Erfahrungen mit der neuen BAM-GGR 001
|
|
- Joachim Seidel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Erfahrungen mit der neuen BAM-GGR 001 Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) für den Transport gefährlicher Güter Revision 3 /
2 Historie BAM-GGR 001 Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) für den Transport gefährlicher Güter Revision zur Ablösung TRV001 Revision Entschluss zur kompletten Umstrukturierung der Texte 2013/14 Gespräche zur Abstimmung mit den Verbänden April 2014 Veröffentlichung der Revision 3, Übergangsfrist für Einzelabsprachen bis Ende April 2015 Juli 2014 Veröffentlichung des Anhangs 1 (Prüffrequenzen der Serienkontrolle) als Arbeitspapier bis ca. Mitte 2015 Ausblick: 2015: Veröffentlichung Frequenzen und Sonderregelungen sowie Abstimmung von Toleranzen (bei Bauartspezifikationen und bei Prüfungen)
3 Ziel der Überarbeitung Vereinfachung des Verfahrens Vereinheitlichung der Anforderungen an die Hersteller Ergänzung der Regelungen um fehlende Aspekte Konkretisierung der Anforderungen Straffung der Unterlagen
4 Was hat sich geändert? Neue Struktur: einzelne Teile = für den jeweiligen Adressaten Hersteller / Rekonditionierer / Überwachungsstelle nur noch 1 Anhang Wegfall der QMS Neu: Witnessaudits, Prüfung von Gefahrgutverpackungen durch die BAM Ablauf: BAM führt in der Regel die Erst-Audits durch anschließend jährliche Überwachungen (durch BAM oder anerkannte Überwachungsstelle) keine Re-Audits: Änderungen am QSP werden bei den Überwachungsbegehungen mit abgedeckt. Vereinfachung des Systems Maximale Gültigkeit der Anerkennung von 3 Jahren bleibt bestehen
5 Was hat sich geändert? Konkretisierung von Anforderungen, u.a.: Einreichen der Unterlagen durch Leiter der Überwachungsstelle max. 8 Wochen Unterlagen nur in deutsch oder englisch Unterschrift des überwachten Herstellers auf den Überwachungsunterlagen spätester Termin für die Meldung der ruhenden Fertigung (31.1. Folgejahr) Während der ruhenden Fertigung ist kein Re-audit mehr nötig; bis zu 6 Jahre in Folge; Überwachungsbegehung vor Wiederaufnahme der Produktion Alternativen abweichende Regelungen sind im Einzelfall und im Vorfeld mit der BAM abzustimmen. Bisher erteilte Anerkennungs-Bescheide bleiben gültig bis zum angegebenen Ablaufdatum
6 Und nun zur Praxis
7 Und nun zur Praxis Bisher keine negativen Rückmeldungen / Erfahrungen An einige Stellen bestehen noch Unklarheiten BAM fordert ggf. Unterlagen nach, um für alle Hersteller auf den gleichen Stand zu kommen.
