Workshop 7: Urheberrecht und geistiges Eigentum im Unterricht: Zur Arbeit mit dem Medium Film

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Transkript:

Dokumentation Workshop 7: Urheberrecht und geistiges Eigentum im Unterricht: Zur Arbeit mit dem Medium Film Donnerstag, 8. Dezember 2016, 16:00-17:30 Uhr 1. KONZEPT 2 2. BERICHT WORKSHOP 7: URHEBERRECHT UND GEISTIGES EIGENTUM IM UNTERRICHT: ZUR ARBEIT MIT DEM MEDIUM FILM 3 1

Referentin: Kongress Vision Kino 16: Film Bildung Kompetenz, 07. bis 09. Dezember 2016 Workshop 7: Lisa Haußmann, Filmwissenschaftlerin und Mitautorin neu konzipierter Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht und Film in der Schule. Bericht: Marc Olff 1. Konzept von Lisa Haußmann Das Internet und die digitalen Medien verändern heute stetig die Funktionszusammenhänge von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen: Millionen von Menschen teilen und verbreiten Informationen, Fotos und Bewegtbilder; schaffen und verändern audiovisuelle Inhalte. Wir bewegen uns in digitalen Räumen, in denen neue Möglichkeiten der sozialen Teilhabe und der kreativen Entfaltung entstehen; uns werden ständig neue Wege der Vernetzung und der Mitbestimmung geboten. Das bedeutet aber zugleich, dass wir uns auch in neuen Macht- und Rechtsstrukturen zurechtfinden müssen, in denen Rechtsfragen neu ausgelotet bzw. neu betrachtet werden müssen. Auch in den Schulen stehen wir durch die hohe Verfügbarkeit und Flexibilität von (digitalen) Medien vor neuen Herausforderungen. Die Lehrpläne fordern, neben den Bildungsmedien auch solche Medien in den Unterricht mit einzubeziehen, die nicht explizit für den Bildungsbereich geschaffen oder produziert wurden. So zum Beispiel auch den Kunst- und Alltagsgegenstand Film. Was erlaubt ist und was nicht, wenn wir mit Filmen im Unterricht arbeiten; welche Rechte und Pflichten wir haben, wenn wir mit Medien kommunizieren oder Medien produzieren und welche Chancen und Perspektiven sich auftun können, wenn wir von diesen Rechten und Pflichten wissen dies sind Fragen, die nahezu alle Lebensbereiche betreffen und unter dem Aspekt der Medienbildung fächerübergreifend behandelt und in den Unterricht mit einbezogen werden sollen. Indem der Workshop den Blick auf die Rolle der Schüler*innen und der Lehrer*innen als Konsument*innen und Produzent*innen von audiovisuellen Inhalten richtet, werden einerseits Fragen und Probleme thematisiert, die sich Lehrkräften bei der Arbeit mit dem Medium Film stellen und andererseits Unterrichtsmaterialien präsentiert anhand derer sich Schüler*innen im Unterricht mit dem Thema Urheberrecht auseinandersetzen können. In einem ersten Teil wird das Thema Urheberrecht in den Diskurs der Filmvermittlung in Deutschland eingeordnet und das Projekt zur Neukonzeption der DVD Im falschen Film?! von VISION KINO vorgestellt. Anhand von ausgewählten Fallbeispielen werden anschließend für den Unterricht mit dem Medium Film relevante Urheberrechtsfragen aus Perspektive der Lehrkräfte betrachtet und beantwortet. Im Fokus des zweiten Teils steht die konkrete Einbindung des Themas Urheberrecht in den Unterricht in der Grund- und den Sekundarstufen. In verschiedenen Arbeitsgruppen befassen sich die Teilnehmer*innen mit Unterrichtsmaterialien und möglichen Anknüpfungspunkten für den Unterricht in verschiedenen Schulfor- 2

