Für einen sauberen Sport Anti-Doping-Programm des Bund Deutscher Radfahrer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Für einen sauberen Sport Anti-Doping-Programm des Bund Deutscher Radfahrer"

Transkript

1 Für einen sauberen Sport Anti-Doping-Programm des Bund Deutscher Radfahrer

2 Inhalt Der Bund Deutscher Radfahrer Eine klare Position gegen Doping und für einen sauberen Sport Die drei Säulen des Anti-Doping-Kampfes Prävention und Aufklärung Kontrollen Sanktionen Zahlen und Statistiken Anhänge 1

3 Der Bund Deutscher Radfahrer Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) ist der Dachverband für die Radsportler im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sowie als Vereinigung der Landesverbände und ihrer Vereine der nationale und internationale Interessensvertreter aller Radsportler und Radfahrer in Deutschland. Der Verband wurde 1884 gegründet und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Der BDR ist verantwortlich für den Radsport vom Leistungs- und Spitzensport bis in den organisierten Breitensport. Die Radsportler im Bund Deutscher Radfahrer sind in 17 Landesverbänden organisiert. Der Verband repräsentiert Vereine mit über Mitgliedern, die in allen Bereichen des Radsports aktiv sind. Dazu gehört in allen Klassen vom Nachwuchs bis zu den Senioren der Radrennsport auf der Straße und auf der Bahn sowie im Gelände, das Kunstradfahren, Radball und Radpolo, BMX, Mountainbike, Trial und Einrad sowie die Breitensport-Bereiche Radwandern, Radtourenfahren und Country-Tourenfahren. Genauso wie der Bund Deutscher Radfahrer durch Doping-Fälle im Profiradsport unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit steht, engagiert sich der Verband seit Jahren außergewöhnlich im Kampf gegen Doping im Sport und gehört insbesondere durch seine Präventionsarbeit und die Forderung von Maßnahmen wie die des Blutpasses zu den federführenden Verbänden in diesem Bereich. Zur Arbeit des Verbandes gehört auch die Lobby-Arbeit für Radsportler und Radfahrer im Straßenverkehr. 2

4 Der Bund Deutscher Radfahrer über Radsportler Entwicklung der Mitgliederzahl des Bund Deutscher Radfahrer von 1980 bis

5 Der Bund Deutscher Radfahrer bezieht klar Position gegen Doping und für einen sauberen Sport Der Kampf gegen Doping und Leistungsmanipulation stellt nach wie vor eine zentrale Aufgabe und eine der größten Herausforderungen im Sport dar. Fair-Play und Chancengleichheit müssen gewährleistet werden, ansonsten wird der Grundgedanke des Sports zerstört. Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) engagiert sich deshalb seit Jahren im Kampf gegen Doping. Mit unabhängigen Fachleuten und Repräsentanten von Teams und Sponsoren hat der nationale Spitzenverband nach dem Dopingskandal der Tour de France 2006 schnell und entschlossen reagiert. Nach zwei Runden Tischen in Hamburg und Bad Tölz hatte das Präsidium des BDR am 31. August 2006 Beschlüsse gefasst und entsprechend umgesetzt. Teil dieser Beschlüsse waren Anträge an den Internationalen Radsportverband (UCI) zu Änderungen im Anti-Doping-Reglement sowie die Einführung von Maßnahmen auf nationaler Ebene wie die Einführung des Chaperon-Systems oder die Blutvolumenmessung. Diese Maßnahmen konnten sofort umgesetzt werden und haben mit dazu beigetragen, dass der BDR in der Doping-Bekämpfung als Vorreiter gilt. Den Blutpass für Transparenz in der Anti-Doping-Arbeit hat von den internationalen Verbänden allerdings bisher nur der Radsport-Weltverband UCI eingeführt. Auch mit Hilfe der Homepage machen wir Sportler mit den wichtigsten Informationen zum Thema Doping und dem Doping-Kontroll-System vertraut. Hier sind für alle Aktiven unter anderem die aktuellen Regeln des BDR, der UCI und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) sowie der Internationalen Anti-Doping-Agentur (WADA) zu finden. Dazu kommen Listen über erlaubte Medikamente, verbotene Substanzen sowie Informationen und Formulare für medizinische Ausnahmegenehmigungen. 4

6 Der Bund Deutscher Radfahrer bezieht klar Position gegen Doping und für einen sauberen Sport Mit Einführung der Erklärung für Lizenzinhaber des Bund Deutscher Radfahrer, die Satzung, die Sportordnung, die Sportrechtsordnung, die jeweiligen Wettkampf- und Durchführungsbestimmungen sowie das Anti-Doping-Reglement der UCI, des BDR, der WADA sowie der NADA anzuerkennen, sowie der Verpflichtungserklärung für Honorarkräfte (siehe Anlage 1), der Leipziger Erklärung der Trainer (siehe Anlage 3) und dem Ehrenkodex als Bestandteil des Reglements für Continental- und Frauenteams (siehe Anlage 2) hat der Bund Deutscher Radfahrer seine klare Haltung gegen Doping auch im Verhältnis zu Sportlern und Funktionären fest verankert. Einen Teil der Maßnahmen stellt die Arbeit des Anti-Doping-Beauftragten dar, der die Unterlagen zu vorliegenden positiven Doping-Fällen prüft und an das Bundessportgericht weiterleitet. 5

7 Die drei Säulen des Anti-Doping-Programms des Bund Deutscher Radfahrer DOPINGFREIER RADSPORT Prävention und Aufklärung Kontrollen Sanktionen 6

8 Prävention und Aufklärung Intensives Engagement: Prävention klärt auf Erster Baustein für eine umfassende Dopingbekämpfung beim Bund Deutscher Radfahrer ist die Prävention. Mit verschiedenen Maßnahmen werden sowohl Multiplikatoren wie Trainer und Lehrer als auch Athletinnen und Athleten direkt erreicht und umfassend aufgeklärt. Teile des Programms: Prävention und Aufklärung zum Thema Doping ist Pflicht-Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Trainer im Bund Deutscher Radfahrer Ein umfangreicher Modell- und Maßnahmenplan des Bund Deutscher Radfahrer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend (dsj) und dem Zentrum für Dopingprävention der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Gesundheitserziehung im Rahmen von Lehrgängen der BDR-Nationalmannschaften, insbesondere auch bei Maßnahmen des Nachwuchses Entwicklung des Projektes GATE (Tor für einen glaubwürdigen, authentischen, transparenten und an ethischer Verantwortung orientierten Sport) gemeinsam mit der BDR-Radsportjugend, der Deutschen Sportjugend (dsj) und dem dem Zentrum für Dopingprävention der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Durchführung von Anti-Doping-Foren und Informations-Stände bei Großveranstaltungen Überprüfung des Anti-Doping-Programms des Bund Deutscher Radfahrer und Vergleich mit dem anderer Verbände Aufklärung und Aufarbeitung aller Hinweise aus Sportgerichtsverfahren und aus der Kronzeugenregelung 7

9 Prävention und Aufklärung Intensives Engagement: Prävention klärt auf (2) Kampagnen durch den Bund Deutscher Radfahrer gegen Doping und für einen sauberen Sport sowie Symposien, Workshops, Gesprächsrunden und Runde Tische Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Spitzenverbände und Kontakte zum Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) und zur Deutschen Triathlon Union (DTU) Weltweite Initiativen und Vertretung durch den Präsidenten des Bund Deutscher Radfahrer und den Vertreter der Profi-Teams in den internationalen und nationalen Gremien für die konsequente Bekämpfung des Dopings (internationale Fahrervertretung, ProTour-Vertretung, Veranstaltervertretung, Weltradsportverband, europäische Verbände) Kontinuierliche Vermittlung der Inhalte zur Doping-Prävention im Rahmen der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für C-, B- und A-Trainer sowie Vorträge zur Doping-Prävention bei Kader- und Nachwuchslehrgängen, bei Bundesligarennen und bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel der Rad-WM in Stuttgart Einführung der Verpflichtungserklärung, mit der Unterzeichner mit sofortiger Wirkung die Satzung, die Sportordnung, die Sportrechtsordnung, die jeweiligen Wettkampf- und Durchführungsbestimmungen sowie das Anti-Doping-Reglement der UCI, des BDR, der WADA sowie der NADA anerkennt Einführung der Verpflichtungserklärung für Honorarkräfte (siehe Anlage 1) Leipziger Erklärung der Trainer (siehe Anlage 3) Einführung des Ehrenkodex als Bestandteil des Reglements der Kontinental- und Frauenteams und der Athletenvereinbarung; die Teams und die Fahrer sprechen sich mit diesem Ehrenkodex deutlich gegen Doping aus (siehe Anlagen 2 und 6) 8