8 Vergleich Serienproduktion mit Bauart Konformität der Serienproduktion mit dem Prototypen der Baumusterprüfung besteht aus Verpackungsprüfungen und der Überprüfung der Bauart!? Höhe Breite Wanddicke Material Materialkennwerte Fallprüfung Stapeldruckprüfung Dichtheitsprüfung Innendruckprüfung UN-Kennzeichnung
9 Neue Vorgehensweise Bei der Überwachung: Überwachungsunterlagen (Protokolle) stehen bauartspezifisch zur Verfügung Haupt-Augenmerk auf Bauart-Spezifikationen? Verpackungsprüfungen in der Serie entsprechend der Frequenzen im QSP? UN-Kennzeichnung? Durchführung von allen Verpackungsprüfungen an Stichprobe vor Ort erfordert: Zulassungsschein, mitgeltende Prüfberichte, Bauzeichnungen
10 Neue Vorgehensweise Nachprüfungen mit doppelter Prüfmusterzahl aber nicht mit verändertem Baumuster!! dann ist Zulassungsänderung notwendig (ggf. mit Baumusterprüfung durch anerkannte Prüfstelle Umfang wie von der Zulassungsstelle gefordert.) Heilung also nur mit gleichem Prüfmuster und auch aus gleicher Charge soweit möglich Möglichst im Beisein des Begutachters
11 Neue Vorgehensweise Übersendung von Unterlagen an die BAM (soweit nicht vorhanden) Liste der QM-Dokumente erleichtert Feststellen von Änderungen (oder Alternative) Zuständigkeiten / Tätigkeitsbeschreibungen Verfahren bei Neuentwicklung Lenkung fehlerhafter Produkte (Sperrung, Lagerung) StAAs Verpackungsprüfungen Verfahren falls externe Verpackungsprüfung Vertrauliche QM-Unterlagen können auch beim Audit eingesehen werden und müssen nicht zur BAM geschickt werden
12 Beobachtete Probleme / Unklarheiten Antrag auf Verlängerung QSP-Verlängerung: alle 3 Jahre Im Jahr der Verlängerung muss die Überwachungsbegehung nicht vor der Beantragung der QSP-Verlängerung erfolgen Kein (Folge-)Audit mehr nötig Der Antrag erfolgt durch den Hersteller Kann im Zusammenhang mit den Überwachungsunterlagen erfolgen, jedoch möglichst nicht mehr als 6 Monate im Voraus. Unterlagen nach BAM-GGR 001 sollen mit eingereicht werden Termine bei Korrekturen Termine für die Einhaltung der Korrekturen bei Abweichungen sind durch den Überwachungs-Begutachter zu setzen und zu verfolgen. Überwachungsunterlagen sollen trotzdem zeitnah eingereicht werden. Die Terminerfüllung ist nicht abzuwarten. Bsp. Prägeplatte mit falscher UN-Kennzeichnung: z.b. zum Jahreswechsel. Bis dahin Absprache mit BAM Zulassungsstelle.
13 Frequenzen für die Serienkontrolle Frequenzentabelle Anhang 1 => derzeit Arbeitspapier sehr ähnlich bisherigem Anhang 3 + QMS AGGB => Permeationsprüfung bei Serienkontrolle nicht nötig Sonderregelungen sind möglich Fragenkatalog bei der Überwachungsbegehung sind Frequenzen sinnvoll? sind Sonderregelungen vorhanden / nötig? wie könnten Sonderregelungen aussehen? Liegen viele ähnliche Bauarten oder Bauartreihen vor? Gibt es Sonderreglungen für alternative Prüfungen? Erarbeitung einer finalen Fassung mit den Verbänden bis 2015 Toleranzen?
14 Frequenzen für die Serienkontrolle
15 Unser Ziel Sicherheit der Gefahrgutverpackungen! durch Sicherstellung der Konformität der Serienproduktion mit dem Prototypen der Baumusterprüfung und Bauartzulassung
Verpackungsprüfungen Prüfungen gemäß Anhang 1 der BAM-GGR 001
durch die BAM verwendete Synonyme Begutachter Auditoren (System), Überwachungsbegutachter (Produkte) Gefahrgutverpackungen Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) für den Transport gefährlicher
Mehr- 1 - Anlage 3 Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter
- 1 - Anlage 3 Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter 1. Geltungsbereich Diese Hinweise gelten für Verpackungen,
MehrBAM-GGR 001 Allgemeiner Teil. BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) BAM-GGR 001
BAM-GGR 001 Allgemeiner Teil BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) BAM-GGR 001 Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC)
MehrBAM-GGR 001 Teil A Herstellung und Wiederaufarbeitung
Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen für die Herstellung bzw. Wiederaufarbeitung von Gefahrgutverpackungen verwendete Synonyme Begutachter Auditoren (System), Überwachungsbegutachter
MehrRevision der BAM-GGR002
Revision der BAM-GGR002 ERFA-Verpackungen 12. September 2012 John Bethke BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Agenda Ziele der Revision Gesetzliche
MehrKriterien und Verfahren für die Anerkennung von QM-Systemen von Messgeräteherstellern nach den MID-Modulen D und H1
PTB QM-Anerkennungsverfahren (MID) Kriterien und Verfahren für die Anerkennung von QM-Systemen von Messgeräteherstellern nach den MID-Modulen D und H1 Dr. Harry Stolz PTB Braunschweig Arbeitsgruppe Q.32
MehrBauartprüfung und -zulassung von Verpackungen, Grossverpackungen, IBC
Bauartprüfung und -zulassung von Verpackungen, Grossverpackungen, IBC Die Knackpunkte, Swiss TS Technical Services AG, CH 8304 Wallisellen Der Weg der Verpackung zur Gefahrgutumschliessung Klassifizierung
MehrAntrag zur Aufrechterhaltung (Verlängerung) der Qualifikation für zertifizierte Prozess-Auditoren VDA 6.3
Vorbemerkung Bitte fügen Sie bei jeder Anmeldung folgende Unterlagen bei: das vollständig ausgefüllte Antragsformular eine Kopie des vorhandenen Zertifikates oder der Auditorenkarte einen Nachweis über
MehrSoftwareentwicklung nach der ISO9001?
