Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Württemberg e.v. Modulare Sanitätsausbildung A/B Fachwissenskript 1 Notfall und Hilfeleistung Stand: April 2006 von:
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Inhalt Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1. Einführung... 1 2. Notfall und Notfallpatient... 3 3. Notwendigkeit der Hilfeleistung durch Ersthelfer und Sanitäter... 5 4. Verpflichtung zur Hilfeleistung... 6 4.1 Unterlassene Hilfeleistung... 6 4.2 Garantenstellung... 8 4.3 Weitere Rechtsfragen... 9 5. Ablauf der Hilfeleistung nach einem Notfall... 10 5.1 Eigenschutz / Absichern 11 5.1.1 Straßenverkehr... 12 5.1.2 Elektrischer Strom... 14 5.1.3 Brände und Feuer... 16 5.1.4 Geräte und Maschinen... 16 5.1.5 Blutenden Wunden und Körperausscheidungen... 17 5.2 Sofortmaßnahmen / Notruf... 18 5.2.1 Sofortmaßnahmen... 18 5.2.2 Notruf... 19 5.2.2.1 Zeitpunkt der Notfallmeldung... 20 5.2.2.2 Notrufeinrichtungen... 21 5.2.2.3 Notrufnummern... 23 5.2.2.4 Notfallmeldung... 27
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Inhalt 5.3 Weitere Hilfe... 29 5.4 Rettungsdienst... 29 5.4.1 Allgemeines... 29 5.4.2 Durchführung des Rettungsdienstes... 30 5.4.3 Leitstellen... 30 5.4.4 Rettungsdienstpersonal und Notärzte... 31 5.4.5 Fahrzeuge des Rettungsdienstes... 33 5.4.6 Arbeitsweise des Rettungsdienstes... 40 5.5 Krankenhaus... 41 Anlage 1 GUV-I-8512 "Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung"... Anlage 2 Umgang mit Feuerlöschern... Anlage 3 Ausbildungsübersicht des Personals im Rettungsdienst... Anlage 4 Notarztindikationskatalog der Bundesärztekammer...
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Seite 10 5. Ablauf der Hilfeleistung nach einem Notfall Bei einem Notfall ist jeder Patient auf eine schnelle und effiziente, d.h. wirksame Hilfeleistung angewiesen. Wichtig hierbei ist insbesondere, dass das Zusammenspiel aller Personen und Einrichtungen, die an der Hilfeleistung und Rettung des Patienten notwendig und beteiligt sind, gut funktioniert. Der optimale Ablauf der Hilfeleistung nach einem Notfall kann in diesem Zusammenhang wie eine Kette dargestellt werden, bei der die einzelnen Maßnahmen wie Kettenglieder ineinander übergreifen und gegenseitig voneinander abhängen. Aus diesem Grund wird der Ablauf der Hilfeleistung nach einem Notfall auch als Rettungskette bezeichnet. Die Rettungskette stellt den Idealablauf einer Hilfeleistung nach einem Notfall dar. Sie zeigt, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind. Die einzelnen Maßnahmen hängen gegenseitig voneinander ab und greifen daher wie Kettenglieder ineinander. Die Ausbildung zum Sanitäter soll insbesondere dazu beitragen, die ersten drei Glieder der Rettungskette zu verstärken. Abb. 2: Rettungskette Abb. 2 entnommen aus dem Internet: http://www.dlrg.de/gliederung/baden/karlsruhe/karslruhe/bilder/ Rettungskette.gif (Download am 03.01.2006)
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Seite 11 Rettungskette: 1. Absichern und Eigenschutz 2. Sofortmaßnahmen / Notruf 3. Weitere Erste Hilfe 4. Rettungsdienst 5. Krankenhaus 5.1 Eigenschutz / Absichern Von vielen Notfallsituationen und Einsatzstellen geht eine zusätzliche Gefahr für die anwesenden Personen aus, weil diese nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. So kommt es immer wieder vor, dass Sanitäter, Patienten oder unbeteiligte Dritte unnötig in Gefahr geraten und zum Teil lebensgefährlich verletzt werden. Um dies zu vermeiden, sind der Eigenschutz und die Absicherung der Notfallstelle - so banal es klingt - eine der wichtigsten Aufgaben des Sanitäters. Nur Sanitäter, die an ihre eigene Sicherheit denken und keinen Schaden erleiden, sind in der Lage, anderen zu helfen. Aus diesem Grund müssen zu Beginn der Hilfeleistung und damit auch der Rettungskette immer das Absichern der Notfallstelle und der Eigenschutz der Sanitäter stehen. Der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle sind die wichtigsten Maßnahmen des Sanitäters. Aus diesem Grund stehen sie am Anfang der Rettungskette bzw. der Hilfeleistung. Dieser Grundsatz gilt insbesondere auch bei Notfallsituationen, die auf den ersten Blick ungefährlich oder unspektakulär erscheinen. Gerade in diesen Situationen gilt es, aufmerksam zu sein und offene Augen für mögliche Gefahren zu haben. So sollte beim Eigenschutz nicht immer nur an das typische Beispiel des Verkehrsunfalls gedacht werden, bei dem der Sanitäter durch den nachfolgenden Verkehr in Gefahr kommen kann. Auch andere scheinbare Nebensächlichkeiten, wie z.b. Glasscherben, eine blutende Wunde, aggressive Tiere (wie z.b. Hunde) oder die Gefahr abzurutschen oder zu stürzen dürfen nicht unterschätzt werden. Gerade Notfallstellen, die auf den ersten Blick unspektakulär erscheinen, können oft erhebliche zusätzliche Gefahren bergen
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Seite 12 Für die Durchführung der notwendigen Absicherungsmaßnahmen kann grundsätzlich kein Kochrezept empfohlen werden, da sich jede Notfallstelle von den anderen unterscheidet. Aus diesem Grund können an dieser Stelle nur exemplarische Maßnahmen für einige typische Gefahrensituationen angeführt werden, die jedoch auch von Fall zu Fall durch die Sanitäter variiert und ggf. ergänzt werden müssen: 5.1.1 Straßenverkehr Wie bereits erwähnt, bilden Pannen oder Unfälle immer eine Gefahr für die Betroffenen, die Sanitäter und den nachfolgenden Verkehr. Um diese zu vermindern muss die Unfallstelle konsequent abgesichert werden: Hierzu sollte man mit seinem Fahrzeug zunächst nicht zu dicht an die Unfallstelle heranfahren und etwa zehn bis 20 Meter Sicherheitsabstand einhalten. Der nachfolgende Verkehr ist grundsätzlich durch das Einschalten der Warnblinkanlage sowie - falls man mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs ist - der Rundumkennleuchte (Blaulicht) zu warnen. Bei Dunkelheit sollte man die Möglichkeit nutzen, mit dem eigenen Fahrlicht die Unfallstelle zu beleuchten. Der Sanitäter sollte sich im Straßenverkehr grundsätzlich selbst mit vollständiger Einsatzkleidung oder - falls er privat unterwegs ist - zumindest mit einer Warnweste besser sichtbar machen. In einigen anderen europäischen Ländern (z.b. Italien, Österreich) gehört eine Warnweste deshalb seit einiger Zeit (wie der Verbandkasten in Deutschland) zur Pflichtausstattung eines PKW. Anschließend sollte der Sanitäter die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern. Abb. 3: Warndreieck 1 Abb. 4: Warndreieck 2 Abb. 3 entnommen aus dem Internet: http://www.rp-online.de/public/ bildershow_ main/ themenwelt/ auto/ratgeber/ 9695?picture_id=2 (Download am 03.01.2006) Abb. 4 entnommen aus dem Internet: http://www.atv-markt.de/angebote/sonstiges/ warndreieck.jpg (Download am 03.01.2006)
