An die Athleten des BDR A-, B-, C-Kaders (alle Disziplinen) Vertragssportler Athleten, die sich im Hinblick auf die Teilnahme bei WM und Olympischen Spielen dem Trainingskontrollsystem der NADA freiwillig anschließen wollen (s. Amtliche vom 13.04.2007) Liebe Athletinnen, liebe Athleten, Wichtige Anti-Doping-Informationen 2007 0 69-96 78 00-51 0 69-96 78 00-80 E-Mail: johannsen@bdr-online.org Frankfurt, 22.05.07 Herzlichen Glückwunsch für die (Wieder-) Aufnahme in den out-of-competition Kader. wir wissen, dass Ihnen die Anti-Doping-Vorschriften bereits bekannt sind. Dennoch möchten wir das Wichtigste noch einmal in Erinnerung rufen und auf Änderungen aufmerksam machen. Bitte lesen Sie die folgenden Seiten aufmerksam, um Fehler im Umgang mit dem Doping-Kontroll-System (DKS) der NADA zu vermeiden. Fehler könnten für Ihre sportliche Karriere fatale Folgen haben. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. REGELWERKE Antidoping-Reglement Wichtigstes Regelwerk für den Bereich Anti-Doping ist das Antidoping- Reglement des Bundes Deutscher Radfahrer e.v. in der Fassung vom 04/2004. Dieses regelt die Bekämpfung des Dopings und des Medikamentenmissbrauchs sowie die damit zusammenhängenden Verfahren im Zuständigkeitsbereich des BDR. Sie finden es auf unserer Homepage www.rad-net.de unter Anti-Doping/Regelwerke. Internationales UCI Anti-Doping Reglement Das UCI Anti-Doping-Reglement sind die Regeln des Weltradsportverbandes, die auch in Deutschland gültig und zu beachten sind. Sie beinhalten in Rubrik XIV die Anti- Doping-Regeln der UCI. Nachlesen und downloaden können Sie das Regelwerk auf www.uci.ch unter Rules/Anti-Doping Rules. WADA-Liste verbotener Substanzen und Wirkstoffe Die WADA-Liste verbotener Substanzen und Wirkstoffe enthält alle medizinischen Wirkstoffe, Substanzen und Methoden, die im Sport nicht oder nur mit einer Ausnahmegenehmigung angewandt werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass diese Substanzen und Wirkstoffe auch in nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten enthalten sein können.
Die WADA-Liste verbotener Substanzen und Wirkstoffe 2007 ist ab dem 1. Januar 2007 gültig. Momentan liegt lediglich die englische Fassung vor. Die für die Übersetzung zuständige Nationale Anti Doping Agentur (NADA) arbeitet bereits an der Übersetzung. Sobald uns diese vorliegt, wird sie auf unserer Homepage veröffentlicht werden. verbotene Wirkstoffe und Methoden a) WADA Liste und b) UCI Liste der verbotenen Substanzen und Methoden Medikamente KRANKHEIT, VERLETZUNG, MEDIKAMENTE Sollte Sie aus Gründen von Krankheit oder Verletzung Medikamente einnehmen oder sich in medizinische Behandlung begeben müssen, konsultieren Sie bitte einen Arzt und besprechen Sie mit ihm eine Behandlung, die die Anti-Doping-Bestimmungen und insbesondere die aktuelle Liste verbotener Substanzen berücksichtigt. Eine Hilfe hierbei ist die von der NADA erstellte Liste mit Medikamenten, die die im Sport nicht verbotenen Substanzen bzw. Wirkstoffe enthalten. Die Beispielliste zulässiger Medikamente finden Sie sowohl auf der Homepage der NADA www.nada-bonn.de als auch auf www.rad-net.de unter Anti-Doping/NADA/Beispielliste zulässiger Medikamente. Mit Fragen zur Zulässigkeit von Medikamenten wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die NADA, Frau Marlene Klein. Verwenden Sie hierfür das Formular Medikamentenanfragen, zu finden