10 Prävention und Aufklärung GATE: glaubwürdig, authentisch, transparent, ethische Verantwortung Im Rahmen des Projektes GATE wird die Doping-Prävention im Radsport durch ein Pilotprojekt gefördert. Im Rahmen dieses Projektes setzt der Bund Deutscher Radfahrer seine Anti-Doping-Arbeit offensiv fort. Inhalte zur Dopingprävention sind verpflichtender Teil der Trainer- Aus- und Fortbildung. Ende Februar 2008 wurde das Programm in einer Schulungsmaßnahme erstmals 18 Multiplikatoren der Landesverbände vorgestellt. Ausgearbeitet wurden die Inhalte vom Zentrum für Dopingprävention an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Das Projekt ist ein entscheidender Schritt zur Dopingprävention im Radsport und ist langfristig und nachhaltig angelegt. Im Rahmen des Pilotprojektes zur Dopingprävention wurden zunächst die Multiplikatoren der Landesverbände entsprechend geschult. Vom 22. bis zum 24. Februar 2008 startete diese Ausbildung mit 18 Referenten aus elf Landesverbänden des Bund Deutscher Radfahrer für ihren weiteren Einsatz in der C- und B-Trainer-Ausbildung. Jährlich werden bis zu 300 neue C- und B-Trainer ausgebildet, die im Rahmen ihrer Ausbildung mit allen wesentlichen Inhalten der Doping-Prävention vertraut gemacht werden. In 16 Unterrichtseinheiten haben sich die Ausbilder der Landesverbände mit der Dopingprävention beschäftigt. Im Mittelpunkt stehen dabei neben dem Sachwissen, der Sensibilisierung für das Thema Doping und den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln und ethischen Grundfragen zum Doping auch didaktische Hinweise und Argumentationshilfen gegen die Forderung nach einer Doping-Freigabe und gegen Doping allgemein. Die Maßnahmen zum Pilotprogramm zur Doping-Prävention wurden federführend durchgeführt von Prof. Dr. Gerhard Treutlein vom Zentrum für Dopingprävention der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und begleitet von Toni Kirsch, Bundesjugendleiter des BDR. 9

11 Prävention und Aufklärung GATE: glaubwürdig, authentisch, transparent, ethische Verantwortung 10 powered by rad-net

12 Prävention und Aufklärung Bleib sauber, live clean der deutsche Radsport setzt Zeichen Kampagne für einen sauberen Radsport: Bleib sauber, live clean der deutsche Radsport setzt Zeichen: Auf Initiative der Upsolut Sports AG und der Vattenfall Europe Hamburg AG haben der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und der Verband Deutscher Radrennfahrer e.v. (VDR) die Aktion Bleib sauber, live clean ins Leben gerufen. Das Ziel de Kampagne ist einen sauberen Radsport von der Basis aus in den Spitzensport hineinzutragen und langfristig zu etablieren. alle deutschen Radsport-Veranstalter integrieren die Logo und Claim in ihren Kommunikationsmitteln prominente deutsche Radprofis mit unbeflecktem Ruf wurden als Testimonial der Aktion gewonnen und fungieren als Vorbilder und Mittler Platzierung der Logo-Claim-Kombination auf den Merchandising-Produkten der Veranstalter Offizielle Radbekleidung mit Trikot und Hose Offizielle Veranstaltungs-T-Shirts Eigene Produklinie Integration der Kampagne in die Weltmeisterschaften von Stuttgart Verkaufserlöse fließen in einen Radsport-Anti-Doping-Fond, die Aktion folgt zu hundert Prozent dem Non-Profit- Prinzip und dient ausschließlich der nachhaltigen Förderung eines sauberen Radsports in Deutschland, angefangen bei der Nachwuchsarbeit 11

13 Prävention und Aufklärung Radsport Anti-Doping-Programm Initiative Deutschland (RAPID) RAPID ist ein globales Konzept zur Dopingbekämpfung mit dem zentralen Hintergrund des Screenings von Blutwerten. In einer Datenbank werden Blutwerte und andere Parameter von Sportlern gespeichert, um diese dann zu Vergleichen heranziehen zu können und eine Übersicht zu erreichen. Die Ziele: Schutz des sauberen Athleten Risikoatmosphäre für potentielle Doper schaffen Leistungen transparent machen Glaubwürdigkeit zurückgewinnen Das Konzept RAPID ist in Teilbereichen umgesetzt und partiell in das aktuelle Anti-Doping-Programm der UCI eingeflossen. 12

14 Prävention und Aufklärung Das Spiel Windschatten als Wegweiser für eine Karriere ohne Doping Ein Baustein der Doping-Prävention beim Bund Deutscher Radfahrer ist das Spiel Windschatten, das von Designern der Fachhochschule Lübeck gemeinsam mit Experten aus dem Radsport entwickelt haben. Windschatten ist ein interaktiver Comic zu Doping und Dopingprävention im Radsport. Das Projekt hat dabei ausdrücklich keinen Lehrfilm oder erhobenen Zeigefinger als Ergebnis sondern soll auf mögliche Gefährdungen vorbereiten, denen ein junger Sportler begegnen kann. Das Spiel Windschatten ist bereits bei Fortbildungen zum Thema Dopingprävention mit guter Rückmeldung eingesetzt worden. Ziel ist, junge Sportler auf eine Karriere ohne Doping vorzubereiten und ein Selbstbewusstsein für die Entscheidung gegen die Verwendung fragwürdiger und illegaler Mittel und Methoden zu schaffen. Gleichzeitig sollen die Zuschauer eingebunden und spielerisch zum nachdenken angeregt werden. Die Radsportjugend des Bund Deutscher Radfahrer, die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Landessportverband Schleswig-Holstein haben Windschatten im Sommer 2008 erstmals öffentlich präsentiert. Auch die Landesverbände des BDR sollen sich an der vom Zentrum für Dopingprävention der PH Heidelberg anerkannten Präventionsmaßnahme zu beteiligen. Nach der Freigabe steht Windschatten allen beteiligten Verbänden und Vereinen zur Nutzung und Verbreitung kostenlos zur Verfügung. 13

15 Prävention und Aufklärung Das Neusser Modell mobilisiert für einen sauberen Sport Das Gerüst des Neusser Modells besteht aus Aufklärung und Prävention sowie der Durchführung von intelligenten Anti-Doping-Kontrollen. Mit Aufklärung und präventiven Maßnahmen sollen sowohl vor allem junge Athletinnen und Athleten als auch Sportinteressierte gegen den Einsatz von leistungssteigernden Präparaten mobilisiert werden. Darüber hinaus thematisiert das Neusser Modell auch den Einsatz von leistungssteigernden Parametern in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Schule, Studium oder Beruf. Im Rahmen des Neusser Modells wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Seit dem 16. April 2008 gibt es alle Aktivitäten, Beiträge und Erkenntnisse rund um das Neusser Modell. Teil des Projektes ist auch ein Wettbewerb zum Thema Doping-Prävention für alle weiterführenden Schulen ab der achten Jahrgangsstufe im Regierungsbezirk Düsseldorf. Das Neusser Mobil war als Informations-Mobil mit der Deutschland-Tour unterwegs, um die Bevölkerung zu informieren und aufzuklären. Aufgeklärt werden sollte dabei vor allem zum Thema Doping im Alltag wie Medikamentenmissbrauch von Schülern und Berufstätigen, der Genuss harmloser bis gefährlicher Aufputschmittel oder leistungssteigernder Substanzen im Amateursport. Außerdem wurde eine ausgefeilte Trainingsplanung als Alternative zum Einsatz von leistungssteigernden Präparaten vorgestellt. Im Rahmen einer Spendenaktion wurde für ausgewählte Projekte der Dopingprävention gesammelt. 14