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Seite 13 Hierzu sollte er das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone aus seiner Verpackung nehmen und dieses vollständig entfalten. Um zu verhindern, dass man das Warndreieck später vergisst, hat es sich bewährt, die Verpackung auf den Fahrersitz zu legen. Wichtig beim Aufstellen des Warndreiecks ist die richtige Entfernung zur Unfallstelle. Die Erfahrung bei fast allen Straßenunfällen zeigt, dass das Aufstellen des Warndreiecks entweder vollkommen vergessen wird, oder das die empfohlenen Mindestabstände nicht eingehalten werden. In diesem Zusammenhang gelten folgende Orientierungswerte: Auf Autobahnen oder Schnellstraßen wird geraten, einen Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten, auf Landstraßen etwa 100 Meter und in der Stadt circa 50 Meter. Im Zweifelsfall gilt, lieber etwas weiter weg, als zu nah dran. Abb. 5: Absichern der Unfallstelle Liegt der Unfallort an einer unübersichtlichen Stelle, beispielsweise hinter einer Bergkuppe oder hinter einer Kurve, muss der Helfer das Warndreieck unbedingt vor diesem kritischen Punkt platzieren. Auch dieser Grundsatz wird leider zu häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Um das Warndreieck an die geeignete Stelle zu bringen, sollte es der Sanitäter direkt vor der Brust halten, damit er selbst gesehen wird. In dieser Position sollte der Sanitäter am äußersten Fahrbahnrand, möglichst hinter der Leitplanke, entlang laufen. Gleichzeitig sollte er die entgegenkommenden Fahrzeuge durch Armbewegungen hinweisen, langsam und vorsichtig zu fahren. Abb. 3: Quelle unbekannt
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Seite 14 Damit auch der Gegenverkehr gewarnt werden kann, ist es ideal, wenn grundsätzlich zwei Warndreiecke zur Verfügung stehen. Zudem können Blinkleuchten die Warnwirkung des Warndreiecks erheblich unterstützen. Erst wenn die Unfallstelle ausreichend abgesichert ist, kehrt der Sanitäter zum Verletzten zurück und leistet die notwendige Hilfe. Diese Grundsätze gelten nicht nur für den Straßenverkehr, sondern auch für alle anderen verkehrsähnlichen Situationen. So muss beispielsweise auch bei Skiunfällen der Unfallort gesichert werden, indem man weiter oben auf der Piste die Skier gekreuzt in den Schnee steckt. Eigenschutz und Absicherungsmaßnahmen bei Unfallstellen im Verkehr: 1. Nicht zu dicht an die Unfallstelle heranfahren 2. Warnblinkanlage bzw. Rundumkennleuchte anschalten 3. Bei Dunkelheit Unfallstelle mit dem eigenen Fahrlicht beleuchten. 4. Warnweste oder Einsatzkleidung anlegen 5. Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone aufbauen 6. Warndreieck vor die Brust halten und am äußeren Fahrbahnrand, (möglichst hinter der Leitplanke) dem nachkommenden Verkehr entgegenlaufen 7. Entgegenkommende Fahrzeuge durch Armbewegung hinweisen, - langsam und vorsichtig zu fahren 8. Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen - auf Autobahnen/Schnellstraßen Mindestabstand von 200 Metern - auf Landstraßen Mindestabstand von 100 Metern - in der Stadt Mindestabstand von 50 Metern - Warndreieck grundsätzlich vor Bergkuppen oder Kurven aufstellen 9. Ggf. zweites Warndreieck und Blinkleuchten zur Warnung des Gegenverkehrs aufstellen. 10. Rückkehr zur Unfallstelle und Beginn der Verletztenversorgung. 5.1.2 Elektrischer Strom Insbesondere durch einen leichtsinnigen Umgang mit elektrischen Geräten z.b. im Bad, aber auch durch unfachmännische Bastel- und Reparaturarbeiten, werden viele Unfälle mit elektrischem Strom verursacht. Bei Stromunfällen ist zunächst zwischen Niederspannung und Hochspannung zu unterscheiden: Mit Niederspannung (z.b. 220 Volt) werden die meisten Geräte betrieben, mit denen wir es täglich im Haushalt zu tun haben.
