RUNDSCHREIBEN. September Schuljahr 2013/2014 Sehr geehrte Eltern!

Ähnliche Dokumente
VERHALTENSVEREINBARUNGEN

Schul- und Hausordnung

Wir sind eine große Gemeinschaft

HAUSORDNUNG. porg3 Komensky, Schützengasse 31

Schul- und Hausordnung

Schulordnung (Stand Februar 2015)

(3) Alle Schüler legen im ihnen zugewiesenen Gardarobebereich die Überkleider (Mantel, Jacke usw.) und Straßenschuhe ab (Hausschuhpflicht!).

Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule.

Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Wien Wien, Stubenbastei 6 8

Verhaltensvereinbarungen

I. Allgemeines. Ich nehme am Unterricht sowie an den Unverbindlichen Übungen, für die ich angemeldet bin, regelmäßig teil.

Anwesenheitspflicht für Beurteilung

Schul- und Disziplinarordnung der Gewerblichen Berufsschule Chur

(1) Stunden- und Pausenordnung

Verhaltensvereinbarung der HTL Mössingerstraße V3.7

Hausordnung des Bundesgymnasiums und. Bundesrealgymnasiums Judenburg

S C H U L O R D N U N G

Hausordnung des BG und BRG Pichelmayergasse 2

Verhaltensvereinbarungen:

Schulordnung Schuljahr 2013/2014

1.4 Bei Fehlen bis zu drei Tagen legen die Schüler der Klassen 5-10 am Tag der Rückkehr in den Unterricht die Entschuldigung dem Klassenlehrer vor.

Regeln des Zusammenlebens in der Schulgemeinschaft

Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände und über die Teilnahme am Unterricht (Hausordnung) Benutzerordnung des Netzwerkes

Schul- und Hausordnung

Hausordnung der BHAK/BHAS Zwettl

Hausordnung der Marienschule Fulda

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam

SCHULORDNUNG. I. Grundsätze

Hausordnung. Vorwort 1. GRUNDSÄTZLICHES. 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme. 1.2 Gefährdung. 1.3 Sachbeschädigung. 1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit

Realschule Weingarten SCHULORDNUNG

1.1 Gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung und Respekt prägen das Zusammenleben in unserem Schulbereich.

Hausordnung (Stand Jänner 2017)

Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz

HAUSORDNUNG & VERHALTENSVEREINBARUNG. Grundsatzerklärung

VERHALTENSVEREINBARUNGEN

HAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim. Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom

Schubert Schule Neustadt SCHULORDNUNG

Schüler*inneninformation

Hausordnung des BG/BRG 21

Disziplinarreglement der Mittelschulen

Schul- und Hausordnung 2014/2015

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen

Disziplinarreglement der Mittelschulen

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule

Verhaltensvereinbarung für die Hauptschule und Polytechnische Schule Auf der Schanz KIRCHBERG/Wagram

LANDESBERUFSSCHULE FÜR DAS GASTGEWERBE SAVOY, MERAN SCHULORDNUNG

(1) Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem Schulleiter und vom Schulleiter autorisierten Personen.

In diesem Sinne beinhalten sie Grundregeln unseres Zusammenlebens und -arbeitens, die an unserer Schule eingehalten werden müssen.

Wir gehen höflich, rücksichtsvoll und fair miteinander um! siehe geltende Klassenregeln.

Schulordnung. Absenzen und Urlaube

Schul und Hausordnung

Beurteilungsschema Mathematik 2.Klasse

Erweiterung der Hausordnung über

HAUS-UND SCHULORDNUNG DER NEUEN MITTELSCHULE FERLACH

Verhaltensvereinbarungen. für die Privathauptschule Englische Fräulein St. Pölten

Schulordnung. der Realschule Salzgitter-Bad

Wissenswertes für ElternvertreterInnen. Seminar für Eltern mit Wirkung.

