ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - Ausgabe September 2012 (Auszug)

Ähnliche Dokumente
0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment

2 Wortlaut der ATV DIN 18299

Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau

ATV DIN Mauerarbeiten

018. ABDICHTUNGSARBEITEN

Aktualisierungsservice für Seite 53 ff. des Fachbuchs

022. KLEMPNERARBEITEN

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten


036. BODENBELAGARBEITEN

DEUTSCHE NORM Dezember 2002

VOB Teil C DIN Nebenleistungen, Besondere Leistungen. 4.1 Nebenleistungen Anfertigen und Liefern von statischen...

LPH 7 - Mithilfe bei der Vergabe

020. DACHDECKUNGS - UND DACHABDICHTUNGSARBEITEN

VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (F) DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (F) DIN

012. MAUERWERKSARBEITEN

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen des Bundesverband Systemböden e.v. für. Hohlboden- und Doppelbodenarbeiten

2 Kommentar zur ATV DIN 18451

Weitere besondere Vertragsbedingungen. Im Bauvorhaben. Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete)

024. FLIESEN-UND PLATTENARBEITEN

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Mauerwerkskongress 2013

DEUTSCHE NORM DIN 18459

L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S für K l e m p n e r a r b e i t e n

Rechtliche Grundlagen

Differenzierte Beurteilung der vermittelten Tätigkeiten. Herstellen von Baukörpern aus Steinen

Synopse Ausgabe 2010 /Ausgabe 2000

M6.1 Ü08 Lösung WS M6.1 Bauwirtschaft

DEUTSCHE NORM DIN 18338

L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G

IFBS-Fachregeln des Metallleichtbaus. Richtlinie für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen aus Metallprofiltafeln

Bauvorhaben: Anwesend: Datum: Bauvorlagen. Ja Nein Bemerkung. Checkliste zur Arbeitsvorbereitung Holzhausbau. Liegt eine Baugenehmigung vor

Sicher eingerüstet und vollständig abgerechnet!

DEUTSCHE NORM DIN 18345

Technische Richtlinie

L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S für K l e m p n e r a r b e i t e n

916 Gerüste, Brückenbesichtigungsgeräte Seite Vorbemerkungen 916/ Traggerüst herstellen Psch 916/3 102 Profillehre herstellen St 916/3

Beschreibung, Ausführung und Abrechnung von WDVS

025. ESTRICHARBEITEN

Technische Richtlinie

Maßtoleranzen im Hochbau

DEUTSCHE NORM DIN 18421

Das Baustellenhandbuch der Maßtoieranzen

Planungsbüro für Bauwesen Daubitz & Moldenhauer

Technische Regeln Druckgase

Energiewerke Nord GmbH Postfach Lubmin

DEUTSCHE NORM DIN 18356

L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G

KULMER HOLZLEIMBAU Ges.m.b.H. Positionsnummer ZA Positionstext P ZZ V w G K Menge EH Preisanteile Positionspreis

LEISTUNGSVERZEICHNIS DACHKLEMPNERARBEITEN

Dachdeckungsarbeiten: Außenwandbekleidung Schuppendeckung. Deckblatt. Außenwandbekleidung. Schuppendeckung. Bauvorhaben: Bauherr:

PREFA Aluminiumprodukte Ges.m.b.H.

Lern- und Arbeitsaufgabe zum Modul Dach

PREFA Aluminiumprodukte Ges.m.b.H.

Gesamtinhaltsverzeichnis

Inhalt -- Ständige Vertragsbestimmung LB 2

kapillare Wasseraufnahme w-wert < 0,1 kg/mch 0,5

Leseprobe zum Download

Ausschreibungstexte PREFA Dach- u. Fassadensysteme_2017

PREFA Aluminiumprodukte GmbH Seite 1 von 11 A-3183 Marktl/Lilienfeld

Verspachtelungen von Gipsplatten Oberflächengüten Gipsplattenkonstruktionen Fugen und Anschlüsse Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten

8. Abrechnung von Bauleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren; nachfolgend sehen Sie ein Musterangebot, um Ihnen einen Überblick über den Inhalt der Langtexte zu geben.

