Hinweise. BAM-GGR 001 Anhang 1 Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle Rev. 3 vom

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Transkript:

Hinweise 1) Die Angaben sind Mindest-Prüfhäufigkeiten für die herstellereigene Serienkontrolle bei der Produktion von Gefahrgutverpackungen; wird nicht produziert, ist keine Prüfung nötig. 2) Die Zeitangaben bedeuten Produktionszeiten; in der Regel sind 8 Stunden eine Produktionsschicht. 3) Ein Los entspricht der Produktionsmenge eines Auftrags einer Verpackung, der ohne Unterbrechung (durch andere Produktionen) oder Maschinenumrüstung gefertigt wird. 4) Die Frequenzen beziehen sich dabei auf jede - nur im Zeitraum tatsächlich produzierte - Bauart. 5) Bei den genannten alternativen Häufigkeiten ist jeweils die geeignetste alternative Regelung anzuwenden. Diese wird im QSP festgelegt. 6) Die Zahlenangaben beziehen sich dabei auf die entsprechende Anzahl der Prüfmuster; d.h. es ist z.b. monatlich ein Prüfmuster einer Fallprüfung zu unterziehen. Dabei sind bei der Probennahme der Muster die verschiedenen Bedingungen wie unterschiedliche Maschinen, Formen etc. in geeigneter Weise einzubeziehen und abzuwechseln. 7) So ist z.b. bei der Fallprüfung darauf zu achten, dass die verschiedenen im Baumusterprüfbericht verwendeten Positionen im Laufe der Zeit abgeprüft werden. Die Fallprüfung auf die schwächste Stelle ist dabei bevorzugt durchzuführen. 8) Für Kombinations-Verpackungen sind die Spezifikationen Eigenschaften der Einzel-Komponenten mit den entsprechenden Häufigkeiten sowie deren korrekter Zusammenbau zu prüfen. Die Innendruck-, Fall- und Stapeldruckprüfung sind an der Kombinationsverpackung durchzuführen. Die Dichtheitsprüfung darf an der Kombinationsverpackung oder alternativ gemäß 6.1.1.3 ADR am Innengefäß erfolgen. 9) Für die Fertigung geringer Stückzahlen können mit der BAM gesonderte Kleinserienregelungen abgestimmt werden. 10) Ebenso können Sonderregelungen abgestimmt werden, falls ein Hersteller über eine hohe Anzahl an (typähnlichen) Bauartzulassungen verfügt. 11) Soweit möglich kann ein Prüfmuster für verschiedene Prüfverfahren verwendet werden. Bei Nichtbestehen ist jedoch ein neues, unbeschädigtes Muster nachzuprüfen. Dieser Anhang tritt zum 1.5.2016 mit einer Übergangszeit von 6 Monaten (1.11.2016) in Kraft. Zusätzlich zu diesen Übergangszeiten können geringere Prüfhäufigkeiten, die bis 01.07.2015 in einem QSP anerkannt wurden, bis zur Verlängerung der entsprechenden QSP-Anerkennung beibehalten werden. Die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion sind jeweils farblich hervorgehoben. Änderungen dieser Regelungen, z.b. aufgrund von Gesetzesänderungen oder Bedarf aus der Praxis, können zeitnah erfolgen. Die BAM informiert die betroffenen Kreise entprechend. Seite 1 von 9