2.1 Der Unterricht beginnt um Uhr. Die Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

Auszug aus dem Schulprogramm der Ewaldschule Oer-Erkenschwick

Umgang mit Schulverweigerung. RdErl. des MK vom

Elternabend 1.Klassen. Dienstag, :30 Uhr Vortragssaal, 1.Stock

I. Allgemeine Bestimmungen für den Aufenthalt im Schulgebäude und. 1. Das Schulgelände und -gebäude ist während der

Schulordnung der Limesschule Idstein

Verhaltensvereinbarung

Hausordnung (gültig ab )

Wir sind eine Gemeinschaft! Gemeinschaft braucht Regeln!

Schulordnung der VS 23

Unser Berufliches Schulzentrum umfasst gewerbliche und kaufmännische Schularten.

Hausordnung Staatliches Gymnasium Leuchtenburg Kahla

Schulordnung der. JONA Schule. Stralsund

Schul- und Hausordnung

Hausordnung. Hausordnung Ausgabe 4/2016. Seite 1/8. Ersetzt Ausgabe: 9/2015. Dokument geprüft: Direktor DI Anton Schachl

Verhaltensvereinbarungen und Hausordnung des BG/BRG/BORG Franz Liszt

4.1. Verstösse gegen das Schulreglement und die Internatsordnung werden disziplinarisch geahndet:

ZUSAMMENSTELLUNG DER WICHTIGSTEN REGELUNGEN

Hausordnung der Sekundarschule Prof. Otto Schmeil

Satzung für den Kindergarten Arzbach der Gemeinde Wackersberg (Kindergartensatzung) vom

Hausordnung Stand:

MATHEMATIK 1. und 3. Klasse Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte! Liebe Schüler und Schülerinnen!

Zulassungs- und Schulordnung für die Saarländische Verwaltungsschule. I. Zulassungsordnung

Jeder soll sich in der Schule entfalten können, solange niemand anders dadurch gestört, behindert oder geschädigt wird.

Hinweise zum Schulalltag an berufsbildenden Schulen

Stunde Unterrichtszeiten Pausen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr

Schulvertrag. (auszufüllen durch die Eltern/Erziehungsberechtigten)

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft

Alfred-Delp-Schule Hargesheim

Schulordnung der Eichendorffschule

St. Laurentius-Schule. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt. Geistige Entwicklung Kölner Str. 46a, Attendorn,

SCHULORDNUNG. Astrid-Lindgren- Grundschule. Schulstraße 3 Geschw.-Buller-Str Horstmar Horstmar

Schul- und Hausordnung Realschule Gerlingen

SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt

VEREINFACHTE SCHULORDNUNG SCHULBESUCH 1. FEHLZEITEN

Hausordnung. (1) Grundregeln

SCHULVERTRAG (Aussenstelle Böhler)

Hausordnung und Regelungen zum Unterrichtsbetrieb Stand: September 2012

Betriebsreglement. Mittagstisch/ Schulergänzende Betreuung

HAUSORDNUNG. Zielsetzung:

Schul- und Hausordnung

Transkript:

RUNDSCHREIBEN September 2013 Schuljahr 2013/2014 Sehr geehrte Eltern! Wir freuen uns, dass sich Ihre Tochter/Ihr Sohn für unsere Schule entschieden hat. Ich möchte Sie sehr herzlich zur Zusammenarbeit einladen und Ihnen zu Beginn des Schuljahres einige wichtige Informationen zu folgenden Punkten übermitteln: a) Buffet b) Leistungsfeststellung c) Schulordnung ad a) Buffet: Es besteht die Möglichkeit eine Jause, kleine Imbisse oder Getränke im Haus einzukaufen. Gesunde Ernährung ist auch ein Leistungsfaktor, daher sollten die Schülerinnen diesen Umstand ein bisschen beachten. ad b) Leistungsfeststellung: Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte laut Verordnung 1 bis 16 des Schulunterrichtsgesetzes über die Leistungsbeurteilung: Zur Beurteilung sind folgende Formen der Leistungsbeurteilung heranzuziehen: 1.) Mitarbeit im Unterricht 2.) mündliche Prüfungen 3.) Schularbeiten 4.) schriftliche Überprüfungen (Tests) 5.) praktische und grafische Leistungsfeststellung Die Termine der Schularbeiten werden in einem Schularbeitskalender im ersten Monat jedes Semesters festgelegt. Schriftliche Überprüfungen müssen spätestens 2 Tage vor dem Termin bekanntgegeben werden. MÜNDLICHE PRÜFUNGEN -Bitte beachten: Jede Schülerin/jeder Schüler bekommt einen Termin für eine gewünschte Prüfung, bis 2 Wochen vor der Klassifikationskonferenz. Wenn dieser nicht eingehalten wird, bekommt sie/er das Nichtgenügend ins Zeugnis. Ersatztermine gibt es nur bei nachweisbarer Verhinderung (z.b. Krankheit). -Die Beurteilung erfolgt durch die Noten 1, 2, 3, 4, und 5, wobei eine positive Leistung mit der Beurteilung Genügend nur erfolgen kann, wenn die Aufgabe in den wesentlichen Bereichen überwiegend gelöst wurde ( 14 Abs. 5). In der Praxis bedeutet das, dass mindestens 50 % der erforderlichen Kenntnisse erbracht werden müssen, um ein Genügend zu erreichen. 1

ad c) SCHULORDNUNG Rechtsgrundlagen hiefür sind das Schulunterrichtsgesetz 1986 (SchUG) und die Schulordnungs-Verordnung 1974 (SchO-Vo). 1) Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern und sich in der Gemeinschaft hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten. Zur gemeinsamen Arbeit in der Schule gehören auch gepflegte Umgangsformen. 2) Die Schüler haben unter Mitbringung der notwendigen Unterrichtsmittel regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Ist eine Klasse 10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer, so ist dies im Lehrerzimmer oder in der Administration zu melden. Ab Dienstag, den 4.9.2012 gilt eine neue Stundeneinteilung: STUNDENEINTEILUNG 1. Stunde 07.50 08.40 2.Stunde 08.40 09.30 3.Stunde 09.45 10.35 4.Stunde 10.35 11.25 5.Stunde 11.30 12.20 6.Stunde 12.20 13.10 7.Stunde 13.15 14.05 8.Stunde 14.05 14.55 9.Stunde 15.00 15.50 10. Stunde 15.50 16.40 11.Stunde 16.40 17.30 Beginn: Große Pause: Kleine Pause: Nachmittag: Ende: 07.50 Uhr 09.30 09.45 Uhr 11.25 11.30 Uhr 13.10 13.15 Uhr 14.55 15.00 Uhr 17.30 Uhr 2