Schutz von Fassaden- und Betonbauteilen

Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittluung. Autor/Herausgeber: Ralf Schöwer

Lernfeld 1: Einrichten einer Baustelle. Erweiterte Zielformulierung. Berufsfachschule Bautechnik im Schwerpunkt Ausbau.

Leistungsverzeichnis. Ba Dachklempner. Leitwährung EUR. Kurztext. Pos. - Nr. Langtext. Dachklempner. Dachzubehör

AUSSCHREIBUNGSTEXTE. Leistungsbeschreibung 004a - LV 04 Gewerk 36 Bodenbelagsarbeiten. Titel E1 Laminatbodenelemente

PREFA Aluminiumprodukte Ges.m.b.H.

Ausschreibungstexte PREFA Dach- u. Fassadensysteme_2017

VHF Brandschutz. FVHF-Leitlinie. Brandschutztechnische Vorkehrungen für vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF) nach DIN

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen des Bundesverband Systemböden e.v. für. Hohlboden- und Doppelbodenarbeiten

TROCKENBAU PLANZEITEN. Methodisch ermittelte Zeitwerte. Planung, Ausführung und Entlohnung. Institut für Zeitwirtschaft und Betriebsberatung Bau

DIN Datum: 2016 März

Pos Bezeichnung Menge Preis Betrag. - Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Schiefer (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.

Angebotsaufforderung LV-Bezeichnung

PID: Leistungsverzeichnis Zusätzliche technische Vetragsbedingungen allgemein

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen

Änderungen zu ATV DIN 18300

ANSCHLUSS GESUCHT! Anschlüsse von Metall an Putz und WDVS

DIN VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art

Estricharbeiten. Toleranzen sind in den durch DIN und Toleranzen im Hochbau geregelten Grenzen zulässig (ATV DIN 18353, Abschnitt 3.1.3).

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG

Aufbau- und Verwendungsanleitung Randsicherung

Angebotsaufforderung LV-Bezeichnung

VOB Teil C -ATV DIN 18320

Einstiegsqualifizierung

Ausschreibungstexte PREFA Dach- u. Fassadensysteme_2017

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

Wir machen das. Das Deutsche Baugewerbe. 12. November 2014, Leipzig Dipl.-Ing. David Ostendorf Geschäftsführer Fachverband Hoch- und Massivbau im ZDB

Kostenermittlung (brutto) Seite 1 von 29

Vom Plan zum Bauwerk Die Zeit. 1. Einleitung

Seminar Ausschreibung nach VOB

zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234

Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittlung

Differenzierte Beurteilung der vermittelten Tätigkeiten. Herstellen einfacher Metall- oder Stahlbaukonstruktionen

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Lehrplan Gebäudehülle Fachrichtung Fassadenbauer. Unterkonstruktionen inkl. Wärmedämmung

4. Andere»technische Regelwerke« V. Abbildungen E. Vorgaben der VOB/C für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung

AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN

Transkript:

ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - Ausgabe September 2012 (Auszug) 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören ( 2 Nr. 1 VOB/B). Nebenleistungen sind demnach insbesondere: 4.1.1 Einrichten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen. 4.1.2 Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte und dergleichen. 4.1.3 Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen und dergleichen, des Erhaltens der Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung des Stellens der Arbeitskräfte, jedoch nicht Leistungen nach 3 Nr. 2 VOB/B. 4.1.4 Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.5. 4.1.5 Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers. 4.1.6 Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen. 4.1.7 Liefern der Betriebsstoffe. 4.1.8 Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge. 4.1.9 Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen auf der Baustelle oder von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Übergabestellen zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern. 4.1.10 Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung. 4.1.11 Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren. 4.1.12 Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 m 3, soweit der Abfall nicht schadstoffbelastet ist. 4.2 Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Besondere Leistungen sind z. B.: 4.2.1. Maßnahmen nach den Abschnitten 3.1 und 3.3. 4.2.2. Beaufsichtigen der Leistungen anderer Unternehmer. 4.2.3. Erfüllen von Aufgaben des Auftraggebers (Bauherrn) hinsichtlich der Planung der Ausführung des Bauvorhabens oder der Koordinierung gemäß Baustellenverordnung. 4.2.4. Sicherungsmaßnahmen zur Unfallverhütung für Leistungen anderer Unternehmer. 4.2.5. Besondere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, z. B. messtechnische Überwachung, spezifische Zusatzgeräte für Baumaschinen und Anlagen, abgeschottete Arbeitsbereiche.