Agenda Softwareentwicklung nach der ISO9001? von Robert Woll Motivation Einige aktuelle Herausforderungen für Unternehmen heutzutage: zunehmende Konkurrenz höhere Kundenanforderungen stärkere Integration
MehrBAM-GGR 005 Verfahren der Bauartprüfung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter
BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) BAM-GGR 005 Verfahren der Bauartprüfung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter Als zuständige Behörde gemäß - 6 (2) Nr. 8 und 15 der Gefahrgutverordnung Straße
MehrWFOT-Anerkennung. für Ergotherapie-Schulen in Deutschland
WFOT-Anerkennung für Ergotherapie-Schulen in Deutschland Präambel Mit dem Erwerb der Anerkennung des WFOT (World Federation of Occupational Therapists Weltverband der Ergotherapeuten) ermöglichen es die
MehrZusätzliche Regelungen der. TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH. bei der Durchführung von. Produktzertifizierungen nach der EN 1090 i.d.g.f.
Zusätzliche Regelungen der TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH bei der Durchführung von Produktzertifizierungen nach der EN 1090 i.d.g.f. Revision 1 Gültig ab 05.03.2013 55-011-O Durchführung
MehrInformationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart
Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart Erfahrungen des Luftfahrt-Bundesamtes Entwicklungen und häufige Fragen über den Zulassungsprozess Frank Beyer LBA Referat S4 - Zulassung bekannte Versender
MehrDie erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies
1. Vorbereitung der Inspektion Einforderung von - WPK-Handbuch qualitätsrelevanten - Organigramm Unterlagen vom - Liste der mitgeltenden Dokumente Hersteller und Formblätter - Liste der dokumentierten
Mehr1 Regelmäßige Wartung von Großpackmitteln (IBC)
1 Regelmäßige Wartung von Großpackmitteln (IBC) IBC-Arten: alle IBC Spezifische Regelungen im ADR 1.2.1 Regelmäßige Wartung eines flexiblen Großpackmittels (IBC) 1.2.1 Regelmäßige Wartung eines starren
MehrGmbH-Geschäftsführer (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT)
MehrEinbruchhemmende Türschilder
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen VdS 2113 Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2113 : 2012-07 (05) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172 174 50735
MehrKünftige Kompetenzen und Aufgaben der Benannten Stellen. TÜV SÜD Product Service
Künftige Kompetenzen und Aufgaben der Benannten Stellen Wie ändert sich die Audit-Praxis? i Hans-Heiner Junker TÜV SÜD Product Service Folie 1 Künftige Kompetenzen und Aufgaben der Benannten Stellen Wie
MehrBAM-GGR 009 Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut- Containern zur Beförderung gefährlicher Güter
BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) BAM-GGR 009 Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut- Containern zur Beförderung gefährlicher Güter Als zuständige Behörde gemäß 8 Nr. 1. Buchstabe k) der Gefahrgutverordnung
MehrQualitätsmanagement nach ISO/TS 16949
Qualitätsmanagement nach ISO/TS 16949 Grundwerk zur Fortsetzung von Michael Cassel 1. Auflage Qualitätsmanagement nach ISO/TS 16949 Cassel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrLuftfrachtsicherheit: Zulassung bekannter Versender Wolfgang Schützner BMVIT, L3
Luftfrachtsicherheit: Zulassung bekannter Versender Wolfgang Schützner BMVIT, L3 Eingeschränktes Dokument 1 Luftfrachtsicherheit gemäß EU-VO Nr. 185/2010 Zwei gleichwertige Sicherheitssysteme Sichere Lieferkette
MehrAntrag auf Studienplanänderung. Handreichung zur Antragstellung für Studierende (ab Mai 2017)
