Gesellschaftsrecht im Iran. Präsentation am in München

Ähnliche Dokumente
Rechtsformen der Unternehmen im Überblick

Kommanditgesellschaft

von Laura, Marie und Doreen

Rechtsformvergleich 2

Gesellschaftsrecht in der Tschechischen Republik und der Slowakei

IHK-Gründerworkshop Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft. IHK-Gründerworkshop. Rechtsgrundlagen.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Aktiengesellschaft. GN Treuhand. Deutsch

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

IHK Spezial Gründen Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft. IHK Spezial Gründen. Rechtsgrundlagen.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

Gesellschaft Personengesellschaften

5. Gießener Existenzgründertag

Studienskript und Aufgaben

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Gesellschaftsrecht AT

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...

Inhalt. - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen

Die Genossenschaft. Rechtliche Betrachtung. Rechtsanwalt Michael Weimer

Überblick über handelsregisterrelevante Rechtseinheiten

Vorbereitung auf den EBC*L. Foliensatz. Wirtschaftsrecht

GRÜNDUNG EINER AG IN POLEN

EBCL Wirtschaftsrecht

Risikomanagement für den Architekten

Fragen zur Ausgestaltung der Satzung

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Gesellschaftsrecht Folien Prof. Dr. Rolf Sethe; Prof. Dr. Adrian Künzler. Kommanditgesellschaft

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

1. Gesellschaftsrecht (Probe)

Ausgliederungen und Gemeinden

55 Fragen zu Unternehmensformen

Statuten des Vereins "gospelsingers.ch"

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am

it-recht kanzlei münchen

GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT

Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung

Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen

I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht 1 1 II. Kodifikation 3 2 III. Zur Geschichte des Handelsgesetzbuches 5 3 IV Die Handelsgerichtsbarkeit 7 4

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10. Prof. Dr. Leonhard Knoll

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Arbeitspapier zur Ausgestaltung der Satzung

Statuten des Vereins Zuger ChorNACHT (Fassung )

Einflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1

Gesellschaftsrecht. von DR. IUR. ULRICH EISENHARDT o. Professor der Rechte an der Fernuniversität Hagen. 5., überarbeitete Auflage

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

RECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ München im November 2017

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

SATZUNG I. Die Gesellschaft führt die Firma VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT. II. Sie hat ihren Sitz in Dortmund.

Bernischer Verband für Landtechnik Statuten

München im November 2016

Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

(1) Der Geschäftsanteil beträgt Euro. Davon ist 1 Euro sofort in voller Höhe einzuzahlen. Im Übrigen kann der Vorstand Ratenzahlung zulassen.

Inhaltsverzeichnis...VII. Abkürzungsverzeichnis... XIV. Zum Nutzen des Buches... XVII. A. Das neue GmbH-Recht auf einen Blick...1

Rechtsformen für Unternehmen

Genossenschaft. Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft.

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

Satzung des Vereins. Therapeutisches Reiten Elbflorenz

Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung

Die Offene Handelsgesellschaft

GESELLSCHAFTSVERTRAG

Die Wahl der richtigen Rechtsform

Gründung einer Personengesellschaft

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Gründung einer Personengesellschaft

Die GmbH-Rechte in den EG-Staaten

Verpflichtung des Abschlussprüfers zur Vorlage des Prüfungsberichts gemäß 273 Abs 4 UGB

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Gründung einer Personengesellschaft

Verein Barmelweid. Statuten

Inhalte des Vertrages der stillen Gesellschaft (Stichworte):

Gesellschaftsrecht AT

Gesellschaftsrecht AT

redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen

Rechtsformvergleich 1

Offizieller. Statuten

Satzung der Firma. 1 Name, Sitz

Dossier Beschlussfassung in der GmbH

Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 11: Gesellschafts- Außenrecht Vertretung und Haftung

Personenbezogene Gesellschaft Verfolgung eines wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen. kaufmännischen Unternehmens

Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Auf in neue Märkte! Exportinitiative Energie. Rechtsanwalt Peter Koch, , Frankfurt

Betriebswirtschaftslehre

Transkript:

im Iran Präsentation am 11.01.2017 in München

im Iran Überblick Gesellschaftsformen des iranischen HGB Niederlassung im Iran Handelsvertretervertrag STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 2

