Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 4021 Linz Bahnhofplatz 1 Geschäftszeichen: EnRo-2011-115225/2-Kap/To Bearbeiter: Dr. Roland Kapsammer Tel: (+43 732) 77 20-15608 Fax: (+43 732) 77 20-213497 E-Mail: en.auwr.post@ooe.gv.at www.land-oberoesterreich.gv.at Linz, 23. Februar 2011 _ Energie AG OÖ Netz GmbH, Energie AG OÖ, Linz; Bauvorhaben: Stromversorgung Duttendorf Braunauerstraße; Gemeinde Hochburg-Ach, Gemeinde Überackern; energiebehördliches Prüfungsund Bewilligungsverfahren ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr! Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten: Die Energie AG OÖ Netz GmbH, Böhmerwaldstraße 3, 4021 Linz, hat im Namen der Energie AG Oberösterreich sowie in eigenem Namen, unter Vorlage von Projektsunterlagen um die Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Bau- und Betriebsbewilligung für 1. den Neubau der 30 kv-trafostation "Duttendorf Braunauerstraße" auf Parz.Nr. 934/2, EZ 45, KG Unterkriebach, 2. die Neuverlegung eines 30 kv-kabelsystems, abgehend von der bestehenden 30 kv- Trafostation "Ach Wenghofsiedlung" bis zur geplanten 30 kv-trafostation "Duttendorf Braunauerstraße" in einer Länge von 0,790 km sowie 3. die Erweiterung der bestehenden 30 kv-trafostation "Ach Wenghofsiedlung" von derzeit Kopf- auf Durchgangsstation DVR.0069264
sowie um Durchführung des elektrotechnischen Prüfungsverfahrens angesucht (Zl. NS/Roh vom 29.11.2010). An fremden öffentlichen Einrichtungen bzw. Interessen werden vom geplanten Bauvorhaben FM-Anlagen der A1 Telekom Austria AG, die Weilhart-Landesstraße im Bereich von km 16,620 bis km 17,328, Gemeindestraßen der Gemeinden Überackern und Hochburg-Ach, Kanal- und Wasserleitungsanlagen der Gemeinde Hochburg-Ach, stehendes Gewässer auf Parz.Nr. 1325, EZ 351, KG Unterkriebach, und auf Parz.Nr. 1330, EZ 389, KG Unterkriehbach, sowie eine Gasleitung der Oö. Ferngas Netz GmbH berührt. In dieser Angelegenheit wird von der Oö. Landesregierung/vom Landeshauptmann von Oberösterreich als Behörde erster Instanz eine mündliche Verhandlung anberaumt: Ort: Gemeindeamt Hochburg-Ach Datum: Montag, 14. März 2011 Zeit: 10.00 Uhr Bitte kommen Sie persönlich zur Verhandlung oder entsenden Sie an Ihrer Stelle einen Bevollmächtigten. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person - zb einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder - vertreten lassen, - wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten kommen. Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt. Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen: Projektsmappe der Energie AG OÖ Netz GmbH: (bestehend aus geographischem Übersichtsplan, Technischem Bericht sowie Ausführungsplan Nr. 54-07-044/1 und Nr. 54-07-044/2 samt Grundstücksverzeichnis, Plan Nr. 2553). Ort der Einsichtnahme: Gemeindeamt Hochburg-Ach Gemeindeamt Überackern Zeit: Seite 2
sowie Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Anlagen-, Umweltund Wasserrecht (AUWR), Energierecht und Energiewirtschaft Landesdienstleistungszentrum 5. Stock, Sektor C), Zi.Nr. 5C919 Bahnhofplatz 1 4021 Linz Rechtsgrundlagen A) 1,2,3,6,7 und 22 des Oö. Starkstromwegegesetzes B) 1,2,3,4,5,6,8,9,10 und 13 des Elektrotechnikgesetzes sowie C) 40-42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung - abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung - durch Anschlag in der Gemeinde Hochburg-Ach und in der Gemeinde Überackern kundgemacht wurde. Als beteiligte Person beachten Sie bitte: Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Mit freundlichen Grüßen Diese Verständigung ergeht an 1. das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz zu 1.: mit dem Ersuchen um Entsendung eines Amtssachverständigen 2. die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn - als Naturschutzbehörde 3. die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn - Forsttechn. Dienst 4. das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz 5. das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenerhaltung und -betrieb (BauE), Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Seite 3