men und Lerngruppen. Das hier vorgestellte Material verknüpft Texte, Bilder, Filmausschnitte und Interviews mit Filmschaffenden und Expert*innen. In dieser Form soll es sowohl konkrete Urheberrechtsfragen ansprechen als auch durch die Auseinandersetzung mit dem Entstehungsprozess filmischer Werke eine Wertschätzung des geistigen Eigentums und damit einhergehend eine neue Aufmerksamkeit für urheberrechtliche Fragestellungen im Allgemeinen fördern. Abgerundet wird der Workshop mit einer Auswertung und einem offenen Erfahrungsaustausch, in dem Bezug auf die bearbeitenden Module genommen wird. Zielgruppe: Lehrkräfte aller Schularten Ablauf des Workshops TEIL 1: URHEBERRECHTSFRAGEN FÜR LEHRER*INNEN Einordung des Themas Urheberrecht in den Diskurs der Filmvermittlung Urheberrechtsfragen im mediengestützen Unterricht: Arbeit an Fallbeispielen TEIL 2: URHEBERRECHTSFRAGEN FÜR SCHÜLER*INNEN Betrachtung von konkreten Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht und geistiges Eigentum Erfahrungsaustausch 2. Bericht Workshop 7: Urheberrecht und geistiges Eigentum im Unterricht: Zur Arbeit mit dem Medium Film 1. Urheberrecht in der Filmbildung Zum Beginn des Workshops erörterte Lisa Haußmann verschiedene Aspekte zu den Themen Urheberrecht und geistiges Eigentum im Unterricht und wies auf die geplante Veröffentlichung der Unterrichtsmaterialien im Frühjahr 2017 hin. Die Materialien der didaktischen DVD Im falschen Film?! werden dafür an die aktuelle Rechtslage angepasst und im Unterschied zu der vorliegenden Version nicht als DVD, sondern auf einer Website angeboten und deshalb im Unterricht flexibler als bisher verwendbar sein. Neben vielen technischen Neuerungen im Bereich der Ausleihe und Wiedergabe von Filmen, die sich z.b. durch die Nutzung von Online-Streaming Diensten ergeben, hat sich unsere Rolle als Nutzer/innen durch die zunehmende Digitalisierung und den Einsatz Neuer Medien an Schulen in den letzten Jahren gravierend verändert. Die permanente Verfügbarkeit und Flexibilität von Inhalten führte auch zu völlig neuen Rechtsstrukturen. In der konkreten Anwendung im Umgang mit Film im Unterricht rücken neben nach wie vor wichtigen Themengebieten, wie Raubkopien und Vervielfältigungen neue Themen, wie Inhalte produzieren und Inhalte verbreiten mehr in den Vordergrund. Unsere Rolle in der Filmbildung hat 3

sich zunehmend vom reinen Konsumenten zu dem des Prosumers (Producer + Consumer) hin entwickelt, weil wir aktiver mit Filmen arbeiten. So werden z.b. häufiger selbst Filme im Unterricht hergestellt, Inhalte aus dem Internet heruntergeladen, weiterbearbeitet und über soziale Netzwerke veröffentlicht und geteilt. Neben der Frage, wie wir mit urheberrechtlich geschütztem Material anderer umgehen, müssen wir uns auch damit auseinandersetzen, was dies für unsere eigenen Inhalte, die wir schöpferisch kreativ erarbeiten, bedeutet. Die aktuellen Hintergründe zur rechtlichen Lage im Bereich der Filmbildung sind allerdings weiterhin sehr komplex, weil Filme und andere Inhalte nicht explizit für den Unterricht hergestellt werden. In diesem Zusammenhang wies Lisa Haußmann auf die offizielle Definition des Urheberrechts hin: Das Urheberrecht sichert das Recht des Urhebers an seinem Werk 2. Fallbeispiele In diesem praktischen Teil beschäftigten sich die Workshopteilnehmenden anhand von Aufgabenblättern mit folgenden Themen: A) Wiedergabe von Filmen in der Schule In den vorliegenden Beispielen wurde untersucht, unter welchen Umständen es erlaubt ist, ausgeliehene Filme in der Schule zu zeigen. So kann z.b. eine Lehrerin eine käuflich erworbene DVD in ihrer Klasse zeigen, weil es sich dabei nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt, weil sie zu ihrer Klasse und die Schüler/innen untereinander eine enge persönliche Bindung haben. Fehlt diese enge persönliche Bindung (z.b. bei der Filmvorführung für mehrere Klassen oder die gesamte Schule), ist die Vorführung rechtlich nicht erlaubt. Dann müssen die Nutzungsrechte (z.b. über ein geeignetes Medienzentrum oder den Bundesverband Jugend und Film e.v.) besorgt werden. B) Vervielfältigung von Filmausschnitten und Videos Bei der Vervielfältigung muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass das erarbeitete, bzw. vervielfältigte Werk in einer öffentlichen Vorführung nicht wiedergegeben werden darf, weil sonst vorhandene Urheberrechte und Leistungsschutzrechte verletzt werden. Filmausschnitte von 10-20 % des Werks sind bei einer Vervielfältigung für private Zwecke allerdings erlaubt. C) Online-Bereitstellung und Nutzung von Filmausschnitten Die Online-Bereitstellung und Nutzung von Filmausschnitten ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, diese werden ausschließlich in einem passwortgeschützten Intranet für rein private Zwecke zur Verfügung gestellt. D) Bearbeiten von Filmen und Filmausschnitten Bei der Bearbeitung von Filmen muss zusätzlich zu den oben genannten Richtlinien und Gesetzen das Recht am eigenen Bild beachtet und bei der zusätzlichen Verwendung von Musik das Leistungsschutzrecht und die Richtlinien der GEMA beachtet werden. Wenn z.b. ein bearbeitetes Werk mit einem urheberrechtlich geschützten Musiktitel versehen wird, kann dies 4

