In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet?

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1 1. Aufgabe In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet? Werbungskosten Vorsorgeaufwendungen Andere Sonderausgaben 1. Aufwendungen für Fachmessebesuch Aufwendungen für Berufskleidung Verpflegungsmehraufwendungen 2. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung private Unfallversicherung Lebensversicherung 3. Aufwendungen für Bewerbungen private Zusatzkrankenversicherung Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf 4. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte Beiträge für Berufsverbände Spende für Rotes Kreuz 5. Spende an eine politische Partei Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag gezahlte Kirchensteuer 2. Aufgabe Ein Mitarbeiter der Bergthaler Büromaschinen GmbH stellt bei der Vorbereitung seiner Steuerunterlagen fest, dass er im nächsten Jahr voraussichtlich Euro Werbungskosten geltend machen kann. Außerdem steht ihm ein Pflege- Pauschbetrag von 924 Euro zu, da er seine pflegebedürftige alte Mutter betreut. Nachdem er die Lohnsteuerkarte für das nächste Jahr von seiner Gemeinde bekommen hat, informiert er sich über die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte. Welche der folgenden Aussagen dazu ist nicht richtig? 1. Die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. 2. Die Werbungskosten können wegen des bereits in der Lohnsteuertabelle berücksichtigten Pauschbetrages grundsätzlich erst nach Ablauf des Jahres in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. 3. Auf der Lohnsteuerkarte werden auf Antrag Euro (680 Euro Euro) als Freibetrag eingetragen. 4. Durch die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte vermindert sich die Lohnsteuer, die von der Personalabteilung der Bergthaler Büromaschinen GmbH bei der Gehaltsabrechnung einbehalten werden muss. 5. Die Werbungskosten sind um 680 Euro höher als der Pauschbetrag (920 Euro). Damit wird die Antragsgrenze in Höhe von 600 Euro für die Eintragung von Freibeträgen überschritten. 3. Aufgabe Welche der folgenden Aussagen stellt zutreffend dar, was unter einem Pauschbetrag (Pauschalbetrag) bei den Sonderausgaben zu verstehen ist? 1. Einen Mindestabzugsbetrag, der von der zu zahlenden Lohnsteuer abgezogen wird. 2. Alle Beträge, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung vorweg abgezogen werden können. 3. Bestimmte Beträge, die lohnsteuerfrei sind und bereits in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt werden. 4. Den Höchstbetrag für Sonderausgaben, der für die Lohnsteuer vom Arbeitslohn abgezogen werden darf. 5. Ein amtlich festgelegter Betrag, der vor Anwendung der Lohnsteuertabelle vom Arbeitslohn abgezogen werden muss. 4. Aufgabe In welcher Zeile sind die bei der Einkommensteuererklärung geltendzumachenden Aufwendungen richtig zugeordnet? außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art außergewöhnliche Belastungen besonderer Art nicht abzugsfähige Aufwendungen 1. Abonnement einer Hobbyzeitschrift Kurkosten Zinsen für Autokaufkredit 2. Wiederbeschaffung von Hausrat nach Überschwemmung Zinsen für Dispositionskredit Pflegekosten für Angehörige 3. Nicht erstattete Krankheitskosten Zinsen für Darlehen zum Kfz-Kauf Aufwendungen für Haushaltshilfe 4. Zinsen für Autokaufkredit Aufwendungen für Haushaltshilfe Abonnement einer Modezeitschrift 5. Krankheitsbedingte Kurkosten Kosten für auswärtige Unterbringung eines Kindes zur Berufsausbildung Theater-Abonnement - Seite 1

2 Situation zur 5. bis 10. Aufgabe Karl Schalberg, Mitarbeiter der Bergthaler Büromaschinen GmbH, ist seit drei Monaten verheiratet, kinderlos. Seine Frau steht nicht in einem Arbeitsverhältnis. Beide gehören keiner Religionsgemeinschaft an. Sie zahlen verschiedene Versicherungsbeiträge sowie Ansparbeträge für einen Bausparvertrag. Außerdem unterstützen sie seine alte Mutter regelmäßig finanziell. Für die Gehaltsabrechnung von Karl Schalberg liegen folgende Daten vor: Monatliches Bruttogehalt 2.310,00 Euro Sozialversicherungs-Beitragssätze Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers 25,00 Euro Krankenversicherung* ) 12,0 % VL-Bausparvertrag 40,00 Euro Pflegeversicherung 1,7 % Lohnsteuer 101,16 Euro Rentenversicherung 19,9 % Solidaritätszuschlag 0,00 Euro Arbeitslosenversicherung 6,5 % Kirchensteuer 0,00 Euro * ) + 0,9 % Arbeitnehmerbeitrag 5. Aufgabe Welche Lohnsteuerklasse wird auf der Lohnsteuerkarte von Karl Schalberg eingetragen? 1. Lohnsteuerklasse I 2. Lohnsteuerklasse II 3. Lohnsteuerklasse III 4. Lohnsteuerklasse IV 5. Lohnsteuerklasse V 6. Lohnsteuerklasse VI 6. Aufgabe Welche Ausgaben kann Karl Schalberg als außergewöhnliche Belastungen geltend machen? 1. Beiträge zur Unfallversicherung 2. Beiträge zur Lebensversicherung 3. Ansparbeträge zum Bausparvertrag 4. Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung 5. regelmäßige Aufwendungen zur Unterstützung der bedürftigen Mutter 7. Aufgabe Welche Aufwendungen kann Karl Schalberg nicht als Sonderausgaben geltend machen? 1. Unfallversicherungsbeiträge 2. Lebensversicherungsbeiträge 3. Ansparbeträge zum Bausparvertrag 4. Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge 5. Privathaftpflichtversicherungsbeiträge 8. Aufgabe Ermitteln Sie unter Berücksichtigung der Daten der Ausgangssituation a) das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt, b) den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, c) den Auszahlungsbetrag. - Seite 2

3 9. Aufgabe Für drei neue Mitarbeiter der Bergthaler Büromaschinen GmbH werden die Personalstammdaten erfasst. Stellen Sie fest, welche Information für die Lohnabrechnung keine Rolle spielt. 1. Konfession 2. Nationalität 3. Steuerklasse 4. Krankenversicherungssatz 5. Beitragsbemessungsgrenze 10. Aufgabe Einem neuen Mitarbeiter der Bergthaler Büromaschinen GmbH soll laut Arbeitsvertrag ein sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn von Euro gezahlt werden. Ermitteln Sie den Krankenversicherungsbetrag, der diesem Mitarbeiter vom Arbeitslohn abzuziehen ist, wenn seine Krankenkasse einen Beitragssatz von 14 % aufweist. 