16 Prävention und Aufklärung Berichterstattung über Anti-Doping-Maßnahmen im deutschen Radsport 15

17 Prävention und Aufklärung Gesetzliche Regelungen zum Doping: Anti-Doping-Gesetz in Deutschland Unter anderem auf Drängen des Bund Deutscher Radfahrer ist in Deutschland am 1. November 2007 ein neues Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Damit wird der Kampf gegen Doping im Sport verschärft und eine Grundlage geschaffen, vor allem kriminelle Doping-Netzwerke zu bekämpfen. Während bei gewerbsmäßigem Dopinghandel künftig bis zu zehn Jahre Haft drohen und bestraft werden kann, wer mit einer Menge Dopingmittel erwischt wird, die über den offenkundigen Eigenbedarf hinausgeht, bleibt eine Strafandrohung für gedopte Sportler auf Grund von Verfassungsbedenken aus. Somit sind die BDR-Forderungen nach einer gesetzlichen Regelung nur im Kern erfüllt. Nach Ansicht des Verbandes hätte allerdings die Besitzstrafbarkeit enger bzw. strenger gefasst werden müssen. Der Anti-Doping-Kampf ist Teil der Satzung des Bund Deutscher Radfahrer und in der Sportordnung verankert (siehe Anlagen 4 und 5). Rudolf Scharping, Präsident des BDR: Das Ziel ist klar: Wir wollen uns von denen befreien, die mit Doping zu tun haben, erklärte Scharping am Samstag in Hamburg einen Tag vor dem Weltcup-Rennen in der Hansestadt nach einer über dreistündigen Konferenz mit Vertretern der Rennställe sowie der Sponsoren. Scharping forderte zudem ein Anti-Doping-Gesetz für Deutschland: Wir spüren Rückenwind dafür in der Politik. (Vattenfall Cyclassics, ) 16

18 Kontrollen Bausteine des Anti-Doping-Kontrollsystems des BDR Intelligent, effizient und wirksam: Ein wirksames Kontrollsystem gegen Doping im Sport besteht heute aus verschiedenen Bausteinen. Wichtiger Bestandteil ist dabei neben der eigentlichen Kontrolle im Wettkampf und im Training sowie modernster Analyse auch die gezielte Beobachtung von verschiedensten medizinischen Parametern der Sportler. Eckpunkte des Maßnahmenkataloges: Erweiterung der Dopingkontrollen um Blutvolumenmessung im Bereich der Kadersportler Verdreifachung der Trainingskontrollen Zielkontrollen Verbesserung der Qualität von Dopingkontrollen durch ein intelligentes Kontrollsystem Erstellung und Kontrolle individueller Profile zur Einführung medizinischer Sperren zum Schutz der Gesundheit Einführung des so genannten Chaperon-Systems (seit Herbst 2006 bei Rennen des nationalen und internationalen Kalenders in Deutschland umgesetzt) Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Spitzenverbände und Kontakte zum Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) und zur Deutschen Triathlon Union (DTU) Verstärkung der Anti-Doping-Kontrollen; bei allen wichtigen Wettkämpfen wie Deutschen Meisterschaften, Bundesligarennen und ähnlichen Veranstaltungen führt der BDR Wettkampfkontrollen sowie in den Testpools weitere rund 800 Trainingskontrollen durch; betroffen sind davon die Athleten des Nationalen Tespools sowie der Allgemeinen Testpools I und II; dazu kommen weitere Kontrollen plus Zielkontrollen verdächtiger Athleten, diese werden in Kooperation mit der NADA durchgeführt Finanzierung von Trainingskontrollen durch den BDR (im Jahr 2008 im Umfang von Euro, durchgeführt von der NADA); 10 Prozent der der Sponsorenleistung des BDR fließen in den Anti-Doping-Kampf 17 powered by rad-net

19 Kontrollen Erhöhung der Kontrolldichte und deren Effizienz Die Erhöhung der Kontrolldichte bei Trainingskontrollen und die entsprechende Umsetzung wird in der Trainingskontrollvereinbarung zwischen der NADA und dem BDR festgelegt. Der Testpool der zu testenden Athleten ist in den Nationalen Testpool (NTP) sowie in den Allgemeinen Testpool I (ATP I) und in den Allgemeinen Testpool (ATP II) aufgeteilt. Bei jedem Sportler des NTP sollen im Training durchschnittlich sieben Kontrollen vorgenommen werden, dazu gehören fünf Urin- und zwei Blutkontrollen. Wettkampfkontrollen kommen zu diesen Untersuchungen noch hinzu. Für die Athletinnen und Athleten der BDR-Testpools sind für das Jahr 2008 rund 800 Trainingskontrollen geplant. Im Rahmen der verstärkten Dopingkontrollen werden auch durch die Landesverbände auf der Ebene regionaler Radsportveranstaltungen vermehrt Kontrollen durchgeführt. Der genaue Termin mit Namen der Veranstaltung und die Anzahl der geplanten Dopingkontrollen wird im Vorfeld beim BDR beantragt. Dieser übernimmt die Koordination und Organisation der Kontrollen, die von ausgebildeten Kommissären des internationalen Radsportverbandes UCI oder des BDR nach den Bestimmungen des Anti-Doping-Reglements durchgeführt werden. Die entsprechenden Kommissäre werden dem BDR vom Landesverband oder vom BDR direkt benannt. 18

20 Kontrollen Kosten einer Anti-Doping-Kontrolle auf regionaler Ebene Personalkosten: Arzt/Ärztin Krankenschwester Nationaler Kommissär nach Vereinbarung nach Vereinbarung 31 plus Kilometerpauschaule von 0,25 pro Kilometer Material Dopingkits: Bereg-Kit full-set Zwischenversiegelung Protokoll 12,35 plus Mehrwertsteuer 1,90 plus Mehrwertsteuer 2,65 plus Mehrwertsteuer Versandkosten der Probe nach Köln oder Kreischa: Analyse der Probe: abhängig von der Anzahl der Problen und dem Versandweg Urin im Wettkampf EPO im Urin rund 200 plus Mehrwertsteuer rund 200 plus Mehrwertsteuer 19

21 Kontrollen Entwicklung der Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen (Urin) von 1990 bis Trainingskontrollen Wettkampfkontrollen siehe Anmerkung auf der Folgeseite Anzahl

22 Kontrollen Erläuterungen zur Entwicklung der Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen (Urin) von 1990 bis 2008 Hinweis zur Veränderung der Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen zwischen dem Jahr 2005 und dem Jahr 2006: Die Änderungen der Zahl der Kontrollen zwischen den Jahren 2005 und 2006 ergeben sich aus Veränderungen im System Wettkampfkontrollen durch die Zuordnung von Kontrollen bei internationalen Veranstaltungen zum internationalen Kontrollsystem. Dies bedeutet, dass vom BDR veranlasste Kontrollen bei internationalen Rennen nicht in der nationalen Statistik enthalten sind, sondern in der Statistik der UCI geführt werden. Zudem wurden auf Grund der verringerten Zahl der Rennveranstaltungen im nationalen und internationalen Rennkalender rund 90 Kontrollen weniger durchgeführt. Das ergibt sich auch aus der Systematik der Wettkampfkontrollen: Die UCI verschickt für die Rennen der internationalen Kalender zu Beginn des Jahres eine so genannte A- und B-Liste für Dopingkontrollen die nationalen Verbände. Für Rennen der A-Liste benennt die UCI selbst einen internationalen Kommissär, für die Kommissäre der B-Liste ist der nationale Verband zuständig. Der BDR veranlasst darüber hinaus weitere Trainingskontrollen, insbesondere auf EPO und Wachstumshormone (Urin und Blut), da zum Beispiel eine Einnahme von Wachstumshormonen derzeit maximal 24 bis 48 Stunden nachweisbar ist. 21