Antrag auf Studienplanänderung Handreichung zur Antragstellung für Studierende (ab Mai 2017) Ein neues Frmular für die Studienplanänderung (SPÄ) Was ist neu? Flgende Neuerungen sllen sicherstellen, dass
MehrPrüfungen nach IECEx OD 024, Merkblatt für Hersteller
Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 2. Begriffe / Abkürzungen 3. Anerkennung von Herstellerlaboratorien 3.1 Auftragserteilung 3.2 Labor-Begutachtung 3.3 Vertrag 3.4 Überwachungen 3.5 Laborbegutachtungen durch
MehrZULASSUNGSSCHEIN. 1.1 Gefahrgutverordnung Straße - GGVS vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I, S. 1886)
ZULASSUNGSSCHEIN Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Zulassung nach Abschnitt 22 der Allgemeinen Einleitung des Internationalen Codes für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
MehrZulassungen aus Sicht des Eisenbahn- Bundesamtes, Erfahrungen mit der TSI Güterwagen
Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn- Bundesamtes, Erfahrungen mit der TSI Güterwagen Ralf Schweinsberg Eisenbahn-Bundesamt 19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 1 Vortragsübersicht 1. TSI Güterwagen
MehrNeue Regeln bei der Marktüberwachung. TÜV SÜD Product Service
Neue Regeln bei der Marktüberwachung Wie ändert sich die Audit-Praxis? i Hans-Heiner Junker TÜV SÜD Product Service Folie 1 Bisherige Aufgaben & Kompetenzen Zukünftige Aufgaben & Kompetenzen Was ändert
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d W o h n e n Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw.
MehrPRÜFUNGSAUSSCHUSS FÜR FERNSTUDIENANGELEGENHEITEN
PRÜFUNGSAUSSCHUSS FÜR FERNSTUDIENANGELEGENHEITEN 1 im Hause Vorgangs-Nr./Bearbeiter/in: A. Antrag an den Prüfungsausschuss für Fernstudienangelegenheiten Anerkennung einer Prüfungsleistung Checkliste -
Mehrvom 28.02.2006, Verkündungsblatt Nr. 2/2006 in der Fassung der 4. Änderung, veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur/in (Technischer Vertrieb) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng) in der Fakultät II, Maschinenbau
MehrAnforderungskatalog zu technischen Zeichnungen
1 Einleitung Dieser versteht sich als Anlage zu unseren technischen Zeichnungen und beschreibt die Zeichnungsmerkmale, die aufgrund der Selbstverständlichkeit und des internen Qualitätsbewusstseins bei
MehrBauproduktenverordnung (BauPVO)
Seite 1 von 6 Prof. Ulrich Sieberath, Leiter des ift Rosenheim Dipl.-Ing. (FH) Andreas Woest, Leiter des ift Normungszentrum Bauproduktenverordnung (BauPVO) Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler
MehrA. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher
A. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher Diese Herstellererklärung ist ausschließlich für Komplettsysteme, d.h. Batteriespeichersysteme zur Nutzung in Verbindung
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrBAM GGR 001 Anhang 1 Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle Rev. 4 vom Hinweise
Hinweise 1) Die Angaben sind Mindest-Prüfhäufigkeiten für die herstellereigene Serienkontrolle bei der Produktion von Gefahrgutverpackungen; wird nicht produziert, ist; keine Prüfung nötig. 2) Die Zeitangaben
MehrBewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang
Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang B.A. Gesundheits- und Pflegemanagement Dezernat II: Studentische & Akademische Angelegenheiten Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm Rastbare, verriegelbare und verschließbare Fenstergriffe nach DIN 18267 (Stand: März 2006) DIN CERTCO Alboinstraße 56 12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail:
MehrZULASSUNGSSCHEIN. Nr. D/BAM/ 5628/31A für die Bauart eines Großpackmittels (IBC) zur Beförderung gefährlicher Güter Aktenzeichen III.
