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SÜDRAUM 2822 Bad Erlach, Linsbergerstraße 1/1/3 Bür: 7033 Pöttsching, Amtsgebäude 1 Frau Sigrid Trenkmann Tel.: 02631/2205-71 Fax: 02631/2205-871 E-Mail: s.trenkmann@ebsg.at Internet: www.suedraum.at Technische Betreuung Herr DI (FH) Martin Giefing Tel.: 02631/2205-30 Fax: 02631/2205-830 E-Mail: m.giefing@ebsg.at Planung und Bauaufsicht Architekturbür Dipl. Ing. Peter Marsevic 2351 Wiener Neudrf, Triesterstraße10, Stg. 2/4, Bür 241 Sllten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir Sie bitte vrher um Terminvereinbarung, damit sich unsere MitarbeiterInnen genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können!

Die Ausstattung Ziegelmassivbauweise ein überdachter Kfz-Stellplatz Fahrradabstellraum Gerätehütte grßzügige Terrassen Wärmeenergieversrgung und Warmwasseraufbereitung über Fernwärme HWB 27 kwh/m²a Fußbdenheizung Kntrllierte Whnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Kunststffeingangstür, Mehrfachverriegelung Kunststfffenster in weiß mit 3-fach-Islierverglasung Innenjalusien Innentüren in weiß Laminat in allen Whnräumen u. Stiegenaufgang in das Obergeschß Fliesen in Nass- und Nebenräumen Waschmaschinenanschluss im Keller Digitale Satellitenanlage Möglichkeit eines Internetanschlusses über Telefnfestnetz

Snderwünsche Grundsätzlich bliegt die Abwicklung der Snderwünsche mit den Prfessinisten dem Bestandnehmer! Vrgangsweise bei Snderwünschen: 1. Snderwunschansuchen (Frmular) der Whnbaugesellschaft übermitteln. 2. Bearbeitung durch die SÜDRAUM (Genehmigung kann erst nach Einlangen des 1. Finanzierungsteilbeitrages auf unserem Knt ausgestellt werden.) 3. Antwrtschreiben der SÜDRAUM mit Kpie an die Örtliche Bauaufsicht. 4. Der Bestandnehmer kann anhand der Prfessinisten-Liste und der Zu benachrichtigenden Prfessinisten-Liste Kstenvranschläge bei den vn uns beauftragten Firmen (aus Gründen der Gewährleistung) einhlen. 5. Direkte Beauftragung der Prfessinisten durch den Bestandnehmer. 6. Direkte Zahlungsabwicklung durch den Bestandnehmer (Wir empfehlen keine Zahlung vr Leistungsbeginn zu entrichten) Snderwünsche können unter Bedachtnahme auf die derzeit gültigen Nrmen und Baurichtlinien berücksichtigt werden. Weiters ist eine Realisierung vm Baufrtschritt abhängig. Für die Durch- bzw. Ausführung der Snderwünsche übernimmt die Whnbaugesellschaft SÜDRAUM keinerlei Haftung!

Finanzierung Die Nutzung einer Bestandseinheit (Reihenhaus/Whnung) ist an die Zahlung vn Eigenmitteln (Finanzierungsbeitrag) gebunden. Der Finanzierungsbeitrag ist in 3 Teilbeträgen zu bezahlen: 1/3 bei Baubeginn bzw. Vertragsunterfertigung 1/3 bei Rhbaufertigstellung 1/3 bei Übergabe Ab Bezug der Bestandseinheit ist mnatlich ein Nutzungsbeitrag zu entrichten. Dieser enthält: Darlehensrückzahlungen Verwaltungsksten Erhaltungsbeitrag Umsatzsteuer Betriebsksten Versicherung Allgemeinstrm Grundsteuer Kanal Rauchfangkehrer Müll Winterdienst Außenanlagenbetreuung einen Kfz-Stellplatz Flgende Aufwendungen werden direkt an die einzelnen Bestandnehmer vrgeschrieben: Heizung Strm Wasser Der guten Ordnung halber wllen wir festhalten, dass die Berechnung des Nutzungsbeitrages auf der derzeitigen Zinssituatin basiert und eventuelle Zinssatzsenkungen bzw. -steigerungen nach Bestandsübergabe berücksichtigt werden müssen. Die Betriebskstenaknti sind vn uns geschätzte Ksten und werden einmal jährlich bis spätestens 30.06. mit den Bestandnehmern abgerechnet.

Die Höhe des Finanzierungbeitrages swie des mnatlichen Nutzungsbeitrages wird auf Basis der Nutzwerte (NW) kalkuliert. Der Nutzwert ist die Zahl mit der der Wert der Bestandseinheit im Verhältnis zu den Werten der anderen Bestandseinheiten bezeichnet wird. Der Nutzwert errechnet sich wie flgt: Nutzfläche + Zuschläge für werterhöhende Eigenschaften (z.b. Keller, Garage,...) - Abschläge für wertmindernde Eigenschaften (z.b. kleinerer Garten,...) Nutzwert

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN für NIEDERÖSTERREICH Die Finanzierung der Whnhausanlage erflgt aus Mitteln der Whnbauförderung. Die Förderung gliedert sich in eine Objektförderung, die dem Bauträger gewährt wird, und eine Subjektförderung, die entsprechend der szialen Situatin des jeweiligen Whnungswerbers als Whnzuschuss gewährt wird. Objektförderung Diese besteht aus einem Direktdarlehen und einem rückzahlbaren bzw. nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschuss. Das Direktdarlehen kann bis zu 30 % des förderbaren Nminales betragen, wird mit einem Przent verzinst und hat eine Laufzeit vn 34 Jahren. Für 50 % des förderbaren Nminales wird ein rückzahlbarer Annuitätenzuschuss in der Höhe vn 5 % eines Hypthekardarlehens, welches vn der Genssenschaft am Kapitalmarkt mit einer Laufzeit vn 25 Jahren aufgenmmen wird, zuerkannt. Dieser Zuschuss wird für 25 Jahre gewährt, mit einem Przent verzinst und hat einen Rückzahlungszeitraum vn 34 Jahren. Für die restlichen 20 % des förderbaren Nminales wird ein nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuß in der Höhe vn 5 % eines Hypthekardarlehens, welches vn der Genssenschaft am Kapitalmarkt mit einer Laufzeit vn 25 Jahren aufgenmmen wird, zuerkannt. Die Höhe des förderbaren Nminales hängt vn der Größe der Bestandseinheit und der Energiekennzahl ab. Ziel der Förderung ist eine erhebliche Senkung des Energieverbrauches und der damit verbundenen wirksamen Reduktin des Treibhausgasausstßes. Je besser die energetische Ausführung des Objektes, dest mehr Förderung kann zuerkannt werden. Die Förderung kann ab der Bewertungszahl 40 zuerkannt werden und erhöht sich bei einer geringeren Bewertungszahl (bis 15). Erfahrungsgemäß erreichen unsere Bestandseinheiten eine Energiekennzahl vn unter 20 aufgrund einer sehr guten Wärmedämmung und des Einbaus eines Lüftungsgerätes.

Die Annuitäten der Förderungen betragen: in den ersten 4 Jahren 4 % des Darlehensbetrages steigen dann in 4 Jahressprüngen um jeweils 1 % an betragen vm 21. bis 24. Jahr 9,5 % im 25. Jahr 11 % und werden im 26. Jahr 20% ausmachen. Ab dem 27. Jahr wird dieser rückzuzahlende Betrag jährlich um 1,5 % erhöht (Wertanpassung). Damit wir in den Genuss dieser Förderung kmmen, muss der einzelne Förderungswerber zu den begünstigten Persnen zählen!!!!!! Begünstigte Persnen sind: österreichische Staatsbürger der diesen Gleichgestellte, die dringenden Whnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des Vrwhnsitzes binnen 6 Mnaten nach Bezug der geförderten Whnung) und flgende Obergrenzen des Familiennetteinkmmens nicht übersteigen Persnenzahl Jahresnetteinkmmen 1 35.000,00 2 55.000,00 jede weitere + 7.000,00 Was zählt alles zum Einkmmen? Zum Einkmmen zählen: Arbeitslsengeld Karenzgeld Alimentatinszahlungen Überstundenzuschläge Weihnachts-/Urlaubsgeld Nicht zum Einkmmen zählen: Familienbeihilfe Szialhilfe Abfertigungen Nachweis für die Einhaltung der Einkmmensgrenzen: Letzter Jahreslhnzettel der Durchschnitt der Jahreslhnzettel der letzten 3 Kalenderjahre der Lhnzettel über eines der 3 vrangegangenen Mnate vr Abschluss des Vrvertrages Letzter Einkmmenssteuerbescheid Letztgültiger Einheitswertbescheid bei pauschalierten Landwirten Die Einkmmensnachweise sind vn allen im gemeinsamen Haushalt lebenden und verdienenden Persnen für den gleichen Zeitraum vrzulegen!!

Whnzuschuss Nach Bezug der Bestandseinheit kann beim Amt der NÖ Landesregierung um Whnzuschuss angesucht werden. Der Whnzuschuss ist ein variabler, nicht rückzahlbarer mnatlicher Zuschuss des Landes, dessen Höhe vn flgenden Faktren abhängig ist: - Familiengröße - Familieneinkmmen - Whnungsgröße - Mnatlichen Whnungsaufwand Vraussetzungen: Der/Die Förderungswerber muss/müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, der gleichgestellt sein (=Staatsangehörige eines anderen EWR Mitgliedstaates, Persnen, denen Asyl gewährt wurde). der/die Antragsteller muss/müssen in der geförderten Whnung den Hauptwhnsitz haben; bei Ehepartnern der Lebenspartnern muss für beide Teile diese Vraussetzung zutreffen. Nähere Infrmatinen swie einen Whnzuschuss-Rechner finden Sie auf der Hmepage der NÖ Landesregierung unter http://www.ne.gv.at/bauen-whnen/whnen/whnzuschuss-whnbeihilfe.html

EIGENTUMSÜBERTRAGUNG Lt. 15b WGG hat der Mieter das Recht auf Übertragung des Whnungseigentums an der vn ihm benützten Whnung gegen Bezahlung des gesetzlichen Preises. Der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung wird nach der dann gültigen Rechtslage ermittelt. Nach derzeit gültiger Rechtslage wird für die Festsetzung des gesetzlichen Preises der Verkehrswert (Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Übertragung) der Bestandseinheit laut 15d WGG ermittelt. Vn diesem Verkehrswert werden abgezgen: der nch nicht verwhnte Finanzierungsbeitrag anteilige ausstehende Darlehen, in die der zukünftige Eigentümer anstatt der Genssenschaft eintritt Anfallende Ksten: 3,5 % Grunderwerbsteuer vm Kaufpreis 1,1 % Eintragungsgebühr ins Grundbuch Ntariatsksten Ksten des Gutachtens eventuelle Nebenksten