Niedersächsisches Forstamt Lauterberg. Revierbeschreibung und. Pachtbedingungen für die. Verpachtung. des Eigenjagdbezirks

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Transkript:

Niedersächsisches Forstamt Lauterberg Revierbeschreibung und Pachtbedingungen für die Verpachtung des Eigenjagdbezirks " Braunlage Süd "

D.Pape D.Pape

Niedersächsisches Forstamt Lauterberg Bad Lauterberg, den 01.12.2014 37431 Bad Lauterberg, Kupferhütte 2 Tel.: 05524 / 85 36 40 Az.: 65102-29 Exposé zur Verpachtung des forstfiskalischen Eigenjagdbezirkes Braunlage Süd in der Revierförsterei Kapellenfleck 1. Beschreibung der zu verpachtenden Fläche Die Pachtjagd liegt von Braunlage gut erreichbar über die B 4 und L 600, sie besitzt eine Gesamtfläche von 111,58 ha bestehend aus Wald und einer größeren Äsungsfläche. Fichte ist die vorherrschende Baumart gemischt mit strukturreicher Verjüngung aus Fichte, Buche und Eberesche. Die Pachtjagd befindet sich auf der Braunlager Hochebene und ist gut erschlossen. In der Jagdpachtfläche liegt eine gut gepflegte Jagdhütte, die mit separatem Vertrag gemietet werden kann. 2. Jagdliche Verhältnisse: Neben Rehwild, Schwarzwild, Hase, Fuchs und Marder kommt vor allem Rotwild vor. Der Abschussplan für das Jagdjahr 2015 sieht folgende Zahlen vor. Rotwild: 5 Stück Rotwild (Alttiere, Schmaltier, Schmalspießer, Kälber), nach besonderer Freigabe durch das Forstamt kann alle 3 Jahre die Jagd auf einen mehrjährigen Hirsch der Klasse III b und einmal in 9 Jahren auf einen Hirsch der Klasse I/II ausgeübt werden. Rehwild: 5 Stück Rehwild (2 Rehböcke, 2 Ricken, 1 Schmalrehe o. Kitze). Zum Abschuss frei ist ferner Schwarzwild, das in stark wechselnder Dichte vorkommt sowie gesetzlich freies Nieder- und Raubwild. Die Fütterung von Wild, und das Kirren von Schwarzwild sind untersagt. In Notzeiten ( 32 Abs. 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes -NJagdG) ist eine Fütterung im Revier Kapellenfleck gewährleistet. Der Einsatz von Kraftfutter ist verboten.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Ausstellung ständiger (in diesem Fall unentgeltlicher - siehe 5 Jagdpachtvertrag) Jagderlaubnisscheine darf für dieses Gebiet ein Jagderlaubnisschein ausgestellt werden. Mit dem Jagdpachtvertrag sind folgende Sonderbestimmungen verbunden: Der Verpächter verpflichtet sich, den Pächter über größere Bewegungsjagden in den der Pachtfläche angrenzenden fiskalischen Eigenjagdbezirken zu informieren und den Pachtbezirk auf Wunsch des Pächters in die Gemeinschaftsjagd einzubeziehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, ein anlässlich von Gemeinschaftsjagden mögliches Überjagen von Hunden zu dulden. 3. Pachtdauer Der Pachtbezirk wird für 9 Jahre, vom 01.04.2015 bis 31.03.2024 verpachtet. 4. Pachtbedingungen Als Pächter sind nur Personen zugelassen, die die Voraussetzungen des 11 BJagdG erfüllen und zu Beginn des Pachtverhältnisses nicht bereits einen Jagdbezirk in den Niedersächsischen Landesforsten gepachtet oder einen ständigen Jagderlaubnisschein in einem NFA gelöst haben. Nicht in Reviernähe (50 km) wohnende Pächter haben vor Abschluss des Vertrages eine beauftragte Person (Jagdaufseher) zu benennen, die vor Ort als Ansprechpartner z.b. bei Wildunfällen zur Verfügung steht. Der Pachtpreis unterliegt der Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) und der Jagdsteuer (z. Zt. 12,5 %) des Landkreises Goslar. Grundsätzlich wird bei Pachtbezirken mit Rotwildvorkommen die Mitgliedschaft im Rotwildring Harz erwartet. Im Vordruck Pachtgebot ist unter Bemerkungen anzugeben, für welche weiteren Eigenjagdbezirke der Niedersächsischen Landesforsten ein Gebot abgegeben wurde. Weitere Pachtbedingungen sind dem anliegenden Musterjagdpachtvertrag zu entnehmen. 5. Verfahren Die Verpachtung erfolgt nach dem schriftlichen Gebot. Das Mindestgebot je Hektar beträgt 35,00 Euro zuzügl. o. a. Steuern. Schriftliche Pachtangebote müssen auf beigefügtem Formular im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Jagdpachtgebot für den Eigenjagdbezirk Braunlage Süd" bis zum 10.02.2015, 10.00 Uhr beim Niedersächsischen Forstamt Lauterberg Kupferhütte 2 37431 Bad Lauterberg eingegangen sein.

