Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG Marktstraße 2 71254 Ditzingen Planauskunft Antragsformular Sehr geehrte Damen und Herren, gerne senden wir Ihnen die gewünschte Planauskunft anhand der nachstehend genannten Angaben zu. Bitte vergewissern Sie sich, dass der Auskunftsbereich exakt umschrieben ist. Eine Planauskunft erfolgt erst nach Eingang des unterzeichneten Antragsformulars und im Rahmen der unten stehenden Nutzungsbedingungen. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass sich im Bereich der (geplanten) Baustelle auch Anlagen dritter Ver- und Entsorgungsunternehmen befinden können. Für Planauskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Unternehmen. Bei Fragen zu den Versorgungsleitungen wenden Sie sich bitte an: Wasser: Hr. Briese 07156 164-540 Abwasser und Beleuchtung: Fr. Kugel 07156 164-541 Gas: Hr. Jesser 07156 164-542 Mit freundlichen Grüßen Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG Marktstr. 2 71254 Ditzingen Telefon: 07156 164-500 Fax: 07156 164-8500 Email: planauskunft@sw-ditzingen.de Internet: www.sw-ditzingen.de O:\05_TECHNISCHES_BUERO\GIS\PLANAUSKÜNFTE\ANTRAGSFORMULAR UND ANHÄNGE\ANTRAG\SWD_PLANAUSKÜNFTE_AGBS_STAND 21-06-2015.DOCX Rechtsform: GmbH & Co. KG, Amtsgericht Stuttgart HRA 726796 Pers. haftende Gesellschafterin: Stadtwerke Ditzingen Verwaltungs GmbH Rechtsform: GmbH, Amtsgericht Stuttgart HRB 738752 Geschäftsführer: Frank Feil AR-Vorsitzender: Oberbürgermeister Michael Makurath
Antragsformular Planauskunft Auskunftsersuchender Name: Vorname: Firma: Zusatz: Straße: Hausnummer: PLZ: Ort: Telefon: Telefax: E-Mail: Handy: Baustelle (Lageplan beifügen!) Flurstück: Gemarkung: Straße: Hausnummer: Auskunft über Versorgungsleitungen und Anlagen der folgenden Gewerke: Gas Wasser Straßenbeleuchtung Abwasser Zustellung per: Abholung E-Mail als.pdf.dxf (außer Gasleitung).dwg (außer Gasleitung) Grund der Anfrage (z.b. Kabelverlegung, Erdarbeiten oder Planung): Datum (geplanter) Baubeginn: Dauer (ungefähr) der Bauarbeiten Die untenstehenden Nutzungsbedingungen für die Planauskunft habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit ihrer Geltung einverstanden. Ein unterzeichnetes Exemplar ist dieser Anfrage beigefügt. (Ort/Datum) (Auskunftsersuchender) Seite 2
Nutzungsbedingungen der Planauskunft 1. Allgemeines Die Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG ("Stadtwerke Ditzingen") gewährt Planauskünfte auf Anfragen bezüglich der Lage von Versorgungsleitungen und Anlagen der Stadtwerke Ditzingen ("Versorgungsleitungen und Anlagen"). Die Gasversorgungsleitungen (Hoch-, Mittel- und Niederdruck) hat die Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG von der NetzeBW GmbH (Rechtsnachfolgerin der EnBW Regional AG) mit Wirkung zum 01.01.2015 erworben. Bei Bauarbeiten, insbesondere bei Erdbewegungen, auf öffentlichen und/oder privaten Grundstücken im Netzgebiet der Stadtwerke Ditzingen muss der jeweilige Verantwortliche rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei den Stadtwerken Ditzingen eine aktuelle Auskunft über die Lage der im Baustellenbereich vorhandenen Versorgungsleitungen und Anlagen einholen ("Planauskunft"). Zusätzlich dazu ist der Beginn der Bauarbeiten den Stadtwerken Ditzingen mindestens drei (3) Werktage vorher anzuzeigen. Planauskünfte werden nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen erteilt. 2. Anfrage Die Planauskunft wird nur auf Anfrage erteilt. Eine solche Anfrage kann jeder Verantwortliche für die Ausführung von Bauarbeiten auf einem Grundstück und auch der jeweilige Grundstückseigentümer ("Auskunftsersuchender") durch vollständiges Ausfüllen des Antragsformulars stellen. Diese Nutzungsbedingungen sind bei Antragstellung unterzeichnet beizufügen. Dem Antragsformular ist ein genauer Lageplan der Baustelle anzufügen. Die geplanten Bauarbeiten sind grob zu umreißen. 