Werkstoffe (gemäß den Angaben und 1 Kennwerten im Zulassungsprüfbericht) Fertig- und Halbfabrikate bei Fremdbezug 2 (gemäß den Angaben und Kennwerten im Zulassungsprüfbericht) 3 Verpackungen Spezielle Materialkennwerte (Cobb-Test, Berstfestigkeit, Durchstoßprüfung) 0,5 mm 1A, 3A, 4A, 1B, 4B, 6HA < 0,5 mm 1A, 3A, 0A, 1B Verpackung aus Kunststoff 1H, 3H, 4H 6HH, 6PH Kiste aus Holz 1 pro Lieferung der Ausgangsmaterialien (a) 1 pro Lieferung der zugelieferten Elemente (a) Fass aus Pappe (Fibertrommel) Sack aus Kunst./ Papier Kiste aus Wellpappe 4C, 4D, 4F 1G 5H, 5M 4G, 6HG Reihenfolge, pro Los (fertige Verp.) (b)/ pro Eingangspappcharge (c) 4 Qualitätsrelevante Abmessungen (Funktionsmaße, Materialstärke) 1 pro 5000 Stück/ alle 24 Stunden/ / 1 pro 1000 Stück 5 korrekter Zusammenbau 6 visuelle Prüfung der Verbindungen / Nähte / Verklebungen / Bördelung / Innenraum (d) 1 pro 5000 Stück/ jede Endnahtverklebung Herstellernaht, Qualität der Rillung: 7 Dichtungen/Verschlüsse/Ventile (korrekte Montage und Funktion) 1 pro 5000 Stück/ 8 Masse der fertigen Verpackung (o) (p) (p) 9 Mindestwanddicke alle 24 Stunden/ 10 Oberflächenbehandlung 11 Prüfung der einzelnen Lagen (Sorte,, Reihenfolge) (q) / 1 pro Liefercharge 12 Kennzeichnung (Richtigkeit, Lesbarkeit, Dauerhaftigkeit) (e) 1 pro 5000 Stück/ 1 pro 1000/ 13 Dichtheitsprüfung laufende Fertigung (nur für Verp. für flüssige Füllgüter) jede jede (außer 0A mit ADR/RID Kennz.) jede jede Seite 2 von 9

14 Verpackungen Dichtheitsprüfung entsprechend Prüfniveau ADR 6.1.5.4.3 (nur für flüssige Füllgüter) (j, s) 15 Fallprüfung 16 hydraul. Innendruckprüfung (nur für Verp. für flüssige Füllgüter) 0,5 mm 1A, 3A, 4A, 1B, 4B, 6HA 1 pro Monat (k, l) 1 pro Monat (k, l, m) 1 pro Monat (k, l, m) < 0,5 mm 1A, 3A, 0A, 1B Verpackung aus Kunststoff 1H, 3H, 4H 6HH, 6PH 1 pro Monat (k) 1 pro Monat 1 pro Monat (k) 17 Stapeldruckprüfung 1 pro 6 Monate 1 pro 6 Monate 18 a) b) + c) Bedienungsanleitung/Anwenderdokumentation (inkl. Verpackungs- und Verschließanweisung) 1 pro Monat (r) ( -18 C) Kiste aus Holz Fass aus Pappe (Fibertrommel) Sack aus Kunst./ Papier Kiste aus Wellpappe 4C, 4D, 4F 1G 5H, 5M 4G, 6HG nach Prüfplan 1 pro Monat (n) 3 pro 20.000 (f) (g) 1 pro Monat (k) 1 pro Monat 1 pro Monat 1 pro Monat (h), (r) z.b. durch Werkszeugnis, Werksprüfzeugnis oder eigene Prüfungen; Prüfbedingungen analog Prüfbericht der Zulassung. Bei 4G sind zugekaufte Wellpappenzuschnitte (Bogenware) als Halbfabrikate anzusehen. Bei 5H4 sind zugekaufte Flachfolien als Halbfabrikate anzusehen. nach Prüfplan 1 pro Monat (n) 5 pro Los (i) muss bei Erst-Lieferung/Aktualisierung dem Kunden zur Verfügung gestellt/aktualisiert werden, z.b. im Internet Cobb-Wert nach ISO 535:1991, 1 Einzelprüfung