ZULASSUNGSSCHEIN Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Zulassung nach Abschnitt 22 der Allgemeinen Einleitung des Internationalen Codes für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
MehrVierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte
Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte
MehrPrüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrPrüfbericht. Tel./ Fax / E-Mail (Name und Anschrift des Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters / Steuerbevollmächtigten)
Prüfbericht Zur Vorlage bei der Industrie- und Handelskammer bescheinige ich, zwecks Erteilung/Verlängerung der zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Beantragung der Niederlassungserlaubnis
MehrVdS 2386. VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen. Schließanlagen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2386 : 2012-07 (03)
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen VdS 2386 Schließanlagen Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2386 : 2012-07 (03) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str.
MehrWas ist zu tun, um Packstellenüberprüfungen
Platzhalter Grafik (Bild/Foto) Was ist zu tun, um Packstellenüberprüfungen sicher zu meistern? Sigrun Overländer Dr. Antonius Woltering Prüfungsinhalt: Übersicht über die Vermarktung je Woche getrennt
MehrAkkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit 71 SD 6 054 Revision: 1.0 27. Mai 2016 Geltungsbereich: Dieses Regel legt
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 541 final Annexes 1 to 5.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. September 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0258 (NLE) 11888/16 ADD 1 TRANS 331 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 29. August 2016 Empfänger:
MehrKranken: Jahresendgeschäft 2018
Datum: 12.11.2018 Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner (IfGP) Kranken: Jahresendgeschäft 2018 Hiermit informieren wir Sie über unsere Maßnahmen
MehrZylinderschlösser. VdS VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2201 : (02)
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen VdS 2201 Zylinderschlösser Anforderungen und Prüfmethoden Vervielfältigungen auch für innerbetriebliche Verwendung nicht gestattet. VdS 2201 : 2004-02
MehrKBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer
Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Leitfaden für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG als Ergänzung zum
MehrAntrag auf Zertifizierung
Antrag auf Zertifizierung Ergänzende Erklärung 1 Allgemeine Angaben Die Einleitung der Zertifizierung für das oben genannte Zertifizierungsthema wird durch die Übergabe dieses Antrages an die KBV initiiert.
MehrBesteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
MehrAntrag auf Zertifizierung
Antrag auf Zertifizierung Ergänzende Erklärung 1 Allgemeine Angaben Die Einleitung der Zertifizierung für das oben genannte Zertifizierungsthema wird durch die Übergabe dieses Antrages an die KBV initiiert.
