Folie 0 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Von Beginn an flexibel Ausbildung in Teilzeit Foto: Frank Gärtner-Fotolia
Folie 1 Teilzeitausbildung Was ist das? Teilzeitausbildung ist eine moderne und flexible Möglichkeit, Berufsausbildung und Familie zeitlich miteinander zu vereinbaren. Sie ist geregelt im Berufsbildungsgesetz (BBiG 8, Abs.1: Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit) und kann nur bei einem berechtigten Interesse in Anspruch genommen werden. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der oder die Auszubildende eigene Kinder betreut oder nahe Angehörige pflegt, andere, vergleichbar schwere Gründe vorliegen (z.b. eine Behinderung oder Krankheit).
Folie 2 Welche Vorteile haben Sie als Auszubildende(r)? Junge Eltern müssen ihre berufliche und persönliche Entwicklung nicht den familiären Aufgaben unterordnen. Eine Ausbildung kann trotz Familienzuwachs fortgesetzt und abgeschlossen werden. Die Teilzeitausbildung dauert grundsätzlich nicht länger als die Regelausbildungszeit von zwei oder drei Jahren. Teilzeitauszubildende können passend zur Betreuungszeit des Kindes und den betrieblichen Abläufen zeitlich flexibel eingesetzt werden. Ein Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Perspektive, langfristig ein selbstbestimmtes und finanziell unabhängiges Leben zu führen.
Folie 3 Welche Formen der Teilzeitausbildung gibt es? Variante Ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer Beschreibung Die Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes beträgt mindestens 25 Wochenstunden. Mit Verlängerung der Ausbildungsdauer um ein Jahr Die Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes beträgt mindestens 20 Wochenstunden.
Folie 4 Worauf müssen Sie als Auszubildende(r) achten? Die regelmäßige Kinderbetreuung sollte entsprechend geregelt und gesichert sein. Betrieb und Auszubildende(r) einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden und sprechen ab, wann diese geleistet werden. Die Berufsschule muss wie bei einer Vollzeitausbildung besucht werden, hier ist keine individuelle Regelung möglich. Achtung! Bei mindestens 20, aber weniger als 25 Stunden verlängert sich die Ausbildung um ein Jahr.
Folie 5 Worauf müssen Sie im Ausbildungsvertrag achten? Im Ausbildungsvertrag muss die Teilzeitvereinbarung als Zusatzvereinbarung schriftlich aufgenommen werden und die Arbeitszeiten detailliert festgelegt werden. Die Ausbildungsvergütung verringert sich prozentual im Verhältnis zu der wöchentlich vereinbarten Ausbildungszeit. Bei Auszubildenden in Teilzeit, die nicht an jedem Arbeitstag in der Woche arbeiten, wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu den wöchentlichen Arbeitstagen berechnet. Der Ausbildungsvertrag (bzw. die Zusatzvereinbarung im Falle einer Änderung der Vollzeitausbildung in Teilzeitausbildung) ist bei der zuständigen Kammer zur Prüfung und Eintragung einzureichen. Foto: IHK Trier
Folie 6 Unser Tipp an Sie! Stellen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in die IHK-Lehrstellenbörse ein und finden Sie so Ihren Ausbildungsplatz! Vor Beginn der Ausbildung: Wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit, um eine Förderung zu bekommen.
Folie 7 Möglichkeiten weiterer finanzieller Unterstützung? Auszubildende können diverse staatliche Förderleistungen beantragen, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht. Achtung: Der Einzelfall ist entscheidend für eine finanzielle Förderung! Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Gespräch mit einer/einem Mitarbeiter Ihrer Agentur für Arbeit und Ihrem Jobcenter zu führen.
Folie 8 Auszubildende mit eigenem Haushalt haben einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). haben nur in besonderen Härtefällen einen Anspruch auf ALG II als Darlehen, z. B. um eine Finanzierungslücke zu schließen bis BAB gezahlt wird. können einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung (und Warmwasser) bekommen. haben einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Folie 9 Auszubildende im Haushalt mit Partner/-in oder Bedarfsgemeinschaft haben einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). haben nur in besonderen Härtefällen einen Anspruch auf ALG II als Darlehen, z. B. um eine Finanzierungslücke zu schließen bis BAB gezahlt wird. können einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung (und Warmwasser) bekommen. haben einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende. Die Partnerin/der Partner oder das Kind des Auszubildenden kann ALG II erhalten. Sie können Sozialgeld für Kinder und Jugendliche bekommen, welches Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie für Unterkunft und Heizung umfasst. Sie können Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche beantragen, wie z.b. Beiträge für Schulmaterialien, Klassenausflüge, Hort usw.
Folie 10 Auszubildende im Haushalt der Eltern haben Anspruch auf ALG II. können Sozialgeld für Kinder und Jugendliche bekommen, welches Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie für Unterkunft und Heizung umfasst. können Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche beantragen, wie z.b. Beiträge für Schulmaterialien, Klassenausflüge, Hort usw.
Folie 11 Sonstige Unterstützungsleistungen beachten Elterngeld Kindergeld und Kinderzuschlag Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss Wohngeld Unser besonderer Tipp: Die Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung https://www.bmbf.de/pub/ausbildung_in_teilzeit.pdf
Folie 12 Gerne steht Ihnen die IHK Trier mit Rat und Tat zur Seite!