6. das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft, Gewässerbezirk Braunau, Hammersteinplatz 9, 5280 Braunau 7. den Forsttechn. Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung: Attergau und Innviertel, Atterseestraße 6, 4863 Seewalchen 8. die Oö. Umweltanwaltschaft, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz 9. die A1 Telekom Austria AG, Stelle für Beeinflussungsschutz, A.-Grün-Str. 5, 4010 Linz 10. das Arbeitsinspektorat f.d. 18. Aufsichtsbezirk, Ferd.-Öttl-Straße 12, 4840 Vöcklabruck 11. die Energie AG OÖ Netz GmbH, Netzregion Süd, Bahnhofstraße 67, 4810 Gmunden 12. die Energie AG OÖ Netz GmbH, Böhmerwaldstraße 3, 4021 Linz 13. die Energie AG OÖ, Böhmerwaldstraße 3, 4021 Linz 14. die Energie AG OÖ Netz GmbH, Assetmanagement, Böhmerwaldstraße 3, 4021 Linz 15. die Landwirtschaftskammer für Oö., Auf der Gugl 3, 4021 Linz 16. die OÖ Ferngas Netz GmbH, Neubauzeile 99, 4030 Linz 17. die Oö. Ferngas AG, Engineering, Neubauzeile 99, 4030 Linz 18. die Gemeinde Hochburg-Ach, Athalerstraße 3, 5122 Ach 19. die Gemeinde Überackern, Kreuzlinden 11, 5122 Überackern 20. Frau Erika Schwanninger, Weng 3, 5122 Überackern 21. Frau Mag. Georgeta Arsenie, Strubergasse 32, 5020 Salzburg 22. Herrn Sebastian Danner, Duttendorf 10, 5122 Hochburg-Ach 23. Frau Berta Danner, Duttendorf 10, 5122 Hochburg-Ach 24. Herrn Josef Danner jun., Duttendorf 5, 5122 Hochburg-Ach 25. Herrn Günther Owesny, Duttendorf 151, 5122 Hochburg-Ach 26. Herrn Hermann Josef Huber, Duttendorf 152, 5122 Hochburg-Ach 27. Frau Katharina Hörl, Barlowstraße 17, D-81927 München 28. Frau Maria Grabmayer, Duttendorf 2, 5122 Hochburg-Ach 29. Herrn Josef Daxl, Duttendorf 8, 5122 Hochburg-Ach 30. Herrn Dipl.-Ing. Anton Auer, Duttendorf 8a, 5122 Hochburg-Ach Dinglich Berechtigte: 31. Herrn Josef Danner, Duttendorf 10, 5122 Hochburg-Ach Seite 4
32. Herrn Christoph Freutsmiedl, Holzgassen 37, 5122 Hochburg-Ach 33. Herrn Ludwig Schleberger, Duttendorf 160, 5122 Hochburg-Ach 34. Frau Helga Schleberger, Duttendorf 160, 5122 Hochburg-Ach 35. Herrn Josef Danner sen., Duttendorf 5, 5122 Hochburg-Ach 36. Frau Rosa Danner, Duttendorf 5, 5122 Hochburg-Ach 37. Herrn Wolfgang Ackermann, Duttendorf 161, 5122 Hochburg-Ach 38. Frau Susanne Ott, Duttendorf 161, 5122 Hochburg-Ach 39. Herrn Ing. Gerhard Wirnsberger, Duttendorf 15, 5122 Hochburg-Ach 40. Frau Sonja Wirnsberger, Duttendorf 15, 5122 Hochburg-Ach 41. Herrn Joachim Greil, Duttendorf 165, 5122 Hochburg-Ach 42. Frau Katharina Huber, Duttendorf 152, 5122 Hochburg-Ach zu 2.-42.: zur gefl. Kenntnis und mit der Einladung zur Teilnahme. Im Auftrag iv. Mag. Barbara Starzer-Eidenberger Hinweis: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur. Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft / Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. Damit Sie bei einer Vorsprache die für Sie zuständigen Ansprechpartner sicher antreffen, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Terminvereinbarung. Sie erreichen uns optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Fahrplanauskunft: www.ooevg.at) Seite 5