Durchstoßarbeit (DIN 53142), 10 Einzelprüfungen (5 pro Seite), Unterschreitungen beim Mittelwert von bis zu 10 % sind zulässig Berstfestigkeit (ISO 2759), 10 Einzelprüfungen, (5 pro Seite), Unterschreitungen beim Mittelwert von bis zu 10 % sind zulässig d) zusammengesetzte Verpackungen: Innenraum der Außenverpackung visuell 1 pro 1000 Stück e) z.b. über Kontrolle der Freigabe der Druck(er)einstellung f) je weitere 20.000 Stück: +1 weitere Fallprüfung g) 4G-Fallprüfung mit PE-Beutel durch Hersteller auf die schwächste Stelle Bestehenskriterium: ein Riß darf nicht > 1/3 der betroffenen Verpackungskante sein; die Länge des Risses ist in % zur Länge der Verpackungskante zu dokumentieren bei Verwendung anderer Original-Innenverpackungen gilt die ADR-Regelung, d.h. kein Austritt des Füllguts und/oder kein Austritt der Innenverpackungen. h) dynamischer Stauchwiderstand anstatt statische Stapeldruckprüfung möglich nach DIN 55440-1 bei leerer Verpackung; befüllte, d.h. versandfertige Verpackung nach ISO 12048 i) BCT Stapelstauchwiderstand nach DIN 55440-1: Unterschreitungen beim Mittelwert von bis zu 10% sind zulässig j) durch zusätzliche geeignete Methoden ist das Prüfniveau statistisch abzusichern Prüfüberdruckreduzierung auf 0,15 bar (X-Codierung) bzw. 0,1 bar (Y- und Z-Codierung) beim Bubble-Test mit Netzmittelzugabe möglich. k) pro Mantel-Innendurchmesser (z.b. 571,5 mm) und pro Verpackungstyp (z.b. 1A1), mindestens aber alle 6 Monate je gefertigte Zulassung falls die Zulassung mehrere Leistungsniveaus bei einer Spezifikation umfasst, ist die jeweils höchste Leistung je Zulassung zu prüfen ggf. können Zulassungen zu einem Zulassungsschein mit Bauartreihen zusammengefasst werden l) für Wiederaufarbeitung gilt: 1 pro 6 Monate Seite 3 von 9

m) Verpackungen 0,5 mm 1A, 3A, 4A, 1B, 4B, 6HA < 0,5 mm 1A, 3A, 0A, 1B Verpackung aus Kunststoff 1H, 3H, 4H 6HH, 6PH Kiste aus Holz Fass aus Pappe (Fibertrommel) Sonderregelung für Edelstahl-Verpackungen, Airbag-Transport-Verpackungen und Stahfässer mit n >/= 2 mm: 1 pro 24 Monate für teilweise geschweißte Edelstahl-Verpackungen in Kleinserien (bis 1000 Stück/Jahr) gilt die Sonderregelung: Prüfung alle 2000 Stück Sack aus Kunst./ Papier Kiste aus Wellpappe 4C, 4D, 4F 1G 5H, 5M 4G, 6HG n) pro Trommel-Innendurchmesser o) Bestimmung der Gesamtmasse aus der Summe der ermittelten Massen der Einzelkomponenten möglich p) Wiederaufarbeitung: alternativ: Massebestimmung oder nmessung q) Im (nach) Fertigungsprozess reicht Kontrolle der Reihenfolge der Ausgangsprodukte. Spezifizierung der Parameter der Papiersorten nur erforderlich, wenn nicht durch Zeile 1 oder 2 abgedeckt. r) Kunststoffverpackungen für Feststoffe, Bruttomasse kleiner gleich 10kg, Produktion weniger als 4000 Stück im Jahr: 1 Kältefallprüfung und 1 Stapeldruckprüfung alle 4000 Stück oder mindestens alle 24 Monate. s) nur erforderlich, wenn bei der 100%-Prüfung (Zeile 13) das ADR-Prüfniveau (Bubble-Test) nicht erreicht wird. Seite 4 von 9

