Lohnsteuerabzug ab (ELStAM)

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1 Lohnsteuerabzug ab (ELStAM) 1 Rechnen Sie mit uns 1

2 Zwei Optionen im Zeitraum vom A) Papierverfahren wie bisher auf Basis Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigungen 2011 oder 2012 (dort bescheinigte Freibeträge behalten Gültigkeit) B) ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) gesetzliche Regelung wird bis erwartet derzeit auf Basis der Entwürfe der BMF-Schreiben vom und (Freibeträge z.b. für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder für volljährige Kinder müssen von Arbeitnehmern neu beantragt werden) 2 Rechnen Sie mit uns 2

3 Verfahren des Lohnsteuerabzugs im ELStAM - Regelverfahren 1. Finanzverwaltung bildet ELStAM 2. Arbeitgeber fordert ELStAM für Arbeitnehmer an und übernimmt diese in das Lohnkonto der Mitarbeiter 3. Arbeitgeber meldet neu beschäftigte Mitarbeiter an und informiert über beendigte Arbeitsverhältnisse 4. Änderungen der ELStAM stellt die Finanzverwaltung den Arbeitgebern monatlich zur Verfügung 3 Rechnen Sie mit uns 3

4 Inhalt von ELStAM Steuerklassen und ggf. Faktor Kinderfreibeträge und Höhe Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag Daten für Kirchensteuerabzug 4 Rechnen Sie mit uns 4

5 Bildung von ELStAM 5 erfolgt durch Finanzverwaltung, indem Arbeitgeber einen Mitarbeiter meldet, um ELStAM abrufen zu können oder Antrag eines Arbeitnehmers, z.b. zur Eintragung eines Freibetrags Finanzverwaltung erhält Daten von Meldebehörden: Geburt Kinder (Aufteilung Freibetrag auf Eltern) Eheschließung (Steuerklasse IV) Ehescheidung (Steuerklasse I ab folgendem Kalenderjahr) Tod des Ehegatten (sofort Steuerklasse III und Steuerklasse I im übernächstem Kalenderjahr) Finanzverwaltung erhält Daten von Arbeitnehmern Anträge auf Freibeträge, Nutzung von Optionen zu Steuerklassen Pflichtmitteilungen, z.b. dauernde Trennung von Eheleuten, Wegfall Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Rechnen Sie mit uns 5

6 Abruf ELStAM durch Arbeitgeber monatliche Abfrage der ELStAM von Arbeitnehmern mit deren Steuer-Identifikationsnummer Geburtsdatum Abruf der Daten durch mit der Lohnbuchhaltung beauftragte Dritte möglich Abruf kann gehindert sein, weil Arbeitnehmer den Abruf für den Arbeitgeber gesperrt hat dann Besteuerung mit Steuerklasse VI Sperrung des Zugangs durch Finanzverwaltung dann Bescheinigung von Finanzamt an Arbeitgeber bis Änderungsmitteilung mit Beendigung der Sperre von Finanzverwaltung zugeht Technisches Problem dann Besteuerung aufgrund bekannten persönlichen Besteuerungsmerkmalen 6 Rechnen Sie mit uns 6

7 Optionen für Arbeitnehmer Arbeitnehmer sollten sich unter kostenfrei registrieren und ihre gespeicherten ELStAM abrufen und überprüfen (die Finanzverwaltung rät vor der persönlichen Abfrage der ELStAM-Daten im Finanzamt wegen möglicher langer Wartezeiten ab) ggf. Anträge auf Änderung der ELStAM stellen Freibeträge bei der Finanzverwaltung beantragen Arbeitnehmer können Positivliste der Arbeitgeber erstellen (Arbeitgeber, die Daten abrufen dürfen) Negativliste der Arbeitgeber erstellen (Arbeitgeber, die Daten nicht abrufen dürfen) Datenübermittlung an Arbeitgeber sperren, z.b. Heirat oder Informationen zu Kindern 7 Rechnen Sie mit uns 7

8 Checkliste ELStAM Sind von allen Mitarbeitern Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum bekannt? Wurde Arbeitnehmern ausreichend Zeit gewährt, ELStAM zu prüfen und ggf. Änderungen und Freibeträge zu beantragen? 8 Rechnen Sie mit uns 8

9 9 Rechnen Sie mit uns 9

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