ZAHLEN & FAKTEN 2014/2015

Ähnliche Dokumente
Zahlen & Fakten. Ausgabe 2017

SUISA. Event Management Circle 2010 S U I S

DIE GEMA VERBINDET MUSIKURHEBER UND MUSIKNUTZER

Urheberrecht amathea, , Urtenen-Schönbühl

Fürsorgereglement. Gültig ab

Tarif A SUISA. Sendungen der SRG SSR SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Gemeinsamer Tarif

Musik-Urheberrecht. Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Gemeinsamer Tarif Kb

Die Bestimmungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schiedskommission fallen, sind in kursiver Schrift abgedruckt.

GEMEINSAMER TARIF E (GT E) Kinos

Die Bestimmungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schiedskommission fallen, sind in kursiver Schrift abgedruckt.

Gemeinsamer Tarif 3b 2016

Tarif B SUISA. Musikvereinigungen und Orchestervereine SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Tarif B SUISA. Musikvereinigungen und Orchestervereine SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Gemeinsamer Tarif 4e 2014

Inhaltsverzeichnis. Stand

Gemeinsamer Tarif C

Gemeinsamer Tarif 4e

Tarif D SUISA. Konzertgesellschaften SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Gemeinsamer Tarif Ma

Tarif D SUISA. Konzertgesellschaften SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Gemeinsamer Tarif C

Société Suisse des Auteurs, société coopérative Schweizerische Autorengesellschaft Società svizzera degli autori

Gemeinsamer Tarif 4f

Workshop - Nutzungsrechte in der Musik

CHARTA DER SCHWEIZER MUSIK

Gemeinsamer Tarif

Gemeinsamer Tarif E

SUISA Hauptsitz Zürich

Gemeinsamer Tarif

IHRE RECHTE IN RECHTEN HÄNDEN. SUISA-Leitfaden für Urheber

Gemeinsamer Tarif H

Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger zur Vorführung, Sendung oder Online-Nutzung

GENERALVERSAMMLUNG 2013

Gemeinsamer Tarif Hb

INHALTSVERZEICHNIS. (Stand ) SUISA Statuten

Gemeinsamer Tarif 4i

Kreativität hat ihren Wert!

Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Coopérative des auteurs et éditeurs de musique Cooperativa degli autori ed editori di musica

FÜRSORGEREGLEMENT 2008 FÜRSORGEREGLEMENT

Gemeinsamer Tarif 3a

Informationen und Hinweise zur. Handreichung GEMA

Workshop - GEMAwissen. 14.April 2015

Gemeinsamer Tarif Y

Gemeinsamer Tarif S Fürstentum Liechtenstein

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft

Workshop - GEMAinfo. Stand: November 2014

Welche Rechte brauche ich?

Infoveranstaltung - Wissenswertes zur GEMA

Medienrecht und Schule. Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information

Schweizerische Strukturen für die Verwertung der Urheber- und Nachbarrechte

Inhaltsverzeichnis. Impressum

Gemeinsamer Tarif 4d

Tarif VI SUISA. Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die ans Publikum abgegeben werden SUISA

Theater Marie Postfach 4105 CH Aarau T / F

Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsformulars II für Bibliotheken Gemeinsame Tarife (GT) 8 II, 9 II und 6a

DIE KÜNSTLER UND IHRE VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN Eine Kampagne der Musikschaffenden Schweiz Teil 2: Updates zur ersten Runde 2013

Inhaltsverzeichnis. der SUISA. Impressum

Anmeldung Tonträgerproduktion

Musik und Rechte. Seminarunterlage von. Andreas Fabianek und Dr. Rainer Beck, Mag.art.

Gemeinsamer Tarif 2a

FAQ REFORM DER RUNDFUNKVERTEILUNG: AR/VR-Verteilung

GUTE MUSIK FÜR EINE GUTE SACHE

Herzlich Willkommen!

Inhaltsverzeichnis. 1. Urheberrecht Creative Commons... 5

Gemeinsamer Tarif

GEMA Ein Buch mit 7 Siegeln. Ab heute nicht mehr! GEMA Kein Buch mit sieben Siegeln

MUSIK HAT IHREN WERT

Die GVL für Tonmeister

Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die zur Hauptsache Musikfilme enthalten und dem Publikum abgegeben werden (Musik-DVDs)

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen. Referent Martin W. Vierrath GEMA Bezirksdirektion Stuttgart

MUSIKNUTZUNG DURCH MUSEEN,ARCHIVE UND BIBLIOTHEKEN

Musik &Bildung. Praxis Musikunterricht. Erschienen im Heft Musik & Bildung spezial "Wert der Kreativität"

