Immunologische Prävention von Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich und in der Schweiz

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1 Immunologische Prävention von Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich und in der Schweiz Univ.Prof. Dr. rer. nat. Dr. med.habil. Friedrich Hofmann Lehrstuhl für Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz Bergische Universität Wuppertal Fachbereich D - Abteilung für Sicherheitstechnik Dr. Gabriele Marek, Gesundheitsamt Remscheid 53.Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Frühjahrstagung der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin

2 Inhalt 1. Einführung 2. Finanzierung von Impfungen im Arbeitsleben 3. Impfpläne 4. Fazit 2

3 1. Einführung Berufliche Infektionsgefährdung Beruflicher Kontakt mit Angehörigen der Risikogruppen (mittelbar/unmittelbar) Sozialarbeiter, Zoll- und Grenzschutzbeamte, JVA-Beamte, Polizisten usw. 3

4 1. Einführung Berufliches Infektionsrisiko insbesondere bei Beschäftigen im Gesundheitsdienst (bzw. in der Wohlfahrtspflege), die einen infektiösen Patienten (bzw. Klienten) haben können Mitarbeitern in infektiologischen Laboreinrichtungen Entsorgungs-, Forst- und Landwirtschaft Beruflichem Auslandsaufenthalt 4

5 2. Finanzierung von Impfungen Impfungen im Arbeitsleben - Deutschland Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet die Beschäftigten über das Risiko der beruflichen Infektion zu informieren und ihnen die Impfungen kostenlos zu ermöglichen ( 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention (BGV A1) in Verbindung mit Ziffer 9.4 Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (BGR/TRBA 250). Die Träger der Krankenversicherung übernehmen die Kosten für Immunisierungen aus diesem Grunde nicht. 5

6 2. Finanzierung von Impfungen Impfungen im Arbeitsleben - Deutschland Eine allgemeine, betrieblich veranlasste Grippeschutzimpfung steht nicht unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Impfung setzt nämlich eine mit der beruflichen Tätigkeit verbundene Gefährdung voraus, die eine Schutzimpfung erforderlich macht, die hinausgeht über die allgemeine Gesundheitsvorsorge. Hier besteht ein klarer Widerspruch zu den STIKO-Impfempfehlungen! 6

7 2. Finanzierung von Impfungen Impfungen im Arbeitsleben - Deutschland Probleme bei der Tetanus-PEP: Empfohlen von der STIKO ist die bi- (auch Diphtherie) bzw. tri(auch Diphtherie und Pertussis)valente Impfung. Hier weigern sich die Gesetzlichen Unfallversicherer, die Kosten zu übernehmen (obwohl es eine STIKO-Impfempfehlung gibt). Für die Beschäftigten mit biologischen Risiken gibt es zwar die STIKO-Impfempfehlungen, jedoch keine ausführlichen, aktuellen Impfpläne nach ArbMedVV, da hier die Arbeit des AfaMed erst am Anfang steht. 7

8 2. Finanzierung von Impfungen Impfungen im Arbeitsleben - Österreich Die gesetzliche Grundlage für Impfungen im Rahmen des Arbeitsschutzes stellt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz dar (ASchG). Die Pflicht zur Kostentragung ergibt sich allgemein aus den Pflichten des Arbeitgebers in 3 Abs. 1 des Gesetzes, der die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit [...] erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, deren Kosten keinesfalls zu Lasten des Arbeitnehmers gehen dürfen. Somit hat er auch die Kosten für die notwendigen Impfungen zu tragen 8

9 2. Finanzierung von Impfungen Impfungen im Arbeitsleben - Österreich Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung können die Kosten für Impfungen übernehmen. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) übernimmt die Kosten für Tetanus, Hepatitis B, FSME und Tollwutimpfungen, jedoch nur, wenn in der Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde. Wie auch im Falle von Impfungen im Kindesalter holt die AUVA Angebote bei Impfstoffherstellern ein und kann damit einen wesentlich günstigeren Preis realisieren, als dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Die Grundlage für die Risikobeurteilung bildet das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) mit seiner Berufskrankheitenliste. Die Kostenübernahme der AUVA für Impfungen als freiwillige Leistung ergibt sich aus dem 188a des ASVG, in dem die Anwendung eines geeigneten Heilmittels zur Vermeidung der Entstehung einer Berufskrankheit durch den Versicherungsträger gewährt werden kann. 9

10 2. Finanzierung von Impfungen Impfungen im Arbeitsleben - Schweiz Arbeitgeber sind verpflichtet ihren Mitarbeitern Impfungen kostenlos anzubieten, sofern diese Gefahr laufen sich durch impfverhütbare Infektionserreger zu infizieren. Grundlage hierfür bildet das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) Für Beschäftigte im Gesundheitswesen gibt die EKIF explizite Empfehlungen heraus nebst einem Algorithmus zur Hepatitis B-Impfung. 10

11 2. Finanzierung von Impfungen Impfungen im Arbeitsleben - Schweiz Die Kostenübernahme ist gemäß den oben genannten Verordnungen dahingehend geregelt, dass die Arbeitgeber die Kosten sämtlicher arbeitsmedizinisch indizierter Impfungen zu tragen haben, sofern es sich um eine unselbständige Erwerbstätigkeit handelt. Dies gilt im Krankenhausbereich zum Beispiel nicht für Praktikanten und Studierende, die unentgeltlich tätig sind, da diese nicht obligatorisch unfallversichert sind. 11

12 2. Finanzierung von Impfungen Impfungen im Arbeitsleben - Schweiz Es wird in den aktuellen Impfempfehlungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen auch darauf hingewiesen, dass für Beschäftigte, die eine Impfung ablehnen im Fall einer Exposition geeignete Maßnahmen zu deren Schutz und zur Verhinderung einer Weiterverbreitung zu ergreifen seien, dies zum Beispiel in Form einer postexpositionellen Prophylaxe, Wechsel des Arbeitsplatzes oder Freistellen von der Arbeit 12

13 3. Impfungen im Arbeitsleben Impfungen im Arbeitsleben - Indikationen Impfungen im Arbeitsleben vor Beginn der 1980er Jahre überhaupt nicht in Impfkalendern erwähnt Änderung zunächst in Deutschland durch Markteinführung des ersten Hepatitis B-Impfstoffs Seit 1982 Empfehlung für Hepatitis B-Impfung, FSME-Impfung, Influenzaimpfung Tollwutimpfung Andere Indikationen sowie Empfehlungen in Österreich und in der Schweiz erst in den 1990er/2000er Jahren 13

14 3. Impfungen im Arbeitsleben Impfungen im Arbeitsleben Indikationen (Stand 2013) Österreich: Diphtherie, FSME (nicht explizit arbeitsmedizinische Impfung, da in Österreich endemisch), Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza, Röteln werden im Impfkalender erwähnt. Darüber hinaus seit 2013: Impfkalender für Beschäftigte im Gesundheitsdienst (routinemäßiger Schutz gegen Diphtherie/Tetanus/Pertussis, Polio, MMR, Varizellen, Hepatitis A/B, Influenza, Meningokokken, Pneumokokken bei Exposition Impfen in diesem Bereich moralische Verpflichtung! Tollwut in erster Linie Reiseimpfung, aber auch Erwähnung von Fledermausforschern/Laborpersonal; BCG: Derzeit steht in Österreich kein zugelassener BCG-Impfstoff zur Verfügung! Schweiz: FSME ( Aufenthalt in Endemiegebieten ), Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza, Masern, Meningokokken, Mumps, Pertussis, Poliomyelitis, Röteln, Tollwut, Varizellen tauchen im Impfkalender auf, zusätzlich Impfkalender für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Negative BCG-Impfempfehlung! Deutschland: Diphtherie, FSME, Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza, Masern, Meningokokken, Mumps, Pertussis, Poliomyelitis, Röteln, Tollwut, Varizellen sind hier im Impfkalender aufgeführt, negative BCG-Impfempfehlung 14

15 3. Impfungen im Arbeitsleben Diphtherie, FSME, Hepatitis A Krankheit Komplikationen Impfstoff Verabreichung Wer sollte geimpft werden? Diphtherie toxoid mehrfach GD/WPfl.: Beim Auftreten einer Epidemie alle Beschäftigten ohne nachweisbaren Impfschutz, ansonsten bei allen Beschäftigten Auffrischimpfung alle 10 Jahre (i.d.r. mit Kombinationsvakzinen - auf Pertussis achten!) bzw. bei möglichem engem Kontakt zu Infizierten alle 5 Jahre FSME tot mehrfach Garten/Waldarbeiter bei Einrichtungen in Risikogebieten, Straßenwärter Hepatitis A tot mehrfach Beschäftigte in mikrobiologischen und klinisch-chemischen Labors mit Stuhlumgang, im pädiatrischen Bereich sowie in der Infektiologie und Endoskopie; Kanalarbeiter, Klärwerker, Beschäftigte in 15 kinderbetreuenden Einrichtungen

16 3. Impfungen im Arbeitsleben Hepatitis B, Influenza, Masern, Mumps Krankheit Komplikationen Impfstoff Verabreichung Wer sollte geimpft werden? Hepatitis B tot, gentechnisch mehrfach GD/WPfl.: alle Seronegativen mit Blut- / Körperflüssigkeitenkontaktmöglichkeit, Klärwerker, Kanalarbeiter, Recycling, Vollzug Influenza tot mehrfach regelmäßiges Angebot bei Publikumskontakt, GD/WPfl..- beim Drohen einer Epidemie alle Beschäftigten Masern Mumps Enzephalitis, Otitis Meningitis, Orchitis, Pankreatitis lebend einmalig Ungeimpfte/einmal Geimpfte > Jahrgang 1970 in GD, WPfl., Gemeinschaftseinrichtungen, Betreuung von Immundefizienten lebend einmalig Ungeimpfte/einmal Geimpfte > Jahrgang 1970 in GD mit Pat.kontakt, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Gemeinschaftseinrichtungen auch für 16

17 3. Impfungen im Arbeitsleben Röteln, Pertussis, Poliomyelitis Krankheit Komplikationen Impfstoff Verabreichung Wer sollte geimpft werden? Röteln Embryopathie lebend Einmalig Einmal geimpfte Frauen (gebärfähiges Alter) Ungeimpfte/fraglich Geimpfte in Pädiatrie, Geburtshilfe, Schwangerenbetreuung, Gemeinschaftseinrichtungen CAVE: Bei Frauen im gebärfähigen Alter müssen zwei Impfungen dokumentiert sein! Pertussis tot Einmalig Beschäftigte ohne nachweisbaren Impfschutz während der letzten 10 Jahre Poliomyelitis tot mehrfach alle Beschäftigten mit Kontaktmöglichkeit zu Poliokranken (z.b. Asylantenheime) oder deren Körperflüssigkeiten (im Rahmen einer Polioeinschleppung) 17

18 3. Impfungen im Arbeitsleben Tetanus, Tollwut, Tuberkulose, Varizellen Krankheit Komplikationen Impfstoff Verabreichung Wer sollte geimpft werden? Tetanus toxoid mehrfach Beschäftigte im gärtnerischen und technischen Bereich, Angebot an alle Beschäftigten, Impfung mit Kombinationsimpfstoffen (auf Pertussis achten!) Tollwut tot mehrfach Waldarbeiter, Tierärzte u.a. bei,neu aufgetretener Wildtiertollwut, Beschäftigte in Tierlabors bei Expositionsgefahr, Fledermauskontakt Tuberkulose Varizellen Fetopathie, Enzephalo- Meningomyelitis lebend (BCG) lebend (/tot) einmalig zweimalig derzeit keine Indikation Seronegative im GD, v.a. Pädiatrie, Gyn./Geb.hilfe, Onkologie/Immundef. Intensivmed, Gem.einrichtungen f. Vorschulalter 18

19 4. Fazit Stand in den 1980er Jahren die Bekämpfung von Hepatitis B und FSME im Vordergrund, so werden nun auch Infektionskrankheiten wie beispielsweise Hepatitis A, Influenza, Masern, Mumps und Röteln als berufliche Risiken ernst genommen In Deutschland krankt die Umsetzung von Impfempfehlungen im Arbeitsleben an bislang nicht ausgeräumten Kompetenzstreitigkeiten In allen drei Ländern richten sich die Empfehlungen an Arbeitnehmer die Selbstständigen bleiben außen vor. In allen drei Ländern gibt es kein belastbares Datenmaterial zu Durchimpfungsraten bei Beschäftigten Mit Hilfe von Regelungen wie in Österreich, wo die Gesetzliche Unfallversicherung Impfprogramme auflegen kann und die Impfungen dadurch preiswerter werden, kann die Akzeptanz sicherlich gesteigert werden, denn Versicherungsleistungen werden eher akzeptiert als der mögliche Streit mit dem Arbeitgeber um die Finanzierung der Impfung., 19

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