Mobil E-Paper Apps Abo Club Immobilien Jobs & Karriere Schaufenster Anmelden Registrieren Wirtschaft Wirtschaftsrecht POLITIK WIRTSCHAFT GELD PANORAMA KULTUR TECH SPORT MOTOR LEBEN BILDUNG ZEITREISE WISSEN RECHT MEINUNG MEHR» Grunderwerbsteuer: Neue Belastung durch die Hintertür? Schlagzeilen Wirtschaft Arbeitsmarkt: Vom Arbeitslosen zum Unternehmer Ukraine: Vom Krieg hinter dem Krieg Der Ölpreis ist immer politisch "Rote Fini": Neue Klage wegen DDR-Millionen AUA-Vorstand Karsten Benz kehrt zur Lufthansa zurück Zahltag: USA lässt die Banken büßen Internet: Es ist die Masse, die zählt Fed-Chefin Yellen warnt vor überhasteter Zinsanhebung ÖBB: Brigitte Ederer als neue Aufsichtsratspräsidentin? Migranten gründen häufiger eigenes Unternehmen Russland: Trotz Sanktionen sind Exporte stabil Von Wladiwostok bis Wien - auf Schiene Drucken Versenden A A A Schriftgröße Kommentieren Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry) Viel Zeit bleibt nicht, um die vom Höchstgericht gekippte Einheitswert- Regelung zu reparieren. Läuft sie ersatzlos aus, wird es teuer bei einer Änderung womöglich auch. 18:12 von Christine Kary (Die Presse) Wien. Gerade erst ist das Steuerpaket in Kraft getreten, und schon droht eine neue Mehrbelastung. Wird die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippte Regelung für die Bemessung der Grunderwerbsteuer bei Erbschaften und Schenkungen nicht bis 31.Mai repariert, wird die Steuer künftig automatisch nicht mehr nach dem dreifachen Einheitswert, sondern nach dem praktisch immer viel höheren Verkehrswert bemessen. Genauso wie bei entgeltlichen Übertragungen, bei denen sich die Steuer nach dem Kaufpreis richtet. Betroffen wären nicht nur private Erbschaften und Schenkungen, sondern auch Unternehmensübergaben. Vertreter der Wirtschaft warnen deshalb vor Verteuerungen, so sprach die Hoteliervereinigung kürzlich von einer Bedrohung für Familienbetriebe. Auch Martin Prunbauer, Präsident des Haus- und Grundbesitzerbundes, wettert dagegen: Die Bildung von Eigentum werde dadurch erschwert. Die überwiegende Mehrheit der Österreicher möchte aber im Eigentum leben. Die Regierungsparteien beruhigen: Es werde rechtzeitig eine Neuregelung geben, die aufkommensneutral sein soll. Der Begutachtungsentwurf, der bis Ende Februar hätte fertig sein sollen, liegt aber noch nicht vor. Differenzieren darf man Aber wäre eine aufkommensneutrale Lösung überhaupt möglich? Fordert nicht der VfGH eine Angleichung? Denn Faktum ist, dass derzeit jene, die eine Dossier Milliardengrab Hypo Ein Drama in fünf Akten Meistgelesen Wirtschaft 1. 2. Ukraine: Vom Krieg hinter dem Krieg Klima: Deutschland sagt rülpsenden Kühen den Kampf an 3. Arbeitsmarkt: Vom Arbeitslosen zum Unternehmer 4. Seite: 1/5
Liegenschaft geschenkt bekommen oder erben, steuerlich viel günstiger wegkommen als jene, die eine kaufen. Theoretisch könnte das auch in Zukunft so sein: Der VfGH habe in der Entscheidung Verständnis dafür signalisiert, zwischen entgeltlich und unentgeltlich zu unterscheiden, sagt Steuerberater Reinhard Rindler, Partner bei BDO Austria. Man darf also differenzieren, es muss nur sachlich gerechtfertigt sein. Genau diese sachliche Rechtfertigung ging dem Höchstgericht bei der derzeitigen Regelung ab. Deshalb wurde sie gekippt. Konkret störte den VfGH, dass die Einheitswerte jahrzehntelang nicht angepasst wurden und dass sie, so Rindler, weder die Preissteigerungen noch die