Fragebogen. Musiknutzungen von Chören. Musiknutzungen von Chören. Angaben zum Veranstalter. Angaben zur Chorveranstaltung

Urheberrecht in der Schule. SGV-Forum, Thurpark Wattwil 18. November 2010

Musik für mehr als zwei Ohren Informationen für Schulen

Gesamtvertrag Speichermedienvergütung Neue Medien

Tarif VI 2016 SUISA. Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die ans Publikum abgegeben werden SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Schaffhauser Fernsehen AG. Vorname Stefan

IFPI Schweiz publiziert Jahreszahlen 2014 der Schweizer Musiklabels

Jahresbericht der Radio- und Fernsehveranstalter. A. Allgemeine Angaben TVM3 SA. Av. d'epenex Hausnummer 12. PLZ 1024 Ort Ecublens


MERKBLATT Urheberrechte

Société Suisse des Auteurs, société coopérative Schweizerische Autorengesellschaft Società svizzera degli autori

INFORMATIONSBLATT AUFGABENGEBIETE DER BILDRECHT TÄTIGKEITSBEREICH

Kopier- und Urheberrechtbestimmungen Unterrichtsmaterialien

Jahresbericht der Radio- und Fernsehveranstalter

Auf einen Blick. Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen

1 Radio und Fernsehen in der CH

RADIOSTAR Der große Nachwuchs-Wettbewerb von Radio Saarbrücken 99.6 mit Unterstützung von unserem Label World-Music.cd

Gemeinsamer Tarif 4d 2016

ONLINE-NUTZUNG KULTURELLER INHALTE. Bedeutung. Veränderung. Vom Wertetransfer zum fairen Wirtschaftssystem

Leitfaden für Geschäftspartner zur Nutzung von Geistigem Eigentum Dritter bei Meetings und Veranstaltungen 3. Oktober

copyright vs. internet

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Neue Geschäftsmodelle

Internationaler Schneesportmarkt

EIGENTUM VERPFLICHTET!

Schaffhauser Fernsehen. Schaffhauser Fernsehen

Transkript:

Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Coopérative des auteurs et éditeurs de musique Cooperativa degli autori ed editori di musica ZAHLEN & FAKTEN 2014/2015

ÜBER DIE SUISA Foto: Kevin Rechsteiner «Die SUISA war für mich auf jeder Stufe meiner Karriere eine grosse Hilfe. Sie würdigt meine Entwicklung und unterstützt mich.» Brandy Butler, Sängerin und Songwriterin (u.a. Chamber Soul und DEE DAY DUB) Wer ist die SUISA? Eine nicht-profitorientierte Genossenschaft von rund 33 000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern der Schweiz und Liechtensteins. Repräsentantin von weltweit rund zwei Millionen Urhebern Komponisten, Textautoren, Arrangeuren und Musikverlegern. Bindeglied zwischen den Musikurhebern/-verlegern und denjenigen, die Musik öffentlich nutzen. Was macht die SUISA? Sie verhandelt mit den Nutzerverbänden angemessene Tarife für Musiknutzungen aller Art. Sie erteilt an rund 90 000 Kunden bzw. Nutzer Lizenzen für die Aufführung, Sendung und Vervielfältigung von Musik. Sie stellt Rechnung im Namen der Urheber/Verleger und verteilt das Geld an die Musikurheber/-verleger, deren Werke genutzt wurden. Sie entwickelt, betreibt und lizenziert technische Lösungen für das Management von Urheberrechten. Was bringt eine SUISA-Mitgliedschaft? Musikurheber/-verleger erhalten Geld, wenn ihre Werke gesendet, vervielfältigt und aufgeführt werden. Die SUISA unterhält eine «Urheber- und Verleger-Fürsorgestiftung» und hilft damit, das Einkommen aus Urheberrechten für ihre Mitglieder auch im Alter zu sichern. Die SUISA finanziert die FONDATION SUISA, die seit 1989 das schweizerische Musikschaffen fördert. Mehr unter: www.fondation-suisa.ch Die SUISA setzt sich für ein zeitgemässes Urheberrecht und die Lizenzierung von neuen Nutzungsformen ein. Wie ist die SUISA organisiert? Die SUISA ist eine nicht-profitorientierte Genossenschaft. Die Komponisten, Textautoren und Verleger sind die Genossenschafter. Deren Generalversammlung wählt u.a. die 15 Mitglieder des Vorstands. Die Geschäftsleitung ist vom Vorstand gewählt. Sie besteht seit 1.7.2010 aus Andreas Wegelin, Vincent Salvadé und Irène Philipp Ziebold. Die SUISA beschäftigt 199 Mitarbeitende bei rund 171 Vollzeitstellen. Mit Standorten in Zürich, Lausanne und Lugano ist die SUISA in drei Landesteilen präsent. «Gut gibt s die SUISA! Sie sorgt mit Rat und Tat dafür, dass die Musikschaffenden für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden.» René Wicky, Komponist, Verleger, Interpret und Musikproduzent Foto: Hans Rothenfluh, Brunnen SZ