23 Kontrollen Der Nationale Testpool (NTP) Zugehörigkeit und Pflichten Zugehörigkeit ProTour Fahrer ProfessionalContinental Fahrer Frauen-Teams (GSF und vorläufige Olympia- und WM-Kandidaten) UCI-Testpool A- und B-Kader sowie Olympiakandidaten Bahn-Ausdauer (Top-Team-Peking (Olympiakader A und B)) Bahn-Kurzzeit (Top-Team-Peking (Olympiakader A und B)) Mountainbike (Top-Team-Peking (Olympiakader A und B)) BMX (Top-Team-Peking (Olympiakader A und B)) Pflichten 24-Stunden Abmeldepflicht Abgabe von vierteljährlichen so genannten whereabouts Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten (Therapeutic Use Exemptions, TUE) Nutzung des Systems ADAMS 22

24 Kontrollen Der Allgemeine Testpool I (ATP I) Zugehörigkeit und Pflichten Die Zugehörigkeit Hallenradsport A-,B- Kader (Kunstradfahren und Radball) Mountainbike C-Kader U23-Straße Bahn-Kurzzeit C-Kader Bahn-Ausdauer C-Kader Continental-Team-Fahrer Frauen-Teams (GSF) Mountainbike-Trade-Teams BMX C-Kader Pflichten 72-Stunden-Abmeldepflicht über das System ADAMS Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten (Therapeutic Use Exemptions, TUE) Nutzung des Systems ADAMS 23

25 Kontrollen Der Allgemeine Testpool II (ATP II) Zugehörigkeit und Pflichten Zugehörigkeit D/C-Kader C-Kader nichtolympischer Hallenradsport Pflichten keine Abmeldepflicht Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten (Therapeutic Use Exemptions, TUE) Kooperation bei unangekündigten Trainingskontrollen 24

26 Kontrollen Vergleich Wettkampf- und Trainingskontrollen Urin auf EPO 2004 bis Trainingskontrollen Wettkampfkontrollen 300 Anzahl

27 Kontrollen Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen des Weltradsportverbandes (UCI) für Fahrer mit biologischem Pass im Juni und August Wettkampfkontrollen (WK) Trainingskontrollen (TK) Blut Urin Anzahl WK TK WK TK WK TK WK TK Blut Urin Blut Urin Juni 2008 August Kontrollen bei 854 Fahrern mit biologischem Pass 26

28 Sanktionen Dopende Sportler haben mit empfindlichen Strafen zu rechnen Im Kampf gegen Doping im Radsport hat der Bund Deutscher Radfahrer die Reihe der möglichen Sanktionen zuletzt nochmals erweitert und verschärft. Zu möglichen Sanktionen gehören: Sportgerichtsverfahren international und national Zusätzliche Sanktionen durch den BDR laut der Sanktionsmöglichkeiten von WADA- und NADA-Code Suspendierung von Sportlern bei Auffälligkeiten im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen Nichtberücksichtigung für internationale Wettkämpfe im Rahmen der Nationalmannschaften bei begründetem Dopingverdacht oder laufenden Dopingverfahren Suspendierung von Betreuern bei Verdacht auf Verwicklung in Dopingpraktiken Möglichkeit der Startverweigerung von Dopingverdächtigen bei Veranstaltungen (über Ausschreibungen oder Verträge) Prüfung juristischer Schritte (sowohl straf- als auch sport- und arbeitsrechtlich) Prüfung von Schadensersatz-Ansprüchen 27

29 Zahlen und Statistik Ausgaben für den Profi-Radsport aus den Mitteln des Bundes für den BDR in den Jahren 2004 bis Jahresplanung Gesamt inkl. Leistungssportpersonal in Euro davon Anteil Profis Strasse (Entsendungskosten zur Weltmeisterschaft) in Euro ,40% ,70% ,00% ,80% ,00% ,00% , , , , , ,

30 Zahlen und Statistik Aufteilung der Mittel des Bundes für den BDR nach Disziplinen und Maßnahmen im Jahr 2008 Maßnahmen Sockel 2008 Jahresplanung Maßnahmen Projekte 2008 Top Team Olympiasondermittel WM-Kosten Leistungssport- Personal Bahn Männer Ausdauer, , , , , ,00 Männer + Frauen Kurzzeit MTB Männer + Frauen (Elite/U23) , , ,00** , ,00 Straße U23 Männer ,00 0, , , ,00 Frauen Bahn + Strasse , , , , ,00 Junioren/Jugend Bahn, Strasse, MTB, BMX ,00 0, , , ,00 BMX Männer + Frauen , , , , ,00 Strasse Elite Männer 0 0 (27.800,00)* ,00 0, ,00 Disziplinübergreifende Ausgaben Material, Leistungsdiagnostik, Bundeswehr, , ,00 0,00 0, ,00 Wissenschaftliche Kommission etc. Gesamtförderung inkl. Eigenmittel , , , , ,00 Total * Straße Elite Männer Euro: Klimaanpassung Peking geplant nicht durchgeführt **Mountainbike: WM-Kosten Euro inkl. Junioren 29

31 Zahlen und Statistik Aufteilung der Mittel des Bundes für den BDR nach Disziplinen im Jahr 2008 Strasse Elite Männer Euro Disziplinübergreifende Ausgaben Euro Material, Leistungsdiagnostik, Bundeswehr, Wissenschaftliche Kommission etc. Bahn Euro Männer Ausdauer, Männer + Frauen Kurzzeit BMX Euro Männer + Frauen Junioren/Jugend Euro Bahn, Strasse, MTB, BMX Frauen Euro Bahn + Strasse MTB Euro Männer + Frauen (Elite/U23) Straße U Euro Männer 30

32 Zahlen und Statistik Kosten für die Entsendung zu den Rad-Weltmeisterschaften in 2008 WM BMX in Taiyuan/China Euro WM Bahn Männer/Frauen in Manchester/Großbritannien Euro WM MTB in Val di Sole/Italien Euro WM Straße in Varese/Italien Euro Kostenanteil Elite Männer ca Euro WM Junioren/-innen in Kapstadt/Südafrika Euro 31

33 Zahlen und Statistik WM-Teilnehmer 2008 nach Disziplinen Frauen, Männer U23 Straße 16 Profis Elite Straße 11 Junioren Straße 12 BMX 5 Junioren Bahn 15 Mountainbike 29 (inkl. Junioren) Elite Bahn 21 (Männer und Frauen) 32

34 Zahlen und Statistik Aufteilung der Sportler-Lizenzen beim Bund Deutscher Radfahrer im Jahr 2008 Verhältnis Profis zu übrigen Sportlern Gesamtzahl Sportlerlizenzen: Lizenzen Rennsport (Schüler bis Senioren): Hallenradsport 35,0% Senioren 35,8% Elite 24,9% Rennsport (Profis) 0,2%* Rennsport (Schüler bis Senioren) 64,8% Schüler 19,3% Junioren 9,8% Jugend 10,2% *) 45 deutsche Sportler in Teams der ProTour und ProfessionalContinental-Teams. 28 Sportler stehen 2008 in deutschen Teams der ProTour unter Vertrag, fünf in ausländischen Teams der ProTour. Dazu kommen zwölf Profis in ausländischen Continental- Professional-Teams. Nicht enthalten sind sieben deutsche ProTour-Fahrer mit Sitz im Ausland, die entsprechend mit ausländischer Lizenz fahren. 33

