Impfen ab neue Abrechnungsnummern

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Transkript:

Vertragspolitik und Strategie Telefon: 01805 / 909290-10* Fax: 01805 / 909290-11* info@kvb.de vus-pessama *0,14 pro Minute für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus Mobilfunknetzen Impfen neue Abrechnungsnummern - 28.08.2008 Lesen Sie diesen Beitrag auch unter www.kvb.de in der Rubrik Rechtsquellen Bayern/ Schutzimpfungen- und Prophylaxe Ab 01.10.2008 gelten im Bereich Impfen neue Abrechnungsnummern. Warum gibt es neue Abrechnungsnummern? Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie für den Bereich Impfen bundeseinheitliche Dokumentationsnummern festgelegt. Warum gibt es für eine Impfung so viele verschiedene Abrechnungsnummern? Diese Nummern sollen den Aufbau eines bundeseinheitlichen Impfmanagements und Recall- Systems ermöglichen, um bundesweit die Durchimpfungsrate (z.b. Masern) zu steigern. Wäre es möglich gewesen, die bayerischen Nummern beizubehalten? Dann hätten Sie als impfender Arzt neben den bayerischen Abrechnungsnummern noch die bundeseinheitlichen Dokumentationsnummern ansetzen müssen. Da dies in der Praxis zu zusätzlichem Aufwand geführt hätte, haben wir die Dokumentationsnummern zu Abrechnungsnummern (GOP s) gemacht. Sie brauchen daher je Impfung nur eine Nummer (GOP) abrechnen. Wo finde ich die neuen Abrechnungsnummern? Eine Übersicht zu den Abrechnungsnummern (GOPs) erhalten Sie mit diesem Schreiben. Diese Übersicht können Sie außerdem im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Rechtsquellen Bayern/Schutzimpfungen und Prophylaxe abrufen. Dort finden Sie auch einen Link zur Schutzimpfungsrichtlinie. Ihre Kassenärztliche Vereinigung Bayerns PS: Haben Sie uns Ihre aktuelle E- Mail Adresse schon mitgeteilt? Unter arztregister@kvb.de nehmen wir sie gern entgegen! Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg, München, BLZ 700 906 06, Konto-Nr. 7 105 171 717

in Euro Abrechnungssnummer neu letzte Dosis eines Impfzyklus nach Nummer alt Diphtherie (Standardimpfung) Diphtherie Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME) Haemophilus influenzae Typ b (Standardimpfung) - Säuglinge und Kleinkinder Haemophilus influenzae Typ b Hepatitis A ( Indikationsimpfung) Hepatitis B (Standardimpfung) Hepatitis B Hepatitis B Dialysepatienten Humane Papillomviren (HPV) - Mädchen und weibl. Jugendliche 12-17 Jahreº 89100A 89101A 89105A 89106A 89107A 89108A 89110A 89100B 89101B 89102A 89102B Derzeit in Deutschland kein Impfstoff verfügbar, daher nicht! 14,66 89105B 89106B 89107B 89108B 89110B 89100R 89101R 89102R 89105R 89107R 89108R 89100 89111 89112 89114 89101 89121 89122 Influenza (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahreº Influenza Influenza (Satzungsimpfung) - Personen bis 60 Jahreº ohne sonstige Indikation Masern (Erwachsene- Indikationsimpfung) 89111 89112* 89112Z 89102 89102 89102Z 89105

in Euro Abrechnungssnummer neu Nummer alt letzte Dosis eines Impfzyklus nach Meningokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung) - Kinder Meningokokken Pertussis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Pertussis Pneumokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung) - Kinder bis 24 Monate Pneumokokken Polysaccharidimpfstoff (Standardim.) - Personen über 60 Jahreº Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge angeborener oder erworbener Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion oder infolge einer chronischen Krankheit Poliomyelitis (Standardimpfung) Poliomyelitis Röteln (Erwachsene- Indikationsimpfung) Tetanus Varizellen (Standardimpfung) Varizellen Diphtherie, Tetanus (DT) 89114 89115A 89118A 89119 89120 89121A 89122A 89123 89124A 89125A 89126A 89115B Derzeit in Deutschland kein Impfstoff verfügbar, daher nicht! 3,83 3,83 89118B 89121B 89122B 89124B 89125B 89126B Derzeit in Deutschland kein Impfstoff verfügbar, daher nicht! 89115R** 89120R 89121R 89122R** 89124R 89116 89115 89103 89117 89104 89107 89109 89108 89200

in Euro Abrechnungssnummer neu Nummer alt letzte Dosis eines Impfzyklus nach Diphtherie, Tetanus (Td) Hepatitis A und Hepatitis B (HA - HB) - nur bei Vorliegen der Indikationen für eine Hepatitis A und eine Hepatitis B Impfung Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DTaP) Masern, Mumps, Röteln (MMR) Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (TdIPV) Diptherie, Pertussis, Tetanus (Tdap) Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis (TdapIPV) TdapIPV Auffrischung Erwachsene TdapIPV Auffr. Kinder und Jugendl bis 17 Jahre Masern, Mumps, Röteln, Varizellen Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b (DTaP- IPV-Hib) Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, * Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (DTaP-IPV-Hib-HB) Masern Diphtherie/HIB/Tetanus Diphtherie/Tetanus/Pertussis/HIB 89201A 89202A 89201B 89202B 89201R Derzeit in Deutschland kein Impfstoff verfügbar, daher nicht! 21,47 89300A 89301A 89300B 89301B 89302 89302R*** 15,34 89303 15,34 89303R*** 89400 89400E*** 15,34 89400K*** In Bayern derzeit nicht. 15,34 89500A 89500B 21,47 89600A 89600B Diese sind in der Schutzimpungsrichtlinie nicht vorgesehen. Derzeit in Deutschland kein Impfstoff verfügbar nicht! 89203 89202 89302 89300 89303 89304 / 89305 89400 89403 89402 89500 89600 89106 89301 89401 º * ** *** Jahre = Lebensjahr - Beispiel: Jugendliche bis 17 Jahre = bis 1 Tag vor dem 18. Geburtstag Bei der Influenza Impfung von Kindern unter 36 Monaten ist die Ziffer 89112 zweimal zu dokumentieren. keine routinemäßige Auffrischung Anmerkungen zur Pertussis-Impfung in der Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie

*- Welche Abrechnungsnummer muss ich ansetzen, wenn,,, eine Indikations- und eine Standardimpfung in Betracht kommen? Bei Einzelimpfstoffen hat die Nummer der Standardimpfung Vorrang, wenn gleichzeitig weitere Indikationen in Betracht kommen Ein Beispiel: Influenza-Impfung eines 60-jährigen Patienten mit Diabetes Standardimpfung [89111]; Influenza-Impfung eines 50-jährigen Patienten mit Diabetes Indikationsimpfung [89112]). Eine Impfung aus mehreren Dosen besteht? Hier gilt in der Regel, dass die ersten Dosen eines Zyklus bzw. einer n Serie mit A gekennzeichnet sind, die letzte Dosis des Impfzyklus mit B gekennzeichnet wird. Bitte entnehmen Sie die genauen Einzelheiten der Übersicht zu den Impfnummern. Ein Beispiel: 1. und 2. Dosis der HPV-Impfung 89110A 3. Dosis der HPV-Impfung 89110B Ich einen Kombinationsimpfstoff verwende? Bei der Anwendung von Kombinationsimpfstoffen sind ausschließlich die Nummern (GOPs) der entsprechenden Kombinationen zu verwenden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Abrechnungsnummer richtig anzusetzen, da Nummern (GOPs) ungültig sind und nicht vergütet werden können.