Gesellschaftsformen Joint Stock Company (JSC) Public Joint Stock Company Private Joint Stock Company Limited Liability Company (LLC) General Partnership Limited Partnership Joint Stock Partnership Proportional Liability Partnership Pruducers/Consumers Cooperative Companies STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 3

Joint Stock Company - Allgemein Aktiengesellschaft: Gesellschaftsanteil richtet sich nach Anzahl und Nennwert der gehaltenen Aktien Zwei Arten: Public JSC Aktien werden öffentlich gehandelt Private JSC kein öffentlicher Aktienhandel STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 4

Joint Stock Company - Haftung Gesellschafter haften nur in Höhe des Nennwertes der erworbenen Aktien Ausnahme in der Gründungsphase: Initiatoren/ Gründungsgesellschafter haften für sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung persönlich STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 5

Joint Stock Company Organisation (1) Organe der Gesellschaft: Hauptversammlung Vorstand (Board of Directors) Inspekteur STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 6

Joint Stock Company Organisation (2) Gründungsversammlung/Hauptversammlung Gründungsversammlung genehmigt die Satzung und wählt den ersten Vorstand und Inspekteur Jährliche Ordentliche Hauptversammlung prüft und genehmigt den Finanzbericht der Gesellschaft und den Jahresbericht des Vorstandes und des Inspekteurs; Wahl von Vorstand und Inspekteur Außerordentliche Hauptversammlung entscheidet über Änderungen der Satzung und des Gesellschaftskapitals sowie die Auflösung der Gesellschaft STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 7

Joint Stock Company Organisation (3) Board of Directors (Vorstand) Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan Wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden (Chairman) und Stellvertreter (Vice-Chairman), die die Vorstandssitzungen leiten und die Hauptversammlung einberufen Bestimmen Geschäftsführer (Managing Director), der die Gesellschaft nach außer vertritt und operatives Geschäft leitet Inspekteur Kontrollorgan Prüfung des Berichts des Vorstands und Bericht über das Prüfergebnis an die Hauptversammlung STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 8

Joint Stock Company Rücklagenbildung Gesetzliche Pflicht zur Bildung von Rücklagen Jährlich sind fünf Prozent des Nettogewinns in einen Rücklagenfonds einzuzahlen Verpflichtung besteht nur, bis die Rücklagen einen Betrag von zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht haben Kapitalisierung des Rücklagenfonds ist nicht erlaubt STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 9

Gegenüberstellung Private und Public JSC Private JSC Public JSC IRR 1.000.000 Mindestkapital IRR 5.000.000 mind. 3 Gesellschafter mind. 5 fakultativ Gründungsversammlung obligatorisch nein Prospektpflicht ja mind. 2 Direktoren/Vorstände mind. 5 STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 10

Limited Liability Company - Allgemein Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsanteil richtet sich nach der Höhe der Einlage Mindestens zwei Gesellschafter Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital Übertragung eines Gesellschaftsanteils nur mit Zustimmung von ¾ des Gesellschaftskapitals Verpflichtung zur Rücklagenbildung wie bei der AG STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 11

Limited Liability Company - Haftung Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage Ausnahmen: Im Firmenname fehlt der Zusatz limited liabilty : Gesellschafter haften entsprechend einer General Partnership persönlich und unbegrenzt Firmenname enthält den Namen eines Gesellschafters: namentlich genannter Gesellschafter haftet entsprechend einer General Partnership persönlich und unbegrenzt Fehlerhafte Wertangabe für Sacheinlagen im Gesellschaftsvertrag: Verantwortliche haften persönlich und unbegrenzt STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 12

Limited Liability Company - Organisation Gesellschafterversammlung Befugnisse der Versammlung sind in der Satzung zu regeln Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit (Abweichung durch Satzung möglich) Geschäftsführer Müssen nicht zwingend Gesellschafter sein Einschränkung der Vertretungsmacht gegenüber Dritten nur wirksam, wenn ausdrücklich in der Satzung erwähnt STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 13

General Partnership OHG Gesellschafter haften als Gesamtschuldner für alle Gesellschaftsverbindlichkeiten Haftung auch für Altschulden bei Eintritt in eine bereits bestehende Gesellschaft Mindestens zwei Gesellschafter Anteilsübertragung nur mit Zustimmung aller Gesellschafter STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 14

