Ertragreich und sicher: 0,750 % CHF s Obligation /11 der Sparkasse der Stadt Feldkirch

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2 Kündigung Eine ordentliche Kündigung seitens der Emittentin oder der Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.

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Vom 06. Juni 2005 bis 06. Juni 2019 (ausschließlich) Die Tilgung erfolgt am 06. Juni 2019 zum Nennwert, wenn nicht vorher gewandelt wurde.

Manche Anlagen sind mit dem einfachen 3-Monats-EURIBOR verzinst.

BIS ZU GLOBALURKUNDE NACHRANGIGE INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZU EUR ,--

HYPO-DYNAMIK-WOHNBAU WANDELSCHULDVERSCHREIBUNG /32 "OBERÖSTERREICH"

Emissionsbedingungen. VOLKSBANK LANDECK eg EUR ,00. Volksbank Landeck Stufenzins-Anleihe (die "Schuldverschreibungen")

Transkript:

Ertragreich und sicher: 0,750 % CHF s Obligation 2011-2014/11 der Sparkasse der Stadt Feldkirch Suchen Sie eine Veranlagung im Schweizer Franken? Dann ist die 0,750 % CHF s Obligation 2011-2014/11 der Sparkasse Feldkirch genau das Richtige für Sie. Mittelfristig sicher und ertragreich in Schweizer Franken investieren Die Leistungen auf einen Blick: - Fixe Verzinsung von 0,750 % p.a. in CHF - Obligation notiert in Schweizer Franken (CHF) - Laufzeitende 14.11.2014 - Tilgung am Laufzeitende zu 100 % Ihre Vorteile: - attraktive Verzinsung in Höhe von 0,750 % p.a. in Schweizer Franken - jährlich regelmäßige Erträge - profitieren von einem stärker werdenden CHF Wechselkurs (im Vergleich zum Euro) Die 0,750 % CHF s Obligation 2011-2014/11 hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Der Kupon beträgt fix 0,750 % p.a. in Schweizer Franken und die Anleihe notiert in Schweizer Franken. Die Tilgung erfolgt am 14.11.2014 zu 100 %. Zu beachten ist: - Kapitalrückzahlung zu 100 % in CHF gilt nur am Laufzeitende. - Während der Laufzeit sind Kursschwankungen möglich und ein vorzeitiger Verkauf kann zu Kursverlusten führen. - Der Euro-Anleger trägt das Währungsrisiko, da die Anleihe in Schweizer Franken notiert. - Anleger dieser s Obligation tragen das Emittentenrisiko der Sparkasse Feldkirch. Sicherheit für ihr Geld. Seit 1842. Die Sparkasse Feldkirch ist Mitglied des Haftungsverbundes der österreichischen Sparkassengruppe. Diese Haftung wirkt als Ergänzung zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Steuerliche Behandlung: Die Kupons dieser s Obligation unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25 % des ausgeschütteten Kuponwertes. Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichtigen Personen die Einkommensteuer abgegolten. Bei unterjährigem Verkauf fallen Stückzinsen an, welche wie vorangegangen beschrieben besteuert werden. Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Anlegers ab und bezieht sich auf den Rechtsstand zum Zeitpunkt des Emissionsbeginns. Ihr Kundenbetreuer berät Sie gerne persönlich. Seite 1 von 5

Historische Werte des EUR/CHF Wechselkurses der letzten 10 Jahre: Quelle: Interactive Data Szenario positiv: neutral: negativ: Detailbeschreibung Die 0,750 % CHF s Obligation wird in einer Stückelung von 1.000 CHF emittiert. Ende der Laufzeit wir die Anleihe zu 100 %, d.h. 1.000 CHF getilgt. Sollte der Euro gegenüber dem Schweizer Franken an Wert verloren haben, beispielsweise bei 1,1079 stehen, würde die Anleihe in Höhe von 902,61 Euro tilgen. Falls ein CHF-Fremdwährungskonto vorhanden ist, erfolgen die Kuponzahlungen und die Tilgungsleistung in Schweizer Franken. Die 0,750 % CHF s Obligation wird in einer Stückelung von 1.000 CHF emittiert. Ende der Laufzeit wir die Anleihe zu 100 %, d.h. 1.000 CHF getilgt. Sollte sich der Euro gegenüber dem Schweizer Franken nicht verändert haben, würde die Anleihe in Höhe von 812,28 Euro tilgen. Falls ein CHF-Fremdwährungskonto vorhanden ist, erfolgen die Kuponzahlungen und die Tilgungsleistung in Schweizer Franken. Die 0,75 % CHF s Obligation wird in einer Stückelung von 1.000 CHF emittiert. Ende der Laufzeit wir die Anleihe zu 100 %, d.h. 1.000 CHF getilgt. Sollte der Euro gegenüber dem Schweizer Franken stark gestiegen sein und beispielsweise bei 1,3542 notieren, würde die Anleihe in Höhe von 738,44 Euro tilgen. Falls ein CHF-Fremdwährungskonto vorhanden ist, erfolgen die Kuponzahlungen und die Tilgungsleistung in Schweizer Franken. Seite 2 von 5