4.2.6. Besondere Schutzmaßnahmen gegen Witterungsschäden, Hochwasser und Grundwasser, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.1.10. 4.2.7. Versicherung der Leistung bis zur Abnahme zugunsten des Auftraggebers oder Versicherung eines außergewöhnlichen Haftpflichtwagnisses. 4.2.8. Besondere Prüfung von Stoffen und Bauteilen, die der Auftraggeber liefert. 4.2.9. Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Baustelle, z. B. Bauzäune, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke, Beleuchtungen, Leiteinrichtungen. 4.2.10. Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen außerhalb der Baustelle zur Umleitung, Regelung und Sicherung des öffentlichen und Anliegerverkehrs, sowie das Einholen der hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Anordnungen nach der StVO. 4.2.11. Bereitstellen von Teilen der Baustelleneinrichtung für andere Unternehmer oder den Auftraggeber. 4.2.12. Besondere Maßnahmen aus Gründen des Umweltschutzes sowie der Landes- und Denkmalpflege. 4.2.13. Entsorgen von Abfall über die Leistungen nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 hinaus. 4.2.14. Besonderer Schutz der Leistung, der vom Auftraggeber für eine vorzeitige Benutzung verlangt wird, seine Unterhaltung und spätere Beseitigung. 4.2.15. Beseitigen von Hindernissen. 4.2.16. Zusätzliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen. 4.2.17. Besondere Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung gefährdeter baulicher Anlagen und benachbarter Grundstücke. 4.2.18. Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Grenzsteinen, Bäumen, Pflanzen und dergleichen. 5 Abrechnung Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen. 2

ATV DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten - Ausgabe September 2012 (Auszug) 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen. 4.1.2 Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.4. 4.1.3 Vorlegen vorgefertigter Muster. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z.b.: 4.2.1 Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten klimatischen Bedingungen nach Abschnitt 3.1.1. 4.2.2 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. 4.2.3 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen. 4.2.4 Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde. 4.2.5 Herstellen von im Bauwerk verbleibenden Verankerungsmöglichkeiten, z. B. für Gerüste, Schutznetze. 4.2.6 Maßnahmen zum Ausgleich von größeren Unebenheiten und Maßabweichungen des Untergrundes als nach DIN 18202 Toleranzen im Hochbau Bauwerke zulässig. 4.2.7 Auffüttern der Unterkonstruktion um mehr als 20 mm zur Herstellung ebener Flächen, z. B. Auffüttern von Lattungen. 4.2.8 Maßnahmen für den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz, soweit diese über die Leistungen nach Abschnitt 3 hinausgehen. 4.2.9 Liefern bauphysikalischer Nachweise sowie statischer Berechnungen. 4.2.10 Erstellen von Montage- und Verlegeplänen, Detail- und Konstruktionszeichnungen. 4.2.11 Herstellen und Anbringen von Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen, soweit diese nicht in die Leistung eingehen. 4.2.12 Nachträgliches Herstellen und Schließen von Aussparungen, z. B. Öffnungen in Unterkonstruktionen. 4.2.13 Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Treppen, Hölzern, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien. 4.2.14 Einbauen und Eindecken oder Eindichten beigestellter Bauteile. 4.2.15 Ausbauen und Einbauen von Bauteilen für Leistungen anderer Unternehmer. 4.2.16 Nachträgliches Anarbeiten und Einbauen von Teilen. 4.2.17 Anschlüsse an Bau- und Einbauteile, z. B. an Wände, Attiken, Durchdringungen. 4.2.18 Verstärken der Abdichtung in der Fläche, an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Abschlüssen, Übergängen, Durchdringungen und dergleichen. 4.2.19 Bekleiden von Gaubenpfosten. 4.2.20 Liefern und Einbauen von Zubehörteilen, z. B. Sicherheitsdachhaken, Lüfter. 3