regionalen Unterschiede angemessen berücksichtigen. Wie groß die Diskrepanz sein kann, zeigt ein Fall, der ebenfalls vor dem VfGH landete (G 15/1): Es ging da um eine Liegenschaft, deren dreifacher Einheitswert 44. Euro betrug bei einem Verkehrswert von 2,5 Mio. Euro. "Rote Fini": Neue Klage wegen DDR- Millionen 5. Zahltag: USA lässt die Banken büßen Es gibt jetzt also zwei Möglichkeiten: Entweder man findet eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung, oder man macht es sich leicht und gleicht die Steuerbelastung bei entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb einander an. Verfassungsrechtlich wäre das wohl gedeckt: Theoretisch kann es zwar auch den Gleichheitsgrundsatz verletzen, wenn Ungleiches über einen Kamm geschoren wird. Das wäre hier aber schwer zu begründen. Legistisch am einfachsten wäre es tatsächlich, generell den Verkehrswert heranzuziehen. Dazu müsste man, siehe oben, gar nichts tun. Familieninterne Weitergaben von Immobilienbesitz würden dann viel teurer. Noch dazu müsste man den Verkehrswert womöglich durch Gutachten ermitteln. Das würde noch mehr Geld kosten. Eine andere Möglichkeit: Man verwendet weiterhin Einheitswerte dagegen hat der VfGH an sich nichts, berechnet sie aber anders. Diese Lösung schwebt den Höchstrichtern sichtlich vor, sie wäre auch praktikabler, weil man ohne Schätzgutachten auskäme. Nähern sich die Einheitswerte aber stark dem Verkehrswert an, würde damit auch die Steuerbelastung stark steigen. Außerdem würde das auf die Grundsteuer durchschlagen, denn auch bei deren Bemessung spielen die Einheitswerte mit. Die Mehrbelastung wäre da noch viel höher die Grundsteuer fällt jährlich an. VfGH: Grundsteuer in Ordnung Begehrlichkeiten, die Grundsteuer zu erhöhen, gibt es ohnehin, betroffen wäre praktisch jeder sogar Mieter, weil diese Steuer im Rahmen der Betriebskosten auf sie abgewälzt wird. Käme hier nun tatsächlich eine Erhöhung durch die Hintertür, wäre das eine rein budgetäre Maßnahme: Verfassungsrechtliche Zwänge dafür gibt es keine. Denn auch die Grundsteuer wurde schon vom VfGH geprüft. Und für in Ordnung befunden. Selbst die Uralt-Einheitswerte haben die Höchstrichter da nicht gestört, weil sie ja für alle, die Grundsteuer zahlen, in gleicher Weise gelten. DIE ENTSCHEIDUNGEN Grunderwerbsteuer. Hier sah der VfGH eine unsachliche Differenzierung, weil beim Kauf einer Liegenschaft die Steuer nach dem Verkehrswert bemessen wird, bei unentgeltlichem Erwerb aber nach veralteten Einheitswerten (G77/12). Grundsteuer. Auch bei dieser wurde die Heranziehung der alten Einheitswerte geprüft, aber nicht beanstandet, weil für alle, die Grundsteuer zahlen, dieselben Regeln gelten (B298/1). ("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.3.214) Seite: 2/5
Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: /testabo Mehr aus dem Web Aus dem Archiv: Weniger Steuer, wenn das Haus in der Familie bleibt (25.6.214) Weniger Steuer, wenn das Haus in der Familie bleibt (24.6.214) Doralt hält auch neue Grunderwerbsteuer für verfassungswidrig (29.4.214) Verfassungswidrig, ein Murksgesetz (28.3.214) Immobilien: Erbschaftssteuer durch Hintertür? (2.2.214) Grunderwerbsteuer: Der erste Fixstarter für Reform nach Wahl (8.9.213) Kommentieren Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Um auf DiePresse.com kommentieren zu können, müssen Sie sich anmelden. 