Limited Partnership Kommanditgesellschaft Mindestens ein Komplementär haftet unbeschränkt Mindestens ein Kommanditist haftet nur in Höhe seiner Einlage Komplementär: Geschäftsführung Kommanditist: Kontrollrechte STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 15

Joint Stock Partnership Kommanditgesellschaft auf Aktien Komplementär: haftet unbeschränkt Aktienkommanditisten: haften in Höhe des Nennwertes ihrer Aktien STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 16

Proportional Liability Partnership Ähnlich der General Partnership jedoch nur quotale Haftung der Gesellschafter Gesellschafter haften persönlich unbegrenzt, jedoch nur proportional zur Höhe ihres jeweiligen Anteils Mindestens zwei Gesellschafter STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 17

Producers/Consumers Cooperative Companies Genossenschaft Jeder Gesellschafter hat unabhängig von der Höhe seines Anteils nur eine Stimme Gewinnanteil besteht regelmäßig proportional zur Höhe des Gesellschaftsanteils Producers Cooperative Company: Zusammenschluss von Herstllern zur gemeinsamen Produktion und Verkauf von Gütern Consumers Cooperative Company: Zusammenschluss für den Verkauf von Bedarfsgütern des täglichen Lebens, die gemeinsam produziert oder erworben werden STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 18

Niederlassung - Allgemein Unselbständige lokale Einheit der Muttergesellschaft Handeln im Namen der Muttergesellschaft Haftung der Muttergesellschaft für Tätigkeiten der Niederlassung STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 19

Niederlassung Voraussetzungen für Gründung Im Heimatland registrierte Muttergesellschaft Registrierung der Niederlassung im Iran Erlaubter Tätigkeitsbereich Gegenseitigkeit STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 20

Niederlassung - Gegenseitigkeit Abkommen zwischen der BRD und der Islamischen Republik Iran über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 17.08.2002 Art. 2: Jede Vertragspartei lässt im Rahmen ihrer Gesetze und sonstigen Vorschriften in ihrem Hoheitsgebiet Kapitalanlagen von Investoren der anderen Vertragspartei zu. Art. 3: Jede Vertragspartei behandelt Investoren der anderen Vertragspartei und deren Kapitalanlagen nicht weniger günstig als ihre eigenen Investoren und deren Kapitalanlagen oder Investoren und Kapitalanlagen dritter Staaten STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 21

Niederlassung erlaubte Tätigkeitsbereiche Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Registrierung von Niederlassungen ausländischer Firmen: Kundendienst Vertragsausführung Erforschung von Investitionsmöglichkeiten Zusammenarbeit bei Projekten in Drittstaaten Exportförderung Technologietransfer Genehmigungspflichtige Aktivitäten STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 22

Niederlassung - Registrierung Unterlagen für Registrierung Registrierungsantrag Gesellschaftsvertrag mit letztem Änderungsnachweis Letzter bestätigter Jahresabschluss Bevollmächtigung für den in der Niederlassung tätigen Vertreter Bestätigungsschreiben, dass die Niederlassung geschlossen wird, wenn die Genehmigung aufgehoben wird Machbarkeitsstudie STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 23

Niederlassung Registrierung - Machbarkeitsstudie Inhalt der Machbarkeitsstudie: Informationen zu den Aktivitäten der Gesellschaft Angabe der Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Niederlassung ergibt Angaben zur Vertretungsbefugnis und zur offiziellen Anschrift der Niederlassung Angabe der voraussichtlich benötigten iranischen und ausländischen Arbeitskräfte Angaben zur Deckung des Finanzbedarfs der Niederlassung STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 24

Handelsvertreter Vertrag kann sowohl schriftlich als auch konkludent geschlossen werden Exklusivitätsklausel ist möglich Kündigungsregelungen im Vertrag fixieren Kein Ausgleichsanspruch des HV bei Kündigung aus Gesetz Registrierung erforderlich Registrierung und Veröffentlichung der Beendigung empfohlen (ansonsten Fortbestehen der Vollmacht gegenüber gutgläubigen Dritten) STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 25

Ende der Präsentation Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 26

STEINPICHLER Rechtsanwälte PartG mbb Palais am Lenbachplatz Ottostraße 8 80333 München Tel.: 089 / 2126852-0 Fax: 089 / 2126852-15 info@steinpichler.de www.steinpichler.de