35 Das Ziel des BDR ist es, einen sauberen und glaubwürdigen Sport zu schaffen

36 Otto-Fleck-Schneise Frankfurt Tellefon: (0 69) Telefax: (0 69) Mail: info@bdr-online.org rad-net Gestaltung, Redaktion und Umsetzung: rad-net GmbH Bonsmannstr Hagen Telefon: ( ) Telefax: ( ) Mail: team@rad-net.de Stand: 31. Oktober 2008

37 Anlage 1 Ehren- und Verpflichtungserklärung für Honorarkräfte Der, Otto-Fleck-Schneise 4, Frankfurt trifft mit Herrn / Frau, (Vorname) (Nachname) wohnhaft in, (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) folgende Vereinbarung. Die Honorarkraft ist seit / ab dem.. für die auf Honorarbasis tätig. Ehren- und Verpflichtungserklärung Diese Ehren- und Verpflichtungserklärung wird einmalig unterzeichnet und gilt für jeden Einsatz als Honorarkraft für Maßnahmen des Bundes Deutscher Radfahrer e.v. Die Würde und die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers ist das Fundament für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jede Manipulation, insbesondere durch Doping, verletzt diese Würde und damit die ethischen Grundlagen des Sports. Der Kampf gegen Doping ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Sports. Vor dem erkläre ich daher: Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportlerinnen und Sportler dar, sondern es ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Sportlerinnen oder Sportlern Substanzen weitergegeben, zugänglich gemacht, rezeptiert oder appliziert oder Methoden angewandt, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben. Ich werde auch in Zukunft die Würde jeder Sportlerin und jedes Sportlers schützen und mich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen beteiligen. Ich erkenne die einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, der UCI bzw. BDR und insbesondere den WADA- und den NADA-Code an. Mir ist die Neufassung des 6 a des Arzneimittelgesetzes bekannt, dem zufolge u.a. der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar ist. Die Honorarkraft erklärt mit der Unterzeichnung des Vertrages, dass sie das Antidoping-Reglement des BDR und UCI sowie den NADA und WADA-Code gelesen hat oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte.

38 Auflösung einer Honorarvereinbarung Die Auflösung dieses Honorarvertrages erfolgt mit sofortiger Wirkung wenn ein Dopingverstoß begangen wird oder ein Dopingverstoß und/oder eine Dopingprobe verschleiert oder zu verschleiern versucht wird und/oder begründeter Verdacht auf Dopingmanipulation besteht. Dopingverstoß bedeutet Verstoß gegen die in der Vereinbarung zum dopingfreien Sport festgelegten Verpflichtungen und Verhaltensweisen. Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann: Nichtentsendung zu BDR Einsätzen, den Olympischen Spielen bzw. Entzug der Akkreditierung; Rückforderung der Entsendungs- und Honorarkosten; Die Honorarkraft hat dann bei nachweislichem Verschulden sämtliche vom BDR erhaltene Honorare des betreffenden Jahres zurück zu zahlen. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung weitere Sanktionen des BDR oder meines Arbeitgebers auslösen kann. Ort, Datum Unterschrift Honorarkraft Bundestrainer Frankfurt, den BDR, Generalsekretär/Leistungssportdirektor

39 Anlage 2 Der Fahrer akzeptiert mit seiner Unterschrift unter den vorliegenden Fahrervertrag den nachfolgenden Ehrenkodex/Verhaltenskodex und bestätigt, an diese gebunden zu sein. EHRENKODEX/VERHALTENSKODEX 1. Die Gesundheit- und Sport-Ethik stehen für mich an der vordersten Reihe 2. Ich respektiere die BDR/UEC/UCI Statuten, Satzungen, SpO + Reglements (insbesondere auch Anti-Doping-Reglements), WADA/NADA Code und stehe für ein faires Verhalten ggü. der Öffentlichkeit, den anderen Sportlern, Veranstaltern, Mannschaften und den nationalen und internationalen Verbänden ein. 3. Ich respektiere die Fair-Play-Regeln. 4. Ich informierte mich ständig über das Doping-Kontroll-System, Abmeldeverfahren bei der NADA/ WADA/UCI, Prävention, die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden, Dopinggefahren. 5. Ich erstelle Abwesenheitsanzeigen (NADA+ UCI), damit jederzeit die Möglichkeit der Durchführung einer Trainingskontrolle besteht. 6. Ich werde bei konkretem Dopingverdacht gegen meine Person und/oder bei positiver Dopingkontrolle an keinem Rennen teilnehmen. Ich akzeptiere, dass mich der jeweilige Veranstalter bei Vorliegen eines Dopingverdachtes oder bei einer positiven Dopingkontrolle (A-Probe ausreichend) zu dem von ihm veranstalteten Rennen nicht zulässt. Schadensersatz- oder Regressansprüche werde ich insoweit nicht geltend machen, und zwar weder gegen den Veranstalter, den BDR, die UCI, die WADA oder die NADA. 7. Ich akzeptiere eine medizinischen Schutzsperre bei abweichenden individuellen Parametern. 8. Ich akzeptiere, dass ausschließlich die in den Regularien der UCI, des BDR, der WADA und/oder der NADA vorgesehenen Instanzen und Gerichte maßgeblich sein sollen unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. 9. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle abgegeben Blut- und Urinproben in das Eigentum der UCI (bei Kontrollen durch die UCI oder die WADA) oder des BDR (bei Kontrollen durch den BDR oder die NADA) übergehen, die sie untersuchen lassen kann, insbesondere zu Zwecken der Forschung und der Information zum Schutz der Gesundheit. 10. Ich verpflichte mich, bei der UCI meine medizinischen Daten abzufragen und dem Mannschaftsarzt/ Teamleitung zur Verfügung zu stellen. 11. Ich erkläre mein Einverständnis, mich Urin- und Blutkontrollen zu unterziehen. Ferner erkläre ich mein Einverständnis mit den in den Regularien enthaltenen Bestimmungen über Bluttests. Unterschrift Fahrer Unterschrift Finanziell Verantwortlicher Team

40 Anlage 3 Leipziger Erklärung Hiermit erklären die über 70 A-Trainer des BDR als Teilnehmer/Innen des A Trainer-Weiterbildungslehrganges vom 9. bis 11. November in Leipzig mit dem SYMPOSIUM und Schwerpunkt Dopingprävention einstimmig Nachstehendes: 1. Wir unterstützen die Maßnahmen des BDR zur Dopingbekämpfung. 2. Wir vertreten die Auffassung, dass eine umfassende Dopingprävention in allen Leistungs- und Altersklassen das Hauptinstrument in der Dopingbekämpfung ist. 3. Daher werden wir in unseren eigenen Tätigkeitsbereichen aktive Maßnahmen zur Dopingprävention intensiv realisieren. 4. Dazu gehören eine umfassende Information und Aufklärung aller Sportler, Übungsleiter, Trainer, Eltern und andere Akteure im Umfeld über die Gefahren des Dopingmissbrauchs. 5. Wir vertreten die Meinung, dass Nahrungsergänzungsmittel und ähnliche Präparate im Bereich des Nachwuchssports abzulehnen sind. 6. Wir fordern dazu auf, dass Werbung für diese Präparate unterlassen wird. Anstelle dessen empfehlen wir eine Ernährungsberatung aufbauend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. 7. Radsportspezifische Mittel und Methoden zur Dopingprävention müssen erarbeitet werden. Diese müssen als geeignete Arbeitsmaterialien in die Aus- und Fortbildung der Übungsleiter und Trainer/Innen einfließen. 8. Wir fordern das Präsidium des BDR auf, Finanzmittel für die Erarbeitung und Bereitstellung von Arbeitsmaterialien durch Experten bereit zu stellen. 9. Wir fordern die Einrichtung einer für den Nutzer kostenfreien Beratungsstelle und Hotline zur Dopingprävention im Radsport. 10. Wir fordern das Präsidium des BDR auf, unsere Anregungen zeitnah umzusetzen sowie darüber zu informieren und zu publizieren. Spätestens zur nächsten A-Trainer Weiterbildung soll über entsprechende Ergebnisse berichtet werden.

