MARATHON HAMBURG SPORTMESSE. Internationale Sportmesse April 2016 MESSEINFORMATIONEN

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Transkript:

MARATHON HAMBURG SPORTMESSE Internationale Sportmesse 15. 16. April 2016 MESSEINFORMATIONEN

Seit der Erstauflage im Jahr 1986 ist der Marathon Hamburg die traditionellste Sportgroßveranstaltung in der Hansestadt. Deutschlands größter Frühjahrsmarathon begeistert jedes Jahr mit 25.000 Aktiven. Bis zu 750.000 Zuschauer feiern die Läufer entlang der Strecke, welche die schönsten Sehenswürdigkeiten der Hansestadt einund verbindet: Hafen City, Binnen- und Außenalster, Stadtzentrum sowie pulsierende Stadtteile wie St. Pauli, Karolinenviertel oder Eppendorf. Teilnehmer-Akkreditierung und Messe werden sich wieder ebenerdig und gemeinsam in der Halle A4 präsentieren. Ziel der Messe ist es, sich inhaltlich breiter aufzustellen und sich unter dem Titel Endurance Marathon Hamburg Sportmesse 2016 als ganzheitliche Ausdauer-Sportmesse zu präsentieren und etablieren. Darüber hinaus wird auch die Siegerehrung von Norddeutschlands größtem Kinderund Jugendlauf das Zehntel wieder in unmittelbarer Nähe, auf dem Messevorplatz, stattfinden. Die Lagardère Unlimited Events GmbH wird sich hierfür als Messeveranstalter wieder verantwortlich zeichnen und weiterhin ihre Erfahrungen aus den Erfolgsveranstaltungen Cyclassics, ITU World Triathlon Hamburg und Velothon Berlin einbringen. www.haspa-marathon-hamburg.de DISTANZEN PROFI MARATHON 41,195 km 25.000 TEILNEHMER CA. 750.000 BESUCHER SOCIAL MEDIA: PROFIS80 Ein Lauf alle Emotionen STAFFEL RUN THE BLUE LINE

Akkrediterung Rentzelstraße An der Verbindungsbahn Tiergartenstraße MESSE FAIR Planten un Blomen Lagerstraße Karolinenstraße Hamburg Messe St. Petersburger Str. Start - Ziel

MESSE MESSE-RAHMENPROGRAMM Die Messe findet in Halle A4 direkt neben dem Start- und Zielbereich in der Hamburg Messe statt. Von Freitag 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Samstag von 09.00 bis 19.00 Uhr ist die Messe für Teilnehmer und Messebesucher geöffnet. Der Eintritt ist an beiden Veranstaltungstagen kostenlos. FLÄCHE-AUSSTELLER Auf über 8.000 m² Messefläche inkl. Akkreditierung in den Messehallen der Sportstadt Hamburg - präsentieren ca. 100 Aussteller ihre Produkte und Dienstleistungen rund um die Themen Laufsport, Sport und Lifestyle. ZIELGRUPPE Mit den Teilnehmern und Besuchern des Haspa Marathon Hamburg spricht die Messe ein hochgradig sportbegeistertes und trendorientiertes Publikum an und trifft damit idealtypisch auf eine aufgeschlossene, junge und kaufkräftige Zielgruppe. Diese wird seit Jahren immer stärker auch international geprägt. BRANCHEN Der Schwerpunkt bei der Endurance Marathon Hamburg Sportmesse liegt naturgemäß auf dem Themengebiet Laufsport. Aber auch artverwandte Themen wie Ernährung, Fitness & Wellness, Textilien, Lifestyle, Reisen, Outdoor sind für die Messebesucher von sehr großem Interesse. SIDE EVENTS Sie möchten eine besondere Dienstleistung anbieten oder ein Eventmodul zum Zuschauen und Mitmachen präsentieren? Gerne bieten wir Ihnen hierfür im Außenbereich Flächen an. STARTERBEUTELBEILAGE Sie möchten mit Ihrem Give-Away oder einer Produktprobe die Teilnehmer direkt erreichen? Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne bezüglich Produktion und Beilage eines Give-Aways für die Jedermann- Starterbeutel (ca. 20.000 Stück). Möchten Sie ein Promotion-Team auf der gesamten Messefläche oder am Sonntag im Zielbereich einsetzen? Auch hier beraten wir Sie gerne.