Eckdaten: Emittent: Sparkasse der Stadt Feldkirch Emissionsbeginn: 14.11.2011 Art der Emission: Daueremission Währung Schweizer Franken (CHF) Emissionsvolumen: 5.000.000,-- CHF Laufzeit: 3 Jahre Tilgung: erfolgt am 14.11.2014 zu 100 % Verzinsung: 0,750 % p.a. fix in CHF Kupontermine: 14.11.2012, 14.11.2013 und 14.11.2014 Erstemissionskurs: 100,10 %, laufende Anpassung an den Markt ISIN: QOXDBA020423 Stückelung: 1.000,-- CHF Mindestvolumen: 1.000,-- CHF Börsenotierung: nicht vorgesehen Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröffentlicht werden, die ihren Wohnsitz/Sitz in den USA (einschließlich "US-Person" wie in der Regulation S unter dem Securities Act 1933 idjgf definiert) haben. Diese s Obligation wird in Form einer Daueremission begeben und in Österreich öffentlich angeboten. Ausschließliche Rechtsgrundlage für diese s Obligation ist die bei der Österreichischen Kontrollbank hinterlegten endgültigen Bedingungen. Diese Emission ist von der Prospektpflicht ausgenommen (gemäß 17b (2) KMG). Die vollständige Information (Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge, WAG 2007 Kundeninformation) zu dem Finanzprodukt liegt am Sitz der Emittentin, Sparkassenplatz 1, 6800 Feldkirch während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos auf. Im Zusammenhang mit dem Angebot von Wertpapieren der Emittentin sind lediglich die Angaben der Endgültigen Bedingungen sowie allfälligen Nachträgen verbindlich. Beachten Sie auch die WAG 2007 Kundeninformation der Sparkasse Feldkirch. Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Die Angaben in diesen Informationsblättern sind unverbindlich. Druckfehler vorbehalten. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Sie stellen keine Anlageempfehlung dar. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Stand: November 2011 Seite 3 von 5