Werkstoffe (gemäß den Angaben und 1 Kennwerten im Zulassungsprüfbericht) Fertig- und Halbfabrikate bei Fremdbezug 2 (gemäß den Angaben und Kennwerten im Zulassungsprüfbericht) Spezielle Materialkennwerte (Cobb-Test, 3 Berstfestigkeit, Durchstoßprüfung) Qualitätsrelevante Abmessungen 4 (Funktionsmaße, ggf. Materialstärke) 5 korrekter Zusammenbau visuelle Prüfung der Verbindungen / Nähte / 6 Verklebungen / Innenraum (d) 7 Dichtungen/Verschlüsse/Ventile (korrekte Montage und Funktion) 8 Mindestwanddicke Behälter 9 Prüfung der einzelnen Lagen (Sorte,, Reihenfolge) (q) 10 Oberflächenbehandlung 11 Masse der fertigen Verpackung (m) 12 Masse Innenbehälter bei Kombi-IBC 13 Kennzeichnung des Innenbehälters bei Kombi-IBC Kennzeichnung (Richtigkeit, Lesbarkeit, 14 Dauerhaftigkeit) zerstörungsfreie Prüfung der Schweißnähte, z.b. 15 Ultraschall; Röntgen etc. 16 zerstörungsfreie Prüfung der Stutzennähte 17 IBC Dichtheitsprüfung laufende Fertigung (nur für IBC für flüssige Füllgüter) IBC aus Metall Kunststoff- und Kombi-IBC (n) IBC aus Holz FIBC IBC aus Wellpappe 11A, 11B, 11N, 21A, 21B, 21N, 31A, 31B, 31N jeder 1 pro 100 Stück/ 11H, 21H, 31H, 11HZ1, 21HZ1, 31HZ1, 11HZ2, 21HZ2, 31HZ2 (d) alle 24 Stunden/ 11C, 11D, 11F 13H, 13L 11G jeder jeder jeder 1 pro 100 Stück/ 1 pro 100 Stück/ jeder (f) 1 pro Lieferung der Ausgangsmaterialien (a) 1 pro Lieferung der zugelieferten Elemente (a) jeder jede Reihenfolge, pro Los (fertige Verp.) (b)/ pro Eingangspappcharge (c) / 1 pro Liefercharge jeder (e) Seite 5 von 9

IBC IBC aus Metall Kunststoff- und Kombi-IBC (n) IBC aus Holz FIBC IBC aus Wellpappe 11A, 11B, 11N, 21A, 21B, 21N, 31A, 31B, 31N 11H, 21H, 31H, 11HZ1, 21HZ1, 31HZ1, 11HZ2, 21HZ2, 31HZ2 11C, 11D, 11F 13H, 13L 11G 18 Dichtheitsprüfung entsprechend Prüfniveau ADR 6.1.5.4.3 6.5.4.4.2 (nur für flüssige Füllgüter) (j), (o) 1 pro Monat 1 pro Monat 19 Fallprüfung (l) 1 pro 7500 Stück (h)/ hydraul. Innendruckprüfung 1 pro 7500 Stück (h)/ 20 (nur für IBC für flüssige Füllgüter) (l) 21 Stapeldruckprüfung (k) 22 Bedieneinrichtung (Funktion) jeder jeder (g) 23 Hebeprüfung von unten 24 Hebeprüfung von oben 25 Kippfallprüfung 26 Aufrichtprüfung 27 a) b) + c) d) Bedienungsanleitung/Anwenderdokumentation (inkl. Verpackungs- und Verschließanweisung) z.b. durch Werkszeugnis, Werksprüfzeugnis oder eigene Prüfungen; Prüfbedingungen analog Prüfbericht der Zulassung bei 11G sind zugekaufte Wellpappenzuschnitte (Bogenware) als Halbfabrikate anzusehen nach Prüfplan/ 1 pro 50 Stück nach Prüfplan/ 1 pro 500 Stück / (i) muss bei Erst-Lieferung/Aktualisierung dem