auf unserer Homepage www.rad-net.de unter Anti-Doping- Formulare oder bei der NADA www.nada-bonn.de unter Formulare, und reichen Sie es bei der NADA, Heussallee 38, 53113 Bonn, Fax: 0228 812 92 29 ein. Beachten Sie, dass für die Anwendung vieler Medikamente eine medizinische Ausnahmegenehmigung -TUE/ATUE- beantragt werden muss (s. unten). Asthmabehandlung Die Substanzen Formoterol, Salbutamol, Salmeterol, Terbutalin sind im Wettkampf und im Training verboten. Jeglicher Gebrauch bedarf daher einer medizinischen Ausnahmegenehmigung (s. unten). Glukokortikoide Die Verabreichung von Glukokortikoiden ist verboten, wenn sie oral, rektal oder durch intravenöse oder intramuskuläre Injektion erfolgt. Alle anderen Verabreichungsformen müssen entweder angezeigt oder genehmigt werden und bedürfen der vorherigen, im Notfall auch gleichzeitigen medizinischen Ausnahmegenehmigung (s. unten). Die äußerliche Anwendung von Glukokortikoiden in Form von Augen-, Ohren- und Nasentropfen und -salben sowie Salben für die Mundschleimhaut bedarf weder einer Genehmigung noch einer Anzeige! Insulin Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass auch Insulin zu den verbotenen Substanzen gehört und deswegen vor dessen Anwendung eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. 2
MEDIZINISCHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG (TUE) Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption TUE) ist erforderlich, wenn eine Behandlung mit im Sport verbotenen Substanzen aus medizinischen Gründen unbedingt notwendig ist. Die Genehmigung muss in der Regel vor der Behandlung eingeholt werden. Jeder Athlet muss seinen Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung an die NADA senden. Sportler, die dem aktuellen UCI Registered Testing Pool angehören, wurden von der UCI direkt informiert und müssen die TUEs direkt an die UCI senden. Sportler, die international aktiv sind und nicht dem UCI Registered Testing Pool angehören (Teilnahme an WM, EM, Olympische Spiele, etc.), senden den Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung ebenfalls an die UCI. Verfahren der Antragstellung Hinsichtlich des Verfahrens der Antragstellung ist Folgendes zu beachten: Folgende Formulare sind für die jeweiligen Anträge auf Ausnahmegenehmigung zu verwenden: Antragsformular TUE (Standard), National NADA, International UCI Für die Ausnahmegenehmigung hinsichtlich verbotener Wirkstoffe. Die Ausnahmegenehmigung wird nach Prüfung des Antrags ausdrücklich erteilt. Antragsformular ATUE (vereinfachtes Verfahren) National NADA, International UCI Für die Ausnahmegenehmigung von Beta-2-Agonisten und die nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden. Bei einem Antrag wegen einer Asthmaerkrankung sind zusätzliche Dokumente wie Lungenfunktionsprüfung ohne und mit Medikation, ausführliche ärztliche Diagnose, erforderliche Medikation vorzulegen. Beachten Sie bitte auch die entsprechenden Hinweise und Anforderungen (Lungenfunktionstest) der UCI und der NADA. Sämtliche Formulare sind sorgfältig und leserlich auszufüllen. Ein unleserlicher oder unvollständiger Antrag wird nicht bearbeitet, sondern wird wieder zurückgeschickt! Zum besseren Verständnis legen wir diesem Schreiben die derzeit aktuellen Schemata Medizinische Ausnahmegenehmigung bei, die die jeweiligen Abläufe der Antragsverfahren anschaulich darstellen. Alle Formulare und weitere Hinweise finden Sie auf www.rad-net.de unter Anti- Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigung oder www.nada-bonn.de Formulare 3