11. Aufgabe Die Bergthaler Büromaschinen GmbH zahlt einem Fertigungsmitarbeiter einen Stundenlohn von 13,80. Im letzten Monat arbeitete der Mitarbeiter 176 Stunden. Zusätzlich leistete er 7 Überstunden, die mit 25 % Zuschlag vergütet werden. Im Rahmen eines vermögenswirksamen Sparvertrags von monatlich 40,00 erhält der Mitarbeiter von der Bergthaler Büromaschinen GmbH monatlich 25,00. Der Mitarbeiter ist ledig und hat keine Kinder. Erstellen Sie für diesen Mitarbeiter die Lohnabrechnung für April und ermitteln Sie unter Berücksichtigung der nachstehenden Angaben und der zutreffenden Lohnsteuertabelle auf der folgenden Seite a) das steuerpflichtige Bruttogehalt. b) die Lohnsteuer c) den Solidaritätszuschlag. d) die Kirchensteuer. e) die Arbeitnehmerbeiträge zur ea) Krankenversicherung. eb) Pflegeversicherung. ec) Rentenversicherung. ed) Arbeitslosenversicherung. f) das Nettogehalt. g) den Auszahlungsbetrag. Krankenversicherung: * ) 14,0 % Pflegeversicherung: 1,7 % Rentenversicherung: 19,9 % Arbeitslosenversicherung: 6,5 % * ) + 0,9 % Arbeitnehmerbeitrag - Seite 3

4 Lohnsteuertabelle Kinderfreibetrag 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 ab EUR StK Steuer SolZ KiSt SolZ KiSt SolZ KiSt SolZ KiSt SolZ KiSt SolZ KiSt SolZ KiSt 2562,00 I 424,41 23,34 38,19 19,33 31,63 15,49 25,35 11,83 19,36 8,35 13,66 2,13 8,25 0,00 3,42 II 391,16 21,51 35,20 17,58 28,77 13,82 22,62 10,23 16,75 6,83 11,19 0,00 5,94 0,00 1,60 III 150,66 0,00 13,56 0,00 8,76 0,00 4,51 0,00 0,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 424,41 23,34 38,19 21,31 34,88 19,33 31,63 17,38 28,45 15,49 25,35 13,64 22,32 11,83 19,36 V 785,75 43,21 70, VI 818,00 44,99 73, ,00 I 425,41 23,39 38,28 19,37 31,71 15,53 25,42 11,87 19,43 8,39 13,73 2,28 8,31 0,00 3,47 II 392,08 21,56 35,28 17,62 28,84 13,86 22,69 10,28 16,83 6,87 11,25 0,00 6,00 0,00 1, ,00 III 151,50 0,00 13,63 0,00 8,82 0,00 4,56 0,00 0,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 425,41 23,39 38,28 21,36 34,96 19,37 31,71 17,43 28,53 15,53 25,42 13,68 22,39 11,87 19,43 V 787,00 43,28 70, VI 819,25 45,05 73, I 426,25 23,44 38,36 19,42 31,79 15,58 25,50 11,92 19,50 8,43 13,80 2,41 8,37 0,00 3,52 II 393,00 21,61 35,37 17,67 28,92 13,91 22,76 10,32 16,89 6,91 11,31 0,00 6,06 0,00 1,69 III 152,16 0,00 13,69 0,00 8,86 0,00 4,60 0,00 0,91 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 426,25 23,44 38,36 21,41 35,04 19,42 31,79 17,48 28,61 15,58 25,50 13,73 22,47 11,92 19,50 V 788,25 43,35 70, VI 820,50 45,12 73, ,00 I 427,16 23,49 38,44 19,47 31,86 15,62 25,57 11,96 19,57 8,47 13,86 2,56 8,44 0,00 3,57 II 393,83 21,66 35,44 17,71 28,99 13,95 22,83 10,36 16,96 6,95 11,38 0,00 6,12 0,00 1,74 III 152,83 0,00 13,75 0,00 8,92 0,00 4,66 0,00 0,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 427,16 23,49 38,44 21,46 35,12 19,47 31,86 17,53 28,68 15,62 25,57 13,77 22,53 11,96 19,57 V 789,58 43,42 71, VI 821,75 45,19 73, ,00 I 428,08 23,54 38,52 19,52 31,94 15,67 25,65 12,00 19,64 8,51 13,93 2,70 8,50 0,00 3,63 II 394,75 21,71 35,52 17,76 29,07 14,00 22,91 10,41 17,04 6,99 11,45 0,00 6,18 0,00 1,79 III 153,50 0,00 13,81 0,00 8,98 0,00 4,71 0,00 0,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 428,08 23,54 38,52 21,50 35,19 19,52 31,94 17,57 28,76 15,67 25,65 13,81 22,61 12,00 19,64 V 790,83 43,49 71, VI 823,00 45,26 74, ,00 I 429,00 23,59 38,61 19,57 32,02 15,72 25,72 12,04 19,71 