Kunden zur Verfügung gestellt/aktualisiert werden, z.b. im Internet Cobb-Wert nach ISO 535:1991 mind. 155g/m2, 1 Einzelprüfung Durchstoßarbeit (DIN 53142 / ISO 3036 (s. ADR)), 10 Einzelprüfungen (5 pro Seite), Unterschreitungen beim Mittelwert von bis zu 10% zulässig, mindestens 15 J (s. ADR) sind einzuhalten Berstfestigkeit (ISO 2759), 10 Einzelprüfungen, (5 pro Seite), Unterschreitungen beim Mittelwert von bis zu 10% sind zulässig soweit anwendbar: Prüfung der Umhüllung auf Fehler (insb. solche, die den Behälter beschädigen könnten) sowie der Befestigungselemente (Schweißnähte, Verbindungen etc.) e) z.b. über Kontrolle der Freigabe der Druck(er)einstellung f) auch vor Verzinkung möglich g) Prüfung auch separat bzw. Bestätigung mittels Eingangsprüfzeugnis möglich h) Kleinserienregelung: 1 Prüfung bei/nach Gesamtproduktion von 7500 Stück über alle Bauarten i) alternativ: bei jeder Fertigungsüberwachung an einem Muster j) durch zusätzliche geeignete Methoden ist das Prüfniveau statistisch abzusichern Prüfüberdruckreduzierung auf 0,1 bar beim Bubble-Test mit Netzmittelzugabe möglich Seite 6 von 9

IBC IBC aus Metall Kunststoff- und Kombi-IBC (n) IBC aus Holz FIBC IBC aus Wellpappe 11A, 11B, 11N, 21A, 21B, 21N, 31A, 31B, 31N 11H, 21H, 31H, 11HZ1, 21HZ1, 31HZ1, 11HZ2, 21HZ2, 31HZ2 11C, 11D, 11F 13H, 13L 11G k) nur bei stapelbaren IBC, alternativ BCT/Stapelstauchwiderstand nach DIN 55440-1 (soweit Sollwerte im Zulassungsprüfbericht vorliegen); Unterschreitungen beim Mittelwert von bis zu 10% sind zulässig l) neue Baumusterprüfungen (mit durchgeführter Fall-/ hydr.innendruckprüfung) für Zulassungsänderungen werden auch als Prüfung im Sinne dieser Tabelle anerkannt m) Bestimmung der Gesamtmasse aus der Summe der ermittelten Massen der Einzelkomponenten möglich n) bei IBC 31HZ1 können Prüfungen von Bauarten dann zusammengefasst werden, wenn die Innenbehälter gleiches Gewicht, Form und Volumen haben und sich durch ihren Schichtenaufbau (Additive) unterscheiden, hier ist die Ausführung mit der anzunehmenden schwächsten Leistung zu prüfen (i.d.r. Mehrschichten-Ausführung) o) nur erforderlich, wenn bei der 100%-Prüfung (Zeile 17) das ADR-Prüfniveau nicht erreicht wird. q) Im (nach) Fertigungsprozess reicht Kontrolle der Reihenfolge der Ausgangsprodukte. Spezifizierung der Parameter der Papiersorten nur erforderlich, wenn nicht durch Zeile 1 oder 2 abgedeckt. Seite 7 von 9