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Nahrungsergänzungsmittel Nach wie vor warnen wir eindringlich vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Untersuchungen haben ergeben, dass verschiedene Nahrungsergänzungspräparate dem Dopingverbot unterliegende Steroidhormone (bzw. deren Vorläufersubstanzen) enthalten, ohne dass dies aus den Herstellerangaben ersichtlich ist (ca. 15 %!). Erst jüngst wurden in Brausetabletten eines deutschen Lebensmitteldiscounters dopingrelevante Verunreinigungen entdeckt. Der Konsum solcher kontaminierten Nahrungsergänzungspräparate kann zu einem positiven Analysebefund führen. Nach dem gültigen Regelwerk erfüllt dies den Tatbestand des Dopings. Das Risiko tragen ausschließlich Sie! Vorbeugende Untersuchungen solcher Präparate durch Labore bieten keine ausreichende Gewähr, da sie nur jeweils für die untersuchten Packungen und nicht für alle Chargen des gleichen Präparats gelten. Die Unbedenklichkeit bestimmter Produkte kann lediglich durch die Hersteller bescheinigt werden, die eine umfassende und regelmäßige Qualitätskontrolle ihrer Ausgangsstoffe und Fertigpräparate auf Steroidhormone und deren Vorläufersubstanzen garantieren. ABMELDEPFLICHT, MELDEWESEN, KONTROLLEN Abmeldepflicht Nicht-Testpool-Mitglieder Wenn Sie Ihren Wohnsitz für mehr als drei Tage (72 Std.) verlassen, sind Sie verpflichtet, sich schriftlich bei der NADA auf den dafür vorgesehenen Abmeldeformularen abzumelden. Dies gilt für sämtliche Reisen (auch zu Wettkämpfen, zu einem Trainingslager ebenso zu einem BDR-Trainingslager!). UCI-Testingpool/NADA Testpool-Mitglieder Sind Sie Mitglied im Registered Testing Pool der UCI bzw. dem NADA-Testpool, unterliegen Sie einer permanenten Abmeldepflicht! Dies wurde Ihnen sowohl von der UCI als auch vom BDR in einem separaten Schreiben mitgeteilt. Wir bitten, diese Vorgaben auch weiterhin genau zu beachten. Die Mitgliedschaft im Registered Testing Pool und Nationalen Testpool gilt für Sie solange, bis Sie Mitteilung von der UCI bzw. BDR bekommen, dass Sie nicht mehr dem Registered Testing Pool bzw. Nationalen Testpool angehören. Die Abmeldung muss schriftlich über das unten beschriebene Online-Abmeldesystem Xtra.NET der NADA erfolgen und die genauen Reisedaten sowie die vollständige Anschrift des Reiseziels enthalten, so dass Sie jederzeit ohne Schwierigkeiten erreicht werden können. Athleten, die keinen Internetzugang haben, müssen sich per Fax, E-Mail oder Post bei der NADA abmelden. Eine Kopiervorlage des Vordrucks Abwesenheitsanzeige legen wir diesem Schreiben bei. 4
Abmeldung online im NADA-Xtra.NET Für das Abmeldewesen ist die Nationale Anti Doping Agentur zuständig. Die NADA ist über den neuen Kader informiert und wird in den nächsten Tagen alle neue Kaderathleten über die Einzelheiten des Xtra.NETs informieren sowie eine Zugangsberechtigung in Form eines Kennwortes/Passwortes zusenden. Alle Athleten, die bereits in der Saison 2006 den Zugang zum Online-System hatten, benutzen bitte weiterhin ihr bisheriges Kennwort/Passwort. Kommen Sie Ihrer Abmeldepflicht in sorgfältiger Weise nach! Bei Unkorrektheiten der Abmeldung kann dies nach der Missed Test Policy (s. Amtliche vom 19. Januar 2007) nach dem NADC gemäß Art.11.5.3 folgende Sanktionen nach sich