Anderslautenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.



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Transkript:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER SWIFT.CONSULT GMBH Stand: Dezember 2012 1 GELTUNGSBEREICH Nachfolgende AGB finden ihre Gültigkeit in sämtlichen Transaktionen und Geschäftstätigkeiten der swift.consult GmbH. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste der swift.consult GmbH gelten diese Bedingungen als angenommen, auch zukünftig ohne weitere Festlegung. Anderslautenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ausnahmen bedürfen der expliziten und eindeutigen schriftlichen Niederlegung und Zustimmung aller beteiligten Parteien. Die swift.consult GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde kann den geänderten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist die swift.consult GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. 2 LEISTUNGSUMFANG Der Umfang der von swift.consult GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der swift.consult GmbH in Verbindung mit der darauf Bezug nehmenden Auftragsbestätigung, sowie ggf. erfolgter schriftlich fixierter Erweiterungen. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus dem Softwarepflichtenheft oder der Spezifikation, soweit vorhanden. Soweit die swift.consult GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit unter Mitteilung an den Kunden eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden, Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Wird aus Gründen, die von der swift.consult GmbH nicht zu vertreten sind, ein verbindlicher Termin überschritten oder die Übergabe verzögert, so verschiebt sich der Termin angemessen. Nicht von der swift.consult GmbH zu vertreten sind insbesondere Lieferverzögerungen, die auf Streik, Aussperrung, gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.b. Import- und Exportbeschränkungen), Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung von rechtzeitig mit Dritten, insbesondere Lieferanten der swift.consult GmbH oder deren Unterlieferanten, abgeschlossene Verträge beruhen. Sowohl die swift.consult GmbH wie der Käufer können vom Vertrag zurücktreten, wenn aus einem der vorgenannten Gründe der ursprüngliche Liefertermin um acht Wochen überschritten ist. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der swift.consult GmbH, die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die swift.consult GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. www.swiftconsult.de Seite 1/1

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der swift.consult GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die swift.consult GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. 3 PREISE UND LEISTUNGSÄNDERUNG Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten für Leistungsposten innerhalb des Dienstleistungsangebotes der swift.consult GmbH der jeweils aktuellsten Form. Diese werden dem Kunden mitgeteilt. Erfolgt kein unverzüglicher Widerspruch gegen die neuen Preise oder eine fristgerechte Kündigung der laufenden Verträge, werden die neuen Preise mit ausgewiesenem Stichtag gültig. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Lager swift.consult, ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager (Düsseldorf) einschließlich normaler Verpackung. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Die swift.consult GmbH behält sich vor, an einem Kaufgegenstand Änderungen vorzunehmen, wenn durch die Änderung die Leistung des Kaufgegenstandes nicht beeinträchtigt wird, oder Sicherheitsanforderungen bzw. Produkt-Spezifikationen entsprochen wird. 4 ZAHLUNG, VERZUG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKHALTUNG Rechnungsstellung erfolgt, - soweit nicht anders vereinbart - sobald der Kaufgegenstand zur Übergabe bereit ist bzw. bei Dienstleistung nach Erbringung der Leistung. Alle Rechnungen sind ohne Abzug sofort netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Käufer gerät auch ohne Mahnung mit dem Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt in Zahlungsverzug. Vorbehaltlich weitergehender Ansprüche ist Swift.consult GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz 30 Werktage nach Rechnungserhalt in Rechnung zu stellen. Sie sind höher anzusetzen, wenn die swift.consult GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Gegen die Ansprüche der swift.consult GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so kann die swift.consult GmbH unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7.4.2 dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass die swift.consult GmbH nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die swift.consult GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 5 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG Wir gewährleisten eine allgemeine Handelsqualität unserer Ware. Soweit eine Leistung mangelhaft ist, ist die swift.consult GmbH zunächst wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist trotz wiederholter Nachbesserung behoben oder gilt die Mängelbeseitigung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen, ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur www.swiftconsult.de Seite 2/1

Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt. Bei Software und Internetinhalten gelten geringfügige und leicht behebbare Programmierfehler nicht als Mangel. Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware per Einschreiben an uns direkt gerügt werden. Unsere Beauftragten und Vertreter sind nicht befugt, Erklärungen aufgrund mangelhafter Lieferungen mit Rechtswirksamkeit gegen uns entgegenzunehmen. Jede Veränderung der Ware durch den Empfänger vor Anerkennung der Mängelrüge schließt die Mängelrüge aus. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, die von uns gelieferte mangelhafte Ware, ggf. ordnungsgemäß verpackt, entsprechend unseren Anweisungen auf unsere Kosten an uns zurückzusenden. Wandlung und Minderung durch den Besteller sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben. Ausgeschlossen ist vor allem jeder Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens gegen die swift.consult GmbH als auch gegen Erfüllungsbzw. Verrichtungsgehilfen der swift.consult GmbH, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, mangelhafter Lieferung und fehlerhafter Montage oder ein Schaden, der irgendwie im Zusammenhang mit der Lieferung entsteht, abgesehen, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, wegen etwaiger Mängel den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzubehalten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Keine Haftung der swift.consult GmbH besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht die Haftung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten begründet wird. Die swift.consult GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten und Informationen des Kunden. Derartige Sicherungen müssen vom Kunden selbständig verantwortet werden. Die Haftung der swift.consult GmbH erlischt, wenn der Kunde ohne schriftliche Zustimmung der swift.consult GmbH Änderungen an den Projektergebnissen vornimmt auch wenn der Schaden nicht nachweisbar auf einen Teil der Leistung der swift.consult GmbH zurückzuführen ist, der vom Kunden solchermaßen verändert worden ist. 6 ABNAHME Nach der Fertigstellung des Projektes/Produktes (oder Teilmodulen desselben) weist die swift.consult GmbH durch angemessene und mit dem Kunden einvernehmlich vereinbarte Abnahmetests das Vorhandensein der wesentlichen Programmfunktionen nach. Ingebrauchnahme der Ware durch den Kunden steht einer Abnahme gleich. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Die swift.consult GmbH kann zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, mit deren Ablauf das Produkt als abgenommen gilt. 7 SOFTWARE UND NUTZUNGSRECHTE Die swift.consult GmbH behält sich das Eigentum sowie sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte, an den Projektergebnissen sowie Computerprogrammen (in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials, aller Updates sowie Programmänderungen oder Übersetzungen) vor. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht, die Projektergebnisse sowie die ihm von der swift.consult GmbH überlassenen und von Dritten stammenden Computerprogramme im Objektcode auf einem oder einer Anzahl an vereinbarten System zu benutzen. www.swiftconsult.de Seite 3/1