Großverpackungen Großverpackungen aus Großverpackung aus Großverpackung aus Metall Holz Pappe 50A, 50B 50D 50G Werkstoffe (gemäß den Angaben und 1 Kennwerten im Zulassungsprüfbericht) Fertig- und Halbfabrikate bei Fremdbezug 2 (gemäß den Angaben und Kennwerten im Zulassungsprüfbericht) Spezielle Materialkennwerte (Cobb-Test, 3 Berstfestigkeit, Durchstoßprüfung) Qualitätsrelevante Abmessungen 4 (Funktionsmaße, Materialstärke) 5 korrekter Zusammenbau 6 visuelle Prüfung der Verbindungen / Nähte / Verklebungen / Bördelung / Innenraum (d) 7 Dichtungen/Verschlüsse/Ventile (korrekte Montage und Funktion) 8 Masse der fertigen Verpackung (j) 9 Oberflächenbehandlung Prüfung der einzelnen Lagen (Sorte, 10, Reihenfolge) (k) Kennzeichnung (Richtigkeit, Lesbarkeit, 11 Dauerhaftigkeit) (e) 12 Dichtheitsprüfung (nur für Bergungsgroßverpackungen) 13 Fallprüfung (i) 14 Stapeldruckprüfung (sofern dafür ausgelegt) (i) Hebeprüfung von unten 15 (sofern dafür ausgelegt) (i) Hebeprüfung von oben 16 (sofern dafür ausgelegt) (i) 1 pro Lieferung der Ausgangsmaterialien (a) 1 pro Lieferung der zugelieferten Elemente (a) jeder 1 pro 100 Stück/ 1 pro 3 Jahre 1 pro 3 Jahre 1 pro 3 Jahre 1 pro 3 Jahre Reihenfolge, (b) pro Los (fertige Verp.) oder (c) pro Eingangspappcharge Herstellernaht, Qualität der Rillung: / 1 pro Liefercharge (f) (g) nach Prüfplan/ 1 pro 500 Stück (h) nach Prüfplan/ 1 pro 500 Stück (h) Seite 8 von 9

17 a) b) + c) d) Bedienungsanleitung/Anwenderdokumentation (inkl. Verpackungs- und Verschließanweisung) muss bei Erst-Lieferung/Aktualisierung dem Kunden zur Verfügung gestellt/aktualisiert werden, z.b. im Internet z.b. durch Werkszeugnis, Werksprüfzeugnis oder eigene Prüfungen; Prüfbedingungen analog Prüfbericht der Zulassung bei 50G sind zugekaufte Wellpappenzuschnitte (Bogenware) als Halbfabrikate anzusehen Cobb-Wert nach ISO 535:1991, 1 Einzelprüfung; Durchstoßarbeit (DIN 53142 / ISO 3036 (s. ADR)), 10 Einzelprüfungen (5 pro Seite); Unterschreitungen beim Mittelwert von bis zu 10% zulässig, mindestens 15 J (s. ADR) sind einzuhalten. zusammengesetzte Verpackungen: Innenraum der Außenverpackung visuell 1 pro 1000 Stück e) z.b. über Kontrolle der Freigabe der Druck(er)einstellung f) 50G-Fallprüfung mit PE-Beutel durch Hersteller auf die schwächste Stelle Bestehenskriterium: ein Riß darf nicht > 1/3 der betroffenen Verpackungskante sein; die Länge des Risses ist in % zur Länge der Verpackungskante zu dokumentieren bei Verwendung anderer Original-Innenverpackungen gilt die ADR-Regelung, d.h. kein Austritt des Füllguts. alternativ BCT/Stapelstauchwiderstand nach DIN 55440-1 an 5 Großverpackungen (soweit Sollwerte im Zulassungsprüfbericht vorliegen); Unterschreitungen beim Mittelwert g) h) alternativ: bei jeder Fertigungsüberwachung an einem Muster i) ein Muster kann für alle Prüfungen verwendet werden j) Bestimmung der Gesamtmasse aus der Summe der ermittelten Massen der Einzelkomponenten möglich k) Im (nach) Fertigungsprozess reicht Kontrolle der Reihenfolge der Ausgangsprodukte. Spezifizierung der Parameter der Papiersorten nur erforderlich, wenn nicht durch Zeile 1 oder 2 abgedeckt. Seite 9 von 9