8,55 14,00 2,85 8,57 0,00 3,68 II 395,66 21,76 35,61 17,81 29,15 14,04 22,98 10,45 17,10 7,04 11,52 0,00 6,24 0,00 1,83 III 154,16 0,00 13,87 0,00 9,03 0,00 4,75 0,00 1,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 429,00 23,59 38,61 21,56 35,28 19,57 32,02 17,62 28,83 15,72 25,72 13,86 22,68 12,04 19,71 V 792,08 43,56 71, VI 824,25 45,33 74, ,00 I 429,91 23,64 38,69 19,61 32,10 15,76 25,80 12,09 19,79 8,59 14,07 2,98 8,63 0,00 3,73 II 396,50 21,80 35,68 17,86 29,22 14,08 23,05 10,49 17,17 7,08 11,58 0,00 6,30 0,00 1,88 III 154,83 0,00 13,93 0,00 9,09 0,00 4,80 0,00 1,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 429,91 23,64 38,69 21,61 35,36 19,61 32,10 17,66 28,91 15,76 25,80 13,91 22,76 12,09 19,79 V 793,33 43,63 71, VI 825,50 45,40 74, ,00 I 430,83 23,69 38,77 19,66 32,18 15,81 25,87 12,13 19,86 8,63 14,13 3,13 8,70 0,00 3,78 II 397,41 21,85 35,76 17,90 29,30 14,13 23,13 10,53 17,24 7,11 11,64 0,00 6,36 0,00 1,92 III 155,50 0,00 13,99 0,00 9,15 0,00 4,86 0,00 1,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 430,83 23,69 38,77 21,65 35,43 19,66 32,18 17,71 28,98 15,81 25,87 13,95 22,83 12,13 19,86 V 794,58 43,70 71, VI 826,75 45,47 74, ,00 I 431,75 23,74 38,85 19,71 32,25 15,85 25,95 12,18 19,93 8,68 14,20 3,28 8,76 0,00 3,84 II 398,33 21,90 35,85 17,95 29,38 14,18 23,20 10,58 17,31 7,15 11,71 0,00 6,42 0,00 1,98 III 156,16 0,00 14,05 0,00 9,21 0,00 4,90 0,00 1,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 431,75 23,74 38,85 21,70 35,52 19,71 32,25 17,76 29,07 15,85 25,95 13,99 22,90 12,18 19,93 V 795,83 43,77 71, VI 828,08 45,54 74, Seite 4

5 Lösungen 1. Aufgabe 3 Zu den Werbungskosten siehe 9 EStG, zu den Sonderausgaben 10 EStG. 2. Aufgabe 2 Alle anderen sind richtig (für 2006), und für Steuerfachangestellte interessant. 3. Aufgabe 3 1 ist falsch, weil es mehrere Beträge sind. 4. Aufgabe 5 Allgemeiner Art: 33 EStG, abzüglich prozentualem Eigenanteil. Besonderer Art: 33a EStG, bis zu bestimmten Höchstbeträgen. 5. Aufgabe 3 Weil die Ehegattin keinen Arbeitslohn bezieht ( 38b Nr. 3 a) aa) EStG). 6. Aufgabe 5 Zwangsläufig größere Aufwendungen als anderen, 33 EStG. 7. Aufgabe 3 Nur die in 10 EStG ausdrücklich genannten Aufwendungen. 8. Aufgabe 2.335,00 505, ,31 Lohn plus VL des AG; 41 /2 = 20,5 + 0,9 + 0,25 = 21,65 x oder 7,35 + 1,1 + 9,95 + 3,25 = 21,65 x 2.335, der AN zahlt 0,9 % KV alleine und da kinderlos 0,25 PflV mehr; ,16-505,53 9. Aufgabe 2 Alle anderen Angaben sind für die Lohnabrechnung wichtig. 10. Aufgabe x 7,9 %. hälftig + 0,9 %, die der Arbeitnehmer alleine trägt. 11. Aufgabe a) 2.574, x 13, x 13,80 x 1, b) 428,08 in der Tabelle ablesen: ab 2574, Steuerklasse I, Kinderfreibetrag 0,00 c) 23,54 in der Tabelle ablesen: ab 2574, Steuerklasse I, Kinderfreibetrag 0,00 d) 38,52 in der Tabelle ablesen: ab 2574, Steuerklasse I, Kinderfreibetrag 0,00 ea) 203, ,55 x 7,9 % (14 / 2, 0,9 alleine) eb) 28, ,55 x 1,1 % (1,7 / 2 + 0,25, weil kinderlos) ec) 256, ,55 x 19,9 % / 2 ed) 83, ,55 x 6,5 % / 2 f) 1.512, ,55 minus alles außer die 40 Euro g) 1.472,86 Hier auch noch die 40 Euro VL abziehen, die werden vom AG abgeführt - Seite 5

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