ziehen: 1. Verstoß: eine öffentliche Verwarnung 2. Verstoß: eine mindestens dreimonatige Sperre 3. Verstoß: eine einjährige Sperre 4. Verstoß: eine zweijährige Sperre Rahmentrainingsplan Zu den Meldepflichten zählt auch die Vorlage eines aktuellen und vollständigen Rahmentrainingsplanes. Sie können Ihren Rahmentrainingsplan über das Xtra.NET der NADA pflegen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Online-Angebot zu nutzen, tragen Sie ihre Trainingszeiten und -orte wie bisher auf beiliegendem Formblatt, das wir diesem Schreiben als Kopierbeilage anfügen, ein und senden Sie es per Fax oder Post an die NADA. Sind Sie Mitglied des Registered Testing Pool der UCI, müssen Sie Ihren Rahmentrainingsplan vierteljährlich in Form der whereabouts information direkt der UCI vorlegen! Bitte machen Sie so genaue Angaben wie möglich. Nur ein sorgfältig ausgefüllter Rahmentrainingsplan entspricht den Anforderungen von UCI bzw. NADA. Trainingskontrollen Für die operative Durchführung der Trainingskontrollen auf nationaler Ebene ist die Firma PWC zuständig. Sie handelt im Auftrag der NADA. Sollten Dopingkontrollen im Training für Sie neu sein, finden Sie auf www.nada-bonn.de Informationen über das Doping-Kontroll-System und den Ablauf einer Dopingkontrolle. VERSCHIEDENES Kader-Rundschreiben per E-Mail Aus Gründen der Effizienz, der Kostenersparnis und des schnelleren Informationsflusses versendet der BDR Rundschreiben und Informationen für die Kaderathleten elektronisch per E-Mail. Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle e-mail Adresse mit. Sollten Sie Informationen per Post erhalten wollen, teilen Sie uns dies bitte mit. (johannsen@bdronline.org ) 5
Anti-Doping- Newsletter des BDR Der BDR veröffentlicht regemäßig den Anti-Doping-Newsletter. Er enthält aktuelle und wichtige Informationen rund um das Thema Anti-Doping und kann auf der Homepage des BDR unter dem Anti-Doping/news aufgerufen werden. Wollen Sie immer auf dem Laufenden sein? Dann empfehlen wir Ihnen, den elektronischen Anti-Doping-Newsletter einfach per Mouseklick zu abonnieren! www.rad-net.de Auf der Internetseite des BDR www.rad-net.de finden Sie neben aktuellen News auch Termine, Ergebnisse und einen interaktiven Bereich rund um den Radsport. Zahlreiche Formulare, Broschüren und Informationen lassen sich dort herunterladen und ausdrucken. Schauen Sie regelmäßig auf diese Homepage und informieren Sie sich insbesondere im Bereich Anti-Doping über Neuigkeiten, die für Sie wichtig sein können. Infoblatt Kontaktadressen Der besseren Übersicht halber fügen wir diesem Schreiben ein Informationsblatt bei, das die für Sie wichtigsten Kontaktadressen im Bereich Anti-Doping enthält. Bewahren Sie das Informationsblatt gut sichtbar auf, dann haben Sie diese Kontakte immer im Blick! Generell möchten wir darauf hinweisen, dass Sie alle Informationen, Regelwerke, Formulare etc., die über www.rad-net.de im Bereich Anti-Doping zu finden sind, auch im Referat Aktivenbetreuung, Inga Johannsen (johannsen@bdr-online.org) in herkömmlicher Papier -Form angefordert werden können. Wir wünschen allen Athleten eine verletzungsfreie und erfolgreiche Saison. Bund Deutscher Radfahrer e.v. Inga Johannsen - Referentin Aktivenbetreuung- Anlagen Schemata Medizinische Ausnahmegenehmigung NADA-Abwesenheitsanzeige (Kopiervorlage) NADA-Rahmentrainingsplan (Kopiervorlage) Einverständniserklärung Sportler 6