Die Öffnung der Pachtgebote erfolgt am: 10.02.2015, 11.00 Uhr im Forstamt Lauterberg durch mindestens zwei Forstbedienstete. Das Ergebnis wird protokolliert. Die Auswahl der Pächterin oder des Pächters unter den drei Meistbietenden bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass ein Pachtbewerber für mehrere Eigenjagdbezirke der Niedersächsischen Landesforsten Gebote abgegeben hat, die die Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung erfüllen, behalten sich die Nieders. Landesforsten die Auswahl des Eigenjagdbezirks, für den der Pachtbewerber den Zuschlag erhält, vor. Eine Pflicht der Zuschlagserteilung besteht nicht und erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Jagdpachtvertrages durch die Betriebsleitung der Niedersächsischen Landesforsten (AöR) in Braunschweig. Die Bieter sind drei Wochen nach Öffnung an ihr Gebot gebunden. 6. Besichtigung des Jagdbezirkes Der Jagdbezirk kann vorab besichtigt werden. Ansprechpartnerin für diesen Eigenjagbezirk ist Frau Christiane Lorenz-Laubner Tel.: 05520/402 oder 01707673344 7. Anlagen Neben diesem Exposè ist ein Musterpachtvertrag für verfügbar. Bitte lesen Sie diesen vor Gebotsabgabe aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen zu dem Exposé oder dem Vertrag haben, können Sie sich gerne an das Forstamt wenden. Anlagen: - Übersichtskarten - Formular für Pachtgebot

Lage der Pachtfläche Braunlage Süd

Jagdpachtfläche Braunlage Süd Jagdhütte Grenze der Pachtjagd

1.Name, Vorname 1. Beruf 1. Straße 1. Telefon 1.PLZ, Ort 1. Email 2. Name, Vorname 2. Beruf 2. Straße 2. Telefon 2. PLZ, Ort 2. Email Niedersächsisches Forstamt Lauterberg Jagdpacht-Gebot für den 111,58 ha großen Eigenjagdbezirk Braunlage Süd Mein/unser Gebot für den o.a. Eigenjagdbezirk lautet: Pachtpreis: /ha Insgesamt = rd. in Worten Der Gesamtpachtpreis versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (z.zt. 19%) und Jagdsteuer des Landkreises Goslar (z.zt. 12,5 %). Für folgende zu verpachtende Eigenjagdbezirke der Nds. Landesforsten (AöR) habe(n) ich/wir ebenfalls ein Gebot abgegeben: Jagdbezirk Forstamt Jagdbezirk Forstamt Bemerkungen: Ich erkläre, dass ich im Sinne des 11 Bundesjagdgesetz pachtfähig bin und zu Beginn des Vertragsverhältnisses - nicht gegen die Größenbeschränkung des 11 BJG in Bezug auf die Flächengröße, auf der mir als Jagdpächter das Jagdausübungsrecht zusteht, verstoße 1. 2. Datum 1. 2. Unterschrift