Der Energieausweis als sinnvolles Werkzeug

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ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Transkript:

Dipl.-Phys. Peter Pospischil freiberuflicher Energieberater, Neuötting Vorstandsmitglied der e.g. i.gr. Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 1

Grundlage Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 als Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ausstellungspflicht / Objekte Verkäufer bzw. Vermieter müssen Kaufinteressenten bzw. Mietinteressenten den Energieausweis zugänglich machen, sowohl bei Wohngebäuden, als auch bei Nichtwohngebäuden Für Gebäude über 1000 m² Nettogrundfläche, in denen öffentliche Dienstleistungen für eine große Anzahl von Menschen erbracht werden, ist der Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 2

Zielsetzung energetische Klassifizierung (Kennzahl) Vergleichsmöglichkeit Modernisierungsempfehlungen Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 3

Ausstellungspflicht / Termine Wohngebäude mit Baufertigstellung bis 1965 ab 1.7.2008 Wohngebäude mit Baufertigstellung nach 1965 ab 1.1.2009 Nichtwohngebäude (auch öffentliche > 1000 m²) ab 1.7.2009 Ausnahme: Nachweis nach Energieeinsparverordnung oder Wärmeschutzverordnung vorhanden und unter 10 Jahre alt Gültigkeit: 10 Jahre Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 4

Varianten des Energieausweises Ausstellung generell möglich nach Energieverbrauch und nach -bedarf Wahlfreiheit generell bis 1.10.2008 Bedarfsausweis nötig bei Gebäuden bis zu 4 Wohneinheiten (nach 1.10.2008) und Bauantrag vor 1.11.1977 oder Wärmeschutzverordnung 1977 ist nicht erfüllt ohne Abrechnungsdaten des Energieverbrauchs über 3 Jahre Neubau Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 5

Varianten des Energieausweises Energieverbrauch Energiebedarf einfacher wenig Aussage Nutzerabhängig aufwendiger bessere Maßnahmenvorschläge Nutzerunabhängig Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 6

Energieausweis nach Energieverbrauch energetische Kennzahl zur Gebäudebewertung Nachfassen bei Gebäuden mit hohen Verbrauchskennzahlen mit Hilfe eines Energieausweises nach Energiebedarf oder einer Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Modernisierungskonzepts Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 7

Energieausweis nach Energiebedarf bei bereits bekannten Verbrauchskennzahlen oder bei ohnehin nötigen Sanierungsbedarf bei unbekannten aktuellen Verbrauchszahlen (z. B. gemeinsame Versorgung mehrerer Gebäude, Einzelöfen oder bereits erfolgte Modernisierung) Möglicher Teil einer Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Modernisierungskonzepts Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 8

Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 9

Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 10

Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 11

Begriffe Primärenergie: Endliche Primärenergie, Gesamtbewertung inkl. Energieerzeugung, Aufbereitung Transport Endenergie: Einzukaufende Energiemenge Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 12

Zielsetzung / Inhalt Energieausweis energetische Klassifizierung Vergleichsmöglichkeit Modernisierungsempfehlungen (als kurze fachliche Hinweise) Zielsetzung / Inhalt Energieberatung Bestandsaufnahme Modernisierungsempfehlungen (vollständig oder nach Zielsetzung) Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten Bauphysikalische Verträglichkeit Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung individueller Zielvorgaben Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 13

Fazit Der Energieausweis nach dem Energieverbrauch liefert lediglichvergleichskennzahlen Der Energieausweis nach dem Energiebedarf kann in eine umfassende Gebäudeanalyse zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts eingebunden werden (z. B. im Rahmen einer geförderten Energieberatung vor Ort für Wohngebäude) Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 14