3. Gegenstand der Planauskunft Die Planauskunft erstreckt sich ausschließlich auf den vom Auskunftsersuchenden benannten und in der Anfrage entsprechend gekennzeichneten räumlichen Auskunftsbereich (der "Auskunftsbereich") und hierbei ausschließlich auf die Versorgungsleitungen und Anlagen der Stadtwerke Ditzingen. Die Lage der Leitungen und Anlagen anderer Netzbetreiber oder Anlagenbetreiber wird in der erteilten Planauskunft dargestellt. Insoweit hat sich der Auskunftsersuchende bei dem jeweiligen Betreiber eigenständig zu informieren. Des Weiteren sind nicht alle außer Betrieb befindlichen Leitungen und Anlagen in der Planauskunft enthalten. Daher ist grundsätzlich mit solchen Leitungen und Anlagen im Auskunftsbereich zu rechnen. Die in der Planauskunft enthaltenen Angaben und Maße hinsichtlich der Lage und Verlegungstiefe sind nicht rechtsverbindlich. Die Angaben dienen den Stadtwerken Ditzingen nur zur Dokumentation der Anlagen und Leitungen ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Mit Abweichungen der tatsächlichen Gegebenheiten von den Plandaten muss gerechnet werden. Insbesondere ist zu beachten, dass verzeichnete Verlaufswege von Leitungen nicht zwingend der Wirklichkeit entsprechen. Die erteilte Planauskunft berücksichtigt den Leitungsverlauf zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung, soweit er den Stadtwerken Ditzingen bekannt ist. Nicht enthalten ist eine ohne Benachrichtigung der Stadtwerke Ditzingen erfolgte Veränderung, insbesondere eine Überdeckung durch nicht mit den Stadtwerken Ditzingen abgestimmten Erdbewegungen bzw. durch nachträgliche Veränderungen der Überdeckung im Zuge von Straßenbaumaßnahmen. Seite 3
4. Umfang der Planauskunft Die Planauskunft umfasst regelmäßig folgende Bestandteile: Kopie der Anfrage Anschreiben mit individueller Aufstellung des Umfangs der Planauskunft Übersichtsplan des Auskunftsbereichs Leitungs- und Anlagenpläne der Stadtwerke Ditzingen (ausschließlich) Kabel- und Leitungsmerkblatt mit Leitungsschutzanweisung Legende und Glossar eine Kopie der vom Auskunftsersuchenden unterzeichneten Nutzungsbedingungen Im Einzelfall können noch weitergehende oder weniger Informationen überlassen werden. Die Stadtwerke Ditzingen behalten sich vor, den oben genannten Umfang an den Einzelfall anzupassen. Der jeweiligen Planauskunft ist eine individuelle Aufstellung über den Umfang der Auskunft beigefügt. Nach Erhalt der Planauskunft ist der Auskunftsersuchende verpflichtet, die übersandten Unterlagen auf Vollständigkeit im Sinne dieser Ziffer und Lesbarkeit zu überprüfen. Abweichungen von der Anfrage hat der Auskunftsersuchende unverzüglich und noch vor Baubeginn den Stadtwerken Ditzingen mitzuteilen. Fehlende Auskünfte hat der Auskunftsersuchende eigenständig und eigenverantwortlich einzuholen. Dies gilt insbesondere für Auskünfte über Versorgungsleitungen und Anlagen anderer Versorgungsnetzbetreiber. Die Stadtwerke Ditzingen können über die tatsächliche Lage der Versorgungsleitungen und Versorgungsanlagen nur insoweit Auskunft geben, als dies anhand der von der NetzeBW GmbH überlassenen Pläne bzw. zwischenzeitlich erstellter eigener Pläne möglich ist. Der Auskunftsersuchende kann sich daher nicht auf die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Planauskunft verlassen. Vor Erdbewegungsarbeiten oder Bauarbeiten ist der Auskunftsersuchende daher verpflichtet, die tatsächliche Lage der Versorgungsanlagen und -leitungen und die Verlegungstiefe mittels fachkundiger Erkundungsmaßnahmen wie z.b. Suchschlitze, die von Hand zu graben sind, Ortungen, wobei darauf zu achten ist, dass eine messtechnische Leitungsortung durch verschiedene Umstände fehlerhaft sein kann Querschläge Probelöcher etc. ausfindig zu machen oder machen zu lassen. Bei den Erkundungsmaßnahmen