FAKTEN VERANSTALTUNGSORT: Hamburg Messegelände der Hamburg Messe- und Congress GmbH Messeplatz 1, 20357 Hamburg ART DER MESSE: Verkaufsmesse (Eintritt für Besucher frei) ÖFFNUNGSZEITEN: AUFBAU: Freitag 15.04.2016 10.00 20.00 Uhr Samstag 16.04.2016 09.00 19.00 Uhr Mittwoch 13.04.2016 07:00 22:00 Uhr Donnerstag 14.04.2016 07:00 22:00 Uhr Freitag 15.04.2016 07:00 09:00 Uhr ABBAU: Samstag 16.04.2016 20:00 24:00 Uhr Sonntag 17.04.2016 06:00 18:00 Uhr *Individuelle Aufbauzeiten werden zusammen mit dem Ausstellerinfoschreiben ca. zehn Tage vor der Veranstaltung an die Kontaktadresse per E-Mail gesendet. STANDMINDESTGRÖSSE: KOSTEN: 9m² (6m² für Marathonveranstalter) Anmeldegebühr 100,00 Standflächenmiete: Reihenstand 100,00/ m² Eckstand 110,00/ m² Kopfstand 120,00/ m² Inselstände 125,00/ m² PROMOTIONFLÄCHEN: Auf dem Messe-Außengelände auf Anfrage PROMOTION: Pro Promoter und Einsatztag 150,00 MÜLLENTSORGUNGSPAUSCHALE: Messestände bis 25m² 40,00 Messestände bis 50m² 60,00 Messestände über 50m² 80,00 SERVICELEISTUNGEN: Serviceleistungen wie Elektroinstallationen, Wasseranschlüsse, Trennwände, Teppich etc. können Sie nach Zulassung direkt auf der Homepage der Hamburg Messe und Congress GmbH buchen. ANMELDESCHLUSS: 19. Februar 2016 ANMELDESCHLUSS ONLINE SERVICE CENTER: 29. März 2016 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

ANMELDUNG 2016 KONTAKTDATEN DES AUSSTELLERS* Firma: Straße: Ort: Ansprechpartner: Rechnungsanschrift falls abweichend: Welchen Firmennamen sollen wir kommunizieren? Welche Homepage sollen wir kommunizieren? Telefon: Telefax: E-Mail: Mobilnummer: VAT-Nr.: *An diese Adresse gehen alle veranstaltungsrelevanten Informationen (z. B. Ausstellerinfoschreiben, persönliche Aufbauzeit, Aufbaupläne). STANDBESCHREIBUNG Reihenstand (ab 9m 2 ) Eckstand (ab 12m 2 ) Kopfstand (ab 25m 2 ) Inselstand (ab 50m 2 ) Frontlänge des Standes: m Beschallung: ja nein Tiefe des Standes: m Verkauf geplant: ja nein Höhe des Standes: m Sonstiges: AUSSTELLUNGSGÜTER (bsp. Laufschuhe, Textilien usw.) GEPLANTE AKTIONEN (bsp. Laufanalyse, Autogramstunde usw.) Anzahl Marken BEMERKUNGEN SERVICELEISTUNGEN Serviceleistungen wie Elekroinstallationen, Wasseranschlüsse, Trennwände, Teppich etc. können sie nach Zulassung direkt auf der Homepage der Hamburg Messe und Congress GmbH buchen. STANDZEICHNUNG Bitte fertigen Sie auf der Rückseite eine grobe Skizze (Draufsicht) Ihres Messestandes mit Längenangaben an oder senden Sie uns ein aussagekräftiges Foto zu. UNTERSCHRIFT Hiermit melden wir unsere Teilnahme an der Endurance 16 Messe des Haspa Marathon Hamburg an. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lagardère Unlimited Events Germany GmbH (siehe Anlage). Darüber hinaus gelten die technischen Richtlinien und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Hamburg Messe und Congress GmbH (siehe www.hamburg-messe.de). Die Geschäftsbedingungen sowie die Richtlinien werden mit dieser Unterschrift anerkannt. SENDEN AN: Lagardère Unlimited Events GmbH Friesenweg 7 22763 Hamburg Germany KONTAKT: Manfred Behrens T +49 (0)40 88 18 00 68 F +49 (0)40 88 18 00 35 E mbehrens@lagardere-se.com