5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines 5.1.1 Der Ermittlung der Leistung gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder Aufmaß erfolgt sind zugrunde zu legen: 5.1.1.1 Bei Dachdeckungen, Dachabdichtungen, Voranstrichen, Trennschichten, Sperrschichten, Schutzschichten, Kiesschüttungen, Plattenbelägen und dergleichen - auf Flächen, die von Bauteilen begrenzt sind, z. B. von Attiken, Wänden, die Fläche bis zu den begrenzenden, ungeputzten, unbekleideten Bauteilen, - auf Flächen ohne begrenzende Bauteile die Maße der Dachdeckung oder Dachabdichtung, Voranstriche, Trennschichten, Sperrschichten, Schutzschichten, Kiesschüttungen, Plattenbeläge und dergleichen. 5.1.1.2 Bei Dämmstoffschichten die Maße der Dämmung. Bohlen, Sparren und dergleichen werden übermessen. 5.1.1.3 Bei Außenwandbekleidungen die Maße der Bekleidung. 5.1.2 Bei der Ermittlung der Maße wird jeweils das größte, gegebenenfalls abgewickelte Bauteilmaß zugrunde gelegt, z. B. bei An- und Abschlüssen. Fugen werden übermessen. 5.1.3 Bei Deckungen, Bekleidungen und Abdichtungen von Firsten, Graten, Kehlen, Ortgängen und dergleichen wird die Länge in der Mittellinie einfach gemessen. 5.1.4 Bei Dachdeckungen oder Dachabdichtungen, die an Firste, Grate und Kehlen anschließen, wird bis Mitte First, Grat oder Kehle gemessen. 5.1.5 Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden eingebaute Formstücke, z. B. Lüfterziegel, Einzelformziegel, Eckziegel, Glasformstücke, übermessen. 5.1.6 Bindet eine Aussparung anteilig in angrenzende, getrennt zu rechnende Flächen ein, wird zur Ermittlung der Übermessungsgröße die jeweils anteilige Aussparungsfläche gerechnet. 5.2 Es werden abgezogen: 5.2.1 Bei Abrechnung nach Flächenmaß: Aussparungen über 2,5 m 2 Einzelgröße in der Dachdeckung, Dachabdichtung oder Außenwandbekleidung, z. B. für Schornsteine, Fenster, Oberlichter, Gauben. 5.2.2 Bei Abrechnung nach Längenmaß: Unterbrechungen über 1 m Einzellänge. 4

ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten - Ausgabe September 2012 (Auszug) 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen. 4.1.2 Anzeichnen der Aussparungen, Schlitze und Durchbrüche. 4.1.3 Einlassen und Befestigen der Rinnenhalter, Halterungen für Laufroste, Verankerungselemente, Rohrschellen. 4.1.4 Anbringen, Vorhalten und Beseitigen von Wasserabweisern für die Abführung von Regenwasser während der Bauzeit. Die Wasserabweiser müssen mindestens 50 cm über das Gerüst hinausreichen. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Maßnahmen nach Abschnitt 3.1.1. 4.2.2 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. 4.2.3 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen. 4.2.4 Umbau von Gerüsten für Zwecke anderer Unternehmer. 4.2.5 Herstellen von im Bauwerk verbleibenden Verankerungsmöglichkeiten, z. B. für Gerüste. 4.2.6 Erstellen von Montage- und Verlegeplänen. 4.2.7 Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht vom Auftragnehmer herrührt. 4.2.8 Ausgleich von Unebenheiten des Untergrunds bei größeren Abweichungen, als nach DIN 18202 zulässig. 4.2.9 Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte nach 3 Nr. 2 VOB/B. 4.2.10 Herstellen von Proben, Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen. 4.2.11 Liefern bauphysikalischer Nachweise sowie statischer Berechnungen für den Nachweis der Standfestigkeit und der für diesen Nachweis erforderlichen Zeichnungen. 4.2.12 Sicherheitsnachweise am Bauwerk, z. B. Dübelauszugsversuche, Betonfestigkeitsprüfungen. 4.2.13 Bekleidungen von Leibungen und Stürzen sowie Einbau von Fensterbänken, Lüftungsgittern und dergleichen. 4.2.14 Einsetzen von Profilleisten oder Zierplatten und dergleichen. 4.2.15 Maßnahmen zur Abführung von Regenwasser, die über die nach Abschnitt 4.1.4 geforderten Leistungen hinausgehen. 4.2.16 Abnehmen und Wiederanbringen von Regenfallrohren, soweit es der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. 4.2.17 Liefern und Einbauen von Laub- und Schmutzfängern. 4.2.18 Herstellen und Schließen von Aussparungen, z. B. Schlitze, Dübellöcher. 4.2.19 Auf- und Zudecken von Dächern, soweit es der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. 4.2.20 Ausbau und/oder Wiedereinbau von Bekleidungselementen für Leistungen anderer Unternehmer. 4.2.21 Nachträgliches Anarbeiten und/oder nachträglicher Einbau von Teilen. 4.2.22 Einbauen von Innen- und Außenecken an geformten Blechen und Blechprofilen. 4.2.23 Einbauen von Formstücken an Strangpressprofilen. 5

4.2.24 Einbauen von Rinnenwinkeln, Bodenstücken, Ablaufstutzen, Rinnenkesseln, Rohrbogen und winkeln, konischen Rohren oder Wasserspeiern. 4.2.25 Einbauen von Sicherheitsdachhaken, Dachlukendeckeln oder Halterungen für Laufroste. 5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines 5.1.1 Der Ermittlung der Leistung gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt sind zugrunde zu legen: 5.1.1.1 Bei Metalldeckungen, Anstrichen, Schutz- und Trennschichten, Kiesschüttungen und dergleichen - auf Flächen ohne begrenzende Bauteile die Maße der Deckungen, Anstrichflächen, Schutz- und Trennschichten, - auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen die Maße der Deckungen bzw. Bekleidungen bis zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen, - bei Fassaden die Maße der Bekleidung. 5.1.1.2 Bei Trenn- und Dämmschichten werden Bohlen, Sparren und dergleichen übermessen. 5.1.2 Metall-Außenwandbekleidungen 5.1.2.1 In Flächen von Metall-Außenwandbekleidungen liegende, unbekleidete Rahmen, Riegel, Ständer, Unterzüge, Vorlagen und dergleichen bis 0,3 m Einzelbreite werden übermessen. 5.1.2.2 Bei der Abrechnung von Einzelelementen nach Flächenmaß (m 2 ) wird bei nicht rechtwinkeligen oder ausgeklinkten Flächen das kleinste umschriebene Rechteck des Einzelteils gerechnet. 5.1.3 Bauklempnerarbeiten 5.1.3.1 Bei Schrägschnitten von Abkantungen und Profilen wird die jeweils größte Kantenlänge zugrunde gelegt. 5.1.3.2 Bei geformten Blechen und Blechprofilen werden Überdeckungen und Überfälzungen übermessen. 5.1.3.3 Dachrinnen und Traufbleche werden an den Vorderwulsten gemessen, Rinnenwinkel, Rinnenböden, Rinnenstutzen und Bewegungsausgleicher werden übermessen und zusätzlich nach Anzahl berechnet. 5.1.3.4 Regenfallrohre werden in der Mittellinie gemessen, Winkel und Bogen sowie Abzweige werden übermessen und zusätzlich nach Anzahl berechnet. 5.2 Es werden abgezogen: 5.2.1 Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m 2 ): Aussparungen und Öffnungen über 2,5 m 2 Einzelgröße, z. B. Schornsteine, Fenster, Oberlichter, Entlüftungen. 5.2.2 Bei Abrechnung nach Längenmaß (m): Unterbrechungen von mehr als 1 m Länge. 6