Erfahrungen mit der neuen BAM-GGR 001

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1 Erfahrungen mit der neuen BAM-GGR 001 Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) für den Transport gefährlicher Güter Revision 3 /

2 Historie BAM-GGR 001 Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) für den Transport gefährlicher Güter Revision zur Ablösung TRV001 Revision Entschluss zur kompletten Umstrukturierung der Texte 2013/14 Gespräche zur Abstimmung mit den Verbänden April 2014 Veröffentlichung der Revision 3, Übergangsfrist für Einzelabsprachen bis Ende April 2015 Juli 2014 Veröffentlichung des Anhangs 1 (Prüffrequenzen der Serienkontrolle) als Arbeitspapier bis ca. Mitte 2015 Ausblick: 2015: Veröffentlichung Frequenzen und Sonderregelungen sowie Abstimmung von Toleranzen (bei Bauartspezifikationen und bei Prüfungen)

3 Ziel der Überarbeitung Vereinfachung des Verfahrens Vereinheitlichung der Anforderungen an die Hersteller Ergänzung der Regelungen um fehlende Aspekte Konkretisierung der Anforderungen Straffung der Unterlagen

4 Was hat sich geändert? Neue Struktur: einzelne Teile = für den jeweiligen Adressaten Hersteller / Rekonditionierer / Überwachungsstelle nur noch 1 Anhang Wegfall der QMS Neu: Witnessaudits, Prüfung von Gefahrgutverpackungen durch die BAM Ablauf: BAM führt in der Regel die Erst-Audits durch anschließend jährliche Überwachungen (durch BAM oder anerkannte Überwachungsstelle) keine Re-Audits: Änderungen am QSP werden bei den Überwachungsbegehungen mit abgedeckt. Vereinfachung des Systems Maximale Gültigkeit der Anerkennung von 3 Jahren bleibt bestehen

5 Was hat sich geändert? Konkretisierung von Anforderungen, u.a.: Einreichen der Unterlagen durch Leiter der Überwachungsstelle max. 8 Wochen Unterlagen nur in deutsch oder englisch Unterschrift des überwachten Herstellers auf den Überwachungsunterlagen spätester Termin für die Meldung der ruhenden Fertigung (31.1. Folgejahr) Während der ruhenden Fertigung ist kein Re-audit mehr nötig; bis zu 6 Jahre in Folge; Überwachungsbegehung vor Wiederaufnahme der Produktion Alternativen abweichende Regelungen sind im Einzelfall und im Vorfeld mit der BAM abzustimmen. Bisher erteilte Anerkennungs-Bescheide bleiben gültig bis zum angegebenen Ablaufdatum

6 Und nun zur Praxis

7 Und nun zur Praxis Bisher keine negativen Rückmeldungen / Erfahrungen An einige Stellen bestehen noch Unklarheiten BAM fordert ggf. Unterlagen nach, um für alle Hersteller auf den gleichen Stand zu kommen.

8 Vergleich Serienproduktion mit Bauart Konformität der Serienproduktion mit dem Prototypen der Baumusterprüfung besteht aus Verpackungsprüfungen und der Überprüfung der Bauart!? Höhe Breite Wanddicke Material Materialkennwerte Fallprüfung Stapeldruckprüfung Dichtheitsprüfung Innendruckprüfung UN-Kennzeichnung

9 Neue Vorgehensweise Bei der Überwachung: Überwachungsunterlagen (Protokolle) stehen bauartspezifisch zur Verfügung Haupt-Augenmerk auf Bauart-Spezifikationen? Verpackungsprüfungen in der Serie entsprechend der Frequenzen im QSP? UN-Kennzeichnung? Durchführung von allen Verpackungsprüfungen an Stichprobe vor Ort erfordert: Zulassungsschein, mitgeltende Prüfberichte, Bauzeichnungen

10 Neue Vorgehensweise Nachprüfungen mit doppelter Prüfmusterzahl aber nicht mit verändertem Baumuster!! dann ist Zulassungsänderung notwendig (ggf. mit Baumusterprüfung durch anerkannte Prüfstelle Umfang wie von der Zulassungsstelle gefordert.) Heilung also nur mit gleichem Prüfmuster und auch aus gleicher Charge soweit möglich Möglichst im Beisein des Begutachters

11 Neue Vorgehensweise Übersendung von Unterlagen an die BAM (soweit nicht vorhanden) Liste der QM-Dokumente erleichtert Feststellen von Änderungen (oder Alternative) Zuständigkeiten / Tätigkeitsbeschreibungen Verfahren bei Neuentwicklung Lenkung fehlerhafter Produkte (Sperrung, Lagerung) StAAs Verpackungsprüfungen Verfahren falls externe Verpackungsprüfung Vertrauliche QM-Unterlagen können auch beim Audit eingesehen werden und müssen nicht zur BAM geschickt werden

12 Beobachtete Probleme / Unklarheiten Antrag auf Verlängerung QSP-Verlängerung: alle 3 Jahre Im Jahr der Verlängerung muss die Überwachungsbegehung nicht vor der Beantragung der QSP-Verlängerung erfolgen Kein (Folge-)Audit mehr nötig Der Antrag erfolgt durch den Hersteller Kann im Zusammenhang mit den Überwachungsunterlagen erfolgen, jedoch möglichst nicht mehr als 6 Monate im Voraus. Unterlagen nach BAM-GGR 001 sollen mit eingereicht werden Termine bei Korrekturen Termine für die Einhaltung der Korrekturen bei Abweichungen sind durch den Überwachungs-Begutachter zu setzen und zu verfolgen. Überwachungsunterlagen sollen trotzdem zeitnah eingereicht werden. Die Terminerfüllung ist nicht abzuwarten. Bsp. Prägeplatte mit falscher UN-Kennzeichnung: z.b. zum Jahreswechsel. Bis dahin Absprache mit BAM Zulassungsstelle.

13 Frequenzen für die Serienkontrolle Frequenzentabelle Anhang 1 => derzeit Arbeitspapier sehr ähnlich bisherigem Anhang 3 + QMS AGGB => Permeationsprüfung bei Serienkontrolle nicht nötig Sonderregelungen sind möglich Fragenkatalog bei der Überwachungsbegehung sind Frequenzen sinnvoll? sind Sonderregelungen vorhanden / nötig? wie könnten Sonderregelungen aussehen? Liegen viele ähnliche Bauarten oder Bauartreihen vor? Gibt es Sonderreglungen für alternative Prüfungen? Erarbeitung einer finalen Fassung mit den Verbänden bis 2015 Toleranzen?

14 Frequenzen für die Serienkontrolle

15 Unser Ziel Sicherheit der Gefahrgutverpackungen! durch Sicherstellung der Konformität der Serienproduktion mit dem Prototypen der Baumusterprüfung und Bauartzulassung

Verpackungsprüfungen Prüfungen gemäß Anhang 1 der BAM-GGR 001

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