SKIZZE BITTE ANKREUZEN: 1 cm = 0,25 m 1 cm = 0,50 m 1 cm = 1,00 m

VERANSTALTERBEDINGUNGEN: 2016 1. Allgemeine Bestimmungen (1) Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Standplatzbetreiber sind ausschließlich die nachstehenden Veranstaltungsbedingungen. (2) Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf dem vom Veranstalter zugesandten Anmeldeformular. Die beim Veranstalter eingegangene unterzeichnete Anmeldung ist ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Angebot des Standplatzbetreibers. (3) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Er ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. Die Annahme des Angebots durch den Veranstalter und die Zulassung erfolgt durch Zusendung der Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt damit erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung zustande. (4) Der Veranstalter behält sich vor, die genaue Standfläche bei Bedarf kurzfristig zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Standplatzbetreiber zumutbar ist. (5) Die in der Anmeldung enthaltenen Angaben werden unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes und lediglich zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. (6) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vereinbarung. (7) Der Veranstalter führt Sportveranstaltungen mit angeschlossenen Messen durch. 2. Verkaufsregelung (1) Der Verkauf von Produkten auf den jeweiligen Veranstaltungen ist nur erlaubt, wenn dies auf dem Messeinformations-Flyer ausdrücklich ausgewiesen ist. Bei allen anderen Veranstaltungen ist der Verkauf generell nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen. (2) Der Standplatzbetreiber verpflichtet sich, keine Merchandising-Produkte die in irgendeinem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, eigenmächtig zu verkaufen. Bei Verstoß wird der weitere Verkauf vom Veranstalter unverzüglich unterbunden. 3. Aufbau und Gestaltung der Stände (1) Standbau und Gestaltung müssen sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den allgemeinen und besonderen baurechtlichen Bestimmungen einschließlich etwaiger lokaler Vorschriften* sowie den veranstaltungsspezifischen Regeln entsprechen. Das Standaufbaumaterial muss ebenfalls sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen. Die Stände müssen ferner so gestaltet und aufgebaut sein, dass keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden kann. (2) Bauliche Veränderungen an Grund und Boden sind nicht zulässig. Eine Ausweitung der gebuchten Standfläche hat - soweit eine solche überhaupt möglich ist - eine Nachberechnung zur Folge. Beeinträchtigungen der Standfläche durch Vorsprünge, Pfeiler, Fahnen- und Lichtmasten wirken sich nicht mindernd auf die Standmiete aus. (3) Falls ein Standbetreiber kurzfristig von einer Nutzung zurücktritt, gelten die Regelungen zur Stornierung und der Stand kann weitervergeben werden. Bei genehmigungspflichtigen Aufbauten, Eventmodulen u.ä. sind alle Genehmigungen mitzuführen und dem Veranstalter auf Verlangen vorzuzeigen. 4. Hausrecht und Bewachung (1) Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Bewachung und Aufsicht. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Sicherung des Gesamtgeländes und nicht um eine individuelle Standbewachung. (2) Der Veranstalter übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Veranstalters, dessen Bevollmächtigten und Angestellten ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn Exklusivitäten von Veranstaltungssponsoren verletzt werden, ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. 5. Haftung des Standplatzbetreibers Fügen der Standplatzbetreiber, dessen Personal oder Erfüllungsgehilfen (z.b. Mitarbeiter der vom Standplatzbetreiber beauftragten Standbaufirma) oder sonstige Personen, die für den Standplatzbetreiber auf dem Ausstellungsgelände tätig werden, dem Veranstalter einen Schaden zu, so haftet der Standplatzbetreiber dem Veranstalter auf Schadensersatz in unbegrenzter Höhe. 6. Haftung des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters auch gegenüber Dritten für alle Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen. 7. Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse Sollte der Standmietvertrag aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden können, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Standplatzbetreiber steht in diesem Fall ein Anspruch auf Rückzahlung bereits erbrachter Standmieten zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. 