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Seite 15 Verbindungsleitungen zwischen den Elektrizitätswerken der Stromversorgungsunternehmen, Hochleitungen von Zügen und Straßenbahnen sowie Transformatorenstationen führen Hochspannung. Diese Anlagen sind durch ein gelbes Warnschild gekennzeichnet. Abb. 6: Warnsymbol Um ein Überleiten des Stromes vom Patienten zum Sanitäter zu vermeiden, muss bei Niederspannungsunfällen zuerst die Stromzufuhr unterbrochen werden, bevor der Patient angefasst wird. Die sicherste Variante zur Unterbrechung des Stromkreises ist das Ausschalten der Sicherung im Sicherungskasten. Ist dieser nicht auffindbar, sollte - sofern dies gefahrlos möglich ist - der Stecker aus der Steckdose gezogen werden. Ansonsten müssen die Stromleitungen mit isolierenden Gegenständen, wie z.b. trockenes Holz, Kleidungsstücke oder Decken, vom Patienten entfernt werden. Bei Hochspannungsunfällen über 1000 Volt ist schon eine Annäherung an den Patienten lebensgefährlich, weil ein Überspringen des Stromes (Lichtbogen) und eine Ableitung auf den Boden erfolgen kann. Da der Helfer die Höhe der Spannung nicht kennt und nicht schätzen kann, muss in allen Fällen ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 Metern eingehalten werden. Eine Versorgung des Patienten ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. In diesen Fällen muss das Eintreffen von Fachkräften abgewartet werden. Bei Niederspannungsunfällen muss die Stromzufuhr unterbrochen werden, bevor der Patient berührt wird. Dies sollte nach Möglichkeit durch Ausschalten der Sicherung erfolgen. Ist dies nicht möglich, sollte unter Beachtung des notwendigen Eigenschutzes der Stecker aus der Steckdose gezogen oder Stromleitungen mit isolierenden Gegenständen vom Patienten entfernt werden. Bei Hochspannungsunfällen dürfen grundsätzlich keine Rettungsversuche unternommen werden, da mit einem Lichtbogen gerechnet werden muss. Zudem muss ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 10 Metern eingehalten werden. Abb. 6 entnommen aus dem Internet: http://www.qslnet.de/member/dh1nd/ Hinweisschilder.htm (Download am 03.01.2006)
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Seite 16 5.1.3 Brände und Feuer Durch Feuer entstehen Hitze, Rauch und Giftgase, die immer eine zusätzliche Gefahr für den Sanitäter darstellen. Aus diesem Grund dürfen Rettungsversuche nur unter Beachtung des Selbstschutzes durchgeführt werden. Meist ist es aufgrund der hohen Eigengefährdung sinnvoller, wenn auf eigene Rettungsversuche vollständig verzichtet und ein Eintreffen der Feuerwehr abgewartet wird. Werden dennoch eigenverantwortliche Rettungsversuche unternommen, sollte beachtet werden, dass ein bestehendes Feuer mit geeigneten Löschmitteln bekämpft bzw. eingedämmt wird. Im Allgemeinen werden dem Sanitäter hierzu ein oder mehrere Feuerlöscher zur Verfügung stehen. Einige Grundsätze, die der Sanitäter beim Einsatz von Feuerlöschern kennen und beachten sollte, sind in der Anlage 2 aufgeführt. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollten betroffene Räume immer ausreichend durchlüftet werden. Anschließend ist der Betroffene schnellstmöglich an die frische Luft zu verbringen. Bei Bränden und Feuer sollte auf eigene Rettungsversuche verzichtet und das Eintreffen von Spezialkräften abgewartet werden. Werden dennoch Rettungsmaßnahmen zur Menschenrettung durchgeführt, muss bei der Brandbekämpfung auf den richtigen Einsatz von Löschmitteln geachtet werden. Nach der Rettung sind betroffene Räume zu durchlüften und der Betroffene ist schnellstmöglich an die frische Luft zu bringen. 5.1.4 Geräte und Maschinen Zu Notfällen mit Geräten und Maschinen kommt es insbesondere in Landwirtschaft, Betrieben und auf Baustellen: Hier ist es insbesondere wichtig, dass die Geräte zuverlässig abgestellt werden, so dass diese sich nicht selbstständig wieder in Bewegung setzen können. Bei Unfällen mit Geräten und Maschinen ist es wichtig, dass diese vor der Hilfeleistung zuverlässig abgestellt werden, so dass diese sich nicht selbstständig wieder in Bewegung setzen können.