ist die gebotene Sorgfalt anzuwenden, insbesondere Hilfskräfte entsprechend anzuleiten, um Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt abzuwehren. Werden im Rahmen der Erkundungsmaßnahmen vom Plan abweichende Verläufe der Leitungen (die "Abweichung") festgestellt, so ist diese Abweichung vom Auskunftsersuchenden den Stadtwerken Ditzingen unverzüglich und noch vor Baubeginn mitzuteilen. Bei einer festgestellten Abweichung ist die bauausführende Person zu einer erhöhten Sorgfalt bei weitergehenden Erkundungsmaßnahmen und den nachfolgenden Bauarbeiten verpflichtet. Die Planauskunft verliert nach Ablauf von vier (4) Wochen nach Erteilung ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Frist ist eine neue Planauskunft einzuholen. Als Erteilung der Planauskunft gilt der Zugang beim Auskunftsersuchenden. Der Zugang gilt drei (3) Tage nach Absendung durch die Stadtwerke Ditzingen als erfolgt, es sei denn der Auskunftsersuchende weist nach, dass der Zugang später erfolgt ist. Seite 4
5. Verweigerung der Planauskunft Die Stadtwerke Ditzingen dürfen die Planauskunft verweigern, wenn der Auskunftsersuchende kein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachgewiesen hat. Ein Nachweis des berechtigten Interesses hat grundsätzlich nur auf Anforderung der Stadtwerke Ditzingen zu erfolgen. 6. Nutzungsumfang Alle Planunterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Einwilligung (i) (ii) des jeweiligen auf dem Plan ausgewiesenen Urhebers und der Stadtwerke Ditzingen genutzt werden. Eine Nutzung der Planunterlagen ist nur in dem in diesen Nutzungsbedingungen genannten Umfang zulässig. Die Planauskunft dient nur der Orientierung. Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus dem Plan ist daher nicht zulässig. Lageänderungen und/oder Verfüllen von freigelegten Versorgungsleitungen und Anlagen dürfen nicht ohne die Zustimmung und Anwesenheit eines Vertreters der Stadtwerke Ditzingen erfolgen. Der Vertreter der Stadtwerke Ditzingen hat die Befugnis, die Art und Weise der Arbeitsausführung insoweit festzulegen. Dessen Anwesenheit entbindet die bauausführende Person jedoch nicht von der gebotenen Sorgfalt und der Haftung bei eingetretenen Schäden. Dies gilt nicht, sofern der Schaden allein oder weit überwiegend auf eine Weisung des Vertreters der Stadtwerke Ditzingen zurückzuführen ist. Bauausführende Unternehmen sind im Rahmen der Erkundigungspflicht verpflichtet sich selbst bei SWD zu erkundigen! Bei abweichender Bauplanung und/oder Erweiterung des Bauauftrages ist der Bauunternehmer verpflichtet, erneut Erkundigungen bei den Stadtwerken Ditzingen einzuholen. 7. Vertraulichkeit Eine Vervielfältigung und Weitergabe der Planauskunft an Dritte ist nicht zulässig. Das bauausführende Unternehmen ist berechtigt, die Planauskunft an seine eigenen Mitarbeiter im Zuge der Bauausführung weiterzugeben. Es gelten die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes BW in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Aufgabe/des Bauprojektes sind die Datenträger unverzüglich zu löschen und die ggf. versendeten Datenträger an die Stadtwerke Ditzingen zurückzugeben. 8. Haftung Für den Inhalt und die Richtigkeit der Planauskunft übernehmen die Stadtwerke Ditzingen keine Haftung oder Garantie. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadtwerke Ditzingen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Stadtwerke Ditzingen beruhen. Ebenso wenig gilt er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadtwerke Ditzingen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Stadtwerke Ditzingen beruhen. Diese Nutzungsbedingungen für die Planauskunft habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit ihrer Geltung einverstanden. Ein unterzeichnetes Exemplar ist der Anfrage beigefügt., den (Auskunftsersuchender) Seite 5