Antrag für die MHT Mineralöle Vertriebs GmbH, Am Wasserturm 7, 56727 Mayen Tel.: 02651 / 4007-22 Fax: 02651 / 4007-20 info@mht.info Firma Straße PLZ/Wohnort USt-Identifikationsnummer Telefon e-mail Fax e-post-adresse @epost.de Geschäftsführer (Vor. und Zuname) geb. am: Rechnung erwünscht? nein ja zuschicken (Versandkosten 1,-- + MwSt) Ich/wir bestätige/n, - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben und erkennen diese an. - in den letzten 6 Monaten kein Mahnbescheid gegen mich/ uns zugestellt und auch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt wurde, - die Versicherung an Eides Statt über mein/unser Vermögen in den letzten 3 Jahren nicht geleistet wurde, und bis heute keine Vorladung zur Abgabe der Versicherung an Eides Statt vorliegt, - in den letzten 6 Monaten keine Bankeinzüge mangels Kontendeckung nicht ausgeführt wurden, - damit einverstanden bin/sind, dass über meine/unsere Hausbank oder eine Auskunftei eine bankübliche Bonitätsauskunft eingeholt wird. Sonstige Vereinbarungen Datum Unterschrift (Antragsteller) Gleichzeitig erteile ich meiner Hausbank hiermit den Auftrag, der MHT-Mineralöle Vertriebs GmbH eine bankübliche Bonitätsauskunft zu erteilen. Bankverbindung: Kontoinhaber Bank IBAN BIC Kundenunterschrift
"Allgemeine Bedingungen für die Ausgabe der MHT Service-Card und den Bezug von Kraftstoffen" 1) Die MHT Service Card bleibt Eigentum der Fa. MHT GmbH oder dessen Rechtsnachfolger. Sie ist auf Verlangen sofort zurückzugeben. 2) Ein Verlust der MHT Service Card muss sofort gemeldet werden. 3) Für die Ausgabe der MHT Service Card wird eine Kaution in Höhe von 6,-- pro Karte erhoben. Dieser Betrag wird bei Auflösung der Vereinbarung und Rückgabe der unbeschädigten MHT Service Card in voller Höhe erstattet. 4) Der Karteninhaber verpflichtet sich, die MHT Service Card mit aller Sorgfalt aufzubewahren. Für Schäden aus Verlust, unsachgemäßer Handhabung oder missbräuchlicher Verwendung dieser Karten trägt der rechtmäßige Karteninhaber die volle Verantwortung. 5) Der Karteninhaber sorgt dafür, dass beim Tankvorgang keine Beschädigungen der Tankanlage vorkommen und dass insbesondere das Verschütten von Kraftstoffen vermieden wird. Für die Handhabung des Tanksystems gilt die aushängende Anleitung, auf Wunsch erfolgt eine mündliche Unterweisung. Für Schäden, welche an der Tankanlage oder an den dazugehörigen Apparaten durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Karteninhabers, seines Beauftragten oder Angehörigen entstehen, haftet derselbe in vollem Umfang. Der Karteninhaber hat Kenntnis davon, dass das Rauchen sowie die Handynutzung auf dem Tankstellengelände grundsätzlich verboten ist. Bei festgestellten Störungen an der Tankanlage wird der Karteninhaber die Fa. MHT GmbH unverzüglich informieren. 6) Die MHT Service Card enthält für Nachttankungen eine Identifizierungsnummer, die dem Karteninhaber als persönliche Geheimnummer zugeteilt wird. Für den nächtlichen Kraftstoffbezug ist die MHT Service- Card und der persönliche Geheimcode erforderlich. Die Code - Nummer muss geheim gehalten werden. Sie darf insbesondere nicht auf der MHT Service Card notiert oder zusammen mit der Karte aufbewahrt werden. Der Karteninhaber trägt alle Folgen der Nichteinhaltung dieser Bedingungen. Die unter der Identifizierungsnummer registrierten Bezüge und die daraus entstehenden Belastungen werden vom Karteninhaber vorbehaltlos anerkannt. 7) Maßgebend für die Abrechnung sind die jeweils an den Zapfsäulen eingestellten Verkaufspreise. 8) Die Fa. MHT GmbH verpflichtet sich, einwandfreie Raffinerie - Kraftstoffe zu liefern, die die jeweilig gültige DIN - NORM erfüllen bzw. übertreffen. 9) Die Tankungen werden täglich abgebucht. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungsstellung gegen Belastung einer monatlichen Kartengebühr von z.zt. 1,50 + MwSt. Abweichende Sonderregelungen sind mit der Fa. MHT GmbH abzustimmen und gebührenpflichtig. Für den Fall, dass der Rechnungsbetrag auf dem Bankkonto des Karteninhabers nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, ist die Fa. MHT GmbH berechtigt, ohne weitere Mitteilung, die MHT Service Card zu sperren und/oder einzuziehen. Für nicht eingelöste Bankeinzüge wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,-- erhoben, evtl. anfallende Bankkosten werden dem Kunden weiter belastet. 10) Der Karteninhaber wird die Fa MHT GmbH unverzüglich vom Wechsel der Wohn- oder Geschäftsadresse und von etwaigen Veränderungen der Bankverbindung informieren. 11) Sowohl die Fa. MHT GmbH als auch der Karteninhaber sind berechtigt, die getroffene Vereinbarung ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen. 12) Die zwischen Karteninhaber und der Fa. MHT GmbH getroffene Vereinbarung beruht auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens. Evtl. Meinungsverschiedenheiten werden im gütlichen Einvernehmen geklärt. Für Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung erforderlich wird, ist das Amtsgericht Mayen alleine zuständig.
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