41 Anlage 4 BDR Satzung 10, Punkt 7: Die in Ziffer 5.1 (1) genannten Mitglieder sind zur aktiven Bekämpfung des Dopings aufgerufen. Jeder Sportler ist verpflichtet, die Doping-Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten. Eine Ahndung von Doping Vergehen erfolgt auch bei Fahrlässigkeit. Ratschläge Dritter (auch von Ärzten) entlasten die Sportler nicht. Einwendungen muss der Sportler konkret darlegen und nachweisen, sofern ein objektiver Verstoß vorliegt. Die Einzelheiten werden in den ergänzenden Ordnungen (vgl. 6) und im Dopingkontroll- Reglement geregelt. Anti-Doping Reglement (Auszug) 2.1 Gültigkeit der Dopingkontroll-Reglements (1) Dieses Reglement gilt für sämtliche Lizenzinhaber und alle Radsportveranstaltungen des nationalen Bereichs. Für Veranstaltungen des internationalen Kalenders gilt ausnahmslos das aktuelle Dopingkontroll-Reglement der UCI. (2) Dieses Reglement wird bei allen Dopingkontrollen bei Veranstaltungen und Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen auf nationaler Ebene angewandt. Es entspricht dem Dopingkontroll-Reglement der UCI. Abweichungen auf Grund nationaler Besonderheiten sind entsprechend Art. 2 des Dopingkontroll-Reglements der UCI geregelt. 2.2 Verbot des Dopings (1) Doping verstößt gegen die Prinzipien des Olympischen Geistes und die sportlichen und medizinischen Werte. (2) Doping ist verboten. (3) Empfehlen, Vorschlagen, Autorisieren, Gestatten, Tolerieren oder Erleichtern der Verwendung jeder Substanz/ Wirkstoffgruppe oder Methode, die unter die Definition Doping oder Dealen fällt, ist ebenfalls verboten.

42 Anlage 5 BDR Sportordnung (Auszug) (1) Bei Deutschen Meisterschaften sollten Doping-Kontrollen durchgeführt werden. (2) Der Antidoping-Inspektor wird durch die zuständige TK Rennsport bzw. die zuständige Kommission bestellt. (3) Die Durchführung der Doping-Kontrolle erfolgt nach dem Antidoping-Reglement des BDR, basierend auf dem UCI-Reglement. BDR-Amtliche (vom ) BDR Präsidiumsbeschluss Aktive und Betreuer, gegen die ein Sportgerichtsverfahren wegen Doping läuft, oder die unter dem dringenden Verdacht des Dopings stehen, werden für Einsätze in der Nationalmannschaft nicht berücksichtigt. gez.: BDR-Präsidium

43 Anlage 6 VEREINBARUNG zwischen Name, Vorname: Adresse, PLZ Ort: Geburtsdatum: (nachfolgend: Athlet ) und dem Otto-Fleck-Schneise Frankfurt / Main (nachfolgend: BDR ) Präambel Der/die Athlet/in ist Mitglied in einem Bundeskader des BDR. Der BDR ist der Spitzenverband des Deutschen Radsports. Er ist zuständig für die Organisation und Durchführung des Leistungs- und Breitensports, für die Nachwuchsförderung sowie die Betreuung und Vertretung des Spitzensports im nationalen und internationalen Bereich. Als Basis der Zusammenarbeit zwischen dem (BDR) und den Kadermitgliedern wird nachfolgende Vereinbarung getroffen. 1. Definitionen 1.1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen im Sinne dieser Vereinbarung sind die in der Anlage 2 aufgeführten Regelungen des BDR sowie die Reglements der UCI sowie die NADA/WADA Bestimmungen einschließlich des NADA/WADA Codes in Ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Rechtsgrundlagen sind über die Webseiten und abrufbar oder werden dem Athleten auf Anforderung von der Geschäftsstelle des BDR zugesandt. Die Rechtsgrundlagen dienen der einheitlichen und chancengleichen Ausübung des Radsports und seiner Disziplinen. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvoraussetzung für den Radsport als Wettkampfsportart. 1.2 BDR Maßnahmen Als BDR Maßnahmen im Sinne dieser Vereinbarung gelten das Training und Wettkämpfe im Rahmen der Nationalmannschaft sowie leistungsdiagnostische/sportmedizinische Untersuchungen. 1.3 Offizielle Mannschaftsveranstaltungen Offizielle Mannschaftsveranstaltungen im Sinne dieser Vereinbarung sind Empfänge und Mannschaftsfotos, offiziellen und verbandsseitig organisierte Pressekonferenzen/Pressegespräche, Interviews sowie PR-Maßnahmen der Sponsoren des BDR. Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR

44 1.4 Material Das vom BDR zur Verfügung gestellte Material im Sinne dieser Vereinbarung umfasst die in der Anlage 1 aufgeführte Grundausstattung, Komponenten für die Fahrräder, die der BDR aufgrund eines Vertrages mit einem Sponsor einzusetzen verpflichtet ist (z.b. Laufräder, Felgen, Kettenblätter etc.) sowie etwaige Spezialräder für bestimmte Disziplinen. 2. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im BDR Bundeskader Für die Mitgliedschaft in einem BDR Bundeskader müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Teilnahme an allen BDR-Maßnahmen, zu der eine Einladung/ Nominierung erfolgt, b) Durchgängige, schriftliche Trainingsdatenprotokollierung entsprechend den Vorgaben der für den jeweiligen Kader zuständigen Bundestrainer, c) Einhaltung der Fair-Play-Regeln des DOSB d) Unterzeichnung dieser Vereinbarung und e) positive Beurteilung der sportfachlichen Leistungen durch die BDR-Trainerkommission. 3. Rechtsgrundlagen Der Athlet erkennt die Rechtsgrundlagen als für sich verbindlich an und verpflichtet sich, die in diesen statuierten Bestimmungen einzuhalten. Der Athlet erklärt mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung, dass er Rechtsgrundlagen gelesen hat oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte. Bei Fragen zu den Rechtsgrundlagen, insbesondere den Anti-Doping Regeln, kann sich der/die Athlet/in an den Verbandsarzt oder die Geschäftsstelle des BDR wenden. 4. Leistungen des Bundes Deutscher Radfahrer e.v. 4.1 Förderung Der BDR verpflichtet sich, den Athleten im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu fördern und die organisatorische und verwaltungstechnische Abwicklung aller BDR-Maßnahmen und offiziellen Mannschaftsveranstaltungen sicherzustellen. 4.2 Interessensvertretung Der BDR übernimmt die sportliche Interessenvertretung gegenüber nationalen und internationalen Institutionen aus Staat, Sport und Wirtschaft Der BDR ermöglicht dem Athleten, vertreten durch die gewählten Athleten-Sprecher, in allen den jeweiligen Bundeskader und die Nationalmannschaft betreffenden Fragen ein Mitspracherecht. 4.3 Trainer und Ausbildung Der BDR stellt im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten fachlich geeignete und qualifizierte BDR-Trainer zur Verfügung. 4.4 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des BDR soll in Abstimmung mit dem zuständigen Bundestrainer die zu einer BDR- Maßnahme nominierten Kaderfahrer grundsätzlich 14 Tage vor einem Einsatz unterrichten. 4.5 Grundausstattung Der BDR stellt dem Athleten die in der Anlage 1 aufgeführte Grundausstattung zur Verfügung. Änderungen der Grundausstattung werden zum Jahresanfang aktualisiert und dem Athleten übersandt und diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt. Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR

45 4.6 Ersatzmaterial/Spezialräder Der BDR hält für die BDR-Maßnahmen Ersatzmaterial bereit und stellt für bestimmte Disziplinen Spezialräder zur Verfügung. 5. Pflichten des Athleten 5.1 Grundausstattung Zu den BDR-Maßnahmen bringt der Athlet seine einsatzbereite Grundausstattung mit. 5.2 Material Das vom BDR zur Verfügung gestellte Material, ist vom Athleten unverändert und ohne zusätzliche Werbeaufschriften bei sämtlichen BDR-Maßnahmen zu benutzen. 5.3 Kleidung Der BDR legt zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes die Bekleidung fest, die vom Athleten im Rahmen von BDR-Maßnahmen zu tragen ist. 5.4 Offiziellen Mannschaftsveranstaltungen Der Athlet verpflichtet sich, an offiziellen Mannschaftsveranstaltungen des BDR teilzunehmen. Dies gilt auch im Falle von Terminänderungen und zusätzlichen Veranstaltungen, sofern diese rechtzeitig bekannt gegeben werden. BDR-Maßnahmen haben Vorrang vor anderen Maßnahmen. Die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Planung muss mit dem Bundestrainer abgestimmt sein. Bei offiziellen und verbandsseitig organisierte Pressekonferenzen /Pressegespräche, Fernseh-Interviews sowie Empfängen und Mannschaftsfotos muss die BDR-Kleidung getragen werden. 5.5 PR-Veranstaltungen der Sponsoren Für PR-Veranstaltungen der Sponsoren des BDR steht der Athlet nach Absprache zur Verfügung. Der Athlet erklärt sich damit einverstanden, dass der BDR die im Rahmen der BDR-Maßnahmen gefertigten Bilder in Druckerzeugnissen, im Fernsehen, im Film und auf Video verbreitet. 6. Laufzeit und Beendigung 6.1 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von _1_ Monat zum Monatsende gekündigt werden. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung dieser Vereinbarung bedarf, wenn der Athlet keinem Bundeskader des BDR mehr angehört. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung bleibt unberührt. 6.2 Mit Beendigung dieser Vereinbarung scheidet der Athlet aus dem Bundeskader aus. 7. Vertragsverletzungen 7.1 Verletzt der Athlet eine ihm obliegende Verpflichtung aus diesem Vertrag schuldhaft kann das BDR-Präsidium den Athleten aus dem Bundeskader ausschließen. 7.2 Jede Partei ist verpflichtet, im Falle einer Vertragsverletzung der anderen Partei den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen soweit nichts Anderes bestimmt ist. Aufgrund dessen hat der Athlet eine gegen ihn verhängte Geldstrafe wegen eines Verstoßes des Athleten gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Rechtsgrundlagen dem BDR zu erstatten. Darüber hinaus kann der BDR bei Dopingvergehen die Mittel vom Athleten zurückfordern (Kosten Trainingslager, etc.), die für den Einsatz des Athleten in der Nationalmannschaft entstanden sind. Die Parteien erklären eine Haftungsbeschränkung nur für Fälle der einfachen Fahrlässigkeit bis zu Sanktionen, die aufgrund einer Verletzung von Verpflichtungen nach dem Regelwerk des BDR oder anderer Sportorganisationen verhängt werden können, bleiben unberührt. Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR

46 8. Anti-Doping 8.1 Der Athlet erkennt das Dopingkontrollsystem von BDR/UCI, NADA/WADA, IOC und DOSB in seiner jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt als für sich verbindlich an. Hat der Athlet Einwendungen gegen eine Neufassung, so ist der Athlet zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt. Der Athlet scheidet damit aus dem Bundeskader aus. 8.3 Der BDR veröffentlicht jährlich eine Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der UCI; die Liste ist unter in seinem amtlichen Organ. Auf Anforderung wird die Liste dem Athleten von der Geschäftsstelle des BDR zugesandt. Der Athlet ist verpflichtet, die Liste uneingeschränkt zu beachten. Bis zur Veröffentlichung einer Neufassung (im Zweifel ist der Erscheinungstag des Organs maßgebend) gilt die zuvor veröffentlichte Fassung der Liste. 8.4 Der BDR haftet nicht für Schäden, die dem Athleten aufgrund fehlerhafter Durchführung von Do-pingkontrollen entstehen, es sei denn, ihm werden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Die Regelung gemäß Ziffer 7 des Ehrenkodexes bleibt unberührt. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper und Gesundheit. 8.5 Mit darüber hinausgehende Maßnahmen des jeweiligen Verbandes zur Dopingbekämpfung (Monitoring Programm, Blut- und Urinkontrollen) erklärt sich der Athlet ausdrücklich einverstanden. 9. Rechtsweg Die Vertragsparteien vereinbaren, dass bei Streitigkeiten der nach der Satzung des BDR vorgegebene Rechtsweg auszuschöpfen ist. Dies gilt nicht, wenn die Parteien eine gesonderte Schiedsvereinbarung geschlossen haben. 10. Schlussbestimmung 10.1 Ergänzungen und/oder Abänderungen dieser Vereinbarung und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass durch konkludentes Handeln eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses nicht möglich sein soll Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die eventuell unwirksamen Regelungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien mit den unwirksamen Bestimmungen erkennbar verfolgten Zweck möglichst nahe kommen. Frankfurt am Main, den, den (Ort, Datum) (BDR, Präsident) (Athlet) (BDR, Generalsekretär) (Bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten)

47 Anlage 7 EHRENKODEX/VERHALTENSKODEX 1) Die Gesundheits- und Sport-Ethik stehen für mich an der vordersten Reihe 2) Ich respektiere die BDR/UEC/UCI Statuten, Satzungen, SpO + Reglements (insbesondere auch Anti- Doping-Reglements), WADA/NADA Code und stehe für ein faires Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit, den anderen Athleten, Veranstaltern, Mannschaften und den nationalen und internationalen Verbänden ein. 3) Ich respektiere die Fair-Play-Regeln 4) Ich informierte mich ständig über das Doping-Kontroll-System, Abmeldeverfahren bei der NA-DA/ WADA/UCI, Prävention, die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden, Dopinggefahren. 5) Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann: a) Nichtentsendung zu den Olympischen Spielen bzw. Entzug der Akkreditierung; b) Im Falle eines Dopingvergehens kann eine Rückforderung der Mittel erfolgen (Kosten Trainingslager, Entsendungskosten etc.), die für den Einsatz des Athleten in der Nationalmannschaft entstanden sind. c) Strafanzeige. 6) Ich erstelle Abwesenheitsanzeigen (NADA/UCI), damit jederzeit die Möglichkeit der Durchführung einer Trainingskontrolle besteht 7) Ich werde bei konkretem Dopingverdacht gegen meine Person und/oder bei positiver Dopingkontrolle an keinem Rennen teilnehmen. Ich akzeptiere, dass mich der jeweilige Veranstalter bei Vorliegen eines Dopingverdachtes oder bei einer positiven Dopingkontrolle (A-Probe ausreichend) zu dem von ihm veranstalteten Rennen nicht zulässt. Schadensersatz- oder Regressansprüche werde ich insoweit nicht geltend machen, und zwar weder gegen den Veranstalter, den BDR, die UCI, die WADA oder die NADA. 8) Ich akzeptiere eine medizinischen Schutzsperre bei abweichenden individuellen Parametern. 9) Ich akzeptiere, dass ausschließlich die in den Regularien der UCI, des BDR, der WADA und/oder der NADA vorgesehenen Instanzen und Gerichte maßgeblich sein sollen. 10) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle abgegeben Blut- und Urinproben in das Eigentum der UCI (bei Kontrollen durch die UCI oder die WADA) oder des BDR (bei Kontrollen durch den BDR oder die NADA) übergehen, die sie untersuchen lassen kann, insbesondere zu Zwecken der Forschung und der Information zum Schutz der Gesundheit. 11) Ich erkläre mein Einverständnis, mich Urin- und Blutkontrollen zu unterziehen. Ferner erkläre ich mein Einverständnis mit den in den Regularien enthaltenen Bestimmungen über Bluttests. 12) Der Athlet ist verpflichtet, sich bei Abwesenheit von seiner Heimadresse bei der NADA abzumelden. Entsprechende Abmeldeformulare sind auf der Homepage oder Antidoping/NADA abrufbar. Für Athleten, die dem Nationalen Test Pool angehören, gilt eine 24h Abmeldefrist! Die Namensliste der Zugehörigkeit zum Nationalen Testpool befindet sich auf der BDR Homepage Mit dem Inkrafttreten der neuen Missed Test Policy zum und der damit verbundenen Einführung des Nationalen Testpools wurde für deren Mitglieder die Pflicht begründet, der NADA vierteljährlich die voraussichtlichen Aufenthaltsorte und zeiten (Whereabouts) mitzuteilen. Angehörige des internationalen Testpools der UCI senden diese Information an die UCI. Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Reglement Generalsekretariat SDM