MehrRichtlinien zur Ausstellung der Fortbildungs-Bestätigung
Richtlinien zur Ausstellung der Fortbildungs-Bestätigung Verband der LogopädInnen für Oberösterreich, 06.02.2017 Der Verband der LogopädInnen für Oberösterreich stellt auf Antrag eine Bestätigung für geleistete
MehrErfahrungen bei der Umsetzung der CLP-VO am Beispiel der Donauchemie/Donauchem. Johannes Stockinger
Erfahrungen bei der Umsetzung der CLP-VO am Beispiel der Donauchemie/Donauchem Unternehmen Donau-Chemie Gruppe betroffen als Chemikalienhersteller / Grundstoffproduzent 3 Werke in Österreich Chemikaliendistribution
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1977 Ausgegeben am 30. August 1977 121. Stück 443. Kundmachung: Beitritt Surinams zum Übereinkommen
MehrRegularium. für das Label SG Ready für elektrische Heizungs- und Warmwasserwärmepumpen. Version 1.1. Gültig ab 01.01.2013
Regularium für das Label SG Ready für elektrische Heizungs- und Warmwasserwärmepumpen Version 1.1 Gültig ab 01.01.2013 Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.v. Französische Straße 47 I 10117 Berlin I www.waermepumpe.de
MehrGanzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagementsystem. Handlungshilfe für internes Audit, Prüfung und Anerkennung des Systems
Arbeitsschutz und Produktsicherheit Ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagementsystem (GABEGS) Handlungshilfe für internes Audit, Prüfung und Anerkennung des Systems Stand: 21.07.2011 Ganzheitliches
MehrInformationen zum Güterichterverfahren
Landgericht Karlsruhe 1 Informationen zum Güterichterverfahren Informationen zum Güterichterverfahren 1. Gesetzliche Grundlage 278 Abs. 5 ZPO sieht in der seit 26.07.2012 geltenden Fassung vor, dass das
MehrKlassifikations- und Bauvorschriften Ergänzende Vorschriften und Richtlinien 6 Modulares Zertifizierungssystem
VI Klassifikations- und Bauvorschriften Ergänzende Vorschriften und Richtlinien 6 Modulares Zertifizierungssystem 2 Richtlinien für die Prüfung von maschinenbaulichen und elektrotechnischen Produkten Ausgabe
MehrBearbeitung von Abweichungen - Checkliste
Bearbeitung von Abweichungen - Checkliste Festlegen der Begriffe Definition des Begriffs Abweichung Festlegung der Bereiche/Abteilungen, für die dieses Abweichungsmanagement Anwendung findet Klassifizierung
MehrName der akkreditierten Stelle: Ing.-Büro für Schweißtechnik Wienecke Adresse: Grimmsche Straße 6, Grebenstein, Tel.
Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 1 von 5 Name der akkreditierten Stelle: Ing.-Büro für Schweißtechnik Wienecke Adresse: Grimmsche Straße 6, 34393 Grebenstein, Tel.: 05674-7969 Akkreditierungs-Nr.: DE-ZE-18418-01-00
MehrAntrag auf Anerkennung von Studienleistungen der Tierärztlichen Vorprüfung
ANTRAG AUF ANERKENNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN TIERÄRZTLICHE VORPRÜFUNG An den Vorsitzenden der Tierärztlichen Vorprüfung Prof. Dr. Thomas Göbel Veterinärstr. 13 80539 München Antrag auf Anerkennung von
MehrAnleitung zum Übergang ISO 22000:2018
Seite: 1/6 1 Allgemeines Diese Anleitung konkretisiert die Anforderungen des International Accreditation Forum -IAF- zum Übergang der ISO 22000:2005 auf die. Ziel ist es, die Umstellung der Akkreditierungen
MehrUmsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit Aktenzeichen: BAV-510.45-00003/00002/00023/00006 Richtlinie Umsetzung der
MehrThema Revisionen 1.: Terminplanung 2.: Ablauf der Revision 3.: Vorbereitung der Beratungsstellen zum Termin
Thema Revisionen 1.: Terminplanung Da sich die Terminplanung für die notwendigen Revisionen in den letzten Jahren schwierig gestaltete, wurden die Termine für die Revisoren in diesem Jahr von der Hauptverwaltung
MehrMusterhandbuch Audit. nach DIN EN ISO 19011:2011. ISBN 978-3-942882-31-6 Auflage 1
Musterhandbuch Audit nach DIN EN ISO 19011:2011 ISBN 978-3-942882-31-6 Auflage 1 Inhaltsübersicht QM-Handbuch Audit Dokumentenübersicht Revision vom Seitenzahl QM-Infos QM Info Anforderungen an Auditoren
MehrLeitfaden zur Zertifizierung von Berufsbetreuern (TÜV )
TÜV NORD CERT GmbH Personenzertifizierung Leitfaden zur Zertifizierung von Berufsbetreuern (TÜV ) der nach ISO/IEC 17024 durch die DAkkS akkreditierten TÜV NORD CERT-Zertifizierungsstelle für Personen
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH BRC (GLOBAL STANDARD-FOOD)
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH BRC (GLOBAL STANDARD-FOOD) ALLGEMEIN Erstzertifizierung Überwachungsaudit Überwachungsaudit... Jahr x Jahr x + tbd Jahr x + tbd BRC fasst die Anforderungen an
MehrKonformitätsbewertungsverfahren der Europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID)
Konformitätsbewertungsverfahren der Europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) Harry Stolz PTB Braunschweig Zertifizierungsstelle für Messgeräte (ZS-M) www.ptb.de/de/org/q/q3/q32 H. Stolz, 243.
MehrQualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis
Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Ziel 2. Geltungsbereich 3. Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten 4. Qualitätsmanagementsystem des Unterlieferanten 5. Qualitätsplanung
MehrCE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen aber richtig!
Seite 1 von 5 ift Rosenheim CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen aber richtig! Überwachung und Zertifizierung von Brandschutzprodukten 1 Einführung Die Produktnorm für Türen, Tore und Fenster mit
MehrHerstellererklärung für Komponenten zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher
KfW-Programm 275 Herstellererklärung für Komponenten zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher GARABAT Speicher 4,2 / 8,4 / 21 kwh Hiermit bestätigt die Firma, dass die Systemsteuerung des Typs*
MehrHohenheim Management School
Hohenheim Management School Antrag auf Zulassung zum Executive MBA Jahrgang 2011 / 2012 Nur Druckbuchstaben verwenden. Namen und Anschrift in Groß- und Kleinschreibung angeben. Umlaute dürfen verwendet
MehrAudit-Bericht ISO 9001
Audit-Art: 4. Wiederholungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:2008 ohne Produktentwicklung Handbuch / Revision / Datum 8; 9.12.2013 Audit-Zeitraum vor Ort (Solltermin): 2013-12-19-2013-12-19
MehrFreie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Verwaltung Rechtsabteilung Handreichung über das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Ersatzschulen Stand: 21. Oktober 2013
MehrBAM-GGR 006 Besondere Verfahren der Bauartprüfung und Zulassung von Kisten aus Pappe (4G)
BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) BAM-GGR 006 Besondere Verfahren der Bauartprüfung und Zulassung von Kisten aus Pappe (4G) Als zuständige Behörde gemäß - 6 (2) Nr. 8 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
Mehr4.2.3 Liste der Dokumente
Handbuch Kapitel 1 und 2 Anwendungsbereich & Normative Verweise 0 L LSG L LSG Kapitel 3 Begriffe Abkürzungen 0 L LSG L LSG Kapitel 4 Managementsystem Lebensmittelsicherheit 0 L LSG L LSG Kapitel 5 Verantwortung
MehrGesetzliches Messwesen: Aktuelle Situation und weitere Entwicklung Vollversammlung für das Eichwesen 24. November 2010
Gesetzliches Messwesen: Aktuelle Situation und weitere Entwicklung Vollversammlung für das Eichwesen 24. November 2010 Dr. Norbert Leffler Referat Konformitätsbewertung, Messwesen, Fachaufsicht PTB, BAM
MehrProduktgruppe 29 Stomaartikel
Stand: 13.11.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 29 Stomaartikel Die Einhaltung aller Anforderungen ist schriftlich und/oder
MehrNr DE BauPVo (EU Nr. 305/2011)
LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 001-01-DE BauPVo (EU Nr. 305/2011) 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Rohrrahmenschlösser nach DIN EN 12209:2004-03 + Berichtigung 1 :2006-06 1309-CPD-0138 2. Typen-, Chargen-
MehrAuditdauer (Uhrzeit von - bis): Kombination mit Standard(s):
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Futtermittel & Logistik Datum des Audits: Auditdauer (Uhrzeit von - bis): V18.1 Stand 26.2.218 Auditor: Kombination mit Standard(s):
MehrA. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher
A. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher Diese Herstellererklärung ist ausschließlich für Komplettsysteme, d.h. Batteriespeichersysteme zur Nutzung
MehrProduktgruppe 37 Brustprothesen
Stand: 28.02.2018 A N T R A G * zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 37 Brustprothesen Die Einhaltung aller Anforderungen ist schriftlich und/oder
MehrAntrag auf Anerkennung von Studienleistungen der Tierärztlichen Prüfung