9 Kommentare chris2 16.3.214 19:59» Kommentar melden der Einheitswert zählt auch in der Landwirtschaft zur Bemessung der Einkommensteuerpauschalierung, und dann wird es für unsere Bauern wieder teuern, und die Erdäpfel noch teuerer, denn die geben jede Preissteigerung weiter. Noch haben sle nicht begriffen, daß die Leute nicht mehr verdienen jurist815 15.3.214 15:1» Kommentar melden die Ideen werden immer schräger besonders gut "gefallen" mir Bestimmungen in denen die Kostenbeamten bei Gericht den Verkehrswert für die Vergebührung festlegen sollen. zenoo 13.3.214 8:11» Kommentar melden 1 Es gibt sogar schon eine Photovoltaik-Steuer für Eigenverbraucher http://vorarlberg.orf.at/m/news/stories/2635779/ Aber hey, das faktische Pensionsalter konnte erfolgreich um 5 Wochen angehoben werden, das bringt immerhin 125 Millionen an Einsparungen: chris2 16.3.214 19:57» Kommentar melden nä Sparvorschlag holt die Millarden vom der hypo bei den Managern, das spart Milliarden, die haben es aber hier auch zu verantworten Sunlaw 13.3.214 8:56» Kommentar melden 1 Re: Es gibt sogar schon eine Photovoltaik-Steuer für Eigenverbraucher Gibt es beim Schnapsbrennen für den Eigenverbrauch schon lange. Seite: 3/5
Völlig irre. Noch ärger sind hier aber die Schweizer. Eigene Wohnung abgezahlt, schwupps tun die so als würde sie vermietet und berechnen von dieser fiktiven Miete dann die Steuer. Also da ist noch viel Luft nach oben für Traumtänzersteuern. Und bei den 2 Mittelgroßparteien überrascht mich leider nichts mehr. greebo 13.3.214 6:45» Kommentar melden 7 Abwarten Der Traum der Regierung: Nichtstun und dafür mehr Geld bekommen. andi12 21:38» Kommentar melden 2 Keine Angst: Das ist eine Steuer, die den Geldadel überdurchschnittlich belastet (eine Villa kostet mehr Erbschaftssteuer wie eine 6m² Wohnung). Daher wird das Gesetz garantiert "repariert" Grummelbart2 13.3.214 9:28» Kommentar melden 3 Re: Keine Angst: Hahahaha. Zahlens einmal 25% von einer Schenkung an Steuer! Und das in bar, sofort bei Erhalt! Da ist ihnen das dann egal, denn auch bei einer 6m² Wohnung ist das mehrere zehntausend Euronen! Anmelden andi12 Neu Registrieren Abo Club Services Spiele & Rätsel 13.3.214 18:6» Kommentar melden 2 Re: Re: Keine Angst: Nehmen wir mal an: 6m² x 3. Euro = 18. Verkehrswert, davon 3,5% Grunderwerbssteuer + 1,1% Grundbucheintragung = 8.28 Euro Dafür kann dann die Lohnsteuer um einige %-Punkte gesenkt werden und es gibt endlich einmal eine Umverteilung nach unten :) DiePresse.com Dienste: Nachrichten Politik Innenpolitik Außenpolitik Europa Zeitgeschichte Mein Parlament Wirtschaft Österreich International Eastconomist Finanzen Bilanzen Recht Kolumnen MeinGeld Aktien Anleihen Fonds Immobilien Sparprodukte Verbraucher Versicherungen Kurse Panorama Wien Österreich Welt Religion Umwelt Skurriles Wetter Kultur Bühne Kunst Medien Film Klassik Pop & Co Literatur TV-Programm Tech Hightech Internet Handy Sport Fußball Tabellen Motorsport Mehr Sport Motor Leben Menschen Lebensstil Essen & Trinken Reise Gesundheit Uhren Wohnen Bildung Erziehung Schule Hochschule Weiterbildung FH-Guide Zeitreise Wissenschaft Recht Recht Allgemein Wirtschaft & Steuern Spectrum Zeichen der Zeit Literatur Spiel & Mehr Architektur Meinung Kommentare Blogs Gastkommentare Debatte Quergeschrieben Feuilleton Pizzicato Alle Kommentare Freizeit Wetter TV Veranstaltungen Kreuzworträtsel Sudoku Quiz Gewinnspiele Liebe Wogibtswas Seite: 4/5
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