Reglement Generalsekretariat SDM Reglement Generalsekretariat SDM Gestützt auf Artikel 15 Abs. 3 und Artikel 18 der Statuten erlässt der Vorstand das nachfolgende Reglement: Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz 2 Art. 1 Grundsätze 2 II. Aufgaben

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an! Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

Wie Menschen in abhängigen Betreuungsverhältnissen Verantwortung für sich selbst übernehmen. FORTBILDUNG für LEITUNGEN 1

Wie Menschen in abhängigen Betreuungsverhältnissen Verantwortung für sich selbst übernehmen. FORTBILDUNG für LEITUNGEN 1 AKS trainingen www.kleineschaars.com Die nachhaltige Implementierung des WKS MODELL Wie Menschen in abhängigen Betreuungsverhältnissen Verantwortung für sich selbst übernehmen FORTBILDUNG für LEITUNGEN

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN Diese Bestimmungen regeln 1 Regelungsbereich a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-

Mehr

golfclub-fleesensee.de

golfclub-fleesensee.de Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Offizielle Vereinbarung für Fan Clubs des 1. FC Nürnberg Verein für Leibesübungen e.v.

Offizielle Vereinbarung für Fan Clubs des 1. FC Nürnberg Verein für Leibesübungen e.v. Offizielle Vereinbarung für Fan Clubs des 1. FC Nürnberg Verein für Leibesübungen e.v. Zwischen im Folgenden Fan-Club genannt und dem 1. FC Nürnberg Verein für Leibesübungen e. V., vertreten durch den

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Verhaltenskodex. des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP)

Verhaltenskodex. des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP) Verhaltenskodex des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP) Stand: 14. Juni 2012 1» Fairness und Transparenz sind entscheidende Grundlagen unseres Handelns und unsere leitlinie

Mehr

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater über eine Prüfung Passivhaus Institut Dr. Wolfgang Feist Rheinstraße 44/46 D-64283 Darmstadt Tel. (06151) 82699-0 Fax. (06151) 82699-11 e-mail: mail@passiv.de Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die

Mehr

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Prävention in der Nachwuchsförderung

Prävention in der Nachwuchsförderung Prävention in der Nachwuchsförderung Was ist cool and clean? Junge Sportlerinnen und Sportler setzen sich für guten und sauberen Sport ein und leben die Commitments. Sie sind sich ihrer Vorbildrolle bewusst.

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks Veranstaltungen Arbeits und Gesundheitsschutz Experten Vernetzung Informationen Aktionen in inder derpflege betriebsspezifische Schulungen Herausforderungen im impflegealltag Qualifikation Politik Vernetzung

Mehr

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro. GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die

Mehr

Kooperationsvereinbarung - Ausfertigung für die Sparkasse -

Kooperationsvereinbarung - Ausfertigung für die Sparkasse - Informationsblatt 1.) Was ist S-UNITY? Die S-UNITY ist die Vorteilswelt der. Ingesamt haben wir rund 23.000 Kunden im Alter von 13-30 Jahren, die hier lebenssituationsbezogene Informationen für Finanzgeschäfte

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Komitee für Zukunftstechnologien. Teilnahmeerklärung

Komitee für Zukunftstechnologien. Teilnahmeerklärung Komitee für Zukunftstechnologien Teilnahmeerklärung Teilnahmeerklärung am Komitee für Zukunftstechnologien Die Erforschung innovativer und zukunftsorientierter Dienstleistungskonzepte und Technologieprodukte

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden.

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Muster für das Bewerbungsverfahren Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Jede andere Vervielfältigung,

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz Machtmissbrauch am Arbeitsplatz Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sie halten eine Broschüre in den Händen, in der es um ein sehr sensibles Thema geht: Machtmissbrauch am Arbeitsplatz. Wir

Mehr

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Vereinbarung. zwischen der Bundesrepublik Deutschland, im Folgenden Zuwendungsempfänger. - vertreten durch die Bundesministerin für Gesundheit - und

Vereinbarung. zwischen der Bundesrepublik Deutschland, im Folgenden Zuwendungsempfänger. - vertreten durch die Bundesministerin für Gesundheit - und Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, im Folgenden Zuwendungsempfänger - vertreten durch die Bundesministerin für Gesundheit - und dem Verband der Cigarettenindustrie, im Folgenden Zuwendungsgeber

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Zweckvereinbarung über die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis

Zweckvereinbarung über die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis Zweckvereinbarung über die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis vom 02.12.1997 i. d. F. der 1. Änderung vom 16./20.02.2004 zwischen dem Wartburgkreis,

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Beteiligungserklärung

Beteiligungserklärung GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage

Mehr

(Segelflugausbildung) Vereinbarung zur Flugausbildung im Rahmen der ATO

(Segelflugausbildung) Vereinbarung zur Flugausbildung im Rahmen der ATO (Segelflugausbildung) Vereinbarung zur Flugausbildung im Rahmen der ATO Zwischen Deutscher Aero-Club Nordrhein-Westfalen e. V., Friedrich-Alfred-Str. 25, 47055 Duisburg - im Weiteren auch: Verband - und

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Palme & Eckert Web-Marketing

Palme & Eckert Web-Marketing Palme & Eckert Web-Marketing Google AdWords, Facebook & Co. Viele Website-Besucher zu haben ist gut - qualifizierte Besucher zu haben, die Kunden werden können, deutlich besser. Neben den Suchmaschinen

Mehr

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Anmeldung von Gruppen

Anmeldung von Gruppen Anmeldung von Gruppen Gruppen mit mehr als fünf Personen Wenn Sie mit einer Schulklasse, einem Uni-Kurs oder ganz allgemein mit einer Gruppe an der LANGEN NACHT DER INDUSTRIE teilnehmen möchten, kontaktieren

Mehr

Wir wollen führend sein in allem was wir tun.

Wir wollen führend sein in allem was wir tun. Unser Leitbild Wir wollen führend sein in allem was wir tun. Vorwort Wir wollen eines der weltweit besten Unternehmen für Spezialchemie sein. Die Stärkung unserer Unternehmenskultur und unsere gemeinsamen

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.

Mehr

Vertrag über Lernförderung (Stand: 14.08.2015) für Schülerinnen und Schüler an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule im Schuljahr 2015/2016

Vertrag über Lernförderung (Stand: 14.08.2015) für Schülerinnen und Schüler an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule im Schuljahr 2015/2016 Vertrag über Lernförderung (Stand: 14.08.2015) für Schülerinnen und Schüler an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule im Schuljahr 2015/2016 im Fach: Deutsch Englisch Mathematik Sonstiges Wunschfach

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Leitfaden zum Antrag auf Förderung von TalentTagen in Paralympischen Sportarten

Leitfaden zum Antrag auf Förderung von TalentTagen in Paralympischen Sportarten 1. Präambel Leitfaden zum Antrag auf Förderung von TalentTagen in Paralympischen Sportarten Ziel der TalentTage ist es, möglichst vielen jungen Menschen den Einstieg in den Behindertensport zu ermöglichen.

Mehr

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen.

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen. businessworkshop.de Trainings für Designer Kombi-Vorteil: 10% Rabatt bei Buchung beider Seminartage. Zusatztermine aufgrund hoher Nachfrage! Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen. 06. Dezember

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr