Gemeinde Flintbek Flintbek, 11.10.2012 Der Bürgermeister 10.4/10.5 - Öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage TOP 4 Personalkonzept der Gemeindekindertagesstätte Ich & Du Zu beteiligende Gremien: Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur u. Soziales am 24.10.2012 BJKS / DS-Nr. 25/12 Rechtliche Bedeutung: 14 KiTaG 15 KiTaG 4 KiTa-VO 5 Krippen KiTa-VO 6 Kindergärten KiTa-VO Auszug aus der Empfehlung des SHGT zur Musterfinanzierungsvereinbarung für Kindertageseinrichtung vom 21.09.2010 Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten für Verfügungszeiten (incl. Ausfallzeiten) und der dadurch entstehenden Fehlzeiten Stelle Erzieherin = ~ 25.000,00 / Jahr Stelle/n SPA = ~ 95.500,00 / Jahr Zu beachtende Ziele und Grundsätze: Kinder & Jugend Ziele: Erfüllung der personellen Mindeststandards, um dem individuellen Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Grundsätze: Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien. A Sachverhalt Die Gemeindevertretung Flintbek hat in ihrer Sitzung am 10.11.2011 den Beschluss gefasst, den Standort Kindertagesstätte im Butenschönsredder aufzugeben und mit drei u3 und drei ü3 Gruppen an einem neuen Standort zu errichten. Durch diesen Beschluss wurde der Erweiterung der Gemeindekindertagesstätte um zwei Krippengruppen zugestimmt. Dieses zieht personelle Veränderungen nach sich. \\Client\O$\Thomsen\Sitzungen\BJKS-121024\BJKS-121024-Personalkonzept Kita.docx - vom 15.10.2012 13:08:00 gedruckt/geändert von 10.5-2 -
- 2 - Hierbei sind unter Einhaltung der Mindeststandards folgende gesetzliche Grundlagen zu beachten: 4 KiTa-VO Personalbedarf (1)Die Ermittlung und Feststellung des Personalbedarfs umfasst alle anfallenden Arbeiten inund außerhalb des Gruppendienstes sowie die Ausfallzeiten. (2)In jeder Kindertagesstäte müssen während des Gruppendienstes mindestens zwei Personen anwesend sein, von denen eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 sein muss. ( 4) Bei der Feststellung des Umfangs der Leitungsaufgaben sind insbesondere die Größe der Einrichtung, die Anzahl und Art des Personals und die Besonderheiten in der Sozialstruktur des Einzugsbereiches und der Familien zu berücksichtigen. Auszug aus 5 KiTa-VO Krippen (1)Werden Kinder unter drei Jahren in einer eigenständigen Krippeneinrichtung oder gesondert in einer Krippengruppe gefördert, sollen 1. Für die Leitung der Einrichtung eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 = staatlich anerkannte Sozialpädagogen oder staatlich anerkannte Erzieherinnen 2. Für die Leitung einer Gruppe eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 = staatlich anerkannte Sozialpädagogen oder staatlich anerkannte Erzieherinnen und eine weitere Kraft nach 2 Abs. 1 Nr. 2 = Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpflegerin oder Heilpädagoge 3. Auszug aus 6 KiTa-VO Kindergärten (1)In Kindergärten sollen 1. Für die Leitung der Einrichtung eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 = staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in 2. Für die Leitung einer Gruppe eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 = = staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in 3. Dazu in jeder Gruppe eine weitere Kraft nach 2 Abs. 1 Nr. 2 = Sozialpädagogische/r Assistent/in, Kinderpfleger/in oder Heilpädagoge/in für die Hälfte der Zeit tätig sein. Auszug aus 14 KiTaG Öffnungs- und Arbeitszeiten (1)Bei der Bemessung der Arbeitszeit der pädagogischen Kräfte ist ein angemessener Anteil für Vor- und Nachbereitung und für dienstliche Besprechungen zu berücksichtigen. Der SHGT hat am 21.09.2010 eine Empfehlung zur Musterfinanzierung für Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. In den dargelegten Erläuterungen wird unter anderem zum 6 (Angemessene Kosten des pädagogischen Personals) folgendes ausgeführt: Verfügungszeiten sind die Zeiten, die das KiTaG für das pädagogische Personal zusätzlich zu der Zeit am Kind vorsieht. Dazu gehören Vor- und Nachbereitung, dienstliche Besprechungen, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Teilnahme an Fort- und Weiterbildung sowie Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und aus sonstigen Gründen. Vorgaben über den Umfang von Verfügungszeiten hat der Landesgesetzgeber nicht gemacht. In der Praxis hat sich für die Verfügungszeiten grundsätzlich ein Aufschlag von 20% auf die notwendige Zeit am Kind als ausreichend erwiesen. - 3 -
- 3 - Darin sind rd. 10% Ausfallzeiten berücksichtigt, die anhand des Berichts 2/2003 Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft der KGSt für eine 4-wöchige Schließungszeit errechnet wurden. Die Gemeindekindertagesstätte Ich & Du hat eine 4-wöchige Schließungszeit. Für das Personalkonzept der Gemeindekindertagesstätte wurden, wie nachfolgend aufgeschlüsselt, die Mindeststandards gemäß KiTa-VO zzgl. einer 20%igen Verfügungszeit zu Grunde gelegt. Es sind ab 2013 folgende Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten abzudecken: Krippen Elementar 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr ( 6 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr ( 6 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr ( 8 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr ( 8 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr (10 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr (10 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr ( 6 Std.) Büchereigruppe Hierfür ist im Einzelnen folgende personelle Besetzung erforderlich: Krippen Gruppe 1 6 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 30 Std. Öffnungszeit pro Woche 30 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit = 36 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 36 Std./Wo. - = 36 Std./Wo. Gruppe 2 8 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 40 Std. Öffnungszeit pro Woche 40 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit = 48 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 48 Std./Wo. - = 48 Std./Wo. Gruppe 3 10 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 50 Std. Öffnungszeit pro Woche 50 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit =60 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 60 Std./Wo. - = 60 Std./Wo. Gruppe 1 36 Std./Wo. 36 Std./Wo. Gruppe 2 48 Std./Wo. 48 Std./Wo. Gruppe 3 60 Std./Wo. 60 Std./Wo. 144 Std./Wo. 144 Std./Wo. - 4 -
- 4 - Elementar Gruppe 1 6 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 30 Std. Öffnungszeit pro Woche 30 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit = 36 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 36 Std./Wo. - = 18 Std./Wo. ( für die Hälfte der Zeit) Gruppe 2 8 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 40 Std. Öffnungszeit pro Woche 40 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit = 48 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 48 Std./Wo. - = 24 Std./Wo. ( für die Hälfte der Zeit) Gruppe 3 10 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 50 Std. Öffnungszeit pro Woche 50 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit =60 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 60 Std./Wo. - = 30 Std./Wo. ( für die Hälfte der Zeit) Gruppe 4 6 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 30 Std. Öffnungszeit pro Woche 30 Std. / Wo. x 20% Vfg.zeit = 36 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 36 Std./Wo. - = 36 Std./Wo. Gruppe 1 36 Std./Wo. 18 Std./Wo. Gruppe 2 48 Std./Wo. 24 Std./Wo. Gruppe 3 60 Std./Wo. 30 Std./Wo. Gruppe 4 36 Std./Wo. 36 Std./Wo. 180 Std./Wo. 108 Std./Wo. Erforderliche Arbeitszeiten des einzusetzenden Personals nach den Mindeststandards der KiTa-VO Krippe und Elementar insgesamt: Krippe 144 Std./Wo. 144 Std./Wo. Elementar 180 Std./Wo. 108 Std./Wo. 324 Std./Wo. 252 Std./Wo. - 5 -
- 5 - Übersicht der bestehenden Arbeitszeiten des Kita. Personals unter Berücksichtigung interner Veränderungen und den bereits vorhandenen Stellen im Stellenplan für die gesamte Einrichtung (Krippe und Elementar) 301 Std./Wo. 156,50 Std./Wo. Zzgl. einer Springkraft auf 400,00 Basis für 10 Std./Wo. Gegenüberstellung der SOLL Arbeitszeiten nach den Mindeststandards der KiTa-VO zzgl. 20% Vfg. Zeit und den bestehenden Arbeitszeiten unter Berücksichtigung interner Veränderungen und den bereits vorhandenen Stellen im Stellenplan (IST): SOLL 324 Std./Wo. 252,00 Std./Wo. IST 301 Std./Wo. 156,50 Std./Wo. FEHLZEITEN 23 Std./Wo. 95,50 Std./Wo. Die Kindertagesstättenleiterin wurde aus der Personalkonzeption vollständig rausgelassen, um den Anforderungen gemäß 15 Abs. 2 KiTaG gerecht zu werden. Dieses beinhaltet: Die leitende Fachkraft muss ausreichend Zeit für die Leitung der Einrichtung haben. Die leitende Fachkraft der Gemeindekindertagesstätte hat neben diesen 7 Gruppen ebenfalls die Leitung der Tagespflegestellen. Insgesamt somit für 9 Gruppen. Eine Freistellung vom Gruppendienst erfolgt in der Regel bereits bei 5 Gruppen. In Absprache mit der Kindertagesstättenleiterin sind die Arbeitszeiten jedes Einzelnen sinnvoll einzusetzen und so zu planen, dass eine Betreuung der Kinder unter Berücksichtigung der Mindeststandards der KiTa-VO durchgehend gewährleistet ist. Weiterhin sollen dabei die Anregungen und Wünsche des Elternbeirates mit berücksichtigt werden (z.b. Volle Besetzung aller Gruppen ab 8.00 Uhr, sofern erforderlich und umsetzbar) Dieses Konzept wurde dem Elternbeirat in einem persönlichen Gespräch vorgestellt. Bei der Ausarbeitung des personellen Bedarfs wurde im Bereich der Betreuungszeiten / Öffnungszeiten einer Elementargruppe, aufgrund des aktuellen Betreuungsbedarf und Angleichung der erforderlichen Betreuungszeiten im Krippenbereich, folgende Änderungen vorgenommen: Alt: Gruppe 1 = 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr Gruppe 2 = 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr Gruppe 3 = 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr NEU: Gruppe 1 = 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr Gruppe 2 = 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr Gruppe 3 = 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Gruppe 4 = 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr Eine Änderung / Anpassung des Bedarfsplanes ist hierfür erforderlich! - 6 -
- 6 - B Stellungnahme der Verwaltung Um dem gesetzlichen Anspruch zu erfüllen, ist es unumgänglich folgende weitere Stellen in den Stellenplan der Gemeinde Flintbek ab dem Jahr 2013 mit aufzunehmen: 23 Stunden/Woche - Erzieherin 95,50 Stunden/Woche Sozialpädagogische Assistentin Die beantragten Stellen sind zur Einhaltung der Mindeststandards nach KiTa-VO dringendst erforderlich, um einer Gleichstellung aller Kindertagesstätten in der Gemeinde Flintbek nachzukommen. Bei den anderen Trägern sind diese Verfügungszeiten in den Finanzierungsvereinbarungen vertraglich geregelt. Eine Berücksichtigung von Verfügungszeiten hat in der Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek bisher nicht statt gefunden. C Beschlussvorschlag Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales nehmen das neue Personalkonzept zur Kenntnis. Eine Entscheidung und Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss und die Gemeindevertretung erfolgt in der Sitzung am 22.11.2012. Olaf Plambeck Bürgermeister Anwesend Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen