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Transkript:

Seite 1 von 6 Schritt für Schritt mit Ihrer persönlichen Checkliste zu Ihrer neuen Eigentumswohnung! Mit dem Kauf Ihrer Eigentumswohnung wird Ihr Traum vom eigenen Heim zur schönen Wirklichkeit. Besonders wichtig bei der Wahl ihres Lebensbereiches sind Ihre persönlichen Vorstellungen, nicht zuletzt aber auch die dafür notwendige Finanzierung. Beim Erwerb Ihrer Wohnung, kaufen sie allerdings rein rechtlich nicht direkt eine Immobilie, sondern Sie erwerben einen Anteil am Gebäude. Mit dem Besitz dieses Anteils ist das Wohnrecht in einer bestimmten Wohnung verbunden. Im Kaufvertrag sind die Größe des Hausanteils und das damit verbundene Wohnrecht festgehalten und wird als Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen. Im Zuge eines Nutzwertfeststellungsverfahrens entscheidet das Bezirksgericht welcher Hausanteil auf welche Wohnung entfällt. Finden Sie die Wohnung die zu Ihnen passt! Besonders in den Bereichen Finanzierung und Haftung ergeben sich bedeutende Unterschiede, ob Sie eine bestehende Eigentumswohnung vom Vorbesitzer erwerben oder eine geförderte bzw. frei finanzierte Eigentumswohnung von einem Bauträger. Das Objektangebot ist sehr unterschiedlich, deshalb sollten Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote genau abwägen. Worauf Sie bei der Wohnungsbesichtigung, der Planung und beim Abschluss des Kaufvertrages besonders achten sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste. Damit haben Sie die ideale Grundlage, um verschiedene Angebote miteinander vergleichen zu können. Mit der richtigen Finanzierung steht der Verwirklichung Ihrer Wohnträume nichts mehr im Weg! Vertrauen Sie auf das fundierte Know-how der BAWAG P.S.K.. Ihr Berater kann mit Hilfe der darin festgehaltenen Kosten für Sie einen exakten Finanzierungsplan erstellen. Die Beschaffenheit Ihrer neuer Eigentumswohnung Werden Ihre Anforderungen bezüglich der Wohnung erfüllt? Ideal Zufriedenstellend Nicht zufriedenstellend Nutzfläche Stockwerkslage Anzahl der Räume Anordnung der Räume Lift Loggia Terrasse Balkon Aussicht Belichtung

Seite 2 von 6 Wenn Ihre Wohnhausanlage gerade gebaut wird Sind noch spezifische Änderungswünsche bzw. Umgestaltungen möglich? Ja, Name der Hausverwaltung Entstehen dadurch zusätzliche Kosten? Ja, dadurch erhöht sich der Wohnungskaufpreis um Werden die zusätzlichen Kosten mit den Professionisten abgerechnet? Ja Was Sie bei bestehenden Bauten bzw. Altbauten beachten sollten Sind Änderungen notwendig, damit die Wohnung Ihren Anforderungen gerecht wird? Ja, welche Professionisten sind erforderlich (z.b. Tischler, Installateur, Elektriker, ) Holen Sie Preisvergleiche ein, damit haben Sie die Möglichkeit selbst die Änderungsarbeiten an den Bestbieter zu vergeben. Entstehen dadurch zusätzliche Kosten? Gibt es Renovierungsarbeiten die für den Bezug der Eigentumswohnung absolut erforderlich sind, damit gewünschte Anforderungen erfüllt werden? Ja Nein Kosten Fenster Heizung Böden Sanitärinstallationen Elektroinstallationen

Seite 3 von 6 Beurteilen Sie das Umfeld der Wohnung nach folgenden Kriterien: Lage, Infrastruktur und Erschließung Erfüllt die Wohnhausanlage Ihre Vorstellung? Ideal Zufriedenstellend Wenig Zufriedenstellend Welche Ausstattung bietet die Wohnhausanlage? Ja Nein Lift Waschküche Abstellraum für Kinderwagen/Fahrräder Kellerabteil Garage Gartennutzung Sauna Schwimmbad Kinderspielplatz Wie sieht es mit öffentlichen Einrichtungen aus? Zufriedenstellend Wenig Zufriedenstellend Verkehrsanbindung an den öffentlichen Verkehr Verkehrsanbindung an das Straßennetz Nahversorgung, Einkauf Kindergarten Schule Parks Ärztliche Versorgung/ Apotheke Ihre nächste BAWAG Filiale Freizeit- und Sportangebote Betriebe in der Umgebung Kfz-Parkmöglichkeiten

Seite 4 von 6 Der richtige Weg zum Eigentum - Vor Abschluss des Kaufvertrages Prüfen Sie anhand einer Grundbuchsabschrift ob möglicherweise Belastungen bestehen. Lassen Sie sich den Kauf-, Wohnungseigentumsvertrag und die letzte Heiz-, Betriebskostenabrechnung des derzeitigen Eigentümers zeigen. (Sie können sich am Bezirksgericht den Grundbuchsauszug ausheben lassen.) Wer ist Eigentümer der Wohnung? Wer ist Ihre Hausverwaltung? Ist bereits eine Nutzwertfeststellung erfolgt? Können Sie das Förderungsdarlehen übernehmen? (Auskunft bei der zuständigen Landesregierung.) Der Wohnungskaufvertrag Nehmen Sie eine ausführliche Beratung in Anspruch und lassen Sie den Kaufvertrag unbedingt von einem Notar oder Rechtsanwalt aufsetzen. Ist mit dem Vertragspartner Einigung erzielt worden, unterschreiben Sie beide den Kaufvertrag, welcher dann notariell beglaubigt oder gerichtlich bestätigt wird. Informieren Sie sich im Vorhinein über die Kosten der Beratung und der Vertragserrichtung. Was Sie beim Wohnungskauf von einem Bauträger und einem Privaten beachten sollten: Bauträger Zumeist befindet sich die Wohnung noch in Bau, lassen Sie sich daher den Bauplan zeigen. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, klären Sie vorab, ob es nach Fertigstellung des Hauses noch zu Kostenüberschreitungen kommt. Privater Wohnungseigentümer: Nehmen Sie sich genug Zeit um die Wohnung genau zu besichtigen. In welchem Zustand befindet sich der Gebäudekomplex, wie sehen die Außenanlagen aus (wie Fassade, Dach, etc.), da Sie als zukünftiger Eigentümer für die Erhaltung des Hauses anteilig aufkommen müssen. Wie ist Ihr Eindruck vom Gebäudeinneren? (Treppenhaus, Lift, Abstellplatz für Fahrräder/Kinderwagen, Waschküche, Trockenraum, etc.) Bei einem Rechtsgeschäft zwischen zwei Privatpersonen ist der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen möglich. Die übliche Formulierung in Kaufverträgen lautet, dass der Käufer das Objekt besichtigt hat und der Verkäufer weder für ein bestimmtes Ausmaß noch für eine besondere Beschaffenheit haftet. Somit ist es kaum mehr möglich, den Verkäufer für eventuelle Schäden haftbar zu machen. Daher sollte im Kaufvertrag die Funktionsfähigkeit von Installationen (Heizung, etc.) schriftlich zugesichert werden.

Seite 5 von 6 Informieren Sie sich, ob in der Wohnhausanlage eine Mischung zwischen Miete und Eigentum besteht. Hier kann es zu Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Instandhaltungsaufwendungen kommen, aufgrund unterschiedlicher Interessenslagen. Makler: Zur Sicherheit lassen Sie den Kaufvertrag von einem Notar oder Anwalt Ihres Vertrauens überprüfen. Sie können im Grundbuch Einsicht nehmen, ob die Angaben des Maklers oder des Eigentümers mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Handelt es sich beim Verkäufer der Wohnung um eine Firma, überprüfen Sie im Firmenbuch, ob diese Firma eingetragen und wer für die Firma zeichnungsberechtigt ist. Informieren Sie sich über die Firma des Maklers bei der Innung oder im Firmenbuch (Handelsregister). Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die Höhe der Provision des Maklers. Bei der Innung der Immobilienhändler erhalten Sie Auskunft darüber. Beachten Sie, eine Anzahlung gleicht einem Vertragsabschluss. VORSICHT: Die Maklergebühren richten sich nach der Höhe des Kaufpreises (prozentuelle Staffelung). Fälligkeit des Kaufpreises Der Kaufpreis sollte dem Verkäufer erst dann ausgehändigt werden, wenn die Grundbuchseintragung vollzogen ist. Bei der Kaufvertragsunterzeichnung ist zumeist der Kaufpreis oder ein Teil zu erlegen, hinterlegen Sie dafür Kaufpreis und Vertrag treuhändig bei einem Anwalt oder Notar. Somit stellen Sie dem Verkäufer sicher, dass Sie den Kaupreis aufbringen. Sollte sich aus diversen Gründen die Grundbucheintragung später als undurchführbar erweisen, wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht, und Sie erhalten Ihren Kaufpreis wieder zurück. So gelangen Sie ins Grundbuch Neubau einer Eigentumswohnung: Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentums ins Grundbuch Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum im Grundbuch Vorschreibung der Grunderwerbsteuer Leistung der Eigenmittel Unterfertigung eines Vor- oder Anwartschaftvertrages Bau und Übergabe der Wohnung, Nutzwertfeststellung Unterfertigung des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages Vom Beschluss über die Eintragung des Eigentums werden Sie durch das Bezirksgericht verständigt. Bestehende Eigentumswohnung: Die Grunderwerbsteuer schreibt vor, dass vom Vertragserrichter der beglaubigt unterfertigte Kaufvertrag dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern vorgelegt wird.

Seite 6 von 6 Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch ist die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung welche das Finanzamt nach Einzahlung der Grunderwerbsteuer veranlasst. Das Grundbuchgesuch wird vom Vertragserrichter verfasst und anschließend mit allen Unterlagen beim Bezirksgericht eingereicht. Vom Beschluss über die Eintragung des Eigentums werden Sie durch das Bezirksgericht verständigt. Ihre persönliche Kostenaufstellung Der Wohnungspreis beträgt Ist der geforderte Preis angemessen? Ja Existieren Vorlasten oder stehen Belastungen im Grundbuch? Ja, wie hoch sind diese? Können diese Darlehen übernommen werden? Ja Vertragskosten Grunderwerbsteuer Provisions- und Vermittlungskosten Welche Kosten sind noch zu erwarten? z.b: für eine Treuhandschaft Wichtiger Hinweis für die Übergabe des neuen Eigenheims Halten Sie schriftlich Mängel, die Sie reklamieren möchten, mit Hilfe eines Übergabeprotokolls fest. Damit können Sie weitere Streitigkeiten vermeiden! Für Mängel besteht eine Haftung von drei Jahren.