ANTRAG AUF ANERKENNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN TIERÄRZTLICHE VORPRÜFUNG An den Vorsitzenden der Tierärztlichen Prüfung Prof. Dr. Thomas Göbel Veterinärstr. 13 80539 München Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen
MehrDer Europäische Abfallkatalog ab 2002
Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen
MehrKonformitätsbewertungsverfahren nach MessEV Anlage 4
Konformitätsbewertungsverfahren nach MessEV Anlage 4 Harry Stolz PTB Braunschweig Konformitätsbewertungsstelle www.kbs.ptb.de H. Stolz, Okt. 2014 1 Mess- und Eichverordnung (MessEV) Aufbau der MessEV MessEV
MehrAktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten
12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag
MehrVorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC
Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC Inhalt 1. Zielstellung 2. Vorschriften für die Beförderung
MehrAmtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt
Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben
MehrInternes Audit. Beispiel
Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.11 Internes Audit Revision 0 erstellt am 24.02.2010 Seite 1 von 5 Ziel und Zweck: Durch interne Audits werden alle betrieblichen Bereiche und Prozesse dahingehend
MehrA. Herstellererklärung für Komponenten zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher
A. Herstellererklärung für Komponenten zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher Hiermit bestätigt die Firma, dass der Batteriespeicher des Typs Daily Cycle Powerwall, die unten aufgeführten
MehrEinrichtung der Integrationsstelle für Arbeit und Ausbildung (ISAA) im Jobcenter Esslingen Beginn:
Einrichtung der Integrationsstelle für Arbeit und Ausbildung (ISAA) im Jobcenter Esslingen Beginn: 17.5.2016 Zielsetzung: Schnelle und zielgerichtete Integration von geflüchteten Menschen in den Ausbildungs-
MehrMerkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
Dieses Dokument finden Sie unter https://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 71951 Merkblatt Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenprüfung) Was ist
MehrOrganisationsabläufe in der dgs LG Niedersachsen. Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder
Organisationsabläufe in der dgs LG Niedersachsen Aufgaben-,, Tätigkeitsbereiche T und Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder Tätigkeiten und Zuständigkeiten des Vorstandes der dgs LG Niedersachsen
MehrDie QM-System. System- Dokumentaion
Die QM-System System- Dokumentaion QM-Handbuch (QM-H) Allgemeiner Teil der QM-System Dokumentation, zu deren Gestaltung es keine verbindlichen Vorschriften gibt Im QM-H H sollte immer beschrieben und vorgestellt
MehrMERKBLATT ZUR MITTELANFORDERUNG FÜR DIE MATERIALBESCHAFFUNG AUF VORRAT
Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Voraussetzungen an eine Mittelanforderung für die Materialbeschaffung auf Vorrat... 2 3. Einreichung einer Mittelanforderung für die Materialbeschaffung auf Vorrat... 3 4.
MehrMerkblatt Nr. 11: Anhang 3a Kontrollrapport Betriebskontrolle Behandler ISPM 15
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Umwelt BAFU Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD Referenz/Aktenzeichen: G274-0575 Bern, Mai 2011 Merkblatt Nr. 11: Anhang 3a Kontrollrapport Betriebskontrolle
MehrDokumentenübersicht Revision vom Ersteller/-in Verteiler Grund der letzten Änderung
Handbuch Kapitel 1 und 2 Anwendungsbereich & Normative Verweise 0 BdoL BdoL Kapitel 3 Begriffe Abkürzungen 0 BdoL BdoL Kapitel 4 Qualitätsmanagementsystem 0 BdoL BdoL Kapitel 5 Verantwortung der Leitung
Mehr