WER BRAUCHT EINE LIZENZ DER SUISA? Alle, die Musik ausserhalb des privaten Rahmens verwenden, müssen sich bei der SUISA melden. Die SUISA stellt dann eine Lizenz für die entsprechende Nutzung aus. Die Lizenzkosten sind in Tarifen geregelt, die mit den massgeblichen Nutzerverbänden (GastroSuisse, SWICO etc.) regelmässig verhandelt werden. Je höher der Stellenwert der Musik, desto höher ist der Tarifansatz. Für ein Konzert ist er deshalb deutlich höher als für Hintergrundmusik in einem Verkaufslokal. Nutzungsbeispiele und Kunden Nutzung Konzert Radio- und Fernsehsendung Tanzmusik Partys mit Musik ausserhalb des Gastgewerbes Hintergrundmusik im Verkaufsbetrieb Herstellung von Tonträgern Hotel-Video Musik für Filme und Werbespots Herstellung/Import von Speichermedien, auf die Musik kopiert wird Internet Downloadshop/Streamingdienst Kunde Konzertveranstalter Radio- und Fernsehsender Diskotheken, Clubs, Hoteliers und Gastwirte Veranstalter der Party Ladenbesitzer Tonträgerproduzenten Hoteliers und Gastwirte Filmproduzenten Hardware-Importeure bzw. -Hersteller Digital Service Provider (z.b. itunes, Spotify, etc.) Woher stammen die Einnahmen? Die SUISA unterscheidet zwischen Lizenzen für, Aufführungs- und Senderechte sowie n (Kompensationsleistung für Privatkopien). Die Einnahmen aus CD-Produktionen () gehen seit Jahren kontinuierlich zurück. Dieser Rückgang wird noch nicht aufgefangen durch die Einnahmen aus den Online-Angeboten mit Musik. Dagegen haben die Einnahmen aus Konzerten () und Radio/TV (Senderechte) zugenommen. Die Einnahmen bei den n stammen aus den Tarifen für elektronische Speichermedien wie z.b. beschreibbaren CDs und DVDs oder MP3-Playern. Entwicklung der Inlandeinnahmen seit 2010 in Mio. CHF 2013 Senderechte Online 60,8 47,2 8,1 4,6 4,1 Total 124,8 0 20 40 60 80 100 120 2012 Senderechte 60,1 42,5 13,1 4,1 Total 119,8 2011 Senderechte 57,9 45,5 17,1 4,8 Total 125,2 2010 Senderechte 55,6 42,2 17,1 6,2 Total 121,1

MUSIK EIN INTERNATIONALES GESCHÄFT Musik ist ein Importprodukt. Auch in der Schweiz wird mit Musik von amerikanischen oder englischen Komponisten am meisten Umsatz erzielt. Deshalb fliesst ein Grossteil der Lizenzeinnahmen in diese Länder. Doch auch Musikschaffende aus Afrika, Lateinamerika oder der Karibik haben Anspruch auf Geld, wenn ihre Musik in der Schweiz gespielt wird. Umgekehrt erhalten SUISA-Mitglieder auch Geld aus dem Ausland, wenn ihre Musik dort aufgeführt und gesendet wird. Wichtigste Partnerländer der SUISA sind Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien und die USA. Paneuropäische Lizenzierung Bei der Verbreitung von Musik unserer Mitglieder im Internet lizenziert die SUISA seit 2012 bei grossen Anbietern wie itunes oder Google europaweit. Damit haben unsere Mitglieder Gewähr, Lizenzeinnahmen schneller und auf direktem Weg zu bekommen. Fluss der Lizenzgelder von und nach dem Ausland Zahlen für 2013 in 1000 CHF aus dem Ausland ins Ausland Europa 9 799 32 017 Asien 527 71 Amerika 532 11 964 Afrika 7 41 Australien 65 402 «Die SUISA unterstützt unabhängige Künstler und Künstlerinnen wie mich dabei, sich in der komplizierten Welt der Urheberrechte zurechtzufinden.» Charlie Roe alias Romina Bruschi, Singer/Songwriter Foto: Lisa Bosco