3) Im gesamten Schulbereich besteht ab 1. September 2011 nach SGA-Beschluss absolutes Rauchverbot. 4) Der Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen ist ausnahmslos untersagt. 5) Das Essen und Trinken während der Unterrichtszeit ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Lehrer erlaubt. Das Buffet steht den Schülern nur in der Pause und Freistunden zur Verfügung. 6) In den Werkstätten und in der Küche ist Arbeitskleidung zu tragen. Es besteht allgemeine Hausschuhpflicht, die Nichterfüllung hat eine Klassenbucheintragung sowie eine Herabsetzung der Verhaltensnote zur Folge. 7) Eine Benützung der WC-Anlagen ist nur in den Pausen bzw. zwischen den Unterrichtseinheiten während des Lehrerwechsels gestattet. Eine Ausnahme besteht lediglich im Krankheitsfall. 8) Die Schüler haben am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und sich an den verpflichtenden Schulveranstaltungen zu beteiligen. Turnstunden haben keine Sonderstellung, daher können Schüler, die nicht mitturnen, nicht entlassen werden. Bei verspätetem Eintreffen zum Unterricht oder zu einer Schulveranstaltung haben die Schüler dem Lehrer den Grund anzugeben. 9) In allen praktischen Gegenständen darf nicht mehr als die achtfache Wochenstundenzahl pro Jahr versäumt werden. Ist ein Nachholen nicht möglich, so kann der Schüler nicht abgeschlossen werden und muss je nach Ausmaß der Fehlstunden eine zusätzliche Betriebspraxis absolvieren sowie eine Prüfung ablegen. 10) Die Freistellung vom Unterricht kann vom Klassenvorstand über schriftlichen Antrag genehmigt werden. Eine Erlaubnis für Freistellungen für mehr als einen Tag muss von der Direktion im Vorhinein eingeholt werden. 11) Für den Fall der Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht wegen Krankheit oder aus anderen Gründen ist die Schule umgehend telefonisch (02236/222 05) oder per Fax (02236/222 05-43) zu verständigen. 12) Eine Entlassung während des Unterrichts aus Krankheitsgründen kann nur dann erfolgen, wenn der Erziehungsberechtigte erreichbar ist. In besonders gelagerten Fällen ist ein Transport mit der Rettung in das Krankenhaus zu veranlassen. 13) Beim nächsten Schulbesuch hat der Schüler dem Klassenvorstand eine schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten (bei Krankheit im Zweifelsfall über Verlangen des Klassenvorstandes oder Schulleiters zusätzlich ein ärztliches Attest) jedenfalls nach Ablauf einer Woche beizubringen. Eine ärztliche Bestätigung ist nach einer Woche schulischer Abwesenheit jedenfalls zwingend! 14) Der Klassenvorstand kann zweifelhafte Entschuldigungen zurückweisen. Im Krankheitsfall kann der Schularzt zur Überprüfung beigezogen werden. Nicht 3

anerkannte Entschuldigungen ergeben nicht entschuldigte Fehlstunden. Dieser Umstand führt zwingend zu einer Herabsetzung der Verhaltensnote und im Wiederholungsfall zu einer Disziplinarkonferenz, die weitere Maßnahmen bis zum Ausschluss von der Schule beschließen kann. 15) Der durch Abwesenheit versäumte Lehrstoff ist von den Schülern selbständig und schnellstmöglich nachzuholen. 16) Das Verlassen des Schulgeländes in der Pause und vor Ende der Unterrichtszeit ist grundsätzlich nicht gestattet. Für den Fall einer Freistunde ist eine Erlaubnis durch den Klassenvorstand einzuholen (Voraussetzung: Vollendete Schulpflicht und schriftliche Einverständniserklärung durch den Erziehungsberechtigten). Dies gilt auch für die An- und Abreise zu Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes. Ein Verlassen des Hauses ohne Erlaubnis zieht eine Herabsetzung der Verhaltensnote nach sich. 17) Regelung bei unentschuldigten Fehlstunden: Bei wiederholtem Zuspätkommen werden die versäumten Unterrichtsminuten addiert. Ab einer Summe von 50 Minuten wird eine unentschuldigte Stunde eingetragen. Bis zu 5 unentschuldigten Stunden: Verwarnung durch den Klassenvorstand vor der Klasse, Eintragung dieser Verwarnung im Klassenbuch. Bis zu 10 unentschuldigten Stunden: Verwarnung durch Herr Direktor im Beisein des KV, Festhalten im Klassenbuch, Eltern werden verständigt. Bis zu 15 unentschuldigten Stunden: Androhung auf Disziplinarkonferenz, in welcher der Ausschluss der Schülerin zur Abstimmung gebracht wird. Festhalten im Klassenbuch. Herr Direktor und Eltern werden verständigt. Ab der 16. unentschuldigten Stunde: Einberufung der Disziplinarkonferenz, Vorsitz Herr Direktor, Teilnahme aller Klassenlehrer. Abstimmung über den tatsächlichen Ausschluss, Eltern werden vorher und über das Abstimmungsergebnis informiert. 18) Regelung bei Klassenbucheintragungen: 1. Klassenbucheintragung - Verhaltensnote einen Grad schlechter, Verwarnung durch den Klassenvorstand. 2. Klassenbucheintragung - Verwarnung durch Herrn Direktor, Verständigung der Eltern. 3. Klassenbucheintragung Einberufung einer Disziplinarkonferenz mit Androhung des Ausschlusses. Festhalten im Klassenbuch, Herr Direktor und Eltern werden verständigt. 4. Klassenbucheintragung - Einberufung der Disziplinarkonferenz, Vorsitz Herr Direktor, Teilnahme aller Klassenlehrer, Abstimmung über den tatsächlichen Ausschluss, Eltern werden vorher und über das Abstimmungsergebnis informiert. 19) Die Schüler sind zur schonenden Behandlung schulischer Einrichtungen und der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel verpflichtet. Lehrsäle, Werkstätten und alle Aufenthaltsräume sind in Ordnung zu halten. Die Klassenordner kümmern sich um das Löschen der Tafel und um den Kreidenachschub. Die 4