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Seite 17 5.1.5 Blutende Wunden und Körperausscheidungen Bei einem direkten Kontakt mit Blut oder anderen Körperausscheidungen des Patienten (wie z.b. Erbrochenes oder Sekrete) besteht immer die Gefahr, sich mit einer Infektionskrankheit zu infizieren. Aus diesem Grund sollte der Sanitäter bei einem Patientenkontakt grundsätzlich Einmalhandschuhe tragen. Selbstverständlich sind auch Hilfeleistungen denkbar, in denen es aus Infektionsgründen nicht unbedingt erforderlich ist, Einmalhandschuhe zu tragen, zumal diese immer eine Barriere gegenüber dem Patienten darstellen. Diese Ausnahme kann im Einzelfall, insbesondere bei "unblutigen" Hilfeleistungen wie z.b. die Überprüfung der Kreislaufwerte bei einem Patienten, dem es schwindelig ist, in Betracht gezogen werden. Bei Wundversorgungen und Notfällen jeder Art müssen jedoch immer Einmalhandschuhe getragen werden Die Einmalhandschuhe sollten grundsätzlich immer zu Beginn der Hilfeleistung (am Anfang der Rettungskette) angezogen werden, um unvorhersehbare, blutende Überraschungen (die sich beispielsweise erst beim Abtasten des Patienten ergeben können) zu vermeiden. Zudem zeigt die Erfahrung, dass sich ein Sanitäter in den seltensten Fällen noch einmal während der Hilfeleistung die Zeit nimmt, um das Anziehen der Einmalhandschuhe nachzuholen. Der Sanitäter sollte es sich zum Grundsatz machen, bei jedem Patientenkontakt, insbesondere bei Wundversorgungen und Notfallsituationen Einmalhandschuhe zu tragen. Die Einmalhandschuhe sind nach Möglichkeit immer zu Beginn der Hilfeleistung anzuziehen, um blutige Überraschungen beim Abtasten des Patienten zu vermeiden. Zudem zeigt die Erfahrung, dass das Anziehen der Einmalhandschuhe selten nachgeholt wird, wenn man es zu Beginn der Hilfeleistung erst einmal vergessen hat. Wie bereits erwähnt wurde, können bei Sanitätseinsätzen weitaus mehr Gefahren bestehen, als diejenigen, die hier beschrieben wurden. Aus diesem Grund muss der Sanitäter den Eigenschutz und die notwendigen Absicherungsmaßnahmen bei jeder Hilfeleistung Ernst nehmen und konsequent durchführen. Dies ist die Voraussetzung dafür, wieder gesund vom Einsatz nach Hause zu kommen!
Leseprobe aus dem Fachwissenskript 1 Seite 18 5.2 Sofortmaßnahmen / Notruf 5.2.1 Sofortmaßnahmen Unter Sofortmaßnahmen versteht man die lebensrettenden Handgriffe und Maßnahmen, die lebensbedrohliche Zustände beseitigen oder einen Notfallpatienten vor zusätzlichen Gefahren schützen. Als Lebensrettende Sofortmaßnahmen gelten: Retten aus einem Gefahrenbereich Blutstillung bei einer bedrohlichen Blutung Stabile Seitenlage beim bewusstlosen Patienten Beatmung beim Atemstillstand Herz-Lungen-Wiederbelebung beim Herz-Kreislauf-Stillstand Zu den Sofortmaßnahmen zählen: Retten aus dem Gefahrenbereich, Blutstillung von bedrohlichen Blutungen, Stabile Seitenlage, Beatmung und Herz-Lungen-Wiederbelebung Sofortmaßnahmen müssen immer - wie der Name schon sagt - sofort durchgeführt werden und haben vor allen anderen Maßnahmen Vorrang. So ist beispielsweise eine Stabile Seitenlage immer durchzuführen, bevor ein Verband angelegt oder ein Knochenbruch ruhig gestellt wird. Diese Feststellung ist absolut wichtig, da sich Sanitäter häufig an diesen unwichtigeren Maßnahmen, aufhalten und dabei die Sofortmaßnahmen übersehen oder vergessen. Sofortmaßnahmen müssen sofort durchgeführt werden und haben vor allen anderen Maßnahmen Vorrang. Dieser Grundsatz wird häufig nicht berücksichtigt. So kommt es häufig vor, dass "unwichtigere" Maßnahmen (wie z.b. ein Verband oder die Ruhigstellung eines Knochenbruches) die Durchführung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen verzögern. Zudem werden wichtige Sofortmaßnahmen häufig nicht durchgeführt, weil man befürchtet, andere Verletzungen zu verschlechtern. Das typische Beispiel, das sich in diesem Zusammenhang immer wieder anführen lässt, ist der bewusstlose Patient mit einer Wirbelsäulenverletzung. So wird das Unterlassen der Stabilen Seitenlage bei diesem Patienten häufig mit der Gefahr begründet, durch das Herumdrehen in die Seitenlage weitere Verletzungen an der Wirbelsäule zu verursachen.