WIE FUNKTIONIERT DIE SUISA? Urheber und Verleger Nutzungsmeldung Lizenzzahlung Verteilung/Auszahlung Verleger Gastgewerbe Hotellerie Urheber Sender Komponist Textautor Identifizierung von Werken und Beteiligten Tonträger Schwestergesellschaften* Online Lizenzierung www.golden-section-graphics.com Mitgliedschaft Werkanmeldungen Veranstalter Nutzer Mitgliedschaft Ein Urheber oder ein Verleger wird Mitglied, indem er mit der SUISA einen Wahrnehmungsvertrag abschliesst. Der Vertrag verpflichtet die SUISA, Geld dafür einzuziehen, wenn die Musik des Mitglieds gesendet, aufgeführt oder vervielfältigt wird. Werkanmeldungen Das Mitglied meldet der SUISA alle Werke, die es geschaffen hat. Sind an einem Werk mehrere Urheber/Verleger beteiligt, so werden ihre prozentualen Anteile daran festgesetzt. Nutzungsmeldung Ein Nutzer meldet der SUISA, welche Werke er wie oft aufführt, sendet oder vervielfältigt. Er beantragt damit eine Lizenz für die Nutzung. Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis zur Nutzung gegen Entgelt. Lizenzierung Die SUISA erteilt dem Nutzer eine Lizenz und stellt stellvertretend für die Urheber/Verleger eine Rechnung. Lizenzzahlung Der Nutzer bezahlt die Lizenz gemäss Tarif. Bei regelmässigen Kunden sind die Konditionen in einem Vertrag geregelt. Identifizierung von Werken und Beteiligten Die gemeldeten Werke werden identifiziert und die Anteile der beteiligten Urheber/Verleger ermittelt. Verteilung/Auszahlung Jeder Urheber/Verleger erhält seinen Anteil aus der Nutzung der Werke, an denen er beteiligt ist. Ist der Urheber/Verleger Mitglied einer ausländischen Urheberrechtsgesellschaft, so wird das Geld via diese Schwestergesellschaft* verteilt. * Schwestergesellschaften Durch Verträge mit ausländischen Urheberrechtsgesellschaften kann die SUISA auch die Werke ausländischer Musikschaffender lizenzieren. Im Gegenzug lizenzieren die ausländischen Gesellschaften in ihrem Territorium die Nutzung des bei der SUISA gemeldeten Repertoires und überweisen dafür Lizenzerträge an die SUISA zur Verteilung.

SUISA IN KÜRZE Die SUISA ist eine Genossenschaft und gehört ihren Mitgliedern. Ende 2013 liessen 32 898 Musikschaffende ihre Rechte durch die SUISA wahrnehmen, davon 30 950 Urheber und 1948 Verleger. Die SUISA erwirtschaftete 2013 einen Umsatz von CHF 144,9 Mio., lizenzierte 2013 rund 7,7 Mio. Sendungen von Werken in Radio und Fernsehen, vertritt in der Schweiz das Welt- repertoire an Musik und rechnet Urheberrechtsentschädigungen mit weltweit mehr als 100 Schwestergesellschaften ab, registrierte 986 146 Werkanmeldungen ihrer Mitglieder im Jahr 2013, förderte 2013 mit CHF 2,4 Mio. über die FONDATION SUISA die Schweizer Musik im In- und Ausland, sicherte 2013 mit CHF 7,3 Mio. die soziale Vorsorge ihrer Mitglieder, erzielte 2013 einen Ertrag von CHF 118,8 Mio. zur Verteilung an die Urheber und Verleger im In- und Ausland, beschäftigt bei 171,2 Vollzeitstellen 199 Mitarbeitende, finanzierte den Verwaltungsaufwand mit CHF 26,9 Mio., was einem Kostenabzug von im Durchschnitt 12,47 % entspricht, zahlte damit rund 88 von 100 Schweizer Franken Einnahmen an die Rechteinhaber aus. Impressum Herausgeberin: SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, www.suisa.ch I www.suisablog.ch, suisa@suisa.ch Redaktion: Manu Leuenberger Übersetzungen: Yves Schmutz, Giusy Righetto, Chantal Kiolbassa-Gandini, Supertext AG Gestaltung: Crafft Kommunikation AG, Zürich Foto Titelseite: Anna Aaron by Stéphane Schmutz Druck: Schellenberg Druck AG, Pfäffikon Auflage: Gesamt (DE/FR/IT/EN) 5700 Ex. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Coopérative des auteurs et éditeurs de musique Cooperativa degli autori ed editori di musica SUISA Bellariastrasse 82, Postfach 782, CH-8038 Zürich, Tel +41 44 485 66 66, Fax +41 44 482 43 33 SUISA Avenue du Grammont 11bis, CH-1007 Lausanne, tél +41 21 614 32 32, fax +41 21 614 32 42 SUISA Via Soldino 9, CH-6900 Lugano, tel +41 91 950 08 28, fax +41 91 950 08 29 www.suisa.ch, suisa@suisa.ch