Unterrichtsräume sind ordentlich zu verlassen und sind nach der letzten Stunde die Sessel auf die Tische zu stellen und die Tischfächer zu räumen. 20) Für Schäden am Inventar bzw. am Schulgebäude selbst ebenso wie an Kleidern und Schulsachen der Mitschüler haftet der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte für den Fall der mutwilligen Herbeiführung im vollen Umfang. 21) Für mitgebrachte Sachen und Wertgegenstände besteht keine Haftung der Schule. Für die Kästen haben die Schüler eigene Zahlenschlösser mitzubringen. 22) Sicherheitsgefährdende oder den Schulbetrieb störende Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Sie sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben, in der Direktion zu hinterlegen und nur an den Erziehungsberechtigten - sofern der Schüler eigenberechtigt ist, diesem - auszufolgen. Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit abzudrehen. Es ist auch untersagt, am WC während der Unterrichtszeit zu telefonieren. Ein Zuwiderhandeln hat eine Klassenbucheintragung zur Konsequenz. 23) Die Meldung von sicherheitsgefährdenden Ereignissen (zb Feueralarm) hat an die Direktion zu erfolgen. 24) Das Abstellen von Fahrrädern ist im Schulhof gestattet, Autos und Mopeds sind außerhalb des Schulhofes abzustellen. 25) Die Schüler haben das Recht der Schülermitverwaltung. Vertreter im SGA sind jeweils drei Lehrer- und Elternvertreter, der Schulsprecher und seine zwei Stellvertreter. Den Vorsitz führt der Herr Direktor. 26) Die Erziehungsberechtigten haben eine Änderung der Wohnadresse, der Telefonnummer sowie der sonstigen persönlichen Verhältnisse, die den Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, der Direktion unverzüglich zu melden. Eigenberechtigten Schülern kommt diese Verpflichtung selbst zu. 27) Allgemeine Auskünfte werden in der Direktionskanzlei, Auskünfte über Studienund disziplinäre Angelegenheiten in der Sprechstunde vom Klassenlehrer bzw. zuständigen Fachlehrer erteilt. Die Termine der Sprechstunden werden zu Semesterbeginn schriftlich mitgeteilt. Eltern volljähriger Schüler sind nur dann informationsberechtigt, wenn sie vom eigenberechtigten Schüler hiezu ermächtigt werden. Die Direktion 5

Sehr geehrte Eltern! Wir möchten Ihrem Kind eine gute Ausbildung in einer angenehmen Atmosphäre vermitteln. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine gute Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus besonders wichtig. Wenden Sie sich bitte mit Fragen und Problemen an die zuständigen Lehrer, den Klassenvorstand oder die Direktion, wir werden uns gemeinsam um eine Lösung bemühen. In diesem Sinne möchte ich auch Ihnen ein angenehmes Schuljahr wünschen. Mit freundlichen Grüßen Dir. Mag. Martin Pfeffer 6