B E D I N G U N G E N 0,750 % CHF s Obligation der Sparkasse der Stadt Feldkirch 2011-2014/11 (ISIN QOXDBA020423) 1 Form und Nennbetrag 1. Die Sparkasse der Stadt Feldkirch begibt die 0,750 % CHF s Obligation Sparkasse Feldkirch 2011-2014/11 (nachfolgend s Obligation ). 2. Die s Obligation gelangt im Nennwert von je CHF 1.000,-- im Wege einer Daueremission zur Ausgabe und lautet auf den Inhaber. 2 Sammelverwahrung Die s Obligation wird zur Gänze durch eine oder mehrere Sammelurkunde(n) gem. 24 Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969, in der jeweils gültigen Fassung, vertreten, welche die Unterschriften zweier Zeichnungsberechtigter der Sparkasse der Stadt Feldkirch trägt (tragen). Ein Anspruch auf Ausfolgung der s Obligation besteht nicht. 3 Laufzeit Die Laufzeit der s Obligation beginnt am 14. November 2011 und endet mit Ablauf des 14. November 2014. 4 Verzinsung 1. Die s Obligation wird ab dem 14. November 2011 mit 0,750 % p.a. auf der Zinsberechnungsbasis act/act vom Nennwert verzinst. 2. Die Sparkasse der Stadt Feldkirch verpflichtet sich, den Inhabern der s Obligation jährlich im Nachhinein, am 14.11.2012, am 14.11.2013 und am 14.11.2014, die Zinsen kostenfrei zu bezahlen. 3. Sollte eine Zahlung im Zusammenhang mit der s Obligation auf einen Termin fallen, der kein Bankarbeitstag ist, so verschiebt sich der Rückzahlungstermin auf den unmittelbar folgenden Bankarbeitstag. 4. Die Verzinsung endet am 13. November 2014. 5 Tilgung 1. Die s Obligation wird am 14. November 2014 zum Nennwert zur Rückzahlung fällig. 2. Die Sparkasse der Stadt Feldkirch ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit der s Obligation jederzeit einzelne oder alle Kassenobligationen im Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken, zurückzukaufen. 6 Vorzeitige Rücknahme Die Sparkasse der Stadt Feldkirch ist zur vorzeitigen Rücknahme nicht verpflichtet. In besonderen Ausnahmefällen werden bei vorzeitigem Verkauf Spesen gemäß dem jeweiligen Aushang in den Geschäftsstellen der Sparkasse der Stadt Feldkirch in Anrechnung gebracht. 7 Kündigung Eine Kündigung seitens der Sparkasse der Stadt Feldkirch oder seitens der Gläubiger der s Obligation ist ausgeschlossen. 8 Verjährung Ansprüche auf die Zahlung von Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälliger s Obligation nach dreißig Jahren ab Fälligkeit. 9 Zahlstelle 1. Zahlstelle ist die Sparkasse der Stadt Feldkirch in Feldkirch. 2. Die Gutschrift der Zinsen und Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige, für den Inhaber der s Obligation depotführende Stelle. 3. 10 Sicherstellung Die Sparkasse der Stadt Feldkirch haftet für die Erfüllung des Zinsendienstes und der Rückzahlungsverpflichtung mit ihrem gesamten Vermögen. 11 Salvatorische Klausel Sollten irgendwelche Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in Kraft. Unwirksame Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung entsprechend durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen denjenigen der unwirksamen Bestimmungen so nahe kommen wie rechtlich möglich. 12 Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen, welche die s Obligation betreffen, erfolgen rechtsgültig im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung". Sollte die Wiener Zeitung ihr Erscheinen einstellen, so tritt an ihre Stelle das für amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Gläubiger bedarf es nicht. 13 Börseeinführung Die Zulassung der Kassenobligation an der Wiener Börse AG ist zurzeit nicht vorgesehen, kann aber jederzeit beantragt werden. 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus der Begebung der s Obligation gilt österreichisches Recht. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das in Feldkirch sachlich zuständige Gericht als gemäß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. 15 Steuerlicher Hinweis für Anleger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union Aufgrund der EU-Richtlinie 2003/48 zur Regelung der Besteuerung von Zinserträgen innerhalb der Europäischen Union weisen wir Anleger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (der Wohnsitz gilt dabei als in jenem Land gelegen, das den Pass oder den Personalausweis des Steuerpflichtigen ausgestellt hat) darauf hin, dass Zinserträge aus dieser Anleihe einer Quellenbesteuerung unterliegen. 16 Steuerliche Behandlung Die Kupons dieser s Obligation unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der Kapitalertragssteuer (KESt II) in Höhe von 25 % des ausgeschütteten Kuponwertes. Mit Abzug der KESt II ist bei in Österreich steuerpflichtigen Personen die Einkommensteuer und im Privatvermögen die Erbschaftssteuer abgegolten. Bei unterjährigem Verkauf fallen Stückzinsen an, welche wie vorangegangen beschrieben besteuert werden. Die steuerliche Behandlung bezieht sich auf den Rechtsstand zum Zeitpunkt des Emissionsbeginns. Weitere Informationen zu dieser s Obligation erhalten Sie ab dem 14.11.2011 bei der Sparkasse der Stadt Feldkirch. Diese s Obligation wird in Form einer Daueremission begeben und in Österreich öffentlich angeboten. Ausschließliche Rechtsgrundlage für diese s Obligation ist die bei der Österreichischen Kontrollbank hinterlegten endgültigen Bedingungen. 17 Beachten Sie auch die WAG 2007 Kundeninformation der Sparkasse Feldkirch. Die Angaben in diesen Informationsblättern sind unverbindlich. Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss (14.11.2011). Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Je schlechter die Bonität des Emittenten ist, umso höher ist das Risiko Ihrer Anlage. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Diese s Obligation wird als Daueremission begeben und ist gemäß 3 (1) Z 3 des Kapitalmarktgesetzes von der Prospektpflicht ausgenommen. Sparkasse der Stadt Feldkirch, im November 2011 Seite 4 von 5

Zeichnungsschein An die Sparkasse der Stadt Feldkirch Ich (Wir) zeichne(n) gemäß den Bedingungen 0,750 % CHF s Obligation der Sparkasse der Stadt Feldkirch 2011-2014/11 mit Zinsschein 14.11.2012, 14.11.2013 und 14.11.2014, ISIN QOXDBA020423: Nominale CHF Vorzeitiger Zeichnungsschluss und Kürzung in der Zuteilung sowie Nichtausführung von Aufträgen vorbehalten. Auftraggeber Depotnummer Der Zeichnungspreis Ist meinem (unserem) Konto Nr. zu entnehmen wird durch Barerlag angeschafft Devisenausländereigenschaft geprüft Ort und Datum Unterschrift Die 0,750 % CHF s Obligation Sparkasse der Stadt Feldkirch 2011 2014/11 liegt ab 14.11.2011 in allen Filialen der Sparkasse Feldkirch zur Zeichnung auf. Diese s Obligation wird als Daueremission begeben und ist gemäß 3 (1) Z 3 des Kapitalmarktgesetzes von der Prospektpflicht ausgenommen. Seite 4 von 5