bzw. mit eingeschränktem Sehvermögen durchführbar sind. Ein wesentlicher Teil der Weiterbildung besteht darin, diese Techniken unter der Augenbinde bzw. Simulationsbrillen zu erarbeiten. Sie werden befähigt, individuelle Schulungsprogramme entsprechend der Fähigkeiten und Bedürfnisse der Klienten zu erstellen und anzupassen. Die Lehrinhalte werden durch eine mehrmonatige Lehrpraxis ergänzt, in der Sie mit blinden und sehbehinderten Menschen unter Begleitung von Fachkräften arbeiten. In diesem Abschnitt der Weiterbildung werden Sie die notwendigen Erfahrungen für Ihre spätere eigenverantwortliche Tätigkeit sammeln. Erster Abschnitt der Weiterbildung (1) Praktischer Teil: a. Eigenerfahrung unter Simulationsbrille und Augenbinde im Einzelunterricht. b. Einnehmen der Beobachterrolle, wenn ein anderer Teilnehmer in der Eigenerfahrung ist. c. Übernehmen der Lehrerolle, wenn ein anderer Teilnehmer in der Eigenerfahrung ist. d. Durchführen von Übungslehrproben (Teachbacks). Diese werden auf Video aufgenommen und ausgewertet. (2) Theoretischer Teil: a. Theorie der Vermittlung O&M b. Ophthalmologie c. Low Vision - Theorie d. Audiologie e. Psychologie (Lern- und Entwicklungspsychologie, psychosoziale Aspekte der Blindheit und Sehbehinderung sowie Gesprächsführung) f. Sinnesphysiologie, Neurophysiologie g. Wahrnehmung h. Begriffsbildung i. Didaktik / Methodik j. Lehrprogramme für verschiedene Klientengruppen k. Hilfsmittelkunde und Forschung l. Struktur des Blinden- und Sehbehindertenwesens m. Rechtskunde/Berufskunde 21.01.2014 Seite 3/7

Zweiter Abschnitt der Weiterbildung (Lehrpraxis) (1) Erteilen von Unterricht in O&M mit sehbehinderten und blinden Menschen; verschiedene Klientengruppen a. Unterrichtsvorbereitung b. Unterrichtsdurchführung c. Unterrichtsreflexion d. Erstellen von Schulungsplänen sowie Zwischen- und Endberichten; einschließlich Verlängerungsanträge (2) Anfertigen einer Projektarbeit mit Praxisbezug. Lehrpersonal Unsere Weiterbildungskurse zeichnen sich durch eine sehr hohe Qualität sowie Praxisnähe aus. Ein wichtiger Faktor ist die gute Mischung im Lehrpersonal. Das Team besteht aus: - jungen Kollegen / Kolleginnen, die noch einen nahen Bezug zu ihrer eigenen Weiterbildung haben, aber bereits mindestens über ein Jahr Berufserfahrung (in Vollzeit) verfügen - Kollegen / Kolleginnen, die über eine langjährige Berufserfahrung verfügen als IRIS Mitarbeiter oder als Freiberufler - Kollegen / Kolleginnen, die bereits seit vielen Jahren in der beruflichen Weiterbildung tätig sind - einer langjährigen, aber immer noch begeisterten Weiterbildungsleitung, die stets interessiert ist, die Kurse erneut zu reflektieren und weiterzuentwickeln Jedes Teammitglied ist zeitgleich zu der Arbeit in den Kursen weiterhin als Rehabilitationslehrer/in für Blinde und Sehbehinderte tätig und bringt seine Bilder, seine Erfahrungen und (neuen) Kenntnisse aus der eigenen Praxis direkt in die Weiterbildung ein. Theoriefächer werden teils durch externe Fachkräfte erteilt. 21.01.2014 Seite 4/7

Prüfungen Prüfungen im ersten Abschnitt der Weiterbildung Schriftliche Prüfungen werden in folgenden Fächern durchgeführt: Augenheilkunde Audiologie Theorie der Vermittlung O&M Eine praktische Prüfung wird in folgendem Fach durchgeführt: Vermittlung O&M (Lehrprobe) Alle Prüfungen können einmal wiederholt werden. Sie müssen mindestens mit ausreichend (Note 4) abgeschlossen werden. Ein Ausgleich zwischen den Fächern ist nicht möglich. Zu erbringende Leistungen im zweiten Abschnitt der Weiterbildung (Lehrpraxis) Die Zulassung zur Lehrpraxis setzt den erfolgreichen Abschluss des ersten Abschnittes der Weiterbildung voraus. Unterrichten von blinden und sehbehinderten Menschen. Es findet eine Prozessbeurteilung durch die begleitenden Fachkräfte statt. Mindestleistung: mit Erfolg Anfertigen einer Projektarbeit: Bei der Projektarbeit handelt es sich beispielsweise um das Entwickeln und Erstellen von speziellen Unterrichtsmaterialien, Modellen oder Präsentationen, die im späteren Praxisfeld eingesetzt werden sollen. Mindestleistung: mit Erfolg 21.01.2014 Seite 5/7

Abschluss Sind alle genannten Prüfungen bestanden bzw. Leistungen erbracht, wird ein Zeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis ist die Voraussetzung, um als Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte Orientierung und Mobilität anerkannt zu werden. Berufslage Als anerkannter Leistungserbringer besteht für Sie die Möglichkeit, freiberuflich zu arbeiten. In diesem Fall rechnen Sie Ihre Leistungen direkt mit den verschiedenen Kostenträgern (wie beispielsweise den Krankenkassen) ab. Sie haben ferner die Möglichkeit im Angestelltenverhältnis tätig zu sein. Rehabilitationslehrer/innen für Blinde und Sehbehinderte werden beispielsweise von Blinden- und Sehbehindertenschulen, entsprechenden Internaten, Vorschuleinrichtungen, Rehabilitationszentren, Berufsförderungswerken oder Blindenund Sehbehindertenvereinen beschäftigt. Ein Bedarf an Rehabilitationslehrer/innen war in Deutschland stets gegeben. Da nun die ersten Kollegen und Kolleginnen aus der Gründerzeit in den Ruhestand gehen, ist die Berufslage gut bis sehr gut. Aufnahme Da die Zahl der Weiterbildungsplätze auf 6 begrenzt ist, sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Nach Erhalt der vollständigen Bewerbungsunterlagen, wird ein Termin für ein Interview vereinbart. Aufgrund der Unterlagen und des Gespräches wird die Entscheidung über die Aufnahme getroffen. 21.01.2014 Seite 6/7

Bewerbung Weiterbildungskurs zum/zur Rehabilitationslehrer/in für Blinde und Sehbehinderte Für die berufliche Weiterbildung zum/zur Rehabilitationslehrer/in für Blinde und Sehbehinderte mit dem Schwerpunkt Orientierung und Mobilität bewerbe ich mich mit folgenden Unterlagen: Kurzer Lebenslauf Audiogramm Augenärztliches Attest Zeugnis über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung im pädagogischen, sozialen, sozial-medizinischen Bereich oder als Orthoptist oder Augenoptiker Bescheinigung über eine entsprechende Berufserfahrung Bescheinigung über Erfahrung mit behinderten Menschen Ärztliche Bescheinigung der körperlichen und psychischen Gesundheit und Belastbarkeit Name Straße PLZ / Ort Telefon Fax E-mail Datum Unterschrift 21.01.2014 Seite 7/7