im schulischen Rahmen normalerweise verwendet werden, weil die Schulen in der Regel mit der GEMA einen Rahmenvertrag für Musik an Schulen abgeschlossen haben. Diskussion Durch die in den Fallbeispielen genannten Themen wurden folgende Inhalte diskutiert und näher erläutert: - Gema - Leistungsschutzrecht - Urheberrecht - Bearbeitungsrechte - Auswertungszeiten von Filmwerken Auf die Nachfrage einiger Workshopteilnehmenden wies Lisa Haußmann auf verschiedene Angebote freier Inhalte im Bereich Musik / Ton hin: - Mp3.com - FreeMusicArchive - Community CC Mixer - Free Sound - Creative Commons 3. Unterrichtsmaterialien In der nun folgenden praktischen Übung setzten sich die Workshop-Teilnehmenden in kleinen Gruppen mit den überarbeiteten Unterrichtsmaterialien aus dem Projekt Im falschen Film?! auseinander. In verschiedenen Modulen, die nach Klassenstufen gegliedert sind und als Download zur Verfügung gestellt werden sollen, beschäftigen sich die vorgestellten Arbeitsblätter mit folgenden Themenbereichen rund um das Thema Film: - Auseinandersetzung mit künstlerisch-kreativer Arbeit - Hintergründe und Entstehungsprozess eines Filmwerks - Berufe rund um den Film - Wertschätzung des Schutzes von geistigem Eigentum - Kompetenter Umgang mit Urheberrecht - Verwertungskette - Kinolandschaft in Deutschland Im Unterrichtsbeispiel für Klasse 5 7 werden so z.b. folgende Inhalte näher untersucht: - Du und der Film - Von der Idee zum Film - Medieninstitution Kino - Filmmusik 5

Alle Arbeitsblätter werden zur Veröffentlichung der aktualisierten Unterrichtsmaterialien im Frühjahr 2017 über www.visionkino.de zur Verfügung gestellt. Zur Vertiefung der Inhalte werden in den einzelnen Modulen zahlreiche Interviews, Filmeinführungen und Erklär-Videos angeboten, in denen die Schüler/innen weitere Informationen zu den jeweiligen Themenbereichen zur Arbeit mit dem Medium Film finden können. Fazit des Workshops Die Erläuterung der aktuellen Hintergründe zur rechtlichen Lage im Bereich der Filmbildung hat uns gezeigt, dass wir uns mit einem sehr komplexen rechtlichen Hintergrund auseinandersetzen müssen. Vor allem wenn wir aktiv mit Filmen arbeiten und selbst Filme im Unterricht herstellen, müssen wir uns zusätzlich mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen, die unsere eigenen schöpferisch kreativen Inhalte betreffen. Auf die jeweils aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden die überarbeiteten Unterrichtsmaterialien von Vision Kino eingehen, um die Lehrkräfte mit relevanten Informationen zu versorgen und auch den Blick der Schüler/innen auf das Thema zu schärfen. 6