Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft!

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Transkript:

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Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft! Was muss ich wissen? Frage: Warum wird die Lohnsteuerkarte abgeschafft? Antwort: Die Lohnsteuerkarte war bislang ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um dem Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen personenbezogenen Daten mitzuteilen. Mit Produktion, Versand und Verwaltung der Lohnsteuerkarten war jährlich ein hoher Aufwand verbunden. Durch den technischen Fortschritt lässt sich die Bereitstellung der notwendigen Informationen nun besser organisieren. Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren wird das Lohnsteuerabzugsverfahren zukünftig schnellel sicherer und effizienter. Die bisherige Lohnsteuerkarte ist dann nicht mehr notwendig. Frage: Warum erhalte ich im Herbst 2010 keine neue Lohnsteuerkarte für das Jahr 201'l? Antwort: lm Rahmen der Umstellung behält die Lohnsteuerkarte 2010 mit allen Eintragungen (Steuerklasse, Kinde; Freibeträge usw.) für einen Übergangszeitraum ihre Gültigkeit. Nach Einführung des elektronischen Verfahrens wird keine Lohnsteuerkarte mehr benötigt. Frage: Was muss ich beim Lohnsteuerermäßigungsverfahren 201 1 beachten? Antwort: Für das Jahr 20'11 gelten einmalig sämtliche eingetragenen Freibeträge des Jahres 2010 automatisch weiteq unabhängig vom Gültigkeitsbeginn. Frage: Kann ich mich weiterhin für Anderungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 an meine Wohnsitzgemeinde wenden? Antwort: Nein. Für alle Eintragungen und Anderungen mit erstmaliger Wirkung ab 2011 ist dann lhr Finanzamt zuständig. lhre Gemeinde wird nur noch Anderungen für 2010 vornehmen. Frage: Was mache ich, wenn ich für 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötige? Antwort: Wenn Sie für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigen, stellt lhnen das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 in eine Ausbildungsstelle als erstes Arbeitsverhältnis eintreten. Hier kann der Arbeitgeber ohne Vorlage einer Bescheinigung die Steuerklasse I unterstellen. Frage: Was passiert, wenn meine Lohnsteuerkarte 2010 verloren gegangen, unbrauchbar oder zerstört worden ist? Antwort: In diesen Fällen stellt lhnen lhr zuständiges Finanzamt für das Jahr 2011 eine Ersatzbescheinigung aus. Frage: Was benötigt mein Arbeitgeber ab dem Jahr 2012 anstelle der Lohnsteuerkarte von mir? Antwort: Anstelle der Lohnsteuerkarte benötigt lhr Arbeitgeber ab 2012 nur noch einmalig lhre steuerliche ldentifikationsnummer (ldnr), lhr Geburtsdatum sowie eine Auskunft daruber, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Frage: Wo finde ich meine steuerliche ldentifi kationsn um mer (ld N r)? Antwort: lhre steuerliche ldentifikationsnummer (ldnr) wurde lhnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSI) schriftlich mitgeteilt. Sie ist auch bereits auf lhrer Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011 oder lhrem Einkommensteuerbescheid 2009 aufgedruckt. Sollte dies nicht der Fall sein, haben 5ie die Möglichkeit, beim BZSI die Übersendung eines Schrei-

bens mit der ldnr erneut zu beantragen (notwendige Angaben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort). Die ldnr wird aus Datenschutzgründe nicht telefonisch bekanntgegeben. Das neue Mitteilungsschreiben wird an die beim BZSI gespeicherte Anschrift versendet. Anschrift des BZSI: Bundeszentralamt f ür Steuern 53221 Bonn E-Mail: info@identifikationsmerkmal.de Frage: Welche meiner Daten sind bei der Fi nanzverwaltu ng gespeichert? Antwort: Es werden keine zusätzlichen persönlichen Daten erhoben. Die Finanzverwaltung speichert nur die Informationen, die bislang schon auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarteingetragen waren (Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Religionszugehörigkeit). Diese gespeicherten Angaben werden auch als Elektronische LohnSteuerAbzuqs Merkmale (ELSIAM) bezeichnet. Welche ELSTAM gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat, können Sie mit Beginn des elektronischen Verfahrens jederzeit uber das Elster Online- Portal www.elsteronline.de einsehen. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung lhrer ldnr im ElsterOnline-Portal notwendig. Darüber hinaus ist lhr Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu lhren gespeicherten ELSIAM. Frage: Welche Anderungen meiner Lohnsteuerabzugsmerkmale in 2011 muss ich dem Finanzamt anzeigen? Antwort: Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzafit ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu lhren Gunsten abweichen (2. B. Eintragung der Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde). Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse ll bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Ka lenderjahrs jedoch entfält. Auch wenn sich ein für das Jahr 20'10 eingetragener Freibetrag verringert (2. B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags können Sie beim Finanzamt beantragen. Nach Einführung des elektronischen Verfahrens ab dem Jahr 2012 müssen sämtliche antragsgebundenen Einträge und Freibeträgerneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Frage: lch heirate in 2011 und möchte dann meine Lohnsteuerklasse ändern. Antwort: Hierfür benötigen Sie die Lohnsteuerkarten 2010 von Ehemann sowie Ehefrau und wenden sich an das zuständige Finanzamt. Unter Angabe lhrer ldnr und Vorlage der Heiratsurkunde wird das Finanzamt die Steuerklassenänderung vornehmen. Ab 2012 wird nach einer Heirat die Steuerklasse lv für jeden Ehegatten nach elektronischer Mitteilung durch die Gemeinde automatisch berücksichtigt. Damit ist nur im Fall einer Anderung der Steuerklassenkombination auf lll / V ein Antrag notwendig. Frage: Wer kann ab2012 meine Daten abrufen und welchen Einfluss habe ich darauf? Antwort: Nur lhr aktueller Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber) darf ihre ELSIAM abrufen. Sie berechtigen ihn hierzu durch die Weitergabe ihrer ldnr und ihres Geburtsdatums. Haben Sie mehr als einen Arbeitgebe4 können auch alle weiteren Arbeitgeber (Nebenarbeitgeber) die für die Lohnsteuerberechnung erfor-

derlichen Daten abrufen. Den Nebenarbeitgebern steht dabei nur ein Teil der ELSTAM zum Abruf zur Verfügung (Steuerklasse Vl, Religionszugehörigkeit und ggf. ein Freibetrag). Sie können selbst bestimmen, welchem Arbeitgeber lhre Daten zum Abruf bereitgestellt werden und welche Arbeitgeber davon ausgeschlossen sein sollen. Den Antrag können Sie bei lhrem zuständigen Finanzamt stellen. Aber beachten Sie: Hat der aktuelle Hauptarbeitgeber aufgrund einer Sperrung keinen Zugriff auf lhre Daten, ist er verpflichtet, lhren Arbeitslohn nach Steuerklasse Vl zu besteuern. Frage: Wozu benötigt mein Arbeitgeber diese Daten? Antwort: lhr Arbeitgeber benötigt diese Daten (Lohnsteuerabzugsmerkmale) ausschließlich für die Berechnung und Abführung der Lohnsteue4 des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der KirchensteueL wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Frage: lch werde meinen Arbeitgeber im Laufe des Jahres 2011 wechseln. Was ist zu tun? Antwort: In 2011 ändert sich am bisherigen Verfahren insoweit nichts. Sie müssen lhrem neuen Arbeitgeber wie bislang lhre Lohnsteuerkarte 2010 aushändigen. Ab dem Jahr 2012 ist dann von lhrer Seite grundsätzlich nichts mehr zu veranlassen. lhr bisheriger Arbeitgeber wird seine Zugriffsberechtigung auf lhre Daten abmelden und der neue Arbeitgeber kann dann auf lhre Daten zugreifen. Frage: lch habe den Arbeitgeber gewechselt und der neue Arbeitgeber nimmt den Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse Vl vor? Antwort: Entweder handelt es sich um ein zweites Arbeitsverhältnis oder der bisherige Arbeitgeber hat sich noch nicht abgemeldet. lm zweiten Fall sollten Sie lhren ehemaligen Arbeitgeber darauf hinweisen. In Problemfällen können Sie auch lhre ELSTAM für den ehemaligen Arbeitgeber sperren lassen. Wenden Sie sich hierzu an lhr Finanzamt. Frage: Wie werde ich über meine ELSTAM informiert? Antwort: lhr Arbeitgeber wird die ELSIAM in der Lohnabrechnung ausweisen. Darüber hinaus ist das für Sie zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu lhren gespeicherten ELSIAM. Frage: Was soll ich tun, wenn die ELSTAM fehlerhaft sind? Antwort: Bitte wenden Sie sich in dem Fall an lhr Finanzamt und teilen Sie die Fehler (ggf. unter Vorlage entsprechender Nachweise) mit. Frage: Wo beantrage ich, dass keine Kinderfreibeträge ausgewiesen werden? Antwort: Durch den Abruf der ELSTAM des Arbeitnehmers bei der Finanzverwaltung erhält der Arbeitgeber künftig auch Auskünfte über die Anzahl der Kinderfreibeträge des Arbeitnehmers. Dies kann jedoch auf Wunsch unterdrückt werden. Nähere lnformationen dazu erhalten Sie bei lhrem Finanzamt. Sind noch Fragen offen? Weitere Informationen finden Sie im lnternet unter www.elster.de oder wenden Sie sich an lhr Finanzamt.

Ministerlum der