8. Standgrößenberechnung Die Mindeststandgröße beträgt 9 m 2. Die Standfläche berechnet sich aus den gebuchten Quadratmetern mal dem Quadratmeterpreis. Die Nebenkosten für Strom, Wasser (optional) und Bewachung, Entsorgungspauschale (verpflichtend) sind Pauschalpreise, die ebenfalls an den Veranstalter abzuführen sind. Beim Haspa Marathon Hamburg werden Nebenkosten zum Teil direkt von der Hamburg Messe und Congress GmbH in Rechnung gestellt. 2. Gemeinschaftsstand Der Standbetreiber darf die ihm überlassene Standfläche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen. Für die Hinzunahme eines anderen Unternehmens mit eigenem Ausstellungsgut ist die schriftliche Zustimmung (E-Mail ausreichend) des Veranstalters notwendig. Es wird dafür eine Gebühr von 250,00 Euro erhoben und dem Hauptaussteller/ Standplatzbetreiber in Rechnung gestellt. Der Hauptaussteller/Standplatzbetreiber haftet für ein Verschulden des Mitausstellers wie er für sein eigenes Verschulden haftet. 10. Ausstellerausweise Für die Veranstaltungen erhält der Standbetreiber eine Anzahl kostenloser Ausstellerausweise. Die Berechnung der Anzahl richtet sich nach den gebuchten Quadratmetern. So erhält der Standbetreiber drei Ausweise für einen Stand bis einschließlich 20 m 2 und jeweils einen zusätzlichen Ausweis je weitere angefangene 10 m 2 und maximal 10 Ausweise ab 100 m 2. 11. Stornierungen (1) Stornierungen durch den Standplatzbetreiber sind schriftlich per Post oder per E-Mail an die im Anmeldungsformular genannte Adresse des Veranstalters zu senden. (2) Im Falle von Stornierungen ist der Standplatzbetreiber verpflichtet, nachstehende Kosten zu tragen: Stornierungen 1 bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages Stornierungen 15 bis 28 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 75% des vereinbarten Rechnungsbetrages Stornierungen 29 bis 42 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 25% des vereinbarten Rechnungsbetrages Dem Standplatzbetreiber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 12. Zahlung*- und Teilnahmebedingungen (1) Sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, sind die vereinbarten Zahlungen in voller Höhe ohne Abzug bis spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu leisten. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungstermins ist der Veranstalter nach fruchtlosem Ablauf einer dem Standplatzbetreiber gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und über die Standfläche anderweitig zu verfügen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (2) Bei einer kurzfristigen Buchung muss die vereinbarte Vergütung spätestens vor dem Standaufbau per Bankscheck oder in bar im Messebüro bezahlt werden, -andernfalls kann der Stand nicht bezogen werden. 13. Übertragung von Rechten Es ist dem Standplatzbetreiber nicht gestattet, anderen Unternehmen oder Institutionen die Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu übertragen. 14. Sonstiges (1) Der Standplatzbetreiber erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Verbindlichkeit dieser Veranstaltungsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Standbetreibers finden keine Anwendung. Der Unterzeichnende erklärt sich handlungsbevollmächtigt. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Veranstaltungsbedingungen gelten, ist der Geschäftssitz des Veranstalters und zwar sowohl für Klagen, die vom Veranstalter erhoben werden, als auch für Klagen, die gegen den Veranstalter erhoben werden. Für den Geschäftsverkehr mit Standplatzbetreibern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowie für Geschäfte mit einem Kaufmann, die nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, gilt diese Bestimmung nicht. (3) Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Standplatzbetreiber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. * Hamburg-Nutzungsverordnung vom 13,03.2008: Die Gesamtveranstaltung soll ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. Aufbauten (Zelte) sollen grundsätzlich weiß sein. Lagardère Unlimited Events GmbH Friesenweg 7 22763 Hamburg www. lagardere-se.com Gültigkeit: ab Dezember 2015

ANMELDUNGEN SENDEN SIE BITTE AN: Lagardère Unlimited Events Germany GmbH Friesenweg 7 22763 Hamburg Deutschland Fax: +49-(0)40-88 18 00 35 ANSPRECHPARTNER MESSE Manfred Behrens Fon: +49 (0)40 88 18 00 68 Email: mbehrens@lagardere-se.com Miriam Kahle Fon: +49 (0)40 88 18 00 581 Email: mkahle@lagardere-se.com