Der Kunde wird die Projektergebnisse einschließlich der eventuell von der swift.consult GmbH überlassenen, bereits vor Projektbeginn von der swift.consult GmbH entwickelten Computerprogramme ausschließlich für das Projekt nutzen und Dritten die Ergebnisse dieses Projekts ganz oder teilweise nur mit schriftlicher Einwilligung der swift.consult GmbH zugänglich machen. Dritte im Sinne dieser Vorschrift sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen oder selbständige, von dem Kunden organisatorisch getrennte Betriebseinheiten. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Programme durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die swift.consult GmbH gestattet. Bei einer endgültigen Übertragung des Programms durch den Kunden auf einen Dritten hat der Kunde der swift.consult GmbH vorher über die Person des Dritten zu informieren. Wird ein Nutzungsrecht in irgendeiner Form auf Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, übertragen, müssen alle Kopien den Original Copyright-Vermerk mit Hinweis auf die swift.consult GmbH und Adresse der swift.consult GmbH sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen. Der Kunde hat das Recht, von dem Programm eine Kopie als Sicherungskopie herzustellen. Diese ist als solche zu kennzeichnen. Weitere Vervielfältigungen und Kopien von dem Programm sind nur zulässig, soweit sie zu seiner vertragsgemäßen Benutzung erforderlich sind. Werden im Rahmen dieses Projektes Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte durch die swift.consult GmbH eingebracht oder originär begründet, so stehen diese einschließlich sämtlicher Nutzungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen der swift.consult GmbH zu, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Ist im Auftragsumfang nicht ausdrücklich die Installation und Administration der Software auf einem definierten System enthalten, so stellt die swift.consult GmbH die Software auf einer CD-ROM so zur Verfügung, dass sie von einem mit derartiger Software vertrauten Systemadministrator unter Einsatz erforderlicher Standard-Software installiert und verwaltet werden kann. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, ist Basis-Software nicht im Leistungsumfang der swift.consult GmbH enthalten. Basis-Software ist insbesondere Server- und Webserver-Software, Datenbanken, Compiler und Interpreter von Programmiersprachen, Betriebssysteme, Browser-Software und insbesondere alle Software, die nicht ausschließlich für den Kunden hergestellt worden ist. Bis zur Abnahme des Projektes teilt die swift.consult GmbH dem Kunden mit, welche Fremd-Software (Produktbezeichnungen) mindestens zur Inbetriebnahme der von der swift.consult GmbH produzierten Komponenten erforderlich ist. Wenn nichts ausdrücklich anderes vereinbart ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, sich die Nutzungsrechte für die erforderliche Software zu beschaffen. Das gleiche gilt für den Fall, dass die gelieferte Software auf Systemen der swift.consult GmbH betrieben wird. In diesem Falle wird die swift.consult GmbH dem Kunden bis zur Abnahme des Projektes mitteilen, welche Standard-Software der Kunde für den Betrieb der zu liefernden Software auf einem System der swift.consult GmbH zu beschaffen hat. Anderes gilt nur, wenn die Parteien ausdrücklich vorher vereinbart haben, dass das Entgelt für die Nutzung der Fremd- Software in den monatlichen Betriebskosten enthalten ist. 8 SERVER- UND PROVIDERDIENSTE Die swift.consult GmbH betreibt die angebotenen Serverdienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die swift.consult GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der swift.consult GmbH liegenden Störung, vor allem aufgrund von Ausfällen von Kommunikationsnetzen, Störungen bei Internetserverbetreibern und Gateways von Betreibern, steht dem Kunden ein Minderungsrecht nur bei erheblichen Behinderungen zu. Im Übrigen erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn die swift.consult www.swiftconsult.de Seite 4/1

GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 12 Stunden erstreckt. Die swift.consult GmbH wird an Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nur innerhalb der Bürozeiten arbeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr). Ausnahmeregelungen bedürfen der schriftlichen Übereinkunft. 9 GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Informationen, insbesondere bezüglich Methoden und Verfahren der swift.consult GmbH, die ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden. Er wird zudem den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme vor der Einsichtnahme und dem Zugriff durch unbefugte Dritte schützen. Die jeweilige Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 10 GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, TEILNICHTIGKEIT Gerichtsstand ist Düsseldorf. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. www.swiftconsult.de Seite 5/1